Die Worte des Propheten – Ehre seinem Namen – gelten weltweit, auch in Deutschland. Sie sind verbindlich, für Gläubige und Ungläubige; denn schließlich hat sie der Analphabet Mohammed weiland eigenhändig zu Papyrus gebracht und damit sozusagen in Stein gemeißelt. In Folge dessen sind schon heute in vielen islamischen Ländern auch „Ungläubige“, also Nicht-Muslime ebenso wie Atheisten, verpflichtet, die Gebote des Koran einzuhalten. Dies gilt natürlich erst recht in den Zeiten des Ramadan, des Fastenmonats des Islam.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, ein paar Jährchen noch, wann das Leben mit dem Ramadan auch für uns zur Selbstverständlichkeit wird, da wir jeden Tag, jedes Jahr einen enormen Zuwachs von muslimischen Einwanderern und bei der Muslim-Population zu verzeichnen haben. Wär´ vielleicht gar nicht so schlimm, wenn diese sich denn eingliedern („integrieren“) würden. Tun sie aber nicht. Und jetzt passiert was? Es passiert was typisch Deutsches:
In vorauseilender Unterwürfigkeit
Seit 70 Jahren an die aus historischen Zwängen resultierende schamgebückte Haltung gewöhnt und vor allem in vorauseilender Unterwürfigkeit geübt, denken wir – quasi staatsraisonistisch: „Wenn die sich nicht integrieren, dann tun wir es eben! Da lassen wir uns von niemanden übertreffen.“ In Konsequenz dieses dürfen wir registrieren, daß es selbstverständlich zu sein scheint, in großen Unternehmen und im Handel auf die speziellen Belange und Gebräuche des Fastenmonats schon heute Rücksicht zu nehmen. Da darf natürlich der friedensliebende Christ – vulgo: Gutmensch – nicht fehlen, und er ruft „Friede den Menschen auf Erden, die guten Willens sind!“
Dem Ruf folgend, freuen sich Christen aller Kirchen – außer den sog. Freikirchen –, die „brüderlichen Muslime“ mit weit geöffneten Armen empfangen zu dürfen. Vielerorts wird sogar das islamische Fastenbrechen gemeinsam gefeiert. Oder der Herr Pfarrer beeilt sich, zum Fest eben dieses Fastenbrechens die „brüderlichen Segenswünsche“ vorbeizubringen. Ihm schließen sich an der Bürgermeister und die Vorsitzenden der (örtlichen) islamophilen Parteien in ihren Vereinsfarben: rotgrün mit schwarzen Sprenkeln (blau fehlt offensichtlich dabei, und gelb gibt´s nicht mehr).
Aber zurück zur Sache: Am Samstag, dem 28. Juni 2014, hatte heuer der Fastenmonat Ramadan in Deutschland begonnen, am Sonntag, dem 27. Juli, endet er. Und ab Montag, 28. Juli, beginnt das dreitägige Fest des Fastenbrechens (Id Ul-Fitr, türkisch: „Ramazan Bayramı“), dann wird gefeiert, gevöllert, getanzt, geschmust und geliebt – also dem gehuldigt, was während des Ramadan strengstens verboten ist. Während des Fastenmonats dürfen die Gläubigen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang nichts essen oder trinken, nicht rauchen und keinen Geschlechtsverkehr haben. Letzteres, meine ich ganz unbedarft, hat wohl weniger mit Fasten als vielmehr mit Strafe zu tun. Die Weisheit des Gepriesenen ist unergründlich.
„Ramadan, Monat des Friedens“
Für Muslime ist das Fasten im jeweils neunten Monat des islamischen Mondjahres eine der fünf Säulen ihrer Religion und heilige Pflicht. Wer gegen die Gebote verstößt, lädt schwere Schuld auf sich und wird bestraft. Der Name des Herrn sei gepriesen! Der Fastenmonat Ramadan ist eine Zeit der geistigen Disziplin, daher wird Gläubigen neben Gebet und Fasten auch empfohlen, Almosen zu geben.
In gelehrten Büchern liest man u.a., der Ramadan gelte auch als Monat des Friedens und der Versöhnung. Als „Ungläubiger“ bin ich mir da aber gar nicht so sicher, wenn ich an die Hamas, die Mudschaheddin, die Al qaida, die ISIS, oder wie alle diese Friedensgruppen heißen, die im Namen des Propheten – gepriesen sei sein Name! – Bomben, Raketen und ähnliches Friedensspielzeug über die Ungläubigen auskippen und es so richtig krachen lassen. Und bisher ist mir verborgen geblieben, daß sie in irgendeiner Weise vom Ramadan beindruckt waren, al-hamdullilah!
„In der letzten Woche stellten die Radikalen den Christen von Mossul per Flugblatt ein Ultimatum: Flieht, ohne Gepäck, nur mit der Kleidung am Leib, oder wählt aus drei Optionen: Konvertierung, Sondersteuer oder Exekution durchs Schwert. Am Freitag tönten sie ihr Ultimatum durch die Lautsprecher der Moscheen. Am Samstagmittag lief die Deadline aus. Mossuls Christen versuchen nun, sich ohne ihre Habe nach Dohuk und Erbil durchzuschlagen – ins vergleichsweise sichere irakische Kurdistan. Ihre Häuser und ihr Eigentum wurden unterdessen von IS schlichtweg gestohlen”, meldet z. B. Spiegel-Online.
Beispiel gebendes Ägypten
Warum gebe ich mich eigentlich einem so langen Vorspiel hin, wenn´s doch „nur“ um den Ramadan geht? Geht´s eben nicht! So höret: Abdel Fattah al-Sisi sei Dank, daß er uns die Pläne des Herrn – gepriesen sei sein Name – geoffenbart hat! Dieser Herr Al-Sisi ist der am 6. Juli dieses Jahres vereidigte neue Präsident Ägyptens. Und der läßt so richtig die muslimischen Hosen runter:
Er will, sagt er in seiner Regierungserklärung, „eine neue islamische Moral verankern“. Dazu gehören neue Ramadan-Regeln für alle Ägypter – egal ob sie Moslems sind oder nicht. Da nun gerade Ramadan-Zeit ist, verteilt z. B. die Polizei in Kairo ein Flugblatt, auf dem darauf hingewiesen wird, daß es verboten ist, Alkohol zu trinken. Und so geht es auch in anderen islamischen Staaten zu:
In einer Reihe islamischer Staaten ist das Nichteinhalten der Fastenpflicht von staatlicher Seite verboten. In Saudi-Arabien z.B. werden sogar Nichtmuslime bestraft, die im Ramadan während des Tages in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen. In Marokko machten staatliche Razzien und Verhaftungen gegen Jugendliche, die im Ramadan Picknicks veranstalteten, Schlagzeilen. Im Jahre 2013 mußte, wer in Marokko öffentlich gegen das Fastengebot verstieß, mit einer Verhaftung rechnen. Im algerischen Biskra wurden sechs Männer zu vier Jahren Haft und 1000 Euro Strafe verurteilt, weil sie das Fastengebot nicht eingehalten hatten.
Auch in Dubai ist es den Regeln des Ramadan entsprechend nur erlaubt, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu essen. Das gilt für Muslime gleichermaßen wie für Touristen. Auch Kaugummi kauen ist verboten. Wer bei Verstößen erwischt wird, riskiert eine saftige Strafe, auch Touristen. Während des Ramadan ist es tagsüber verboten, Geschlechtsverkehr zu haben. Dies trotzdem zu tun, ist eine Sünde, und es muß dafür Sühne (Kafaarah) geleistet werden (dazu weiter unten mehr).
Abdel Fattah al-Sisi sei Dank, nun wissen wir, was auf uns zukommt. Ganz am Rande: Jetzt wäre ich ungemein neugierig, zu erfahren, wie Berufs-Islamophile wie uns´ Claudia oder uns´ Cem sich dabei „einbringen“ werden. Wir werden sehen (und staunen). Darf ich ´mal erinnern, was der Ägypter und die anderen muslimischen Staatsfürsten meinen? Bitte schön:
Selbstbefriedigung verboten
Sex (mit Ehefrau/Ehemann) geht nur nach Fastenbrechen, über Tag überhaupt nicht. Und wer meint, er könne es sich als Ersatz selbst antun, hat ebenso Pech gehabt: Selbstbefriedigung ist verboten, allerdings nicht nur im Ramadan, sondern generell. So sagt der Koran: „Und die ihre Scham bewahren ,Außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, dann sind sie nicht zu tadeln, diejenigen aber, die darüber hinaus (andere Sachen) begehren, das sind die, die Übertretungen begehen.“ Also aufpassen, liebe Brüder und Schwestern! Aber dieser Rat ist gewiß unnötig; denn „das“ tut ja eh niemand, gell. Ich frag mich bloß, was die Damen im Tschador in den Sexshops der Großstädte suchen. (Na ja, bei manchen Christen geht auch heute noch die Mär um, dadurch würde das Rückenmark geschädigt, und das würde zur Verblödung führen.) Der Prophet hingegen – sein Name sei gepriesen – ist in diesem Punkte wenig konkret. Er rät lediglich: „Verrichte das Gebet. Wahrlich, das Gebet hält von schändlichen und abscheulichen Dingen ab; und Allahs zu gedenken, ist gewiß das Höchste. Und Allah weiß, was ihr begeht.“
Na ja, der Gepriesene schien zu ahnen, daß wir alle sündige Menschlein sind. Und so bereitete er für Zuwiderhandlungen Strafen vor: Im Hinblick auf die Anzahl der Fastentage, die man mit Selbstbefriedigung ungültig gemacht hat, ist es erlaubt, bei deren Nachholen und beim Ableisten der Sühne sich mit der Anzahl zu begnügen, die man einigermaßen sicher erinnert.
Die Ungültigkeit des Fastens von jedem Tag des gesegneten Monats Ramadan, welche durch Selbstbefriedigung bewirkt wird, die eine religionsgesetzlich verbotene Handlung ist, hat zwei Sühnen zur Folge, die aus 60 Tagen (eigenem) Fasten und (zusätzlich) dem Ernähren von 60 Bedürftigen besteht. Das hat ´was!
Rauchen und Schupftabak verboten, Tabletten nur als Zäpfchen erlaubt
Daß Rauchen im Ramadan nicht erlaubt ist, gehört inzwischen zum allgemeinen Wissensstand. Schnupftabak als Ersatz ist allerdings ebenfalls nicht erlaubt. Und flüssige Nahrung, wie sie z. B. in Krankenhäusern durch die Venen verabreicht wird, auch nicht.
Vorsicht vor der Einnahme von Tabletten! Wenn im Monat Ramadan die Einnahme dieser Tabletten notwendig für die Behandlung ist, ist das zwar nicht zu beanstanden, aber mit ihrer Einnahme wird das Fasten ungültig. Aber – gepriesen sei der Allmächtige! – wenn die Einnahme dieser Mittel als Zäpfchen erfolgt, dann schadet es dem Fasten nicht, aber wenn es durch Schlucken erfolgt, dann wird damit das Fasten ungültig.
Oh Ihr Ungläubigen, es bleibt ein Trost: die Kafaarah (siehe oben). Wenn Ihr gesündigt habt, so gibt es immer noch dank der Güte des Herrn – gepriesen sei er (aber das kennen Sie jetzt schon) – die Einrichtung des Kafaarah, einer Art Buße:
– einen Sklaven befreien,
– wenn dies nicht möglich ist, zwei aufeinanderfolgende Monate fasten
– und wenn auch das nicht möglich ist, 60 bedürftige Personen verköstigen
So denke ich denn gerade angestrengt darüber nach, mir doch noch ein paar Sklaven anzuschaffen – Nachschub gibt´s ja zur Zeit genügend via Lampedusa – damit ich sie, wenn ich denn einmal gestrauchelt wäre und Sündiges zu beichten hätte, als Kompensation dem Willen des Propheten entsprechend eintauschen könnte. (Zwei aufeinanderfolgende Monate kann ich nicht fasten, und für sechzig Bedürftige reicht mein Patz zuhause nicht.)
Ja, Freunde, nochmals: Abdel Fattah al-Sisi, dem ägyptischen Präsidenten sei Dank, daß er uns rechtzeitig auf den Boden muselmännischer Tatsachen gezogen hat: Der Ramadan kommt und mit ihm die Scharia und auch sonst alles, was der Islam an Segnungen für uns bereithält. Wir werden ihn freudig empfangen. Möge Allah – subhanahu wa taala – uns rechtleiten und uns vergeben und uns Gutes im Jenseits und Geduld im Diesseits bescheren, inşallah!