(Muß mich unbedingt ´mal mit „Gender-Mainstream“ beschäftigen.) Heute aber erst ´mal die neue Nachricht aus dem Hause von der Leyen, der Gender-Anstalt des Bundes. Als ob wir sonst keine Probleme hätten, denkt die Ministerin angestrengt über einen neuen Namen und neue Sätze von „Hartz-IV“ nach. Sie will den Begriff „Hartz-IV“ abschaffen und durch „Basisgeld“ ersetzen. Haben wir wirklich solch´ dringende Probleme?
Den Begriff „Hartz-IV“ gibt´s nur im Volksmund. Im Gesetzestext (Sozialgesetzbuch II) sucht man ihn vergeblich. Er bezeichnet die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Versteht jeder. Aber was im Sozialgesetzbuch steht, versteht kaum ein Fachmann, geschweige denn ein Laie. (Die Namensgleichheit zu „von der Leyen“ liegt nahe: „von den Laien“. Schwamm drüber.)
Sind die dort vergebenen Begriffe wie „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ oder „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante“ für den „normalen“ Bürger verständlich? Natürlich nicht. Man stelle sich vor, man treffe einen Bekannten, der behauptet, er sei „erwerbsfähiger Hilfebedürftiger“ und gehe gleich zu einem Arbeitsplatz, an dem er eine „Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante“ aufnehme – dann hat er, verständlich ausgedrückt, Arbeitslosengeld II und einen „1-Euro-Job“. Das Amtskauderwelsch verstehen maximal Sozialgesetzbuch-Juristen.
Und so fragt sich der geplagte Bürger, warum jemand, der Arbeitslosengeld II erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger bezieht, nicht schlicht „Arbeitssuchender“ heißt. Wird noch, Frau von den Laien – äh, von der Leyen!