13. August, „Gedenktag des Mauerbaus“ – die Mauer lebt fort

1 Berliner MAuer Von Peter Helmes

Liebe Leser, in vielen Artikeln habe ich schon auf das Unrecht hingewiesen, das den „Ostzonenflüchtlingen“ durch unsere Politiker im Bundestag beschert wurde. Jeder, der halbwegs klare Gedanken hat, erkennt, daß es sich um ein unglaubliches Unrecht handelt, das aber mit dem Segen aller bisherigen Regierungen – ob schwarz oder rot – und aller im Bundestag vertretenen Parteien praktiziert wird. Gerade deshalb habe ich in den letzten Tagen – rund um den „Tag des Mauerbaus“ – wieder einige Artikel veröffentlicht, um das Gedenken an dieses Unrecht – Deutschen gegenüber, unseren „Brüdern und Schwestern“, wie sie so häufig beschworen wurden – wachzuhalten.

Wenn Sie den folgenden Schriftwechsel lesen, werden Sie etwas mehr verstehen, warum sich die von unserer Politik so genannten „Ostzonenflüchtlinge“ betrogen vorkommen müssen. Ich habe das hier schon oft thematisiert. Auch die Briefe meines Freundes Lothar Gebauer bringen absolute Klarheit in den Vorgang. Gebauer ist ein „Ostzonenflüchtling“, also jemand, der vor der Wende nach Westdeutschland geflohen ist – in einen deutschen Landesteil, den er – wie viele andere auch – als Rechtsstaat begriff. Er wurde jäh eines anderen belehrt.

Ihm, genauso wie rd. 320.000 anderen „Republikflüchtlingen“ – wie sie in der DDR genannt wurden – wurde die Rente gekürzt: Er wurde so behandelt, als sei er in der DDR geblieben, was zur Folge hatte, daß die ihnen gegebenen Zusagen, wie westdeutsche Bürger behandelt zu werden, Makulatur wurden. In einzelnen Fällen beträgt die so „errungene“ Rentenkürzung 500-600 Euro. (Siehe auch die bisher zu diesem Thema erschienenen Artikel:

https://www.conservo.blog/?s=Ostzonenfl%C3%BCchtlinge und https://www.conservo.blog/2015/08/10/verborgene-wunden-der-ostzonen-fluechtlinge/

Lothar Gebauer gibt sich (natürlich) mit der Situation nicht zufrieden. Es entwickelt sich u. a. folgender Schriftwechsel:

Herrn Gero Storjohann MdB, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, 13. August 2015

Pet 3-16-11-8222-015348 Leitakte

Sehr geehrter Herr Storjohann,

am 16.07.2015 erhielt ich vom Petitionsausschuss ein sehr umfangreiches Dokument von ca. 60 Seiten, das vom „Petitionsausschuss als nunmehr abschließend akzeptiert“ wurde.

Sie werden sich entsinnen, dass Sie mir bei unserem letzten kurzen Zusammentreffen beim Wahlkampf in Schleswig-Holstein 2012 über Distanz zuriefen, es würden Dinge in Berlin geschehen, die ich mir nicht vorstellen könne. Nun, ich kann mir nicht vorstellen, dass in Berlin Recht geschieht, und so habe ich mich auch geäußert.

Die Abgeordneten des Petitionsausschusses haben noch einen Versuch gemacht und das BMAS mit allen Stimmen aller Fraktionen um Erwägung gebeten, bis das BMAS endgültig die Nase voll hatte und die Fraktionen zwang, den Koalitionsvertrag vorzuschieben, um „abschließend“ nein zu sagen. Wir würden ja gern, aber wir können nicht, der jeweils andere Koalitionspartner wollte nicht.

Einhaltung von Verträgen ist eine banale Selbstverständlichkeit seit Hammurapi, Gewaltenteilung ist der Garant des Rechtsstaates, Rechtsstaatlichkeit ist unabdingbare Voraussetzung einer Demokratie. Sie sind Vertreter des Souveräns, des Volkes. Sie nennen sich Volksvertreter, nicht das Sozialministerium!

Wie schlimm die Abhängigkeit der Abgeordneten vom Ministerium ist, das zeigt Ihre erste Reaktion auf meine Beschwerde im Jahr 2003. Sie ließen damals einen Herrn Wollschläger antworten, ohne wenigstens den Kern der Beschwerde zu kennen. Jeder Straßenwahlkämpfer beantwortet meine Frage aus dem Stegreif. Natürlich sind meine Rentenanwartschaften vom Grundgesetz geschützt, wussten Sie das nicht? Warum haben Sie sich nicht selbst drum gekümmert? Alle anderen Abgeordneten haben sich ähnlich verhalten. Alle haben vom Ministerium lügen lassen, keiner hat aufbegehrt.

Von Ihrem Mitarbeiter bekam ich zur Antwort, dass die Rechtmäßigkeit des Handelns vom BSG im Urteil 4 RA 56/95 vom August 1997 bestätigt wurde. Und ab jetzt wird es zynisch. Das BSG-Urteil behandelt nämlich gerade den entgegengesetzten Fall, es ist vollkommen ungeeignet als Referenz für meinen Fall.

Trotzdem wurde allen gesagt: „§ 259a SGB 6 verstößt nicht gegen das GG“ Vom BMAS herausgesucht, von Abgeordneten und Richtern verteilt, allen, vermutlich sehr vielen Fragestellern freundlich überlassen, juristisch wohlklingend und böswillig falsch. Was hier fehlt, das ist die 4. Welche 4? Das ist Punkt 4!

  1. § 259a SGB 6 verstößt nicht gegen das GG

Um das zu verstehen, muss man zusätzlich die Punkte 1-3 lesen, hier: 1Kann man sein Volk noch schmutziger belügen? Jeder Petent, der jetzt so kühl, aber mit gewaltigem Papieraufwand belehrt wird, wird die Frage nach dem Eigentumsschutz gestellt haben. Alle wurden belogen.

Sehr geehrter Herr Storjohann, der Rentenbetrug ist schon lange nicht mehr meine Hauptsorge, ich frage mich, wie das in Deutschland weitergehen soll. Mit Unwissen kann sich niemand mehr herausreden, was bedeutet, dass über 600 Abgeordnete sich darein fügen, dass in unserem Land Recht an 300000 Menschen gebrochen wird. Der Rechtsbruch war ja lange offensichtlich, vermutlich wäre es besser gewesen, den sofort beim Staatsanwalt anzuzeigen. Aber auch dazu hätten die Abgeordneten raten müssen, statt mit allen Mitteln Strafvereitelung zu begehen. Ich bin wirklich ratlos, wie das in unserem Land weitergehen soll.2

Das ist die Aussage von Norbert Blüm zum Thema. Aber auch das wird übergangen, Blüm ist nicht mehr aktiv, er kann sich nicht mehr wehren, und er will es wohl auch nicht mehr.

Erkennen Sie endlich, welch grausames Spiel gespielt wird. Sie sind nicht so schwach, wie man glauben soll.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Gebauer“

Anlage: mein Antwortbrief an den Petitionsausschuss

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Brief Lothar Gebauer, Norderstedt, vom 13.08.2015 an:

„Herrn Prof. Norbert Lammert, Bundestagspräsident, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Pet 3-16-11-8222-015348 Leitakte

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, seit ich im Jahre 1999, also vor 16 Jahren, entdeckt habe, dass die Rentenversicherung BfA meine Rentenanwartschaften verfälscht hat, läuft meine Petition in dieser Sache. Da das sehr schleppend bearbeitet wurde habe ich zusätzlich verschiedene Institutionen und verantwortliche Personen angeschrieben. Auf diesem Wege bin ich inzwischen 16 Jahre älter geworden, habe eine Interessengemeinschaft mitgegründet, habe unzählige Briefe geschrieben, habe zynische Richter überlebt, bis ich endlich nach 16 Jahren, vor zwei Wochen, einen Stapel Papier erhielt, von dem behauptet wird, dass das ein Zeichen dafür ist, dass es vom „Petitionsausschuss als nunmehr abschließend akzeptiert“ wird. Diese 60 Seiten hingeschlampten, veralteten, komplett seit langem widerlegten Halbwahrheiten kann ich nicht ohne Emotionen lesen. Offensichtlich geht es vielen Betroffenen so, alle, die dieses Machwerk bekommen haben sind entsetzt. Es ist die Krone der Unverschämtheiten, die uns dieser Staat angetan hat.

Von den vermutlich tausenden Sozialgerichtsverfahren in dieser Sache hat es genau eins bis zum BSG gebracht. Auch dort wurde das Verfahren verloren, aber immerhin war jetzt der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Dazu braucht man einen Anwalt, und der verlangt Honorar. Es ist unserem finanziell nicht sehr potenten Verein gelungen, auch diese Hürde zu nehmen, wir haben viele zehntausend Euro gespendet und gesammelt.

Was passiert jetzt? Die Frage an das BVerfG ist dem Sinne nach, wo das Gesetz steht, das uns enteignet. Diese Frage muss auch der Petitionsausschuss beantworten, und das macht Schwierigkeiten. Dem Petitionsverfahren lag am Ende der Antrag der SPD-Fraktion 17/5516 zu Grunde, in dem die SPD eine gesetzliche Regelung für die Altübersiedler fordert, weil die ganze SPD Fraktion einschließlich ihrer Juristen die Möglichkeit sieht, dass der immer ins Feld geführte §259a SGB VI nicht eindeutig aussagt, dass die Übersiedler enteignet werden sollen, eher im Gegenteil. Zu den Leuten, die das behaupten, gehören die SPD-Abgeordneten des 12. BT. Die wissen alle nicht, dass sie jemals ein solches Gesetz be-schlossen haben sollen. Das sollte ja einiges Gewicht haben.

Wir haben eine gewaltige Sammlung von Argumenten, die jedes für sich beweist, dass Rentenanwartschaften, auch unsere, auch vom Staat gewährte, vom Grundgesetz als Ei-gentum geschützt sind. Wenn der Petitionsausschuss das trotzdem ignoriert, dann ist das ein Politikum, dann ist das Handlungsanweisung für das BVerfG. Denn es ist absurd, wenn in einer solch simplen Frage Petitionsausschuss und BVerfG zu gegensätzlichen Ergebnissen kommen. Das wird man zu verhindern wissen. Was das bedeutet, das werden Sie wissen.

Haben wir nicht schon genug Fälle in unserem Land, in denen die Justiz, die Kungelei und Kumpanei im Parlament unser ganzes Staatswesen in denkbar schlechtem Licht dastehen lassen?

Hier eins von hundert Beweis-Dokumenten. Der 1992 verantwortliche Sozialminister Blüm antwortet 2012 auf die Frage, ob den Übersiedlern die Rente weggenommen wurde:

Hier geht es um die Rente von über 300000 Menschen, das schreibt man doch nicht zum Spaß. Und was Blüm in seiner rührenden Unschuld hier sagt, das ist simpelste Wahrheit, gleichwohl verletzt, was Blüm nicht weiß und nicht verstehen kann. Der denkt vermutlich immer noch, dass man das, was man schwarz auf weiß besitzt, auch getrost nach Hause tragen kann, dass Verträge eingehalten werden.

Wie kann ein Papier den Petitionsausschuss verlassen, in dem die folgende Passage steht:

„…dass die schlichte Erwartung, das Recht werde unverändert in der Zukunft fort-bestehen, verfassungsrechtlich nicht geschützt sei…?“

So wie das hier gelesen wird und gemeint ist gibt es kein Gesetz mehr, auf das man sich in Deutschland verlassen kann. Wo soll dieser Irrsinn hinführen? Das ist das Ende allen Rechts, jeder Zivilisation. Vom Grundgesetz Artikel 20 bleibt uns nur noch der Absatz 4.

Ich schicke Ihnen meinen Brief an die Bearbeiterin des Petitionsausschusses, Frau Schutz. Zentral in diesem Brief ist die Aufforderung, endlich den Tatsachen ins Auge zu sehen. Was geschehen ist, das ist ungesetzlich, das ist also eine Straftat. Zur Straftat gehören Täter mit Motiv. Wer die Tat nicht sehen will, der betreibt Strafvereitelung. Einen anderen Schlüssel zum Verständnis kann ich nicht bieten. Der ist schlimm genug.

Bitte, Herr Professor Lammert, Herr Bundestagspräsident, nennen Sie mir den Namen eines Mannes, einer Frau, die in der Lage sind, sich diesem Wahnsinn entgegenzustellen.

Mit freundlichen Grüßen, Lothar Gebauer“

Anlage: mein Antwortbrief an den Petitionsausschuss

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Lothar Gebauer schreibt am 13.08.2015 an:

Frau Annette Schutz, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Pet 3-16-11-8222-015348 Leitakte

„Sehr geehrte Frau Schutz, über das umfangreiche Papier, das Sie mir mit Datum 16.07.2015 geschickt haben, haben wir schon per Telefon gesprochen.

Ich widerspreche diesem Papier ohne Titel, einfach um meine Rechte zu wahren, vor allem aber, um denjenigen, die dieses Papier zu verantworten haben, eine Möglichkeit zur Korrektur und zur Entschuldigung zu geben. Es hat einfach zu viele Fehler. Viele von denen wären vermeidbar gewesen, wenn der Petitionsausschuss wenigstens ein Gespräch mit den Betroffenen durchgeführt hätte.

Ich kann keinen Sinn erkennen, was mit diesem gewaltigen Papierberg voller alter, falscher, seit Jahrzehnten widerlegter Fakten und Grundgesetzverletzungen erreicht werden soll. Der Wunsch derer, die uns regieren, kommt darin zum Ausdruck, dass vom Petitionsausschuss diese Antwort „nunmehr abschließend akzeptiert“ wurde. Das wird sich auch die Ministerin Nahles wünschen, Mitunterzeichnerin des Antrags 17/5516 der SPD-Fraktion, der Grundlage des hier behandelten Petitionsverfahrens ist. Für die Petenten ist das eine Katastrophe, für den Petitionsausschuss auch, zeigt es doch seine sklavische Abhängigkeit von der Exekutive, was dem Sinn der Gewaltenteilung widerspricht.

Das Ergebnis hätte der Petitionsausschuss schon im Jahre 2000 haben können, schon da-mals habe ich gefragt, ob meine im Jahre 1988 nach sechsjähriger Wartezeit verbindlich festgestellten Anwartschaften vom Grundgesetz Artikel 14 (1) geschützt sind. Das war auch der Inhalt meiner letzten Petition, das ist von Ihnen in 15 Jahren nicht beantwortet worden.

Hier die entscheidende Passage aus meiner Petition vom 21.02.2005 (3-15-15-823-022600) mit nur einer, nämlich dieser Frage:

Gilt für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die vor dem Fall der Mauer am 09.11.1989 von der DDR nach der Bundesrepublik geflohen sind und das Eingliederungsverfahren des Fremdrentengesetzes absolviert haben der Grundsatz, dass ihre Anwartschaftszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wie die der anderen deutschen Staatsbürger durch Arti-kel 14 des Grundgesetzes und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit geschützt sind?

Die Antwort auf diese Frage kann nur „Ja“ oder „Nein“ lauten. Und ganze Bibliotheken sozialrechtlicher Literatur bestätigen das „ja“.

Diese Antwort möchten wir, meine Frau und ich, nach zehn Jahren Ihres erfolglosen Nachdenkens haben, allein sie ist der Schlüssel zu einer Lösung im Sinne eines Rechtsstaates. Dazu haben wir das Grundgesetz aus dem Jahre 1949. Wir sind 1984 aus der DDR in einen damals blühenden Rechtsstaat geflohen, wir werden nie akzeptieren, dass dieser Staat verkommt, dass es nicht mehr möglich ist, über Jahrzehnte simples, einfach erkennbares, geschriebenes Recht durchzusetzen, Es ist unvermeidbar, dabei auch die schuldigen Personen zu ermitteln, diejenigen also, die die Datenbank der Rentenversicherung mani-puliert haben ohne gesetzliche Grundlage. Wir haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer das war, was passiert ist.

Hier ein Auszug aus einem BSG-Urteil. Dieses Urteil hat Herr Braun, damals Petitionsausschuss, bei einem Telefongespräch als Beweis meiner Position bezeichnet.

BSG 4. Senat, Urteil vom 29. Juli 1997, Az: 4 RA 56/95

… Renten und Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland ( werden) durch Art 14 Abs 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 53, 257, 289 ff = SozR 7610 § 1587 Nr 1). …

Diese fett gesetzte Aussage ist der erste Leitsatz des hier genannten BVerfG-Urteils aus dem Jahr 1980, es galt 1980 und war damals als Hilfsmittel für den Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen gedacht, es galt für durch Beiträge erworbene Anwartschaften ebenso wie für „vom Staat gewährte“ Anwartschaften, es galt 1997, wie das Urteil 4 RA 56/95 zeigt, es gilt natürlich noch heute.

Der nächste Auszug zeigt, dass auch die Anwartschaften derjenigen, die am 18.05.1990 im Beitrittsgebiet DDR lebten, vom Grundgesetz Artikel 14 (1) als Eigentum geschützt sind. Offensichtlich kennt man im deutschen Sozialrecht keinen wirksameren Schutz als den durch das Grundgesetz.

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Ersten Senats vom 28. April 1999 – 1 BvL 32/95 — 1 BvR 2105/95 –

Die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen und im Einigungsvertrag nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkann-ten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. usw.

Es ist Zynismus der allerschlimmsten Sorte, dass den einst hochwillkommenen, gut ausge-bildeten Flüchtlingen der DDR ihr vom Grundgesetz geschütztes Eigentum genommen wird, während man denjenigen, die nicht geflohen sind, nahezu im gleichen Augenblick den Schutz durch das Grundgesetz gewährt. Wissen Sie, wie viele Sonderversorgte der DDR, Polizisten, Militär, Zöllner, MfS, eine Rente in Höhe Beitragsbemessungsgrenze (West) bekommen? Um diesen himmelschreienden Fehler zu beseitigen ist es zu spät. Aber Sie können die gesetzlose Tat, deren Opfer die Übersiedler sind, korrigieren.  Interessiert Sie nicht, wer die Täter waren? Es könnte sein, dass Sie auf die alte Nomenklatura treffen. Das zumindest ist die einzige Gruppe in Deutschland, die ein Motiv hat. Es könnte Rache für den Verrat der DDR sein. Die von der DDR-Rentenversicherung in die Deutsche Rentenversicherung am 3.10.1990 übernommenen Angestellten hatten auch die technischen Mög-lichkeiten. Das Lob, das in Ihrer Schrift immer wieder für die FZR gespendet wird, macht hell-hörig. Das klingt nach DDR. Aber gerade die hätte die Renten nach FZR nicht zahlen können. Die waren pleite. Und sehr wahrscheinlich waren die in den achtziger Jahren steigenden Anforderungen aus der FZR ein wesentlicher Grund dafür, dass der DDR das Geld ausging. Heute nennen wir Griechenland pleite, wenn es seine Renten nicht zahlen kann.

Ich weiß wie Sie, dass die derzeitige Situation verursacht ist durch Täter, die sich nach 1992 Zugang zu den Datenbanken der Rentenversicherung verschafft haben. Dass das gelungen ist, das ist furchtbar, aber dass diese Tat, statt sie zu ahnden, von der Sozialjustiz, von den Abgeordneten, von allen, die Verantwortung für unser Staatswesen haben, gedeckt wird, das ist schlicht unfassbar. Diese Tat konnte auch nicht geschehen ohne die praktische Mithilfe der Rentenversicherungsträger. Wie kann ein Papier den Petitionsausschuss verlassen, in dem die folgende Passage steht:

„…dass die schlichte Erwartung, das Recht werde unverändert in der Zukunft fort-bestehen, verfassungsrechtlich nicht geschützt sei…?“

So wie das hier gelesen wird und gemeint ist gibt es kein Gesetz mehr, auf das man sich in Deutschland verlassen kann. Wo soll dieser Irrsinn hinführen? Das ist das Ende allen Rechts, jeder Zivilisation. Vom Grundgesetz Artikel 20 bleibt uns nur noch der Absatz 4.

Weitere Fragen, die unbedingt geklärt werden müssen:

  1. Welchen Titel hat das mir zugesandte Papier?
  2. Was steht in der Leitpetition?
  3. Wie viele Petitionen wurden zur Leitpetition zusammengefasst?
  4. Warum wurden die Petenten darüber nicht informiert?
  5. Gab es eine Möglichkeit des Einspruchs gegen diese Zusammenfassung, wurden die Petenten darüber unterrichtet?
  6. Wurde stillschweigend vorausgesetzt, dass der Antrag der SPD 17/5516 meinem Willen entspricht? Ich habe dazu kein Einverständnis gegeben. Und es gibt viele Gründe, das nicht zu tun..
  7. Wo finde ich einen Namen eines Menschen, der Verantwortung für dieses Dokument übernimmt, gegen vermutlich hunderte Petenten?
  8. Am 27.06.12 wurde des BMAS einstimmig vom gesamten Petitionsausschuss aufge-fordert, eine gesetzliche Lösung des Problems zu erwägen. Was ist seither geschehen und warum wird das noch nicht einmal erklärt?
  9. Haben Sie jemals Proberechnungen durchgeführt und diese bewertet. Wissen Sie, dass durch die in Ihrem Papier angenommenen Szenarien Verluste von 60% entste-hen können? Wisssen Sie, dass die Ergebnisse des RÜG nicht von der Qualifikation, sondern ausschließlich von der Bereitschaft, FZR zu zahlen, abhängt. Wissen Sie, dass die Baumwollweberin nach FRG 21,85 € bekommt, ohne FZR 19,76 €. Der Mann, ob Bilanzbuchhalter oder Baumwollweber, bekommt ohne FZR auch nur 19,76 €. Nennen Sie das Gleichberechtigung?
  10. Wissen Sie, dass die FZR eingeführt wurde, weil die DDR pleite war? Die DDR wird heute allgemein als Unrechtsstaat gesehen. Dieser Unrechtsstaat hat eine strangu-lierend teure Grenze gebaut und mit viel Personal und Kraftwerksaufwand betrieben. Die brauchten Geld, Und das sollten ausgerechnet Ausreisewillige mit einer „freiwilligen“ Rentenversicherung bezahlen? Die sollten einen Staat unterstützen, der sie einsperrt?
  11. Kennen Sie die Vorbehalte gegen die Gesetzesauslegung, wie sie sehr deutlich im Antrag 17/5516 der SPD geäußert werden? Da muss doch ein BT-Ausschuss nach-sehen, wie diese Gesetze ausgelegt werden sollten, er muss den Willen des Ge-setzgebers ermitteln, es waren seine Kollegen im 12. BT. Das ist nie geschehen! Die Beantwortung dieser Frage kann doch nicht, wie behauptet wird, dem Koalitions-vertrag zum Opfer fallen.
  12. Wissen Sie, dass die FZR in der Broschüre 8a der BfA vom März 1985 (und anderswo) aufgeführt wird als Versicherung, die beim FRG nicht berücksichtigt wird. Es wäre ansonsten ein wunderbarer Transfer von wenig Ostgeld in viel Westrente gewesen. Das war nicht im Sinne des Eingliederungsverfahrens.

Sie sollten die weitere Verbreitung des namenlosen Dokuments einstellen, es ruft Entsetzen hervor, es offenbart mangelnde Rechts- und Geschichtskenntnisse in einem nicht hin-nehmbaren Maße.

Wenn man sich nur auf dem BMAS-Papier Seite 9 mit ein bisschen Interesse die Zahlen an-sieht, dann muss das doch einen Schock auslösen. Ein hochqualifizierter Finanzbuchhalter bekommt nach FRG 47,68 €, ohne FRG und ohne FZR bekommt er, wie seine weibliche Kollegin, 19,46 €. Beim Mann reduziert sich die Rente auf 40%, hochgerechnet auf die Mo-natsrente werden hier 1500 € zu 600 €. Das kann doch nie von Abgeordneten gesehen worden sein, wer ist denn verantwortlich für derartigen Irrsinn?

Hören Sie endlich auf, auf die biologische Lösung zu setzen. Die ersten Betrugsopfer waren 2002 65 Jahre alt, die sind jetzt also 78. Die wollen, sofern sie noch leben, endlich ihr Recht.

Nächste Schritte:

  1. Erkennen Sie endlich, dass wir es mit einer ungesetzlichen Tat zu tun haben. Das ist die Grundlage für alles weitere. Beweise finden Sie auch in dieser Schrift. Hunderte weitere kann ich liefern.
  2. Lösen Sie das Problem so schnell wie möglich, zuerst für die älteren Versicherten und diejenigen, die bereits eingegliedert sind. Das sind einfache Verwaltungsaufgaben.
  3. Den Fall, dass vergleichbare Versicherte nach DDR-Muster (RÜG) mehr bekommen als nach FRG ist denkbar und kommt in Ihren Beispielen vor. Das muss mit einem neuen Gesetz geregelt werden. Es kann nicht sein, dass ein Übersiedler für seine Flucht bestraft wird. Das ist passiert, weil der Innenausschuss 1991 dieses Problem nicht gesehen hat.
  4. Hören Sie auf, das Problem der gleichen Rente für Frauen und Männer auf unserem Rücken auszutragen. Das hat die Bundesrepublik seit ihrem Bestehen nicht gelöst, das sollten Sie sich hier auch nicht vornehmen. Es ist klüger und gerechter, unsere Frauen vor Betrug per RÜG zu schützen, und die Männer dazu.
  5. Vergessen Sie nicht, dass wir das alles einer ungesetzlichen Tat und ebenso unge-setzlicher Strafvereitelung zu verdanken haben. Sichern Sie die Spuren der Täter.

Machen Sie schnell!!!

Mit freundlichen Grüßen

Kopien dieses Briefes gehen an den Bundestagspräsidenten, Herrn Prof. Lammert, und an den CDU-Abgeordneten meines Wahlkreises und stellvertretenden Vorsitzenden des Petitions-Ausschusses, Herrn Gero Storjohann. Ich behalte mir vor, diesen Brief weiter zu verteilen.

Anmerkung Peter Helmes:

Ich schäme mich, verehrte Leser, für diese Verhaltensweise der (westdeutschen) Politik. Für jemanden, der stets an die Wiedervereinigung und das Recht geglaubt und die „Ostzone“ als Unrechtsstaat empfunden hat, ist dieses Verhalten eine schallende Ohrfeige. Ich bin fassungslos.

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  1. August 2015
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Conservo-Redaktion