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Wie eine politisch unkorrekte Rechtsanwältin zermürbt werden soll
Dem großen französischen Denker und Schriftsteller Voltaire (1694-1778) wird ein Satz zugeschrieben, der weitgehend unsere Einstellung zu Toleranz und Meinungsfreiheit geprägt hat: „Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, daß Du es sagen darfst.“
Walter Scheel, der vierte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, sagt es in anderen Worten: „Demokratisch ist es, dem anderen zuzuhören, seine Meinung zu erwägen, das, was einem selbst einleuchtet, zu akzeptieren, und gegen das übrige, unter ständiger Wahrung des Respektes vor der Person des anderen, Gegenargumente hervorzubringen.“
Beide Autoren verteidigen damit ein hohes Gut, die Meinungsfreiheit. Klingt gut – aber trifft es auch die Wirklichkeit in diesem unserem Lande? Wenn Sie das Folgende lesen, werden Sie zweifeln dürfen.
Der „Volksverhetzungs-Paragraph 130 StGB“
Ein zentraler Punkt, der bei uns die Meinungsfreiheit einschränkt, ist der Paragraph 130 StGB. Hier ein kurzer Auszug:
130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft……
Dieser ursprünglich gutgemeinte und richtige Gesetzestext hat sich im Laufe der letzten fünf Jahrzehnte – insbesondere wegen der Meinungsbeeinflussung durch linke Gruppen – immer mehr zu einer Keule gegen diejenigen entwickelt, die nicht im politischen Mainstream mitschwimmen, also politisch nicht korrekt sind. „Gutmenschen“ schreiben vor, wo die Grenzen zur „Korrektheit“ verlaufen.
Man darf, ohne das hier zu vertiefen, resümieren, daß alles, was nicht links ist, automatisch „politisch unkorrekt“ ist. Das „erleichtert“ im politischen Diskurs – so dieser Begriff hier verwendet werden darf – eine unglaubliche Etiketten-Kombination und Diskriminierung: Wer nicht links ist, ist rechts; wer rechts ist, ist rechtsradikal, dann rechtsextrem und schließlich faschistisch oder faschistoid. Wenn sich der so Gebrandmarkte äußert, schwebt die Keule der Volksverhetzung über ihm. Der Begriff „bürgerlich“ hat längst ausgedient, da die Grünen behaupten, sie seien bürgerlich. Damit haben sie den Begriff besetzt, aus „links“ werden politisch korrekte Bürger (und natürlich auch Bürgerinnen). Das „alte“ Bürgerliche gerät fix unter Faschismusverdacht.
Fatale Begriffsumwidmungen
Nun gibt es aber immer noch „Bürgerliche alter Ordnung“, die mit diesen hanebüchenen Begriffsumwidmungen aus der linken Ecke nichts am Hut haben. Sie nennen sich tapfer „konservativ“, aber nur noch sehr wenige wagen es, sich als „rechts“ zu bezeichnen (Vorsicht: Faschismuskeule!). Ein Unfug; denn die Begriffe „rechts“, „links“ und „Mitte“ entsprechen alter parlamentarischer Tradition. Man konnte, man durfte noch vor vierzig, fünfzig Jahren in Deutschland rechts oder links sein, ohne gleich geächtet zu werden.
Seit dem Wüten der APO und erst recht seit der Agitation der Grünen mit dem Versuch, die alte Gesellschaftsordnung zu zerstören, scheint inzwischen auch Deutschlands Justiz vom bacillus publicus rectus, also von der „Fäulnis der political correctness“, befallen zu sein.
Gerade die oft höchst merkwürdige Auslegung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB bietet mannigfaltige Beispiele für die zwei verschiedenen Augen der Gerichtsbarkeit: nach links kurzsichtig, nach rechts umso scharfsichtiger. Daß dabei die Medien, die veröffentlichte Meinung, ein großes Wort mitreden, ja stilbildend wirken, kann man täglich in unseren Gazetten und im (vor allem öffentlich-rechtlichen) Rundfunk und Fernsehen feststellen.
Meinungshenker am Werk
Die mögliche Vorverurteilung: „Das ist ein Linker“, scheint keinerlei negativen Beigeschmack zu haben, ist also gar keine Vorverurteilung. Wenn es aber um „rechts“ geht, reagiert der Justizapparat hochsensibel. Die Meßlatte, unter der linke Täter durchlaufen können, liegt in der Regel sehr hoch, bei „rechts“ jedoch sehr niedrig. Während Linke ungestraft allerlei Zeitgenossen mit unmöglichen Beleidigungen verunglimpfen, Soldaten „Mörder“, Polizisten „Scheißbulle“ nennen oder unser Land als „Scheiß(bullen)staat“ beschimpfen dürfen, steht man als Rechter sehr schnell vor dem Kadi, z. B. wenn bei einem öffentlichen Auftreten die Wortwahl nicht wohlüberlegt war. Reizbegriffe, wie z. B. „Neger“, „Zigeuner“, „Jude“ rufen sofort die politisch korrekten Meinungshenker auf den Plan. Linksradikale dürfen Gotteshäuser verunstalten, den Papst und den gekreuzigten Jesus beleidigen oder durch den öffentlich-rechtlichen Kakao ziehen. Machen aber Rechtsradikale Ähnliches mit z. B. Moscheen oder gar Allah dem Allmächtigen ähnlich, rückt gleich eine Hundertschaft der Staatsgewalt an.
Jesus Christus in einem Pamphlet oder durch eine Karikatur zu beleidigen, gilt im Zweifelsfalle als Kunst, deren Freiheit mit aller Kraft verteidigt werden muß. Machen dies „Rechte“, gilt es in jedem Fall als Blasphemie. Leicht hängt man am Fliegenfänger des § 130. Und dann braucht man einen guten Anwalt. Davon gibt´s nicht allzu viele. Wenn´s aber eine(n) gibt, darf sie/er sich der besonderen „Aufmerksamkeit“ der politisch Korrekten gewiß sein, wie das folgende Beispiel zeigt.
Eine Anwältin kämpft für das Recht – auch für ihr eigenes
Jeder in unserem Land hat das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wenn jemand Kinder verführt oder ermordet hat, steht ihm trotz der verwerflichen Tat ein Anwalt zu. Hat er kein Geld, wird ihm vom Gericht ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Das gilt selbstredend auch bei politischen Taten, sei es durch Links- oder Rechtsradikale. Da sind vor dem Gesetz alle gleich. Ja?
Ein Christian Ströbele oder ein Otto Schily durften und konnten die Schwerstkriminellen und Terroristen der Baader-Meinhof-Bande (RAF) verteidigen. Sie lebten danach in Frieden weiter – nicht etwa geächtet oder beschimpft, sondern eher hofiert von linken Medien und Gutmenschverstehern aus Kirchen und Gesellschaft. Und wie der Zeitgeist so spielt: Im Nachhinein wurde mählich aus der Baader-Meinhof-Bande die harmloser klingende Baader-Meinhof-Gruppe, die in Büchern und Filmen eher gefeiert denn verurteilt wurde. Der Film „Der Baader-Meinhof-Komplex“ wurde gar für den Oscar nominiert, und das Wort „Terroristen“ fällt nur noch selten. Der (wegen Unterstützung der RAF) vorbestrafte Christian Ströbele sitzt seit vielen Jahren im Deutschen Bundestag und spielt seit Beginn die erste Geige bei den Grünen. Otto Schily, von Grün auf Rot gewechselt, wurde sogar Bundesinnenminister. Man faßt es nicht: Sie wurden zu Ikonen der rotgrünen Bewegung. Von (Selbst-)Kritik keine Spur!
Ganz anders, wenn es um „rechts“ geht. Da werden Juristen, die Rechte bzw. Rechtsradikale vertreten, leicht zu Haßobjekten der Politisch-Korrekten. Eine besonders perfide Abart der nach außen gepredigten Toleranz! Ein garstig Lied dazu kann eine Hamburger Rechtsanwältin singen, zugelassen beim Landgericht und Oberlandesgericht und tätig bis hin zum Bundesverfassungsgericht (BVG).
Eine Anwältin wird zum Haßobjekt
Gisa Pahl – der Name darf hier mit der ausdrücklichen Genehmigung der Betroffenen genannt werden – ist eine kompetente Juristin und erfolgreiche Anwältin, in gewissen Kreisen berüchtigt, in anderen Kreisen geachtet. Sie ist nicht vorbestraft und hat auch bei keiner Straftat mitgewirkt. In ihren Schriften und Reden erklärt sie ganz eindeutig jede Ablehnung von Gewalt. Und genau so eindeutig bekennt sie sich zu ihrem Vaterland, wie sie betont. Auch das macht die linke „Szene“, die Deutschland haßt, nervös.
Unter ihren Mandanten befinden sich Menschen aller Art – einfache Bürger, Rechte, ja, auch Rechtsradikale, die anwaltliche Hilfe benötigen (sie können ja wohl nicht zu Ströbele gehen). Nur eine Gruppe findet man bei ihr nicht: Gewalttäter. Da ist Pahl ganz hart: „In meinen bisher von mir geführten Zivil- und Verwaltungsrechtsprozessen ging es um die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit meiner Mandanten gegenüber Behörden und Medien. Straftäter habe ich nicht vertreten, weil ich grundsätzlich keine Mandate für Strafverteidigungen übernehme.“
Was also hat Frau Pahl, was ihren Gegnern schon beim Hören ihres Namens das Blut in Wallung versetzt und ihnen die merkwürdigsten Beleidigungen entlockt? An Beispielen mangelt es nicht: „Gisa Pahl – graue Eminenz des Rechtsextremismus“, „Rechtsterrorismus“, „Nazi-Referentin“, „braune Juristin“ usw. Der Gipfel der Schmähungen ist erreicht, wenn ihr – ungestraft – Beziehungen zum NSU („Zwickauer Terrorzelle“ Tschäpe & Co.) unterstellt werden, weil 16 Jahre (!) zuvor ein gewisser Uwe Böhnhardt, später Mitglied des NSU, an einem ihrer Seminare teilgenommen haben soll. Belege?
So steht sie, nahezu täglich, am Pranger. Ganz typisch ist, was z. B. Wikipedia über Pahl schreibt. Hier ein paar Auszüge:
„Gisa Pahl, auch Gisela Pahl, geb. als Gisela Degner, Pseudonym Gisela Sedelmaier (* 1957 in Stuttgart), ist eine Rechtsanwältin aus Hamburg. Als maßgebliche Initiatorin und Hauptverantwortliche des Deutschen Rechtsbüros (DRB) ist sie laut Manfred Murck „eine wichtige Stütze der aktiven, gewaltorientierten rechtsextremistischen Szene in Norddeutschland und darüber hinaus.“ (…)
Pahl scheut die Öffentlichkeit und benutzt für ihre Veröffentlichungen Pseudonyme. Szeneweit bekannt ist ihr 1990 pseudonym erschienener Ratgeber „Mäxchen Treuherz und die juristischen Fußangeln“. In der Broschüre wird mit Hilfe eines „Mäxchen Treuherz“ leicht verständlich und nach Sachgebieten geordnet straffreies Verhalten bei Demonstrationen, Hausdurchsuchungen oder Zeugenaussagen erläutert. Der Bestseller erschien 2005 als Neudruck beim NPD-Verlag Deutsche Stimme. Obwohl sie eine szenebekannte Rechtsanwältin ist, „wird ihre Bedeutung oft unterschätzt.“ Gisa Pahl hatte regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen des Neonazi-Netzwerks Thüringer Heimatschutz. Sie pflegt Kontakte zur NPD, der „Gesellschaft für freie Publizistik“ und dem neonazistischen Netzwerk „Freies Netz Süd“.
Das ist dummdreist. „Pahl scheut die Öffentlichkeit.“ Wie das? Eine aktive und beruflich stark geforderte Rechtsanwältin steht automatisch voll in der Öffentlichkeit, der man gerade als Anwalt gar nicht entfliehen kann. Und was ist daran verwerflich, wenn sie Bücher oder Artikel unter Pseudonym schreibt? Das ist doch absolut normal und weit verbreitet. Und ihr Ratgeber zum straffreien Verhalten bei Demonstrationen, Hausdurchsuchungen etc. ist ein Bestseller, weil er tatsächlich und gut verständlich allen, die in Justizbedrängnis geraten (könnten), eine praktische Hilfe bietet. Auch das ist nicht verwerflich. Und es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es im linken Bereich unserer Gesellschaft – und erst recht unter Linksradikalen – eine Fülle solcher Ratgeber gibt, die oft aber keinen „Rechtsrat“, sondern agitatorisches Handwerkszeug vermitteln. Diese wenigen Sätze zeigen, daß die – vorsichtig ausgedrückt – von Vorurteilen nicht freie Meldung von wikipedia schon hier zusammenbricht.
Bleibt also nur noch der Vorwurf, Pahls Ratgeber sei im NPD-Verlag erschienen. Nun ist das ja nicht verboten. Aber hier zeigt sich, wie sich die Katze in den Schwanz beißt: Aufgrund der regelmäßigen Hetze gegen Pahl findet sich kaum ein Verlag bereit, ihre Publikationen zu übernehmen. Es ist schon dreist, erst der Frau alle möglichen „Rechtsextrem-Etiketten“ anzuheften, so daß sie im Geschäftsleben unmöglich gemacht wird, ihr aber dann vorzuwerfen, sie würde sich eines NPD-Verlages bedienen. Was soll sie denn sonst machen? Richtig – besser gar nicht erst schreiben! Jedenfalls keine Ratgeber für Politisch-Unkorrekte! Das hoffen (und wollen) wohl Pahls Gegner.
„Verbindungen zum NSU“ – eine öffentliche Hinrichtung!
Aber Wikipedia hat noch lange nicht fertig und holt – welch´ Überraschung! – zum Schlag mit der Nazikeule aus:
„In den Trümmern der Wohnung des NSU in Zwickau fanden die Ermittler einen Zettel mit Namen von zehn rechten Organisationen und Personen, denen allen wahrscheinlich der NSU 2002 zusammen mit einem Anschreiben Geld spendete. Auf der Liste stand auch das „Deutsche Rechtsbüro“. Den Behörden sei es unklar, wer 2002/03 verantwortlich für das DRB gewesen ist. Der Generalbundesanwaltschaft zufolge sei es daher wegen der hohen Hürden eine Durchsuchung rechtlich nicht möglich. (…) Eine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider zu Verbindungen zwischen Pahl und dem NSU in der Hamburger Bürgerschaft Ende August 2013 ließ die Innenbehörde mit Verweis auf das Ermittlungsverfahren zum NSU weitgehend unbeantwortet, da nur der Generalbundesanwalt berechtigt ist, hierüber Auskunft zu geben.“
Zur Erinnerung: Die Wikipedia-Überschrift über diesen Absatz lautet: „Verbindungen zum NSU“. Punkt – und nicht etwa ein Fragezeichen. Damit wird diese Überschrift zu einem Vernichtungsurteil – eine öffentliche Hinrichtung. Diese Methode hat ihren Sinn: Pahl steht unter NSU-Verdacht. Die gewünschte Assoziation lautet dementsprechend: „Pahl – NSU – Nazi!“ Keine Hausdurchsuchung, kein Belastungsmaterial, keine Zeugen – aber der Verdacht sitzt. Und klebt fortan an Pahl wie ein Kainsmal: „Nazi“ – der neue Judenstern!
„Kein Platz für Nazis“
Wohin solche „Aufklärung“ führt, zeigt folgender Vorgang, der durch die Hamburger Presse lief. Hier die Meldung:
„Hotel sagt Veranstaltung mit NPD-Anwältin ab
Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR)
Am kommenden Montag den 28. März sollte die Hamburger NPD-Anwältin Gisa Pahl auf Einladung der extrem rechten “Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V.” in dem Hotel Baseler Hof referieren. Nach dem das HBgR das Hotel mit einem Offenen Brief informierte, sprach das Hotel binnen weniger Stunden den Veranstaltern die Kündigung aus. Der politische Hintergrund von Frau Pahl und der SWG waren dem Hotel nicht bekannt gewesen. Das HBgR begüßt diese prompte Entscheidung und hofft, dass die SWG keine anderen Räumlichkeiten finden wird.“
Hier der Wortlaut des Briefes des HBgR vom 23. März 2011:
„Betr. Veranstaltung mit NPD-Anwältin in Ihren Räumen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir erfahren haben soll am 28. März 2011 in Ihren Räumen die NPD-Anwältin Gisa Pahl auf einer Veranstaltung der Staats- und Wirtschaftspolitischen e.V. sprechen.
Frau Pahl ist eine der umtriebigsten AnwältInnen der Naziszene, vertrat schon den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt, den Hamburger Vorsitzenden der SS-Veteranenorganisation HIAG Franz Schmitz und die Jungen Nationaldemokraten (JN) vor Gericht. Sie gründete das Deutsche Rechtsbüro, eine Art Rechtsberatung für Neonazis und berät Rechtsrockbands wie diese ihre Texte entschärfen müssen, um gerade noch am Index vorbei zu kommen. Nun soll Gisa Pahl am kommenden Montag in Ihren Räumen zu Thema „Gelten die Menschenrechte auch für türkische Frauen in Deutschland?“ vortragen. Es ist anzunehmen, dass es Frau Pahl weniger um die Emanzipation von migrantischen Frauen, als um die Bedienung von antimuslimischen und rassistischen Klischees gehen wird…“
(aus: „Kein Platz für Nazis in Hamburg – nicht in den Parlamenten, nicht im Stadtteil, nicht im Betrieb“; Rechtschreibfehler nicht korrigiert)
Permanente Feinderklärung gegen rechts
Der Vorgang in Hamburg ist leider kein Einzelfall, sondern symptomatisch für die Probleme, denen sich „rechte“ Organisationen und Menschen ausgesetzt sehen. Das geht bis zur „Aktion Linkstrend stoppen“ (Als), die ausschließlich aus CDU- und CSU-Mitgliedern bestand und den Linkstrend in unserer Gesellschaft (ausschließlich verbal) bekämpfte. Bekam die Antifa irgendwo in Deutschland den Hinweis, die Als wolle eine Sitzung abhalten, wurde den Hoteliers gedroht, so daß es immer wieder zu Absagen kam und kaum noch Möglichkeiten zu Treffen bestanden.
Das also ist in unserem Lande „politisch korrekt“. Von Diskurs, von Diskussionsfähigkeit, Toleranz und Offenheit keine Spur mehr! Hier setzt eine Seite die Normen, und die, die nicht „normal“ sind, werden ausgegrenzt und verfolgt. So (!) geht der Dialog mit „politisch unkorrekten“ Deutschen! Es kann angesichts dieser Entwicklung zur politischen Barbarei nicht mehr bestritten werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland eine permanente „Feinderklärung gegen rechts“ praktiziert wird, bei der sogar die fast alltägliche linke Gewaltanwendung geradezu willkommen zu sein scheint.
Noch ist Gisa Pahl nicht tätlich angegriffen worden, aber der Psychokrieg gegen sie hinterläßt tiefe Spuren. Die Familie lebt in ständiger Angst, Freunde bleiben weg – die Folgen der linken Verleumdungen sind nicht zu übersehen.
Dabei ist Gisa Pahl weder eine Aufrührerin noch eine Gegnerin des demokratischen Rechtsstaates, sondern eine aufrechte und streitbare Anwältin für Recht und Ordnung, zu der sie sich auch auf ihrer Homepage bekennt (http://www.rechtsanwaeltin-pahl.de/). Zitat:
„Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit ging es in den von mir bearbeiteten Fällen vor allem um die Geltung der Grundrechte. Zum einen habe ich Prozesse geführt, um die Grundrechte meiner Mandanten gegenüber den Behörden und den Medien zu wahren und durchzusetzen, – und zwar insbesondere
- das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das eng mit der Meinungsfreiheit verbunden ist,
- und das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor allem von politischen Parteien, bei dem die Meinungsfreiheit ebenfalls zu beachten ist.
Dabei machte ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Erfahrung, daß gerade Bürger, politische Gruppierungen und Parteien am Rande des politischen Spektrums seitens der Behörden, Medien und politischen Gegner vielfältigen Schwierigkeiten ausgesetzt sind. Solchen politischen Parteien wird es unter anderem sogar häufig verweigert, bei Sparkassen ein Girokonto eröffnet zu bekommen, oder sie erhalten aus politischen Gründen die Kündigungen von Girokonten.
Zum anderen habe ich meine Mandanten in strafrechtlicher Hinsicht beraten, damit sie bei der Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften, Flugblättern, Tonträgern, Filmen, Beiträgen im Internet und anderen Medien nicht gegen Strafgesetze verstoßen, also nicht Beleidigung, Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, Verherrlichung von Gewalt und andere Presseinhaltsdelikte begehen. Auch hierbei geht es um Grundrechte, – nämlich um die Frage, wo das Grundrecht auf Meinungsfreiheit endet und die Strafbarkeit beginnt.
Meine Beratung und meine Gutachten haben dazu geführt, daß meine Mandanten, die sich an meine Vorgaben gehalten haben, sich nicht strafbar gemacht haben und kein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurden, – oder daß ein solches Strafverfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete, weil meinen Mandanten aufgrund meiner Tätigkeit der vorsatzausschließende, unvermeidbare Verbotsirrtum zugebilligt wurde.
Bei meiner Tätigkeit gehe ich davon aus, daß sich die Güte unserer Demokratie auch darin zeigt, daß sie es allen politischen Kräften ermöglicht, in einem freien und gleichberechtigten Wettkampf am Wohl des Ganzen mitzuwirken.“
Kein „Angebot“ für Politisch-Korrekte
Soweit der Auszug aus Pahls Internetseite. Der Text ist klar und läßt mit keinem Wort eine radikale, schon gar nicht rechtsradikale Haltung erkennen. Allerdings dürften ihre Gegner nicht gerade über ihr Beratungsangebot erfreut sein. Auf ihrer Homepage erläutert sie nämlich z. B. folgende Fragen:
* Welche Äußerungen sind eine strafbare Verunglimpfung des Staates (§ 90a StGB)?
* Welche Personengruppen bzw. Kollektive werden strafrechtlich geschützt (§§ 130, 185 StGB)?
* Welche ausländerkritischen Äußerungen sind erlaubt (§ 130 StGB)?
* Wann ist eine volksverhetzende Äußerung erlaubt (§ 130 StGB)?
* Sind Hausverbote gegen politisch unkorrekte Deutsche rechtmäßig?
* Welches Verhalten gegenüber den Medien ist empfehlenswert?
Klar, daß bei einem solchen Beratungsangebot die „politisch Korrekten“ Verrat wittern und nervös werden, fürchten sie doch einen freien Diskurs mit den so Beratenen. Außerdem sind „Rechte“ ja ohnehin Dumpfbacken, die man tunlichst dumm halten sollte – meinen jedenfalls die Gutmenschen. Und genau da setzt Gisa Pahl an: Sie streitet für das Recht eines jeden, seine Meinung sagen und vertreten zu dürfen, solange die Regeln des Grundgesetzes nicht übertreten werden. Was ist daran „rechts“ oder „rechtsextrem“?
Und noch eine Bemerkung macht die Absurdität des Verhaltens der politisch korrekten Menschen deutlich: Wikipedia z. B., unermüdliches Organ des korrekten Menschen, setzt den Begriff „rechts“ mit „konservativ“ gleich. „Rechts“ bejahe danach im Gegensatz zu „progressiv“, also „fortschrittlich“, den bestehenden Zustand. Den wiederum hält Pahl für verbesserungswürdig und befürwortet eine Veränderung vieler wichtiger Vorgänge in unserem Land. Ist sie deswegen etwa gar nicht „rechts“, sondern vielleicht sogar „links“? Man darf ja ´mal fragen!
Und noch eins oben drauf: Wikipedia setzt schließlich den Begriff „rechts“ auch mit „bürgerlich“ gleich und schreibt, daß das „bürgerliche Lager“ in Westeuropa sich als treibende Kraft der wirtschaftlichen Globalisierung verstehe. Da aber sucht man Pahl vergeblich, dafür will sie absolut nicht eintreten. Ist sie auch deshalb gar nicht „rechts“, sondern vielleicht eine fortschrittliche „Linke“?
Es wird immer deutlicher: Offensichtlich gilt für Pahl nicht, was der Berliner Anwaltsverein zugunsten der Anwältin von Beate Zschäpe im NSU-Prozeß erklärt hat: „Wenn Rechtsanwälten die professionelle Vertretung einer bestimmten Person zum Vorwurf gemacht werden könnte, würde der Rechtsstaat darunter leiden. Es besteht keinerlei Zweifel und ist vielmehr eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, daß jeder Mensch das Recht auf eine professionelle Strafverteidigung und damit auf professionell arbeitende Rechtsanwälte hat.“
Pahl kämpft: „Den Weg zu Ende gehen“
Dem ist nichts hinzuzufügen außer dem Nachwort, das Pahl für eine ihrer Publikationen geschrieben hat:
„…Ich bin daher nicht länger bereit, mich für meine Meinung und mein berufliches Handeln zu schämen oder zu entschuldigen. Denn ich habe nur versucht, diejenigen Werte, die mir Elternhaus und Grundschule vermittelt haben und die einmal Allgemeingut in Deutschland waren, zu leben und ähnlich Handelnde zu unterstützen. Daß ich heute deswegen beschimpft und diskriminiert werde, zeigt mir nur, daß sich der sogenannte „Zeitgeist“ in unserem Land in den letzten 50 Jahren um 180 Grad gedreht hat. An dem Wahn der heutigen Zeit und den Taten der heute Herrschenden habe ich nun wirklich keinen Anteil. Ich werde meinen bisherigen Weg zuendegehen; denn ich kann mir täglich in den Spiegel schauen…“
Den Normensetzern unserer Gesellschaft, die entgegen ihren Ansprüchen in Wahrheit die echten „Politisch-Unkorrekten“ sind, weil sie Toleranz aus ihrem Vokabular und ihrem politischen Tun gestrichen haben, sei mit Schillers Don Carlos zugerufen:
„Ich genieße die Gesetze. Dies Recht hat auch der Mörder. Und wie viel mehr der gute Bürger!… Sire, geben Sie Gedankenfreiheit!“ Beendet das linke Meinungsdiktat!
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