Volksverhetzung…in Sachen „Homo-Ehe“ – auch nicht wegen Irland

Von Peter Helmes

„Volksverhetzung“ – ein schlimmer Vorwurf! Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt in diesem Punkt keine Gnade: Wer sich eines Verstoßes gegen Paragraph 130 StGB schuldig macht, hat Dreck am Stecken.schwulenpärchen

Automatisch greift dieser Vorwurf „gegen rechts“, da „rechts“ grundsätzlich des Rechtsradikalismus verdächtig ist. Wie alles, was aus der „rechten Ecke“ kommt, gehört eine solche Sache zumindest auf den gutmenschlichen Prüfstand. Und damit ist jeder, der das irische Votum zur Homo-Ehe in Frage stellt, per se der Volksverhetzung verdächtigt; denn er hetzt mit seiner Meinung gegen die neue Norm der „Reformer“.

Der meines Lesern aus vielen kritischen Artikeln bekannte „altmod“*) nahm die Äußerungen der saarländische Ministerpräsident Kramp-Karrenbauer zum Anlaß, das Thema kritisch zu beleuchten:

„Als die Iren sich in einem Volksentscheid für die „Homo-Ehe“ aussprachen, meinte man bald, daß es aktuell kein gewichtigeres Problem gebe. Von dem Tag an bekam man im Viertelstunden-Takt über mehrere Tage in Nachrichtensendern wie HR 5, BR 5 usw. Meldungen und Meinungen über dieses Thema um die Ohren geschlagen. Es gab nichts mehr von Belang als: wann schließt sich Deutschland dieser Regelung an, wann bewegt sich die CDU in dieser Frage, wer kann da dagegen sein?

Prominente Grüne, speziell solche aus dem Päderasten-Milieu, witterten Morgenluft und trauten sich wieder aus der Deckung.

Soweit so gut (oder schlecht?), denkt man.

Die Hintergründe, warum die Iren so abstimmten, waren dabei belanglos; denn es ging unseren “Medienschaffenden” wohl um mehr.

Und da äußert sich dann eine prominente CDU-Politikerin, die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau Kramp-Karrenbauer, in einer m.E. ausgewogenen und zurückhaltenden Einschätzung folgendermaßen:

Homo EheWir sind uns alle einig, dass bestehende Diskriminierungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft abgebaut werden müssen. Am Ende dieses Prozesses werden wir uns wahrscheinlich auch mit der Frage nach der Volladoption befassen müssen.Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?

Man denkt, richtig! Was soll eine auf das Grundgesetz der BRD – und vielleicht der CDU verpflichtete Politikerin eigentlich anderes sagen.

Aber da brach ein Sturm los.

Von Seiten der SPD wurden diese Sätze umgehend dahingehend uminterpretiert, als hätte Frau K.-K. die Homo-Ehe auf eine Stufe mit Inzest und Polygamie gestellt.

Warum wurden eigentlich nicht noch „Päderastie“ oder „Sodomie“ auch in die Reihe der Anklagebegriffe gestellt?

Wohl aus gutem Grund.

Man meinte, nachdem sich auch die Spitzen der Partei-gebundenen Schwulenaktivisten von der CDU (Jens Spahn) bis zu den Grünen (Volker Beck) ausgiebig äußern konnten, würde Ruhe einkehren.

Weit gefehlt!

Eine Berliner Advokatin, ausgewiesene CSD-Repräsentantin, musste noch eins drauf setzen und die ob dieses Ausrutschers auf dem PC-Parkett irgendwie zu bedauernde Frau Kramp-Karrenbauer wegen „Volksverhetzung“ anzeigen.

Die Bezichtigung der Volksverhetzung in der Öffentlichkeit katapultiert den Beschuldigten auf das Niveau von Nazis und Rassisten, also dem übelsten Geschmeiß, wie es unsere buntesrepublikanische, politisch korrekte Öffentlichkeit mittlerweile definiert.

Frau Kramp-Karrenbauer stammt aus dem „katholisch-konservativen Milieu“ heißt es, und das ist inzwischen schon mal grundverdächtig hinsichtlich Konsens-Abweichungen im CDU-Milieu, darüber hinaus soundso.

Als ich das von der Anwältin in Sachen Schwulen und Lesben las, fragte ich mich, hat die nichts Besseres zu tun, als politisch und juristisch herum zu zicken? Ist die in ihrer Sozietät wegen Auftragsmangel unterbeschäftigt? Möchte die nur gerne ihren Namen in den Massenmedien lesen? Ist sie Rechts- oder Linksanwalt? Wird die dafür bezahlt? Von wem?

Ich schätze den Stand der rechtschaffenden Rechtsanwälte, aber bei derartigen Figur(In)en denkt sich ein Reaktionär schon gerne in frühere Zeiten zurück, um Tröstung zu finden.

Wie z.B. beim alten Soldatenkönig, diesem damals zeitgemäßen Despoten, der sich stets durch zahlreiche Eingaben und Memoranden von Anwälten belästigt fühlte, in seinem Edikt vom 16.11.1739:

„Wir alsdann einen solchen Advocaten, oder Procurator, oder auch Concipienten eines solchen Memorials, ohne Gande und Pardon aufhängen, und, zu mehrem Abscheu, neben ihm einen Hund hängen lassen wollen“.

Hoffentlich bekomme ich jetzt nicht eine Anzeige wegen „Mordaufruf“, mindest wahrscheinlich wegen irgendeiner „öffentlichen Herabsetzung“. Oder gar wegen „Volksverhetzung“?“

*) „altmod“ ist Blogger (altmod.de) und häufig auf „conservo“ vertreten

www.conservo.wordpress.com

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