Viele Medien haben darüber berichtet, daß ein muslimischer Schüler keinen Anspruch auf ein Schulgebet bzw. eigenen Gebetsraum in der Schule hat. Das Urteil des BVG hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt. Eine Muslima hat nun in der FAZ einen Leserbrief lanciert, der in seiner Einseitigkeit nicht zu überbieten sein dürfte. Nidda-Ul-Fateh Malik, Mitglied der Frauenorganisation Lajna Imaillah Deutschland, ist erzürnt. „Es ist bedauernswert und angsteinflößend“, sie schreibt tatsächlich angsteinflößend, daß das BVG sich gegen betende Schüler ausspricht, sagt Nidda; das hat das BVG aber gar nicht gesagt.
Und nun holt Frau Malik ganz weit aus, so daß mir der Schreck in die Glieder fährt: „…Selbst wenn das ein Einzelfall ist, muß ich mir als Muslimin ernsthaft überlegen, ob ich wirklich in einem freien und demokratischen Land lebe.“ Klagend verweist sie dann auf die vielen von ihr gefühlten „massiven Einschränkungen innerhalb und um Deutschland herum“, wie z. B. Kopftuch-Verbot, geforderte (!) Verbote gegen Moscheen, Gebetsverbot. „Und bald folgt ein Muslimen-Verbot?, fragt sie noch dazu.
In einem weiteren abenteuerlichen Schlenker behauptet sie einerseits, daß die junge Generation offen für den Islam sei. Aber andererseits habe das BVG-Urteil diese Chance zerstört, und „die Schüler sollen sich mit der überwiegend negativen Berichterstattung in den Medien über den Islam zufriedengeben“.
Zum Abschluß ihres Briefes teilt sie uns auch noch ihre besondere Wertung mit: „Der heilige Prophet Muhammad hat Christen die Moschee zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Gebete verrichten konnten. Dies ist nicht nur mein Maßstab, sondern auch vieler anderer Muslime und hoffentlich bald auch einiger Gerichte.“
Wo lebt die Frau? Hätte der Brief nicht in der hochseriösen FAZ gestanden, hätte ich ihn als „Ente“ gewertet. So aber ist er wohl sehr ernst zu nehmen.