Fatale islamfreundliche Entwicklung: Katholische Kirche Luzern wirft islamkritischen Lehrer raus

Von Peter Helmes, www.conservo.wordpress.com

kölner dom2Schon mehrfach habe ich in diesem Forum auf die fatale islamfreundliche Entwicklung in beiden großen christlichen Kirchen hingewiesen. Es ist eben nicht nur eine Frage gegenseitiger Achtung und Höflichkeit – oder wie man das nennen will (ich würde es Dummheit nennen), Imame zum Ramadan zu gratulieren oder sie zu christlichen Gottesdiensten einzuladen, sondern es geht tiefer, viel tiefer und läßt eine wachsende Tendenz zum Verrat an unserem Glaubens erkennen.

Es geht an die Wurzeln des Christentums. Wir glauben an den einen, an den dreifältigen Gott: Gottvater, Gottsohn und Heiliger Geist. Jesus ist Gottes Sohn und nicht sein Prophet – ein wahrlich fundamentaler Unterschied zum Islam. Ein weiterer: Gott ist ein gütiger, ein verzeihender Gott, der zu Frieden aufruft. Allah jedoch ist eine rächende

Gestalt, die Krieg und Gewalt verherrlicht und Toleranz nur gegenüber den eigenen Gläubigen kennt; rund 200 Suren und Hadithen sind Zeugnis dafür. Und besonders: Christentum und Aufklärung sind die Väter der Menschenrechte, die dem Islam nichts wert scheinen.

Nun haben wir wieder ein Beispiel für diese gefährliche Entwicklung. Sie spielt sich zwar im schweizerischen Luzern ab, könnte aber genauso irgendwo in Deutschland geschehen (immerhin spielt in diesem Fall ausgerechnet ein Deutscher als Rektor die Hauptrolle): Ein Lehrer wird – aufgrund der Anzeige eines(!) Schülers – fristlos aus dem Dienst entlassen, weil er als kritischer Zeitgenosse auch auf die Risiken des islamischen Glaubens hingewiesen hatte. Der Rausschmiß erfolgte ohne Anhörung und ohne Verfahren.

Kotau vor dem Islam

An dem Fall gibt es einige Merkwürdigkeiten festzustellen: Es ist schon eigenartig, da wird ein Lehrer, der vierzig(!) Jahre lang ohne Beanstandung und mit Kompetenz seinem Beruf nachgeht (davon 18 Jahre in Luzern), plötzlich von einem (!) seiner Schüler denunziert und stante pede rausgeschmissen – drei Jahre vor seiner Pensionierung. Noch eigenartiger: Weder er (der Betroffene) noch andere Mitschüler wurden vorher angehört noch wurde nachgefragt, welchen familiären oder religiösen Hintergrund der Denunziant hat. „Dem Islam vorauseilender Kotau“ ist noch eine milde Bezeichnung dafür; denn siehe da, der kleine Widerling ist Moslem.

Zur gleichen Zeit werden im Kanton Luzern munter Propagandaaktionen für den Islam bewilligt, werden „Frühsexualisierungs-Experimente“ an Kindern praktiziert und christliche Sitten und Gebräuche verunglimpft. Da ist die Schweiz überhaupt nicht altbacken, sondern steht an der Spitze eines selbsternannten „Fortschritts“.

Es ist nur ein kleiner Trost, daß das eidgenössische Kantonalgericht schließlich der Klage des 62-jährigen(!) Lehrers folgte und seine Entlassung für nichtig erklärte. Die Neue Luzerner Zeitung (NLZ) berichtet:

Dürfen Religionslehrer ihre Meinung äussern? Thomas Bannwart wehrt sich gegen seine Entlassung als Religionslehrer.

„Ein Religionslehrer wurde von der Katholischen Kirchgemeinde Luzern entlassen. Er soll den Islam kritisiert haben. Das wirft Fragen auf, wie mit anderen Religionen umgegangen werden soll.

Bis vor vier Monaten gab Thomas Bannwart Religionsunterricht an der Oberstufe. Doch dann wurde der 62-Jährige am 19. März entlassen und per sofort freigestellt. Grund: Ein Schüler beschuldigte ihn, den Islam mit dem «Bösen und Schlechten» in Verbindung gebracht zu haben («Zentralschweiz am Sonntag» vom 7. Juni). So schrieb es der Schüler in einem Brief an den Leiter eines Stadtluzerner Schulhauses. Es folgte ein reger schriftlicher Austausch zwischen Bannwart und dem Rektor für Religionsunterricht, Jürgen Rotner. Nachdem sich die Fronten zunehmend verhärtet hatten, wurde Bannwart gekündet und freigestellt. Dieser schaltete einen Anwalt ein, der beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht hat.“

Islamkritischem Religionslehrer zu Unrecht gekündigt

Nun ist die causa entschieden. Die NLZ berichtet weiter: „Die katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern hat einem islamkritischen Religionslehrer zu Unrecht die Stelle gekündigt. Das Kantonsgericht hat eine verwaltungsrechtliche Klage des 62-jährigen Theologen gutgeheissen.

Die Kirchgemeinde hatte dem Religionslehrer, der während 18 Jahren in Luzern unterrichtet hat, im März 2015 gekündigt und ihn per sofort freigestellt. Trotz der islamkritischen Haltung des Lehrers sei die Kündigung für die Weiterführung eines geordneten Religionsunterrichtes nicht nötig gewesen, stellt das Gericht in dem am Dienstag publizierten Urteil fest. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei unverhältnismässig und somit rechtswidrig gewesen.

Der Zwist zwischen der Kirchgemeinde und dem Lehrer hatte im April 2014 begonnen, als ein Schüler ein Dispensionsgesuch für den Religionsunterricht stellte. Er begründete dies damit, dass der Lehrer den Islam immer mit dem “Bösen und Schlechten” in Verbindung bringe. Der Schüler wurde ohne weitere Abklärungen dispensiert.

Das Verhältnis zwischen der Kirchgemeinde und dem Lehrer verschlechterte sich darauf. Das Gericht sieht dies aber auch im Zusammenhang damit, dass das Dispensionsgesuch des Schülers von der Kirchgemeinde nicht auf dessen Wahrheitsgehalt überprüft, sondern als sachlich korrekt entgegengenommen worden sei.

Entscheidend war für das Gericht, dass der Lehrer während 18 Jahren im Dienst der Kirchgemeinde gestanden hatte und sein Unterricht sowohl von Schülern wie Klassenlehrern als lehrreich und von hoher Qualität eingestuft worden sei. Es hätten keine Anzeichen dafür bestanden, dass er seine persönliche Haltung in unvertretbarer Weise in den Unterricht habe einfliessen lassen.

Das Gericht stellt zudem fest, dass der Lehrer wenige Berufsjahre vor der Pensionierung stand. Statt das Arbeitsverhältnis aufzulösen, hätte für die letzten Anstellungsjahre die Möglichkeit bestanden, das Thema Islam von einem anderen Lehrer behandeln zu lassen.

Nicht nachvollziehbar ist für das Gericht ferner, dass der Lehrer vier Monate vor Ende des Schuljahres freigestellt wurde. Dies sei eine überhastete Reaktion gewesen, schreibt das Gericht. Die Gründe für die sofortige Freistellung seien nicht ersichtlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden. Die Frage einer allfälligen Entschädigung ist noch nicht entschieden.“

(https://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/lu/abo/Duerfen-Religionslehrer-ihre-Meinung-aeussern;art9647,555082)

Die Basler Zeitung weiß mehr: „Beschuldigt, vorverurteilt, entlassen“ (BaZ 28.10.15):

Abrechnung mit islamkritischem Religionslehrer

„Am Anfang steht ein Brief. Er trägt die Überschrift: «Dipensation vom Religionsunterricht», datiert vom 2. April 2014, und ist adressiert an den Schulleiter der Oberstufe Utenberg in Luzern. In dem Schreiben erhebt ein 15-jähriger Secondo – ein Muslim, dessen Eltern aus Albanien in die Schweiz eingewandert sind – eine Reihe von Vorwürfen gegen den Luzerner Religionslehrer Thomas Bannwart. «Schon als wir die Themen über das Judentum und Christentum durchnahmen, erwähnte Herr Bannwart immer wieder den Islam, aber immer wieder verband er es mit dem Bösen und dem Schlechten», ist den Zeilen zu entnehmen.

Der 63-jährige studierte Theologe, den die Anschuldigungen betreffen, ist in der Hauptstadt der Innerschweiz eine anerkannte Fachperson, ein Lehrer von altem Schrot und Korn, der aufgrund seiner vierzigjährigen Unterrichtstätigkeit auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen kann.

Seit 1997 führt Bannwart junge Katholiken und reformiert der Luzerner Oberstufe an die drei Weltreligionen Christentum, Judentum und Islam heran und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Für Andersgläubige wie Muslime ist der Unterricht freiwillig.

Im Kollegium und bei der Schülerschaft steht Bannwart hoch im Kurs. Das belegt eine Flut von Schülerbriefen und Rückmeldungen von Lehrern (…)

Doch auch die allerbesten Referenzen bewahren Thomas Bannwart, der drei Jahre vor seiner Pensionierung steht, nicht vor einem der bittersten und härtesten Momente seines Lebens.

Rauswurf ohne Beweise

Als Rektor Jürgen Rotner – der Deutsche leitet im Auftrag der katholischen Kirchgemeinde den Religionsunterricht an den Luzerner Volksschulen – von der Beschwerde des jugendlichen Mulims erfährt, setzt er den altgedienten Pädagogen auf die Anklagebank. Wie aus zahlreichen E-mails und Dokumenten hervorgeht, die der BaZ vorliegen, nimmt Rotner den Wahrheitsgehalt des Schülerbriefs von Beginn weg für bare Münze. Zweifel am Wahrheitsgehalt hat er keine (…)

…Unlängst hat das Luzerner Kantonsgericht den Rauswurf Bannwarts als unrechtmässig zurückgewiesen. Der Richterspruch kann die Geschehnisse allerdings nicht mehr rückgängig machen. Für den Berufsstand ist der Fall ein erschreckendes Beispiel, wie rasch in der heutigen Zeit ein Ausbildner an den Pranger gestellt und in seiner Existenz zerstört werden kann – ungeachtet seiner bisherigen Verdienste und Qualifikationen.

Von den Schulklassen, die Bannwart zum Zeitpunkt der Entlassung am 29. März 2015 betreut, darf er sich nicht mehr persönlich verabschieden. Stattdessen erhalten die Eltern gleichentags die Mitteilung, dass der Religionslehrer per sofort freigestellt worden sei. «Es gab längere Auseinandersetzungen über Vorkommnisse, welche die Vertrauensgrundlage untergraben haben», so die Begründung. Ein Satz, der schlimmere Vorkommnisse suggeriert. «Durch diese Formulierung wurde mein Ruf massiv geschädigt. Ich wurde in die Ecke eines Sexualstraftäters gestellt», empört sich Bannwart.

Personen, die sich für den Gebrandmarkten einsetzten, intervenieren bei Rektor Rotner. «Ihr Brief wirkt sehr desavouierend», protestiert die Mutter zweier Schülerinnen. Und fährt fort: «Ihre Vorgehensweise erinnert an andere Vorkommnisse in der katholische Kirche und nützt genau dieser am wenigsten. Er verursacht Kopfschütteln, Unverständnis und die Gefahr, dass sich wieder weitere Kirchgänger von der Kirche entfernen.»

Kritik vom Lehrerverband

Die Einwände prallen an den sakralen Gemäuern ab. Urban Schwegler, Medienbeauftragter der katholischen Kirche der Stadt Luzern, weist jegliches Fehlverhalten zurück. Seine Stellungnahme ist allerdings widersprüchlich. Thomas Bannwart habe sich «kein strafrechtlich relevantes Verhalten zuschulden kommen lassen», erklärt Schwegler zunächst. Dann schreibt er: «Jeder dahingehende Verdacht wurde umgehend dementiert.» Damit räumt die städtische Kirchgemeinde selber ein, dass durch das Informationsschreiben des Rektors der Eindruck strafbarer Handlungen entstanden ist.

Beat Zemp, Präsident des Dachverbandes der schweizerischen Lehrinnen und Lehrer, hat für dieses Vorgehen kein Verständnis. «Mit solch heiklen Formulierungen wird eine Lehrkraft natürlich ans Messer geliefert», hält der Baselbieter fest.

Die Unterstützung durch den obersten Verbandsvertreter nützt Bannwart freilich wenig. Seit dem Jobverlust fristet er ein Dasein als Arbeitsloser. Seine Arbeitswohnung in Luzern konnte er sich nicht mehr leisten. Nun lebt er im engen Ferienhäuschen am Seeligberg, das er von seinem Onkel geerbt hat. Anderswo eine Anstellung zu finden, sei mit 63 Jahren so gut wie aussichtslos (…)

…Recherchen ergeben: Mit dem Schüler, der das folgenschwere Dispensationsgesuch verfasst, hat Rotner nie ein Wort gesprochen. «Ich wurde vom Unterricht befreit. Zum Inhalt meines Briefs hat niemand Nachfragen gestellt», bestätigt der Schüler der BaZ. Für Zemp ein klarer Verstoss: «Das entspricht eindeutig nicht der gängigen Praxis.» Das Luzerner Kantonsgericht sieht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Die Beklagte hätte die Vorwürfe «vertiefter überprüfen und entsprechende Abklärungen tätigen müssen», heisst es in der Urteilsbegründung.

Gegen seinen ehemaligen Schüler hegt Bannwart keinen Groll, wohl aber gegen die Vorverurteilung durch das Rektorat. allein aus stilistischen Gründen halte er es für erwiesen, dass einige Textstellen von einem Geistlichen verfasst worden seien.

Islamkritisch, nicht islamophob

Was die von Dragan angeführten Kritikpunkte betrifft, steht Aussage gegen Aussage. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Beschuldigten. Würde Bannwart in den vielen Jahren seines Unterrichts tatsächlich ein ausschliesslich negatives und abwertendes Bild des Islam vermitteln, wäre dies sicher seitens Lehrerschaft und Elternschaft thematisiert worden. «Das ist aber gerade nicht der Fall, so die Luzerner Richter (…)

…Der entlassene Religionslehrer beklagt eine perfide Gleichsetzung. «Islamkritische Betrachtungen werden umgehend als islamophob eingestuft» Dass im Koran brutale Passagen vorkommen, könne er nicht einfach ausblenden. Die Schüler sollten sich damit konstruktiv auseinandersetzen.

Auch in diesem Punkt erhielt Bannwart vom Gericht Rückendeckung. «Es muss sowohl möglich wie zulässig sein, anspruchsvollere Diskussionen über Religionen führen zu können und dabei noch Kritik einfliessen zu lassen.»

Er sei eben kein Anhänger der neuen Doktrin, die glaube, mit gemeinsamen Gesangskonzerten und Cevapcici-Essen liesse sich das Verständnis zwischen den Kulturen fördern.

«Wehe, wer diese Überzeugung, die zu einer Ideologie geworden ist, infrage stelle», warnt Bannwart. Wegen seines Widerstands sei er auf die Abschusslinie geraten. «Die Intoleranz der Toleranten ist brutal.» Er weiche aber nicht von seiner Haltung ab. «Ein religionswissenschaftlich aufgebauter Stundenplan, der die Schüler mit Wissen ausstattet und eigenständiges Denken fördert, trägt viel mehr zur Integration bei als gemeinsame Tänze und Wanderausflüge.»

Gerne hätte der Verbannte seinen 274 Schülern in einem Brief Adieu gesagt. Das Rektorat verbot den Versand. In dem Schreiben zitiert Bannwart den griechischen Philosophen Platon: «Es ist besser, Unrecht zu leiden, als Unrecht zu tun.» (Hervorhebungen von P. H., Quelle: https://widerworte.wordpress.com/2015/10/30/ein-schulmeister-aus-deutschland-mobbt-einen-schweizer-lehrer/)

SVP-Mitglied – Geht gar nicht!

Soweit die Berichterstattung der Basler Zeitung. Aber auch da fehlte ein wichtiger Hinweis (´en bißchen politisch korrekt muß doch sein dürfen!): Bannwart hatte in einer Denkschrift, die er im Jahre 2010 (ausgerechnet im Auftrag Rotners) verfaßt hatte, seine kritische und ablehnende Haltung zum Islam erläutert und „mit linker Politik“ in Verbindung gebracht. Das warf im Bannwart jetzt natürlich vor.

Und ein weiterer Hinweis, der die Hintergründe der Hatz gegen den unbescholtenen Lehrer aufdeckt: Bannwart ist SVP-Mitglied! Ach du lieber Himmel! Ausgerechnet SVP! Diese Partei ist in der Schweiz der leibhaftige Gottseibeiuns aller Islamophilen und wird von den „Etablierten“ schlimmer bekämpft als die AfD bei uns, obwohl sie mit Abstand die größte Fraktion im Berner Nationalrat (vergleichbar Bundestag) stellt. Ein ausgewiesener Rechter also. Ein Rechter? Solche Elemente müssen doch kaputtgemacht werden dürfen! Wo kämen wir sonst denn hin?! (Direkt zum Islamischen Staat! Oder?) Und dann läßt uns die Kirche bestimmt im Stich – oder sie schweigt, wie jetzt zum „Fall“ Bannwart.

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9.11.2015

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