Man wähnt sich in Absurdistan, wenn man sich mit den Möglichkeiten des neuen Bundespersonalausweises beschäftigt. Seit 1. November 2010 gibt es das scheckkartengroße Ding mit Chip. Und da liegt der Hase begraben. Der Chip ist (noch) nutzlos. Man benötigt dazu ein Kartenlesegerät. Einen Standardkartenleser kann man aber auf absehbare Zeit nicht kaufen, und die benötigte Software steht auch noch nicht zur Verfügung. Nicht mehr ganz zum Lachen bei dem neuen Personalausweis , wenn jemand, wie es vielen Millionen Leuten in Deutschland ergeht mehre Vornamen hat.
Zum Beispiel:
Jemand heißt, Herr Josef, Franz, Maria XY.
Er wird seit über 65 Jahren ausschließlich nur Franz genannt und gerufen.
Nun will es der neue Ausweis aber anders: Er registriert nur den ersten (!) Vornamen. Behördlich heiße er also in Zukunft „Josef“ und wird Gott danken, daß seine Eltern ihm im Taufregister die „Maria“ nicht an die erste Stelle des Vornamen gesetzt haben und nun nicht zur einem Herr „Maria“ XY. wird.
Aber absichern will sich der Staat vorsichtshalber doch: Beim Finanzamt ist er weiterhin ausschließlich als Franz XY. registriert. Das nennt man deutsche Gründlichkeit.