Der Presserat und der Pranger

(www.conservo.wordpress.com)

Von Thomas Böhm *)

Thomas Böhm
Thomas Böhm

Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Bestrafter gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde. Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit.

Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren. Auch das Bewerfen der betroffenen Person mit Gegenständen und das Prügeln (niederdeutsch „kaakstreeken“, Streek = ‚Streich‘ und entsprechend dänisch „kagstryge“) waren üblich. In vielen Städten (z. B. Lübeck) war es jedoch untersagt, mit festen Gegenständen nach der Person im Pranger (hier als Kaak bezeichnet) zu werfen… (https://de.wikipedia.org/wiki/Pranger)

Es gibt in dieser verlinkten Republik kein wirklich noch funktionierendes Kontrollorgan, dass für Ausgleich oder Gerechtigkeit sorgt, dass im Notfall auch ausbremsen kann undgewisse Leute in die Schranken verweist.

Insbesondere bei der so genannten „Vierten Macht“ wird die Systemklüngelei deutlich. Der „Tagesspiegel“ schreibt:

„Huffington Post“ und „Bild“ sowie Bild.de durften in sehr zugespitzter Weise über ausländerferindliche Posts berichten. Der Beschwerdeausschuss des Deutsche Presserats hat die Beschwerden von 38 Lesern in seiner Sitzung am Dienstag als „unbegründet“ zurückgewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung des Selbstkontrollorgans. Die Online-Portale und das Boulevardblatt hatten fremdenfeindliche Äußerungen von Usern zur aktuellen Flüchtlingsdebatte aufgegriffen hatten. Unter der Überschrift „200 Deutsche riefen Flüchtlingen zu: ‚Willkommen!‘ Jetzt zeigen wir die andere Seite: Hier sprechen die Hassfratzen“ veröffentlichte „Huffington Post“ eine Sammlung der aus ihrer Sicht schlimmsten Kommentare, die mit Profilbild und Name zu Artikeln der Zeitung gepostet und auf Facebook veröffentlicht worden waren. „Bild“ und Bild.de veröffentlichten unter der Überschrift „Bild stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger!“ ebenfalls Äußerungen von als „Hetzer“ bezeichneten Usern, die diese mit Profilbild und Name in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Insgesamt 38 Leser hatten sich über die Veröffentlichungen beschwert und Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie Diffamierungen kritisiert…“

Mal abgesehen davon, dass weder die „Bild“ noch die „Huffington Post“ sich trauen würden, Leute an den Pranger zu stellen, die gegen Juden, Christen und Ungläubige hetzen oder aus der linken Ecke heraus Andersdenkende bespucken, ist die Entscheidung des Presserats absolut heuchlerisch, weil politisch motiviert. Das erkennt man an der Begründung:

„Aus Sicht des Ausschusses war die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild in beiden Berichterstattungen zulässig, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte“, teilte der Presserat mit. Hieran bestünde ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagere. Die von der „Huffington-Post“-Redaktion vorgenommene Einordnung als „Hassfratzen“ hält der Presserat demnach für eine zugespitzte, scharfe Meinungsäußerung, „die sich noch im Rahmen der presseethischen Grenzen bewegt“. Gleiches gelte für die Formulierung „an den Pranger“ stellen in „Bild“… (http://www.tagesspiegel.de/medien/auslaenderfeindliche-posts-huffington-post-und-bild-durften-anprangern/12665788.html)

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an einen anderen Pressecodex:

In der Richtlinie 12.1. im Kodex des Deutschen Presserates heißt es: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“… (http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/warum-verschweigen-medien-oft-die-herkunft-von-straftaetern–106524688.html)

Wie sensibel doch der Presserat sein kann, wenn es darum geht, bestimmte Tätergruppen zu schützen. Wie viel Rücksicht er auf diejenigen nimmt, die Kinder schänden, morden oder tottreten, wenn sie denn keine Deutschen sind – nur um keine Vorurteile zu schüren.

Mit der aktuellen Entscheidung stuft der Presserat die politische Gesinnung, also den Gedanken gefährlicher ein, als die Tat selbst und das ist das eigentlich Fatale daran. Denn diese Einstellung verharmlost den Täter und stellt einen Freibrief für alle linken Zeitgenossen aus, Andersdenkende zu denunzieren. Außerdem schafft er mit seiner Zustimmung für die Veröffentlichung von Klarnamen und Fotos die Möglichkeit für Übergriffe aus dem linken oder islamischen Sektor, denn was Hetze ist bestimmen ja immer die Meinungshoheiten.

Aber vielleicht ist diese Entscheidung auch Motivation für unsere Medien endlich die Typen mit Namen und Bild zu veröffentlichen, die in den Heimen und auf den Straßen fast täglich Frauen belästigen, begrabschen, bedrohen und sogar vergewaltigen!

Wir sind gespannt, ob dann der Presserat ebenso jubelt.

*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo

http://www.conservo.wordpress.com

8.12.2015

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