Johannes_Dyba, * 15. September 1929 in Berlin; † 23. Juli 2000 in Fulda
Heute jährt sich der Todestag von Johannes Dyba, dem vormaligen Bischof von Fulda zum fünfzehnten Mal.
In einer Zeit, da sich die Medien wieder mal genüsslich auf die Meldungen über zunehmende Kirchenaustritte – besonders bei der Katholischen Kirche – stürzen, vermisst man schmerzlich einen Kirchenmann und Streiter vom Format eines Johannes Dyba.
Das Schiff der Kirche wird heute mehr denn je – besonders in Deutschland – von angekränkelten Fahrensleuten geprägt und gesteuert.
Der gegenwärtige Erzbischof von München-Freising ist ein solches “Seicherl”, wie der Bayer sagt. Hat der Kardinal Reinhard Marx doch gleich nach seinem Amtsantritt als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz 2014 gesagt, die Voraussetzungen für eine „selbstverständlich mehrheitliche christliche Kultur“ seien in Deutschland nicht mehr gegeben, und „Deswegen wäre es verheerend, anzutreten und zu sagen: So oder so, wir kriegen das wieder hin, wie es war. Das würde die Frustration noch einmal erhöhen.“
So etwas wäre Johannes Dyba nicht in den Sinn oder über die Lippen gekommen. Dem Münchner Kardinal und seinen deutschen Mitbischöfen möchte man gerne mit Luther zurufen: „Aus einem verzagten Arsch kann kein fröhlicher Furz kommen.“
Dyba zeichnete bei all seiner Strenge und Stringenz in Glaubenssachen, bei all den Angriffen, die auf ihn regelrecht einprasselten, auch immer eine heitere, ja regelrecht fröhliche Gelassenheit aus.
Zwei Stimmen zu Johannes Dyba seien hier zitiert:
Mathias Matussek (Das katholische Abenteuer):
„Einer wie Erzbischof Dyba wurde in jede zweite Talkshow eingeladen. Warum? Weil die Medienleute wussten, der macht keine Kompromisse, der richtet sich nicht nach der Stimmung, sondern sagt das, was er zu sagen hat. Das macht interessant. Aus medialer Sicht ist ein solches Verhalten viel klüger als irgendwelches Dialoggesumse.“
Die katholische Kirchenzeitung für das Erzbistum Berlin schrieb damals zu seinem frühen und unerwarteten Tod:
„Dyba führte als gebürtiger Berliner in seinem bischöflichen Wappen keinen Teddy, sondern einen Bären und erwies sich oft genug als solcher. In der Bischofskonferenz galt er manchen als ‚enfant terrible‘, die zugleich froh waren, dass er sagte, was sie so deutlich nicht zu sagen wagten; anderen galt er als das Salz in der Suppe. Für die Medien gab es kein Thema, zu dem sie neben, ja oft sogar vor dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz nicht auch Johannes Dyba hören wollten.
Dyba war so häufig wie kein zweiter Bischof in den Medien präsent, weil sich andere Hirten davor drückten. In ihm vernahmen Fernsehen, Radio und Zeitungen nicht nur eine Stimme, sondern einen Begeisterten aus Fleisch und Blut, ein Original. Es sprach ein Mann, der manches zurücknehmen und sich bisweilen entschuldigen musste, aber das auch konnte, und dem nach seinem Tod verbale Fehltritte verziehen wurden, weil man nicht nur seine klare Haltung, sondern seine Person und sein Berliner ‚Herz mit Schnauze‘ vermisste.“
Kurz vor seinem Tod veröffentlichte damals Der Spiegel – man staune – eine Stellungnahme von Bischof Dyba zum rot-grünen Gleichstellungsgesetz (vom 10.07.2000):
„Recht ist es, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gleiches ungleich oder Ungleiches gleich zu behandeln, schafft dagegen Unrecht. Das ist der elementare Webfehler des Gesetzentwurfs. Da eine beliebige Freundschaft oder Partnerschaft sich von Ehe und Familie mit all ihren Lasten und Pflichten wesentlich und absichtsvoll unterscheidet, ist es Unrecht, sie gleichzustellen.
Volker Beck sagt, dass er mit seinen Vorstellungen vor 20 Jahren noch ausgelacht worden wäre. Das stimmt, weil vor 20 Jahren noch jedes Kind wusste, dass zur Ehe Mann und Frau gehören und ein gleichgeschlechtliches Paar, das sich im Standesamt zwecks Eheschließung eingefunden hätte, für geistesgestört erklärt worden wäre. Die natürliche Ordnung der Dinge hat sich inzwischen aber nicht geändert, nur die ideologische Vernebelung der letzten 20 Jahre hat allzu vielen Leuten den klaren Blick auf die Schöpfungsordnung entzogen.
Die vorgesehene Gleichstellung widerspricht aber nicht nur der Natur, sondern auch unserer Verfassung. Das Grundgesetz stellt in Artikel 6 Ehe und Familie unter den „besonderen“ Schutz des Staates. Das „Besondere“ ist das Gegenteil von Gleichstellung. Verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Fürsorge der Gemeinschaft gibt das Grundgesetz den Müttern. Von importierten Lustknaben zum Beispiel ist nicht die Rede, abgesehen davon, dass die Koppelung eines Zuzugs- und Bleiberechts an eine homosexuelle Liaison Erpressung Tür und Tor öffnet.
Die besondere Förderung von Ehe und Familie hat unsere Verfassung natürlich nicht ohne Grund vorgesehen, sondern weil von gesunden und glücklichen Familien unser aller Zukunft abhängt. Wenn der Nachwuchs ausbleibt und keine starke neue Generation mehr heranreift, dann sind all die Milliardeninvestitionen für wissenschaftliche und technische Zukunftsprojekte in den Sand gesetzt. Wir haben die Familien bisher eher zu wenig gefördert. Wenn wir jetzt die Weitergabe des Lebens mit all den damit verbundenen Mühen mit dem Verzicht auf seine Weitergabe gleichstellen, sägen wir den Ast ab, auf dem wir einmal sitzen wollen.
Kurzum: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre eine Verabschiedung von der Schöpfungsordnung, eine Aushöhlung des Grundgesetzes und ein weiterer fataler Schritt in die Degeneration – im wörtlichsten Sinne des Wortes.“
Hört man heute noch solche klaren und unmissverständlichen Worte von unseren geistlichen „Eminenzen“ und „Exzellenzen“?
So einer wie Dyba fehlt uns, gerade in dieser Zeit.
(Quelle: www.altmod.de bzw. © Manfred Finken, Pegnitz – auf Wikipedia)
*) „altmod“ ist Blogger (altmod.de) und häufig auf „conservo“ vertreten