Die Charta der Vereinten Nationen von 1945 enthält noch immer die sogenannte Feindstaaten-Klausel (Artikel 53.2). Das Auswärtige Amt beeilt sich zwar immer wieder, darauf hinzuweisen, daß die Klausel inzwischen faktisch „obsolet“ geworden sei. Aber nach wie vor ist in der Charta zu lesen: „Feindstaat ist jeder Staat, der während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war“. Wer die „Meinung“ des Auswärtigen Amtes nicht kennt, muß also den Text der Charta so lesen, wie er geschrieben ist.
65 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges werden also immer noch einzelne Staaten, darunter Deutschland, an den Pranger gestellt. Es sollte eine besondere Aufgabe unserer Diplomaten sein, zwar mit Fingerspitzengefühl, aber umso beharrlicher auf die Beseitigung dieser uns diskriminierenden Feindstaatenklausel hinzuarbeiten. Von einem schuldgebeugten Außenminister Fischer durfte man dies gewiß nicht erwarten. Aber allmählich ist die Zeit gekommen, wieder aufrecht durch die Welt gehen zu dürfen. Die deutsche Geschichte besteht schließlich aus weit mehr als den 12 Hitler-Jahren.