Von Nicolaus Fest *) , mit einem Vorwort von Peter Helmes
Vorwort
Im Westen abgestrafte Ostzonen-Flüchtlinge
Unvergeßliche Bilder aus düsteren DDR-Zeiten: Peter Fechter, Soldat der Volksarmee, wird bei dem Versuch erschossen, die Sperrmauer in Berlin zu überwinden. Vielen anderen ging es ähnlich, die versuchten, dem Unrechtsstaat zu entkommen. Schließlich flohen Hunderttausende und trugen damit zum Ende der DDR bei.
Viele dieser Menschen kamen in den Jahren vor dem Mauerfall durch Flucht, Freikauf, Abschiebung oder Ausreiseantrag in die Bundesrepublik Deutschland und wurden dort stürmisch begrüßt. Empfänge, Pressekonferenzen, Funk- und Fernsehberichte – alle bejubelten den Mut und die Opferbereitschaft der ehemaligen DDR-Bürger, die nun Bundesbürger geworden waren, mit allen Rechten und Pflichten. Doch dann folgte ein jähes Erwachen.
Geschichte kann zynisch sein. Durch die Wiedervereinigung – zu der ja letztlich diese Menschen einen besonderen Beitrag leisteten – verloren sie einen erheblichen Teil ihrer Rentenansprüche. Heute leben viele der „Ostzonen-Flüchtlinge“ – so werden sie auch heute noch amtlich genannt – auf Hartz IV-Niveau und müssen Rentenkürzungen von bis zu 500 Euro im Monat hinnehmen. Wie konnte es dazu kommen?
Täter belohnt – Opfer bestraft
Die „Ausreisewilligen“ (DDR-Jargon) erhielten, sobald ihre Absicht bekannt wurde, oft jahrelanges Berufsverbot und mußten weitere Repressalien hinnehmen. In dieser Zeit konnten sie logischerweise keine weiteren Rentenansprüche erwerben. Als sie endlich in der Bundesrepublik angekommen waren, wurden sie ganz selbstverständlich wie jeder andere Bundesbürger in die Deutsche Rentenversicherung eingegliedert.
Plötzlich jedoch wurden die ehemaligen DDR- und jetzigen Bundesbürger rückwirkend (!) so gestellt, als ob sie in der DDR verblieben wären. Ihre Rentenanwartschaften, die sie nach der Einbürgerung in die Bundesrepublik in einem ordentlichen Aufnahmeverfahren erhalten hatten, wurden still und heimlich liquidiert. Ein unfaßbarer Vorgang, der im Gesetzgebungsverfahren so versteckt untergebracht wurde, daß er praktisch niemandem auffallen konnte (oder sollte?)!
Ausgerechnet der ehem. Stasi-Anwalt Gregor Gysi MdB erläutert (25.01.2013): „…Es handelte sich um eine Fülle von Korrekturen am Rentenüberleitungsgesetz. Daß davon auch die Rente von Flüchtlingen betroffen war, ging wohl angesichts dessen unter. Ob gewollt, sei dahingestellt. Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, daß die Regierungsfraktionen unter Helmut Kohl darauf hingewiesen hätten, welche gravierenden Änderungen bezüglich der Fremdrente mit der Änderung des § 259a vorgesehen waren (…) Der Entwurf enthielt in der Problemdarstellung keinerlei Hinweise auf die DDR-Flüchtlinge…“
Zu allem Übel wurden die Betroffenen – lt. Bundessozialministerium (BMAS) etwa 300.000 Bürger – bewußt nicht über die Neuregelung informiert, um Einsprüchen zu entgehen. So merken sie die Rentenkürzungen erst, wenn sie das Rentenalter erreichen. Alle Versuche der Betroffenen, ihre Lage zu verbessern, scheiterten an der Blockade des BMAS – trotz eines einstimmig (!) gefassten Beschlusses des Petitionsausschuss des Bundestages.
Besonders zynisch ist, daß die ehemaligen Unterdrücker – SED-Funktionäre, Staats- und Stasi-Mitarbeiter etc. – weit bessere Renten erreichten als die Flüchtlinge. Dank einer starken Lobby aus Gregor Gysi und Genossen werden die Täter von einst also belohnt, die Opfer der DDR-Diktatur jedoch bestraft. Täterschutz geht offenbar vor Opferschutz! Diese Täter von einst, die in der DDR die eigene Bevölkerung geschunden hatten, erfreuen sich heute ohne eigene Beitragszahlung einer auskömmlichen Rente, während die Flüchtlinge diskriminiert und mit Kleinstrenten abgespeist werden.
Unglaubliche Blockade durch die Bundesregierung
Die Interessengemeinschaft der DDR-Flüchtlinge (IEDF) versucht seit Jahren verzweifelt, eine Änderung der Rentenregelung zu erreichen. Vergeblich! Alle Sozialgerichte von Land bis Bund haben ihre Klagen abgewiesen, weil sie sich auf die geltende Gesetzeslage berufen, deren praktisch unbekannter Teil eben die „Rückgliederung“ der betroffenen Personen vorsieht. Abhilfe kann nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) schaffen. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Regelung waren die Flüchtlinge eben nicht mehr Bürger der DDR, sondern längst Bürger der Bundesrepublik. Die Verordnung zur Gleichsetzung der ehemaligen Flüchtlinge mit den ehemaligen DDR-Bürgern hätte also auf sie gar nicht zutreffen können. Zudem wurde der Verwaltungsakt rückwirkend wirksam, was aber unzulässig ist.
Vieles an der Angelegenheit ist merkwürdig, angefangen von der „heimlichen“ Rentenanspruchs-Änderung bis hin zu den einzelnen Reaktionen aus Politik und Medien. Es ist nochmals zynisch, daß ausgerechnet der ehemalige SED-Vorsitzende und DDR-Anwalt Gregor Gysi der einzige ist, der den Flüchtlingen eine substantiierte Antwort und Auskunft hat zukommen lassen und verspricht, sich weiter für sie einzusetzen.
Dankenswerterweise greift nun ein Journalist dieses Thema auf, der zu den „Schwergewichten“ in der deutschen Medienlandschaft zählt:
Nicolaus Fest greift ein längst fälliges Thema auf, um was sich die “Qualitätsmedien” seit Jahren beharrlich drücken. Insofern hat sein Artikel über den Rentenbetrug an ehemaligen „Ostzonen-Flüchtlingen“ – so heißen sie juristisch auch heute noch – besonderes Gewicht.
Im letzten Absatz stellt er genau die Fragen, die bis heute unbeantwortet im Raum stehen:
“Dabei steht jenseits der rechtlichen Fragen auch die der Verantwortung im Raum: Wer hat dafür gesorgt, dass die Flüchtlinge nachträglich zu DDR-Bürgern erklärt und damit schlechtergestellt wurden? Wer hatte daran ein Interesse, wer die Gesetzesvorlage formuliert und eingebracht? Da nach dem Beitritt der DDR 1990 viele Linientreue vom rentenrechtlich zuständigen Bundesministerium übernommen wurden, könnte durchaus mehr als nur Zufall und Gedankenlosigkeit eine Rolle spielen. Das wäre mal ein lohnendes Thema für eines der großen Investigationsressorts”. (Peter Helmes)
Hier der Text des Beitrages von Dr. Nicolaus Fest:
Zweimal verkauft: Der Rentenbetrug an DDR-Flüchtlingen
Eine spekulative Frage mit deutschem Bezug: Warum bricht Nord-Korea nicht zusammen, warum geht es nicht den Weg aller sonstigen kommunistischen Regime, die irgendwann widerstandslos kollabierten? Meine Vermutung: Weil jeder Gegner sofort mit dem Tod bestraft wird, buchstäblich oder sozial, per Deportation ins Arbeitslager. Opposition wird dadurch nie sichtbar, fühlbar, solidaritätsfähig. Totalitäre Regime überleben nur durch totale Alternativlosigkeit.
Das eben war in den Regimen Osteuropas anders. So gab es in der DDR neben den bekannten Dissidenten wie Biermann, Bahro oder Traube Hunderte, die ihre Auf- und Ablehnung per Ausreiseantrag deutlich machten. Auch das Reich der SED reagierte mit Schikanen, Sippenhaft, all den Bösartigkeiten eines sadistischen Kleinbürgerstaates. Doch auch wenn viele darunter schwer gelitten haben, blieben sie doch sichtbar, ein Gegenentwurf zur Anpassung. Das wirkte subversiv. Selbst linientreue Kader mussten sich fragen, warum Freunde und Verwandte für die Ausreise auf Eigentum, Beruf, Sicherheit, Freundschaften verzichteten – und was für ein Bild von der DDR das zeichnete.
Sicher ist: Die Zeichner waren mutige Leute. Wer eine Vorstellung hat von der berüchtigten ‚Zersetzung’, von der oft jahrelangen Gängelung und totalen gesellschaftlichen Isolation von Familie, Partnern, Kindern, kann erahnen, was solch ein Schritt bedeutete. Mag der Begriff des Heldentums auch an Selbstlosigkeit gekoppelt sein, so waren all jene doch ganz nah dran. Der Zusammenbruch der DDR ist nicht nur den Montagsdemonstranten, Ronald Reagan oder – ganz zuletzt – dem KGB-Offizier Gorbatschow geschuldet; wesentlich ist er denen zu verdanken, die den Mut zum Aufbegehren hatten, als dies noch eine sehr einsame Entscheidung war.
Umso rätselhafter erscheint, wie die Bundesrepublik mit diesen Leuten umgeht. In einem nebulösen, selbst Fachleuten kaum durchschaubaren Verfahren wurden die Flüchtlinge, selbst wenn sie schon in den 1970er Jahren nach Westdeutschland kamen und seitdem dort arbeiteten, rentenmäßig rückwirkend als DDR-Bürger eingestuft – auch psychologisch gegenüber Personen, die unter großen Entbehrungen gegen das DDR-Regime opponierten, eine Orwell’sche Ungeheuerlichkeit: DDR-Gegner werden nachträglich wie ‚Linientreue’ behandelt, ihre Biographie rententechnisch zum Mitläufertum umgeschrieben. Einher mit der Neueinstufung gehen Rentenverluste von bis zu 30 %, nicht wenige der Flüchtlinge sind aufgrund rechtlicher Merkwürdigkeiten sogar schlechter gestellt als sozialistische Karrieristen. Nachdem die Flüchtlinge schon von der DDR um Werte und Eigentum gebracht wurden, agiert nun die Bundesrepublik als Nachfolgerin im Unrecht.
Wer Abgeordnete des Bundestags auf diesen Bruch des rechtstaatlichen Vertrauensschutzes und des eigentumsgleichen Anwartschaftsrechts anspricht, erlebt eine seltsam verschwörerische Sprachlosigkeit. Niemand will sich äußern, alle verweisen auf das laufende Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht – als ob Abgeordnete niemals Stellung zu irgendwelchen Verfahren nähmen. Zudem ist das Bundesverfassungsgericht keine Parkzone des Gewissens: Offensichtliche Ungerechtigkeiten können Volksvertreter auch ohne Handreichungen aus Karlsruhe zum Thema machen. Dass eine Petition der Betroffenen seit 10 Jahren unbeschieden im Ausschuß liegt, wirft ebenfalls ein ungutes Licht auf die Abgeordneten des Bundestages. Viel zu viele Juristen hat der Bundestag in seinen Reihen, doch keiner fühlt sich der Rechtspflege verpflichtet, nicht einmal angesichts größter Ungerechtigkeiten? Während die Diskussion um die völlige eheliche Gleichstellung der 35.000 homosexuellen Partnerschaften viele Abgeordnete zu Stellungnahmen treibt, scheint ein offener Rechtsbruch gegenüber 360.000 verdienten Menschen niemanden zu kümmern.
Dabei steht jenseits der rechtlichen Fragen auch die der Verantwortung im Raum: Wer hat dafür gesorgt, dass die Flüchtlinge nachträglich zu DDR-Bürgern erklärt und damit schlechtergestellt wurden? Wer hatte daran ein Interesse, wer die Gesetzesvorlage formuliert und eingebracht? Da nach dem Beitritt der DDR 1990 viele Linientreue vom rentenrechtlich zuständigen Bundesministerium übernommen wurden, könnte durchaus mehr als nur Zufall und Gedankenlosigkeit eine Rolle spielen. Das wäre mal ein lohnendes Thema für eines der großen Investigationsressorts.
*) Dr. Nicolaus Fest ist deutscher Jurist und freier Journalist. Vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 war er stellvertretender Chefredakteur der Boulevardzeitung Bild am Sonntag. Wegen seiner angeblich islamkritischen Berichterstattung wurde er kurzerhand vor die Tür des Springerkonzerns gesetzt. (http://nicolaus-fest.de/)
**********************
Mehr Informationen zu diesem Thema:
Interessengemeinschaft kämpft für die Rechte der Ostzonen-Flüchtlinge
Hintergründe zur Rentenkürzung der Ostzonen-Flüchtlinge erfahren Sie auf der Homepage der „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge“ (IEDF: www.iedf.de) und auf der webseite „Flucht-und-Ausreise“ (flucht-und-ausreise.info/) befasst sich mit einem Zeitabschnitt der jüngeren deutschen Geschichte, mit der westwärts gerichteten Flucht- und Ausreisebewegung vom Mauerbau 1961 bis zur Öffnung der innerdeutschen Grenze am 09. November 1989, der Eingliederung der Übersiedler in der Bundesrepublik Deutschland und deren Schicksal im wiedervereinigten Deutschland.
Menschen, die die DDR verlassen haben, um in der Bundesrepublik eine neue Existenz aufzubauen, bezeichnete man als Übersiedler, Flüchtlinge, Sowjetzonenflüchtlinge.
Nach Art. 116 des Grundgesetzes waren sie im Grundsatz immer deutsche Staats-angehörige. Eine besondere Einbürgerungsprozedur war nicht erforderlich. Sie hatten das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz zu nehmen.
Während es in den 60-er, 70-er Jahren nur wenigen DDR-Bürgern gelang, auf mitunter spektakulären Wegen den eisernen Vorhang zu überwinden, entwickelte sich in der Folge der KSZE-Konferenz in Helsinki 1975 eine Ausreisebewegung, die von der DDR-Administration zunehmend als Bedrohung gesehen wurde. Ausreiseanträge wurden anfangs als ungesetzliche Fluchtversuche gewertet und unter Strafe gestellt. Die politische Justiz der DDR schuf Mittel zur Bekämpfung der Ausreisebewegung. Wer einen Antrag auf Ausreise stellte, war von diesem Moment an auf immer stigmatisiert. Viele der Antragsteller wurden Opfer strafrechtlicher Verfolgung auf Grund konstruierter Tatvorwürfe. Allerdings machte die DDR auch ein Geschäft daraus: Ausreiseanträge wurden gegen Zahlung von Westgeld genehmigt. Besonders spektakulär war die Ausreisewelle 1984, die durch den Milliardenkredit 1983 ausgelöst worden war.
Die Aufnahme der DDR-Flüchtlinge unter dem Schirm des Grundgesetzes stand unter dem tragenden Gedanken der Eingliederung. Sie sollten so gestellt werden, als ob sie ihr bisheriges Leben, auch das Arbeitsleben, in der Bundesrepublik verbracht hätten.
Die beruflichen Benachteiligungen und Brüche in ihren Biografien, die die Übersiedler in der DDR hatten erfahren müssen, wurden durch ein rechtsstaatlich geordnetes Eingliederungsverfahren kompensiert. Die Spezifik ihres DDR-Erwerbslebens sollte für ihre künftige Altersversorgung keine Rolle mehr spielen.
Nach dem Zusammenbruch der DDR hatte die erste gesamtdeutsche Regierung die historische Aufgabe, den Beitritt der DDR und damit die Wiedervereinigung Deutschlands zu organisieren. Die DDR wurde zum Beitrittsgebiet, in dem deutsches (westdeutsches) Recht eingeführt werden sollte.
Änderungen bundesdeutscher Rechtspositionen waren offiziell nicht auf der Agenda. Aber zunächst unbemerkt, vielleicht sogar weitgehend unbeabsichtigt, hat ein Eingriff in die bundesdeutsche Rechtsordnung dennoch stattgefunden: die Rückabwicklung der Eingliederung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge.
Ohne Mitwirkung des Gesetzgebers, unter Missbrauch der für den Beitritt der DDR geschaffenen Gesetze. Ohne Informierung der Öffentlichkeit, geschweige denn der Betroffenen. Ohne Abwägung der Konsequenzen.
Eine Ausgliederung also. Wir wollen diesen unglaublichen, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzenden Vorgang öffentlich machen und darlegen, dass hier alle Kontrollen versagt haben. Und unser Recht einfordern.
*****************
Diesjährige Überreichung des „Point-Alpha-Preises“
Der Vorsitzende der IEDF schreibt Dr. Wolfgang Schäuble zur Übergabe dieses Preises:
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Schäuble,
der diesjährige Point-Alpha-Preis wird an Sie gehen. Sie sind der letzte aktive Politiker des Architektenteams “Deutsche Einheit”. Sie waren maßgeblich an dem Projekt “Wiedervereinigung” beteiligt und haben damit unbestritten große Verdienste erworben.
Im Namen der “Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.” (IEDF) darf ich Ihnen zu dieser Auszeichnung herzlich gratulieren.
Die Wiedervereinigung war möglich geworden, weil zuvor die DDR zusammengebrochen war. Doch es war der Zusammenbruch der DDR im Herbst 1989, der das erst möglich machte. Und der ist letztlich denen unter den DDR-Bürgern zu verdanken, die dem „Arbeiter- und Bauernstaat“, dem Unrechtsstaat DDR, über Jahre hinaus Widerstand geleistet hatten. Das waren die Flüchtlinge und Ausreiseantragsteller der 70-er, 80-er Jahre als Vorläufer der Bürgerbewegung der DDR.
Wir als Interessenvertretung all dieser Menschen haben allen Anlass, auf diese Kausalität hinzuweisen, und ich bitte Sie, diese angesichts der Preisverleihung mit zu bedenken.
Als die Mauer fiel, die innerdeutsche Grenze durchlässig wurde, die frei gewählte DDR-Volkskammer den Beitritt zum Grundgesetz beschloss und die deutsche Einheit zum 3.Oktober 1990 verkündet wurde, ahnten wir nicht, dass dieses Ereignis irgendwelche Folgen, geschweige denn böse Folgen, für uns zeitigen sollte:
Die nach deutschem Recht vollzogenen Eingliederungen der DDR-Übersiedler wurden anläßlich der Wiedervereinigung rückabgewickelt, so diskret, dass es weder die Architekten der Wiedervereinigung, noch die Abgeordneten des 12. Bundestags, noch die politisch interessierte Öffentlichkeit , noch die Betroffenen selbst bemerken konnten.
Sie, sehr geehrter Herr Dr. Schäuble, hatten als damaliger Innenminister den „Wegweiser für DDR-Übersiedler“ herausgegeben, in dem festgeschrieben war, dass das Erwerbsleben des DDR-Übersiedlers so bewertet wird, als ob es in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden wäre. Und Sie waren es auch, der uns mit Schreiben vom 28.04.2008 erklärt hat, dass nach Ihrer Erinnerung der Typus DDR-Übersiedler bei der rechtlichen Gestaltung der deutschen Einheit nicht zur Disposition gestanden hat. Eigentlich logisch, denn die Zielgruppe des Einigungsvertrages und der hierzu einzuleitenden Gesetzgebungsverfahren waren ausschließlich die Bürger der beigetretenen DDR.
Für die „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.“ ist die Gedenkstätte Point Alpha in besonderer Weise ein historischer Ort, haben wir uns doch im Jahre 2008 als gemeinnütziger Verein dort gegründet. Das war absolut notwendig, um von der Politik wahrgenommen zu werden.
Wir werden mit einigen Mitgliedern der IEDF unter den Gästen der Preisverleihung sein.
Point Alpha als Ort der Gründung der „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.“ und nun der Ort der Preisverleihung an Sie als Architekt der Einheit Deutschlands. Der Genius loci bildet die Brücke.
Was wäre zu tun, um das Unrecht, das durch keinen gesetzgeberischen Akt legitimiert ist, aus der Welt zu schaffen?
Sehr einfach. Der Petitionsausschuss hat 2012 die Vorlage geliefert. Und die liegt seitdem bei der Bundesregierung.
Mit freundlichem Gruß, Dr.-Ing. J. Holdefleiß, Vorsitzender der IEDF
www.conservo.wordpress.com