Der unterdrückte Rentenskandal: Abgestrafte DDR-Flüchtlinge

Unvergeßliche Bilder aus düsteren DDR-Zeiten: Peter Fechter, Soldat der “Nationalen Volksarmee”, wird bei dem Versuch erschossen, die Sperrmauer in Berlin zu überwinden. Vielen anderen ging es ähnlich, die versuchten, dem Unrechtsstaat zu entfliehen. Schließlich flohen Tausende, Hunderttausende und trugen damit zum Ende der DDR bei. Der ehemalige sächsische Staatsminister Arnold Vaatz MdB wertete den Einsatz dieser Flüchtlinge in klaren Worten: „Jenen, denen Freiheit wichtiger war als Geld und Gut, Heimat und die Nähe zu Freunden, ist viel zu verdanken. Ohne sie wäre uns die DDR erhalten geblieben.“

Viele Menschen – zu recht „unsere Brüder und Schwestern“ genannt – kamen in den Jahren vor dem Mauerfall durch Flucht, Freikauf, Abschiebung oder Ausreiseantrag in die Bundesrepublik Deutschland und wurden dort stürmisch begrüßt. Empfänge, Pressekonferenzen, Funk- und Fernsehberichte – alle bejubelten den Mut und die Opferbereitschaft der ehemaligen DDR-Bürger, die nun Bundesbürger geworden waren – mit allen Rechten und Pflichten wie jeder andere Bürger auch. Denkste!

„Der Lohn der Angst“

Was nach „heile Welt“ aussah, wurde jäh gestoppt. Geschichte kann zynisch sein. Durch die Wiedervereinigung – zu der ja letztlich diese Menschen einen besonderen Beitrag leisteten – verloren sie einen erheblichen Teil ihrer Rentenansprüche. Heute leben viele der „Ostzonen-Flüchtlinge“ auf oder unter Hartz IV-Niveau und müssen Rentenkürzungen von bis zu 500 Euro im Monat hinnehmen. Selbst Diplom-Ingenieure mit 45 Arbeitsjahren erreichen oftmals kaum die Rentenansprüche eines Hilfsarbeiters. Wie konnte es dazu kommen?

Täter belohnt – Opfer bestraft

Die „Ausreisewilligen“ – wie die Flüchtlinge in der DDR hießen – erhielten, sobald ihre Absicht bekannt wurde, oft jahrelanges Berufsverbot und mußten weitere Repressalien hinnehmen. In dieser Zeit konnten sie logischerweise keine weiteren Rentenansprüche erwerben. Als sie endlich in der Bundesrepublik angekommen waren, wurden sie ganz selbstverständlich in die Deutsche Rentenversicherung eingegliedert.

In einem höchst merkwürdigen Verwaltungsakt, für den es keine direkte gesetzliche Grundlage gibt und der so kompliziert „gedrechselt“ wurde, daß er selbst für fachlich versierte Bundestagsabgeordnete nicht erkennbar war, wurden die ehemaligen DDR- und jetzigen  Bundesbürger rückwirkend (!) so gestellt, als ob sie in der DDR verblieben wären. (Anmerkung des Autors: Die rechtliche Lage ist so kompliziert, daß ich sie hier nur allgemein verständlich erläutern kann.) Ihre Rentenanwartschaften, die sie nach der Einbürgerung in die Bundesrepublik in einem ordentlichen Aufnahmeverfahren erhalten hatten, wurden still und heimlich liquidiert. Ein unfaßbarer Vorgang! Dieser Verwaltungsakt wurde dann in einem neuen § 259a so versteckt untergebracht, daß er praktisch niemandem auffallen konnte (oder sollte?).

Höchst aufschlußreich hierzu ist die Stellungnahme aus dem Hause Dr. Gysi v. 25.01.2013: „…Es handelte sich um eine Fülle von Korrekturen am Rentenüberleitungsgesetz. Daß davon auch die Rente von Flüchtlingen betroffen war, ging wohl angesichts dessen unter. Ob gewollt, sei dahingestellt. Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, daß die Regierungsfraktionen unter Helmut Kohl darauf hingewiesen hätten, welche gravierenden Änderungen bezüglich der Fremdrente mit der Änderung des § 259a vorgesehen waren (…) Der Entwurf enthielt in der Problemdarstellung keinerlei Hinweise auf die DDR-Flüchtlinge…“ Gysi weiter:“…Wie Sie wissen, hatten SPD und Grüne im Jahre 2011 gleichlautende Anträge dazu vorgelegt, die meine Fraktion ausdrücklich unterstützt hat. Die Anträge scheiterten allerdings am Nein der Regierungsfraktionen Union und FDP…“

Zu allem Übel wurden die Betroffenen – nach Auskunft des Bundessozial-Ministeriums (BMAS) etwa 300.000 Bürger – bewußt nicht über die Neuregelung informiert, um Widersprüchen zu entgehen. Sie merken die Rentenkürzungen erst, wenn sie das Rentenalter erreichen. Alle Versuche der Betroffenen, ihre Lage zu verbessern, scheiterten an der Blockade des BMAS – auch noch, nachdem der Petitionsausschuß des Bundestages einstimmig (!) ihrer Petition zugestimmt hatte.

Besonders zynisch ist, daß die ehemaligen Unterdrücker – SED-Funktionäre, Staats- und Stasi-Mitarbeiter etc. – allesamt weit bessere Renten erreichten als die Flüchtlinge. Dank einer starken Lobby aus Gregor Gysi und Genossen werden die Täter von einst also belohnt, die Opfer der DDR-Diktatur jedoch bestraft.

„Dieser Rentenskandal ist einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte und vergleichbar mit dem gleichen Betrug an den deutschen Juden im 3. Reich…“, erklärte 1991 Ottmar Schreiner MdB, das „soziale Gewissen“ der SPD, ausweislich des Bundestagsprotokolls dazu im Deutschen Bundestag. Doch ehe frohe Stimmung aufkommt: er meinte allerdings mit diesen hehren Worten keineswegs die betroffenen DDR-Flüchtlinge, sondern die SED- und Stasi-Funktionäre von einst, die um eine Verbesserung ihrer Rentenregelungen stritten. Schreiner setzte noch eins drauf: Das Sozialrecht dürfe nicht zum Strafrecht gebeugt werden. Das aber heißt letztlich: Täterschutz vor Opferschutz. Diese Funktionäre, die in der DDR die eigene Bevölkerung geschunden hatten, erfreuen sich heute ohne eigene Beitragszahlung einer auskömmlichen Rente, während die Flüchtlinge diskriminiert und mit Kleinstrenten abgespeist werden.

Unglaubliche Blockade durch die Bundesregierung

Die Interessengemeinschaft der DDR-Flüchtlinge (IEDF) versucht seit Jahren verzweifelt, eine Änderung der Rentenregelung zu erreichen. Völlig vergeblich! Alle Sozialgerichte von Land bis Bund haben ihre Klagen abgewiesen, weil sie sich auf die geltende Gesetzeslage berufen (müssen), deren praktisch unbekannter Teil eben die „Rückgliederung“ der betroffenen Personen vorsieht. Abhilfe kann nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schaffen, was auch erfolgen wird. Der Grund für diese Klage liegt auf der Hand: Die Verordnung zur Gleichsetzung der ehemaligen Flüchtlinge mit den ehemaligen DDR-Bürgern ist unrecht, da zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Regelung die Flüchtlinge eben nicht mehr Bürger der DDR, sondern der Bundesrepublik waren, so daß alle diese Regelungen auf sie gar nicht zutreffen können. Zudem wurde der Verwaltungsakt rückwirkend wirksam, was aber unzulässig ist: „Gesetze der Vergangenheit können nicht nachträglich zum Schaden der Betroffenen abgeändert werden. Das ist in Deutschland abschließend und unwiderruflich geklärt“ (Wolfgang Schäuble am 23. Nov. 2012).

Viel einfacher wäre das Problem zu lösen durch einen Verwaltungsakt im BMAS, was aber von Sozialministerin von der Leyen immer wieder blockiert wird mit dem Hinweis, sie sähe keinen Handlungsbedarf. 300.000 um ihre vollen Rentenansprüche gebrachte Menschen verursachen also „keinen Handlungsbedarf“? Der Dame sei ins Stammbuch geschrieben: Diese Bürger, die mit hohem Risiko und oft unter Gefährdung ihres Lebens Mauer und Stacheldraht überwunden haben, sind keine Querulanten oder Motzkis, denen es nur um eine Handvoll Euro ginge. Nein, sie haben sich um diesen Staat verdient gemacht. Kann es sein, daß Frau von der Leyen das Problem „biologisch“ aussitzen will – durch Warten auf Alterung der Betroffenen?

Wer blockiert da?

Vieles an der Angelegenheit ist merkwürdig, angefangen von der „heimlichen“ Rentenanspruchs-Änderung bis hin zu den einzelnen Reaktionen aus Politik und Medien. Es ist nochmals zynisch, daß ausgerechnet der ehemalige SED-Vorsitzende und DDR-Anwalt Gregor Gysi der einzige ist, der den Flüchtlingen eine substantiierte Antwort und Auskunft hat zukommen lassen und verspricht, sich weiter für sie einzusetzen.

Es gibt aber noch weitere Merkwürdigkeiten:

Die Interessengemeinschaft der ehemaligen Flüchtlinge (IEDF) hat Dutzende von Abgeordneten kontaktiert, findet zuweilen gar ein offenes Ohr – und dann bleibt konkrete Hilfe aus, obwohl die werten Damen und Herren Politiker angekündigt hatten, „sich kümmern“ zu wollen, darunter bedeutende Namen aller Fraktionen. Wer blockiert da?

Darüber hinaus hat die IEDF Kontakt zu einer Vielzahl von Medienvertretern gefunden – von einer großen Boulevardzeitung über große überregionale Zeitungen bis hin zu Lokalblättern, auch bis zur Chefredaktionsebene. Alle sprechen (oder schreiben) davon, die Sache sei interessant, man werde sich bald melden und darüber berichten. Und dann? Nichts! Es bleibt wiederum einer eher linksgestrickten Zeitung überlassen, einen  ausführlichen Artikel zu drucken – ausgerechnet die Frankfurter Rundschau. Wer blockiert da?

Roland Jahn, Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde und selbst ehemaliger DDR-Bewohner, empfing die IEDF zu einem Gespräch – und das war´s dann. Wer blockiert da?

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberg, von IEDF mehrfach angeschrieben, gibt nach langem Warten eine ausweichende Antwort. Bundessozialministerin von der Leyen, wie schon erwähnt, desgleichen – und sieht „keinen Handlungsbedarf“. Wer blockiert da?

Höchst auffällig sind insbesondere die Reaktionen aus CDU und CSU – also jener Organisationen, die sich mit dem Etikett „Partei der Wiedervereinigung“ schmücken. Die Generalsekretäre beider Parteien, Gröhe und Dobrindt, antworten, wenn überhaupt, nur nach x-maliger Mahnung – und dann nichtssagend. Angesprochene oder angeschriebene Abgeordnete der Regierungsparteien antworten ebenfalls entweder überhaupt nicht – oder mit Versatzstückchen zusammengeschusterter  Textbausteine, die sich in den Antwortschreiben jeweils wiederfinden. Ein Zufall? Wer blockiert da?

Wer es nicht weiß: Hier handelt es sich um die Regierung Merkel, einer ehemaligen DDR-Bürgerin, die nicht betroffen, weil kein Flüchtling ist.

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