Gegen weitere Gängelung des “freien” Bürgers
Von Peter Helmes
In Folge der Terroranschläge vom 13.11.2015 in Paris plant die EU eine Verschärfung des Waffenrechts in Europa. Man brauchte kein Prophet zu sein, um zu ahnen, daß die hochdotierten EU-Bürokraten den islamischen Terrorismus als Vorwand dazu heranziehen würden, mit neuen EU-Vorschriften gegen den zivilen Waffenbesitz einzuschreiten.
Nun nehmen ihre Pläne Gestalt an. Die EU-Agenda zur Verschärfung des europäischen Waffenrechts (siehe unten) wurde bei einer Krisensitzung der europäischen Justiz- und Innenminister in Brüssel kurz vorgestellt und – was sollte man anders erwarten – auch weitgehend kritiklos abgenickt. Am 7.12. soll das Maßnahmen-Paket nun dem EU-Parlament vorgeführt werden. Danach plant die EU-Kommission eine kräftige Waffenrechtsverschärfung.
Sicherheit – Umdenken in der EU nötig
Die nationalen und EU-Gesetze zur Terrorbekämpfung haben gezeigt, daß sie nicht das leisten können, was sich die Gesetzgeber versprochen haben. Bei Interpol hingegen hat ein Umdenken stattgefunden, ähnlich wie es beim US-FBI geschah, als diese einsahen, daß eine bewaffnete Zivilbevölkerung unter Umständen schneller in der Lage ist, auf kriminelle und terroristische Bedrohungen zu reagieren.
Bereits nach dem Terroranschlag in dem Einkaufzentrum von Nairobi (Kenia) forderte z. B. der Chef von InterPol, Ronald Noble, die Bewaffnung der Zivilbevölkerung, damit diese sich vor Kriminalität und dem immer weiter um sich greifenden Terror gegen sog. „Soft Targets” zur Wehr setzen können. (http://10news.dk/?p=760 sowie http://www.infowars.com/interpol-chief-arm-citizens-globally-to-prevent-terror-attacks/)
Nun plant die EU-Kommission unter ihrem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker unabhängig von den nationalen Rechtsverhältnissen eine umfangreiche Verschärfung der Waffengesetze für die Europäische Union – wie sich zeigt, wieder einmal eher blinder Aktionismus. Im Folgenden die geplanten Punkte der Verschärfung des Waffenrechts:
- Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen der Kat B7, Besitz soll auch als deaktivierte Dekowaffe verboten werden
- Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf max. 5 Jahre befristet werden.
- Bei Erteilung und Erneuerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen soll eine verpflichtende medizinische Untersuchung Pflicht werden.
- Verbot des Online-Handel von Feuerwaffen. Online-Handel soll ausschließlich Händlern vorbehalten bleiben
- Strengere Auflagen für Waffensammler
- Strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen. Dekowaffen sollen registrierpflichtig werden
- Schaffung einer EU-weiten Datenbank mit Informationen aller Waffenbesitzer
- Harmonisierung der Vorschriften zur sicheren Deaktivierung von Feuerwaffen
- Harmonisierung der Vorschriften zur Herstellung von Schreckschuss-, Alarm- und Signalwaffen zur Vermeidung eines Umbau in eine scharfe Schusswaffe. Schreckschuss-, Alarm und Signalwaffen sollen registrier- und erlaubnispflichtig werden.
Kind mit dem Bade ausgeschüttet – z. B. werden Wurftaubenschützen dämonisiert
Die letzten beiden Punkte sind von der EU schon lange geplant. Im Besonderen ist hier die Harmonisierung der Vorschriften zur Deaktivierung von Feuerwaffen zu nennen, da es in Deutschland und der EU keine verbindlichen Vorschriften dazu gibt. Auch die Harmonisierung der Vorschriften zur Herstellung von Schreckschusswaffen ist längst überfällig und zu begrüßen.
Mit der geplanten Verschärfung der Waffengesetze wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, wenn man z. B. daran denkt, daß auch Sportschützen (z. B. Wurftaubenvereine) dazu gehören. Nein, das ist blinder Aktionismus, der zum Gutmenschtum paßt, aber mit Terrorismusbekämpfung nichts zu tun hat. Oder steckt noch etwas anderes dahinter? Merke: Einen bewaffneten Bürger kann man im Ernstfall schwerer gängeln als einen unbewaffneten. Bevor der Krieg ausbricht, will man rechtzeitig die Bürger entwaffnen.
Nach den terroristischen Attentaten der letzten Monate bietet sich „geneigten“ Politikern und Medien nach ihrer Meinung eine gute Gelegenheit, auf der Welle der „öffentlichen Empörung“ ihre ideologischen Vorstellungen durchsetzen zu können. Es lebe die waffenfreie Welt! Eine Traumwelt.
Und die Zivilisten, die noch Waffen besitzen, werden an den Pranger gestellt und als „Waffennarren“ gebrandmarkt, die mit „gefährlichen Spielzeugen“ hantieren. Da darf man doch fragen, ab wann eine Waffe gefährlich bzw. gefährlicher ist als ein nicht immer harmloses, zweckentfremdetes Spielzeug.
Colin Greenwood, Police Superintendant aus Großbritannien, in dem das Totalwaffenverbot innerhalb von zehn Jahren zu einer Verdoppelung der Kriminalität mit illegalen Waffen führte, drückte es einmal so aus: „Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung der stets Misstrauen entgegengebracht wird.“
Kein geeignetes Mittel gegen Terror und Waffen-Schwarzmarkt
Die Pläne der EU-Kommission erscheinen bei näherer Betrachtung nicht dazu geeignet, die Terrorgefahr innerhalb der EU zu reduzieren oder den Schwarzmarkt für Schußwaffen effektiv zu bekämpfen. Hier wird nur eine Anti-Waffen-Agenda innerhalb der EU-Kommissionen verfolgt, die auf dem Rücken der unschuldigen Opfer der Terroranschläge in Frankreich der letzten Monate vorangetrieben wird.
Daß die Attentäter von Paris vollautomatische Feuerwaffen verwendeten, die in keinem EU-Land privat besessen oder gehandelt werden dürfen, scheint bei diesem Aktionismus, der uns aus der deutschen Waffengesetzgebung bekannt ist, kein wirklich wichtiges Kriterium für die gefaßten Vorhaben zu sein. „Paris“ ist wohl eher der sehnlichst erwartete „Grund“ für eine solche Verbotsforderung, die eine Volksentwaffnung pur auf dem Rücken der Opfer, die mit vollautomatischen Waffen hingerichtet wurden, bedeutet.
Einschub: Die vor allem bei Sportschützen verwendeten halbautomatische „Waffen“ sehen zwar militärisch aus, sie verwenden dabei aber keine andere Munition als jede jagdliche Selbstladebüchse. Sie sind weder besonders gefährlich, noch handelt es sich eine Kriegswaffe. Es ist eine sehr präzise schießende halbautomatische Büchse, für den Sportschützen ebenso geignet wie zur Heimverteidigung – jedenfalls besser als z.B. eine Schrotflinte. Auch ein bei Jungen gerne verwendetes Spielzeug – die Gummischleuder – kann eine „tödliche Waffe“ sein, was die Absurdität des EU-Kommissionsvorschlags unterstreicht.
Es wird schlicht ignoriert, daß 97% aller Straftaten mit Waffen mit illegalen Waffen begangen werden. Trotzdem wird jetzt alles in eine Topf geworfen, und Jäger sowie Sportschützen werden kriminalisiert. Die passenden Medien begleiten die profilträchtigen Politiker bei dem Geschrei nach einem generellen Waffenverbot. Man klopft sich selbst auf die Schulter, weil man (vermeintlich) etwas für die Sicherheit getan hat. Ein Irrtum, der nichts bringt – jedenfalls nicht „mehr Sicherheit“. (Einschub Ende)
Während die Politik eifrig bemüht ist, den Islam als Ursache für die Attentate von Paris zu entschuldigen, scheuen sich die gleichen Politiker nicht, die rechtstreuen und mehrfach behördlich überprüften und ständig kontrollierten EU-Bürger für die Taten einzelner Krimineller kollektiv zu bestrafen. Das kopflose Vorgehen der EU-Kommission erinnert analog an ein Verbot von privat besessenen Feuerlöschern, die ebenfalls als Waffe benutzt werden könnten. Werden deshalb die Feuerlösche verboten?
Die von der Kommission vorgestellten Änderungsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat befürwortet werden. Die Umsetzungsfrist (also die Frist, bis wann die neue Regelung in nationales Recht, also Bundesrecht überführt werden muß) soll drei Monate betragen (Art. 2 1.). (Diese Frist ist eigentlich lächerlich; normalerweise beträgt sie zwei Jahre; eine derartige Frist spottet jedem demokratischen Verfahren). Da der Richtlinienentwurf erhebliche Auswirkungen auch auf den deutschen Sport hat, wurde europaweit eine Petition auf www.change.org gestartet, mit dem Ziel, dies zu verhindern bzw. abzuschwächen – sofern noch möglich.
Petition „Council of the European Union: EU : You cannot stop terrorism by restricting legal gun ownership“
Mehr als 200.000 Bürger haben die Petition bereits unterschrieben. Aber jede weitere Stimme zählt und zeigt den Eurokraten, daß wir Bürger dieses so nicht akzeptieren wollen! Macht Sie bitte auch mit! Hier geht es zur Petition:
<http://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restricting-legal-gun-ownership> http://www.change.org/p/council-of-the-european-union-eu-you-cannot-stop-terrorism-by-restricting-legal-gun-ownership
Diese Petition hat zwar keine bindende Wirkung auf das EU-Parlament oder die Kommission, wird aber eindrucksvoll vermitteln, wie groß der Unmut der Bevölkerung auf die Pläne der EU-Kommission trotz der tragischen Umstände ist. Wie zur Verhöhnung der Betroffenen ist geplant, daß die umfassende Änderung der Richtlinie 91/477/EWG bereits am 07.12.2015 im EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in nur 20 Minuten(!) vorgestellt werden soll.
Was können Sie darüber hinaus tun?
Googeln Sie die Europaabgeordneten ihres Wahlbezirkes, kontaktieren Sie ihre EU-Abgeordneten Ihres Wahlkreises und teilen Sie diesen auf höfliche und sachliche Weise Ihre Meinung zu den geplanten Waffenrechtsverschärfungen durch die EU mit. Erklären Sie, was sie von den Plänen der EU-Kommission halten. Es muss diesmal etwas schneller gehen, da die EU-Kommission plant, die Gesetzgebung innerhalb von drei Monaten durch das EU-Parlament und den Rat zu schleusen. (Mehr Informationen auf http://www.prolegal.de/)
30.11.2015