Von Peter Helmes
Kunsthandel, Kulturschutz: Der Staat als Kunsthändler und -Sachverständiger?
Ach wie gut, daß wir Griechenkrise haben! Jeden Tag ´ne neue Folge – ganz wie bei „Dallas“. Die Nation sitzt Abend für Abend vor der Glotze und kann gar nicht erwarten, welche Schweinereien „das Biest“ sich gerade wieder ausgedacht hat. Spannung pur, Empörung auch! Bitte ein Bier zur Entspannung…
Während der Grexit wie weiland der Sensenmann an das griechische Siechen-Lager klopft, läuft bei uns auf einem Nebengleis ein anderes Abenteuer – aber mangels öffentlichen Interesses eher als Stummfilm oder nur für ein Fachpublikum. Der Titel des Films lautet „Kulturschutz“ und umfaßt alles, wovon der gemeine Bürger nichts, der Staat aber alles versteht, besser: sich anmaßt zu verstehen.
Ist schon der Begriff Kultur ein schwer zu definierendes Ding – es sei hier nur an Joseph Beuys´ ranzige Butter erinnert – gestaltet sich der „Schutz der nationalen Kulturgüter“ weitaus schwieriger. Es stehen – auf einen ethischen Kern heruntergebrochen – zwei Herausforderungen auf dem Spiel: Das Recht auf (privates) Eigentum und das Recht auf die Wahrung nationaler Symbole bzw. Interessen.
Kunst ist ein Kulturgut und prägt die kulturelle Identität eines Landes. Kunst ist aber auch ein Gegenstand (auch ein ideeller), der im Regelfalle von Privat geschaffen und „erwirtschaftet“ wird. Der Künstler schafft nicht nur ein Kunstwerk, sondern auch Besitz, also Eigentum. Ein Sammler erwirbt es und wird dadurch Eigentümer.
Deutsches Kulturgut retten
Nun tritt Prof. Monika Grütters MdB, Staatsministerin für Kultur und Medien, aufs künstlerische Parkett und schickt sich an, „deutsches Kulturgut“ zu retten. Der Titel ihres Vorhabens ist so sperrig wie die Problematik selbst: „Kulturgutschutzgesetz.“ Was als gute Tat gedacht war, erweist sich als schwieriger, strittiger Brocken. Im wahrsten Sinne des Wortes steckt der Teufel im Detail. Das geplante Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung „bestehende Gesetze zusammenführen, neues EU-Recht berücksichtigen und deutsches Recht an internationale Standards anpassen“. Dementsprechend sind u. a. strikte Ein- und Ausfuhrregelungen und eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut geplant.
Am Kunstmarkt und bei Kunstfreunden braust Widerstand auf. Es werden schwere Geschütze aufgefahren: „Kalte Enteignung“, “eine Katastrophe“, „bürokratische Willkür“, „staatlicher Kontrollwahn“, „bürokratische Zwangsverwaltung“, „Guillotine für den Kunsthandel“ – das ist eine kleine Auswahl wenig schmeichelhafter Etiketten, die Grütters´ Gesetzentwurf aufgeklebt werden.
Auch die Feuilletons lassen am Kulturgutschutzgesetz kein gutes Haar: Die FAZ meint, Ministerin Grütters solle alles unternehmen, um den Anschein bürokratischer Willkür zu verhindern, während die TAZ diese schon vorab gegeben sieht. Der Kunsthandel beschwert sich, das neue Gesetz sei eine „kalte Enteignung“.
„Dieses Gesetz ist eine Katastrophe“
Für den Rechtsanwalt und Kunstsammler Peter Raue, Berlin, ist das Gesetz eine “Katastrophe” – und eine Enteignung derjenigen, die Kunst besitzen. Er wehrt sich vehement gegen das geplante neue Kulturgutschutzgesetz. Im Deutschlandradio Kultur (14.07.) sagte er, die angestrebten Regelungen seien eine „Katastrophe“ für Kunsthändler, Sammler und Museumsdirektoren.
Der Staatsministerin für Kultur, Monika Grütters, machte er schwere Vorwürfe. Frau Grütters wolle erreichen, daß der Staat Zugriff auf Kulturgüter erlange. Das Gesetz führe zur Enteignung der Sammler und sei vom Gedanken geprägt, wie der Staat billig an Kunst komme. Im Kapitalismus dürfe man das, was man mit versteuertem Geld ehrlich erworben habe, auch behalten, betonte Raue.
„Nicht mehr ins Ausland verkaufen zu können, bedeutet niedrigere Preise“
Raue weiter: „Das gilt für die Wohnung, die ich vor 20 Jahren günstig gekauft habe und heute für das Fünffache verkaufen kann, und das gilt auch für ein Bild, das ich für 10.000 Euro gekauft habe und das heute 100.000 wert ist.“ Wenn der Staat dies haben wollte, müsse er den international üblichen Preis bezahlen. Besonders die Ein- und Ausfuhrregelungen sind Raue ein Dorn im Auge. Selbst wenn jemand ein Kunstwerk ins Ausland nur ausleihen wolle, werde die Ausfuhr nach dem Gesetz verboten.
Wenn aber Sammler ihre Kunst nicht mehr ins Ausland verkaufen könnten, würden sie vom internationalen Markt abgeschnitten – wo sich aufgrund der viel höheren Nachfrage automatisch in der Regel höhere Preise bilden.
Künftig sollen Kunstwerke nämlich ab einem gewissen Wert und Alter nur noch mit einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung außer Landes gebracht werden dürfen. Der Kunsthandel fürchtet um seine Geschäfte; denn international läßt sich mit Kunstverkäufen weit mehr Geld erzielen als im Inland. Noch einmal Peter Raue: „Was Frau Grütters erreichen will, ist, daß der Staat auf all die Kunstgegenstände, Kulturgüter Zugriff nehmen kann, indem sie diese Arbeiten dem Kulturgutschutzgesetz, scheußliches Wort, unterstellt.“
Grütters versichert, daß es bei Privatbesitz nur um wenige besonders herausragende Kulturgüter gehen werde. Doch die Kunsthändler wenden ein, daß die Einstufung als national wertvolles Kulturgut einen nominalen Wertverlust bedeutet; schließlich kann er es dann nicht mehr zu internationalen Marktpreisen veräußern. Doch Grütters macht geltend, daß Kunst nicht nur Geldwert, sondern auch ideellen Wert besitze. Zudem will sie die öffentliche Hand dadurch in die Lage versetzen, beim Erwerb von national wertvoller Kunst für Museen mitzubieten. Schwammig bleibt, was das eigentlich ist: national wertvolle Kunst. Bislang führt jedes Bundesland eher willkürlich Listen. Künftig könnten laut Grütters einheitlich die Kriterien des internationalen Museumsbundes gelten: Danach ist zum Beispiel national wertvoll, was „für eine Region identitätsstiftend“ ist.
„Kunsthandel aus dubiosen Quellen verhindern“
Eine gute Regelung(-sabsicht) darf man gleichwohl jetzt schon begrüßen: Händler werden nach dem Grütters-Entwurf zum Nachweis gezwungen, daß die Werke nicht aus dubiosen Quellen stammen. Fehlten entsprechende Nachweise oder bestehe der Verdacht auf illegale Ein- oder Ausfuhr, könnten Behörden die Objekte beschlagnahmen, heißt es in dem Entwurf. Unter anderem soll damit der Handel mit antiken Kunstschätzen unterbunden werden, die aus Plünderungen in Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten stammen.
Die von Künstlern, Kunsthändlern und Sammlern beklagte „kalte Enteignung“ kann man entweder mit Bernhard Schulz im TAGESSPIEGEL, „um das Mindeste zu sagen, grob fahrlässig” finden und die Kunsthändler der Verfechtung „eines vollständig unregulierten Marktes und des größtmöglichen Profits“ zeihen, oder man hält es mit Brigitte Werneburg von der TAZ, die anprangert, daß hier deutsche Kunst „unter bürokratische Zwangsverwaltung“ gestellt werden soll.
Andere tun sich indessen auch hier schwer mit der Positionierung: So findet Rose-Maria Gropp in der FAZ zwar „einen Anlaß“ für die Annahme, daß Künstlern, Sammlern und Händlern eine Art „Ausfuhrverbot“ droht, mahnt die Ministerin aber gleichwohl, „alles (zu) tun, um den Anschein drohender bürokratischer Willkür, der Unbehagen auslöst, aus dem endgültigen Gesetz herauszuhalten“.
Grütters wendet hingegen (auf ihrer Internetseite) ein: „Nur Kulturgut, das ‘dauerhaft in den Bestand einer solchen Einrichtung eingegliedert wurde, sei als nationales Kulturgut zukünftig geschützt’. Bei einem Leihvertrag sei ‘dies natürlich nicht der Fall, da solche Werke nicht, in den Bestand eingegliedert’ sind. (…) In den vergangenen anderthalb Jahren haben wir ein Kulturgutschutzgesetzt erarbeitet, zum einen, weil uns der Koalitionsvertrag dazu ausdrücklich verpflichtet, und da ist im Übrigen auch der Abwanderungsschutz explizit erwähnt, zum anderen aber auch, weil das kulturelle Erbe auch unseres Landes der staatlichen Fürsorge durchaus bedarf.“
Schutz vor Abwanderung sei noch keine Enteignung, stellt Grütters klar. Allerdings sei sie nach wie vor offen für Veränderungen. Der Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen, betonte Grütters. Sie wolle mit ihrem Gesetz den Kulturgutschutz stärken.
Erlischt Kulturgutschutz für Leihgaben in Museen?
Auf der anderen Seite soll auch deutsches Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Auch Kunstwerke in Privatbesitz, die als national wertvoll eingestuft werden, dürfen danach nicht mehr ins Ausland verkauft werden. Deutschland will darüber hinaus, wie bereits in vielen anderen Ländern üblich, pauschal alle Museumssammlungen unter Abwanderungsschutz stellen, darunter auch private Dauerleihgaben in Museumsbesitz. Daran war in den vergangenen Wochen heftige Kritik von Sammlern und Kunsthändlern geübt worden, von kalter Enteignung war die Rede, Georg Baselitz und andere Künstler hatten angekündigt, ihre Leihgaben aus den Museen zurückzuziehen. Hierzu stellte Grütters klar:
„Da möchte ich nur sagen, wir haben ausdrücklich Formulierungen da rein genommen, daß das im Benehmen mit den privaten Leihgebern geregelt werden soll. Und dass sie dieser Unterschutzstellung ausdrücklich widersprechen können. Das kann Herr Baselitz auch tun.“
National wertvolles Kulturgut definieren!
Grütters verteidigte nach einer Meldung des DLF (15.07.) vehement das Recht des Staates, national wertvolles Kulturgut zu definieren und unter Abwanderungsschutz zu stellen. Dies sei überall auf der Welt üblich. Italien, England und Frankreich hätten etwa viel schärfere Gesetze. In Deutschland werde zudem schon seit 1955 Kulturgut als national wertvoll in eine Liste eingetragen, zuständig dafür sind die Länder. Bisher sei aber nicht ausdrücklich geregelt, was national wertvolles Kulturgut ist.
Dies solle nun im Gesetz klar und rechtsverbindlich definiert werden, in Anlehnung an die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz. Danach gilt als national wertvoll, wenn ein Kulturgut „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer historischen Region“ ist, oder: wenn es „ein besonders bedeutsames Werk eines Künstlers von internationalem Rang ist, das dauerhaft in Deutschland verwahrt wird“ – allerdings nur dann, wenn sein Verbleib im Bundesgebiet „im besonderen öffentlichen Interesse liegt“. Also auch nichtdeutsche Künstler könnten darunter fallen, sagte Grütters. Die Hürde aber müsse hoch sein, versicherte die Kulturstaatsministerin.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung traut dem Braten nicht so recht: „Monika Grütters versichert, in der Praxis werde auch künftig fast jede Ausfuhr genehmigt. Wenn das so ist, sollte sie dies ausdrücklich in ihr ‘Kulturschutzgesetz’ hineinschreiben. Sonst weiß niemand, was hinterher tatsächlich in den Verordnungen von Bund und Ländern stehen wird. Was ein Maler wirklich wert ist, zeigt sich erst auf dem internationalen Markt: Für das Pekuniäre gilt das genauso wie für das Renommee. Wenn der Staat auf einzelne Kunstwerke die Hand halten will, muss er die Eigentümer angemessen entschädigen”, fordert die FAZ (16.07.15).
Die Leipziger Volkszeitung (16.07.) sieht es so: „…wirft der Gesetzentwurf vor allem eine Frage auf: “Was ist ‘nationales Kulturgut’? Kurz gesagt ist es all das, was auf der betreffenden Liste steht. Die Länder führen sie, Experten entscheiden, was drauf kommt. Es sollen Werke sein, die ‘für eine Region identitätsstiftend’ sind. Das ist schwammig, historischem Wandel unterlegen und kann vom bayerischen Bierseidel bis zur norddeutschen Orgelpfeife alles sein.“
Das „Handelsblatt“ (16.07.) zeigt sich empört und wird wesentlich deutlicher: „Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird aufgehoben, Privatsammler müssen Inspektionen ihres Kunstbestandes akzeptieren. Solche Maßnahmen machen den Kulturstaat zum Überwachungsstaat. Monika Grütters verteidigt ihre Haltung mit einer politischen Floskel: ‘Schutz heißt in meinen Augen nicht Enteignung’. Enteignung, zumindest Teilenteignung, bleibt in ihrem Gesetzentwurf bestehen. Das ist ein Akt politischer Willkür, der den globalen Kunstverkehr nationalistischen Zielen opfert.”
Moslems zerschlagen Kulturgüter
„Tot menses, quot senses“, nannten das die alten Lateiner („So viele Köpfe, so viele Meinungen!“) Wer blickt noch durch? Oder anders gefragt: Ist Dante Alighieri ein italienisches Kulturgut oder ein europäisches? Gehören die oft kunstvoll gebauten Moscheen in Deutschland demnächst auch zum „nationalen Kulturgut“? Demnächst ja, ganz gewiß! Aber über deren Behandlung brauchen wir uns heute keinen Kopf zu machen. Muslimisch regierte Länder wie Irak oder Afghanistan haben es uns schon gezeigt: Westliches Kulturgut kommt gnadenlos unter den Presßlufthammer oder in die Schredderei. Vielleicht sind die Rest-Autochthonen dann froh, daß ein wenigstens ein paar „deutsche Kunstwerke“ vorher ins Ausland verschafft wurden. Sic transit gloria mundi.