Der Bericht des UN-Menschenrechtsrates (A/66/254: „Right of everyone to the enjoyment of the higest attainable standard of physical and mental heath“) fordert ungehinderten Zugang zu Abtreibung und eine komplette Abschaffung jeglicher legaler Restriktionen. Dies sei notwendig, um das Recht auf Gesundheit und Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon übergab das Papier der Generalversammlung.
In erstaunlicher Offenheit fordert der Berichterstatter, Anand Grover (Indien), sämtliche Hindernisse zu Abtreibungen zu beenden, denn solche wären eine Verletzung des sog. „Rechts der Frau auf Gesundheit“. Abgesehen davon, daß ein solches Recht nicht existiert – maximal kann es ein Recht auf medizinische Leistungen geben – wird das „Recht auf Leben“ des ungeborenen Kindes völlig ignoriert. Kann das Recht auf Leben eines Menschen durch das angebliche „Recht auf Gesundheit“ eines anderen aufgehoben werden?
Fragwürdiges „Recht auf Gesundheit“
Selbst wenn man sich die Existenz eines „Rechts auf Gesundheit“ einläßt, ist nicht einsichtig, wieso eine Frau freien Zugang zu einer Abtreibung besitzen soll, um ihre Gesundheit nicht in Gefahr zu bringen. Eigentlich sollte der Berichterstatter Anand Grover fordern, sämtliche Hindernisse zu einer medizinischen hochwertigen Geburt zu beseitigen, damit die Mütter risikolos, hygienisch und sorglos ihr Kind bekommen können.
Der Bericht nennt zunächst das „Recht auf Gesundheit“ als Argument für den ungehinderten Zugang zu Abtreibungen. Weil dies offensichtlich aufgrund der o. a. Gründe zu schwach ist, führt der Bericht später das „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ an. Nur ein völlig freier Zugang zu Abtreibungen gewährleistet die Selbstbestimmung. Das ist natürlich Unfug, denn in wie vielen Ländern werden Frau (…) gezwungen, schwanger zu werden? Fast überall auf der Welt kann die Frau schlichtweg auf Geschlechtsverkehr verzichten und somit eine Schwangerschaft verhindern. Diese evidente Tatsache wird aber generell ignoriert, obwohl sich die Selbstbestimmung einer Person gerade hier ausdrückt.
Über das „Selbstbestimmungsrecht“ des ungeborenen Kindes schweigt natürlich der Bericht. Über den Umweg sogenannter Gesundheitsrechte die Liberalisierung der Abtreibung zu fordern, ist keine völlig neue Masche der Vereinten Nationen und mancher ihrer Organe. Seit der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo im Jahr 1994 versucht die Abtreibungs-Lobby die Abtreibung als Teil der sog. „Sexual- und Reproduktionsrechte“ zu definieren. Die Begründung ist: Ist die Abtreibung verboten oder wird der Zugang zu ihr erschwert, wird die Gesundheit der Frau in Gefahr gebracht; denn sie muß gegebenenfalls illegale, heimliche, unsichere Abtreibungen vornehmen lassen. Dieser Weg, um die Abtreibung zu liberalisieren, wird vor allem in Afrika versucht – glücklicherweise kaum mit Erfolg. Im Maputo-Protokoll von 2003 wird ausdrücklich die Legalisierung der Abtreibung in den afrikanischen Staaten gefordert.
Dieser Bericht des UN-Menschenrates ist nun ein neuer Versuch, dieser Strategie frische Dynamik zu geben. Es ist not wendig, daß sich die Lebensrechtler weltweit für ihr Scheitern einsetzen.
Abtreibung in China: Geringschätzung der Frau
In den vergangenen 30 Jahren wurden in der Volksrepublik rund 400 Millionen Kinder abgetrieben. Dies gab nach Angaben der Agentur „Zenit“ ein Sprecher der chinesischen Regierung bekannt. 400 Millionen entspricht ungefähr vier Fünfteln der Einwohner der Europäischen Union. Peking zwingt mit der Ein-Kind-Politik chinesische Paare seit 1980, nur ein einziges Kind zu haben. Teilweise kommt es zu staatlich verordneten Zwangsaborten auch noch in den letzten Monaten der Schwangerschaft. Die gezielte Abtreibung weiblicher Föten ist eine verbreitete Praxis. Nach Ansicht von Menschenrechtlern und der katholischen Kirche hat die Ein-Kind-Politik zu einer radikalen Geringschätzung der Frau in China beigetragen.
(Auswertung der IK-Nachrichten und des Newsletter von Radio Vatikan)