Die wichtigsten Grundregeln unserer marktwirtschaftlichen („kapitalistischen“ – sagen die Linken) Wirtschaftsordnung sind zum einen: dezentrale Planung. Nach Ludwig Erhard, Walter Eucken, Alfred Müller-Armack etc. hat jede Wirtschaftseinheit die Freiheit (und das Recht), ihren Wirtschaftsplan nach eigenen Vorstellungen – unabhängig von Weisungen des Staates oder anderer – zu erstellen. Hinzu kommt ferner als wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung das Privateigentum an Produktionsmitteln: Jede Wirtschaftseinheit – egal ob Familie, Klein- oder Groß-Betrieb – verfügt frei über ihr Eigentum. Diese Entscheidungsfreiheit ist besonders garantiert durch den Teil der allgemeinen, vom Grundgesetz geschützten Freiheit. Die Linken wollen aber letztlich das Privateigentum abschaffen und fordern „Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel“.
Wer nun, wie die Linke, ein wesentliches politisches Ziel darin sieht, den Kapitalismus zu bekämpfen, bekämpft gleichzeitig die Freiheitsrechte, die allgemeine Freiheit. Das ist „des Pudels Kern“; denn genau das ist das Konzept der „Linke“. Und deshalb ist „Die Linke“ schon von daher in weiten Teilen verfassungsfeindlich. Daß sie in vielen Programmen darüber hinaus „eine andere Gesellschaft“ anstrebt, macht die Sache noch bedenklicher. Das erkannt und deutlich ausgesprochen zu haben, darin liegt die eigentliche Besonderheit des BVG-Urteils.
Vielleicht ist der thüringische Landesvorsitzende der Linkspartei, Bodo Ramelow, der mit seiner Klage vor dem BVG scheiterte, ein ehrenwerter Mann und des Extremismus unverdächtig. Er muß sich aber den Vorwurf gefallen lassen, Extremisten in seiner Partei nicht nur zu dulden, sondern mit seinem Engagement auch noch zu fördern. Das meinte jedenfalls das BVG.