Petition gegen Entmündigung durch Europaparlament

img_0152Conservo unterstützt diese Petition (siehe auch vorherigen Artikel):

Schützen Sie die Meinungsfreiheit in der EU #FreeSpeechEU

Die Nichtregierungsorganisation „Europäischer Rat für Toleranz und Versöhnung“ (ECTR) hat ein Statut erarbeitet, das vom EU-Parlament verabschiedet werden soll. Das „Europäische Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz“ zielt darauf, die freie Meinungsäußerung in der EU einzuschränken, Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen, Maßnahmen zur Umerziehung der EU-Bürger zu ergreifen, die Medien zu kontrollieren und letztendlich ein Klima der Angst und Unfreiheit in unseren Gesellschaften zu erzeugen.

All diese Vorhaben widersprechen der grundrechtlich verbrieften Freiheit des Gewissens, der Religion, der Presse, der Wissenschaft, der Kunst und der Meinungsäußerung, wie sie zum Beispiel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen festgehalten wird.

• Wir Bürger Europas wollen kein totalitäres Staatengefüge, in dem Meinungen vordiktiert werden und in dem wir Angst haben müssen, dass unser Nachbar uns für kritische Äußerungen bei einer staatlichen Behörde denunziert!

• Wir wollen kein Europa, in dem Jugendliche nach einem Witz über Feminismus Umerziehungsmaßnahmen über sich ergehen lassen müssen!

• Wir wollen kein Europa, in dem die Medien überwacht und zensiert werden!

• Wir wollen kein Europa, in dem Menschen für kritische Äußerungen und Satire verurteilt und bestraft werden!

Die Unterzeichner dieser Petition fordern von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie von den Mitgliedern der nationalen Regierungen und Parlamente der EU-Staaten:
1) Stoppen Sie das „Europäische Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz“, sofern Sie darüber abstimmen dürfen!

2) Verhindern Sie nationale oder EU-Behörden, die uns Bürger überwachen und umerziehen sollen!

3) Schützen Sie die Meinungsfreiheit, sie ist die Grundlage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit!

Begründung:

Hintergrund: „Europäisches Rahmenstatut zur nationalen Förderung der Toleranz“

Das – grundsätzlich förderungswürdige – Ziel des Statuts ist es, Toleranz gegenüber Gruppen zu schaffen, die sich durch gemeinsame rassische oder kulturelle Wurzeln, ethnische Herkunft oder Abstammung, religiöse Zugehörigkeit oder sprachliche Bande, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung oder vergleichbare Merkmale auszeichnen.
Weiter sieht der Entwurf jedoch vor, dass „konkrete Maßnahmen“ ergriffen werden sollen, um Rassismus, Vorurteile gegenüber anderen Hautfarben, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homophobie und „Anti-Feminismus“ zu „eliminieren“ (Abschnitt 2e).

„Verleumdungen“ gegen eine der aufgeführten Gruppen sollen verfolgt und unter Strafe gestellt werden. Gemäß dem Statut liegt eine „Verleumdung“ bereits dann vor, wenn man sich über eine dieser Gruppen lustig macht. Damit würden beispielsweise Witze über Feministinnen oder Cartoons mit religiösen Anspielungen strafrechtlich verfolgt. Dabei sollen Verstöße nicht als einfache, sondern strafverschärfend als schwere Straftaten verfolgt werden (Abschnitt 7).

Weiterhin heißt es (Abschnitt 3):
“Guarantee of tolerance must be understood not only as a vertical relationship (Government-to-individuals) but also as a horizontal relationship (group-to-group and person-to-person). It is the obligation of the Government to ensure that intolerance is not practised either in vertical or in horizontal relationships.”

Dem Statut nach müsse die Regierung also garantieren, dass „Intoleranz“ (im Sinne des Statuts) nicht im Kontakt von Bürgern untereinander praktiziert wird. Kommentare oder Witze, die man anderen Personen gegenüber äußert, könnten somit zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Überwachungs-Behörden und Umerziehung der Jugend

Die Überwachung der Einhaltung der Regelungen soll durch Einrichtung einer „Nationalen Toleranzüberwachungsbehörde“ sichergestellt werden (Abschnitt 6). Diese soll mit der Autorität versehen werden, Strafsanktionen zu verhängen.
Jugendliche, die „Meinungsverbrechen“, z. B. in Form von Verleumdungen, begangen haben, sollen verpflichtende Rehabilitierungsprogramme durchlaufen, damit ihnen eine „Kultur der Toleranz“ anerzogen wird. Die „Toleranzerziehung“ soll von frühester Kindheit an in allen Ebenen der Gesellschaft durchgeführt werden: in Grund- und weiterführenden Schulen, Universitäten, beruflichen Weiterbildungsprogrammen, im Militär, im öffentlichen Dienst sowie in den Medien. Laut Abschnitt 9 sollen öffentliche Radio- und Fernsehsender verpflichtet werden, einen vorgeschriebenen Teil ihres Programms der „Toleranzförderung“ zu widmen. Die Einhaltung eines für alle Medien geltenden „ethischen Verhaltenskodex“ soll durch eine „Massenmedien-Beschwerdekommission“ überwacht werden.

Unsere freien Gesellschaften selbst sind in Gefahr

Wenn dieses Papier auf EU-Ebene verabschiedet wird, bedeutet dies das Ende der Meinungsfreiheit in Europa. Das Statut ist ein Frontalangriff auf unsere freie Gesellschaft, auf die Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Wissenschaft.

In den Medien ist die Gefahr, die von diesem Statut ausgeht, weitgehend unbeachtet geblieben. Einzelne Medien wie die Deutschen Wirtschaftsnachrichten thematisieren die Bedrohung durch die mögliche Implementierung in nationales Recht und skizzieren das Szenario eines unfreien Überwachungsstaats (deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/06/eu-will-neue-behoerde-zur-ueberwachung-der-toleranz-einfuehren/). Der Aufschrei, der angesichts dieser Entwicklung notwendig wäre, ist jedoch ausgeblieben.

Freiheit wird verloren, wenn man nicht für sie kämpft. Lassen Sie uns gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, dass unsere europäischen Gesellschaften noch lange Orte bleiben, an denen Menschen in Freiheit und ohne Angst vor staatlicher Unterdrückung und Willkür zusammenleben können.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Hier kann das gesamte European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance nachgelesen werden:

www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf

Bonn, 07.02.2014 (aktiv bis 15.03.2014)

Bitte unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/schuetzen-sie-die-meinungsfreiheit-in-der-eu-freespeecheu

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