“Alt gegen Jung” – die Lasten der Jüngeren steigen ins Unermeßliche

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter HelmesAltern

Französische Familienverbände sind alarmiert, aber was passiert in Deutschland?

Nach aktuellen französischen Pressemeldungen sank die „Zusammengefaßte Geburtenziffer“ in Frankreich (statistische durchschnittliche Kinderzahl pro Frau) zwischen 2014 und 2015 von 2,1 auf 1,96. Das war Anlaß zu einem Aufschrei der dortigen Familienverbände mit großem Widerhall in den französischen Medien. Das sei Folge von verminderten Familienleistungen der Hollande-Regierung, lautet der Vorwwurf.

Wie ist der Vergleich zu Deutschland? Eltern haben keine Lobby

In Deutschland liegt die „zusammengefaßte Geburtenziffer“ schon seit 1975 unter 1,5, ohne daß der Aufschrei der Familienverbände ein wesentliches Echo gefunden hat. In Deutschland haben Eltern – im Gegensatz zu Frankreich – keine einflußreiche Lobby.

Was bedeutet die „zusammengefaßte Geburtenziffer“ (Total Fertility Rate – TFR)? Sie umfaßt nach Angabe des „Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB)“ die Summe aller 30 bzw. 35 altersspezifischen Geburtenziffern der Altersjahrgänge 15 bis 45 bzw. 49 für ein Kalenderjahr. Die TFR ist eine zusammengesetzte, hypothetische Kennziffer und gibt an, wie viele Kinder je Frau geboren würden, wenn für deren ganzes Leben die altersspezifischen Geburtenziffern des jeweils betrachteten Kalenderjahres gelten würden.

Die TFR ist die am häufigsten verwendete Kennziffer zur Charakterisierung des aktuellen Geburtenniveaus, weil die tatsächlichen durchschnittlichen Geburtenzahlen je Frau erst dann festgestellt werden können, wenn die Frauen das gesamte gebärfähige Alter durchlaufen haben. Der Ausweis, wie viele Kinder die Frauen tatsächlich bekommen, erfolgt in der Kennziffer „endgültige Kinderzahl“.

Die „endgültige Kinderzahl  (Kohortenfertilität – Cohort Fertility Rate – CFR)

Die endgültige Kinderzahl ist ein Längsschnitt- bzw. Kohortenmaß, in dem die tatsächlichen altersspezifischen Geburtenziffern aus 30 bzw. 35 Lebensjahren einer Frauenkohorte zusammengefaßt werden. Diese Maßzahl kann erst erstellt werden, nachdem der betreffende Frauenjahrgang das Alter von 45 bzw. 50 Jahren erreicht und damit das gebärfähige Alter verlassen hat (die nach diesem Alter noch geborenen Kinder sind in ihrer Größenordnung zu vernachlässigen).

Kontinuierlicher Rückgang seit dem Jahre 1900

Die gegenwärtig letzte vorliegende endgültige Kinderzahl ist die für den Geburtsjahrgang 1963, sie liegt bei 1,59 Kindern je Frau. Für die danach geborenen Frauen werden die noch fehlenden Jahre geschätzt. Der höchste Wert bei den nach 1900 geborenen Frauen wurde in der Geburtskohorte 1933 mit 2,22 Kindern je Frau erreicht, seitdem ist ein nahezu kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen.

Deutschland: nur zwei Drittel des notwenigen Wertes

Die zusammengefaßte Geburtenziffer hat den Nachteil, daß sie durch das Vorziehen von Geburten in ein niedrigeres oder das Verschieben in ein höheres Lebensalter beeinflußt wird. Da die Fertilitätsverhältnisse des jeweils betrachteten Kalenderjahres unterstellt werden, wird in den letzten Jahren die tatsächliche Fertilität der Frauen durch die zunehmende Zahl von Geburten im höheren Alter unterschätzt.

Die zusammengefaßte Geburtenziffer errechnet sich aus der Summe aller altersspezifischen Geburtenziffern von Alter 15 bis 45 bzw. 49. Die TFR lag in Deutschland im Jahr 2013 bei 1,41, das heißt je Frau würden unter den altersspezifischen Geburtenziffern des Jahres 2013 und ohne Berücksichtigung der Sterblichkeit im Durchschnitt 1,41 Kinder geboren. Das sind nur rund zwei Drittel des für den Erhalt der Elterngeneration notwendigen Wertes.

Auch hier ist die wirtschaftliche Benachteiligung der Familien als Hauptursache für die sinkende Kinderzahl anzunehmen – allerdings viel massiver als in Frankreich. Unter Wissenschaftlern, die sich mit der Lage der Familien in Deutschland beschäftigen, ist die wirtschaftliche Diskriminierung der Eltern unbestritten.

Schon der 5. Familienbericht (1994) beschrieb ausführlich eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ (S. 21 des Berichts). Gemeint war, daß die Alterssicherung als wirtschaftlicher Ertrag der Kindererziehung vergesellschaftet worden ist (Stichwort: Rentenreform 1957), ohne die Eltern dafür angemessen zu entschädigen.

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.:

„Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialrecht hat zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Eltern und Kindern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft geführt, die besonders Eltern mehrerer Kinder und alleinerziehende Eltern trifft. Der gesamte `Familienlastenausgleich` gleicht nur etwa 30 % des Nachteils aus, der durch Renten- und Krankenversicherungsrecht zu Lasten der Eltern geschaffen wurde.

Das trug wesentlich zu dem bereits ab 1970 einsetzenden Geburtenrückgang bei. Die Pille mag ebenso dazu beigetragen haben, kann aber nicht den Rückgang des Kinderwunsches erklären, da sie nur unerwünschte Kinder vermeiden kann. Die grundgesetzwidrige Enteignung der Eltern hat inzwischen alle Wertvorstellungen, die sich mit Familie verbinden, verändert.“

Resch erklärt weiter: “In Deutschland vermissen wir Medien, die bei der Diskriminierung von Eltern vergleichsweise aufmerksam reagieren wie in Frankreich. Stattdessen nehmen sie kritiklos z.B. ein Elterngeldgesetz hin, das Eltern mehrerer Kinder systematisch benachteiligt und Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, regelrecht bestraft. Verschleiert wird diese Diskriminierung durch eine regierungsamtliche Gleichstellungsideologie, die für Eltern eine `Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit` anstrebt, was nur bei Nichtbeachtung ihrer Erziehungsleistung möglich ist.

Übrigens: Aktuell soll der Deutsche Familienverband als einziger Vertreter der Familien aus der Versammlung der Medienanstalt in Niedersachsen ausgeschlossen werden – ein in Frankreich unvorstellbarer Vorgang. So soll den Familien der letzte Rest an Mitsprache genommen werden.” (Zitate aus der Pressemeldung des Verbandes Familienarbeit, Quelle: https://charismatismus.wordpress.com/2016/01/28/franzoesische-familienverbaende-sind-alarmiert-und-hier-in-deutschland/)

Zukunft ohne Generationengerechtigkeit?

Eigentlich hat gerade die Politik die Aufgabe, Nachteile auszugleichen, die Bevorteilung

bestimmter Gruppen zu verhindern und allen gleiche Chancen bei der Gestaltung ihres eigenen Glücks zu bieten. Doch vor der Aufgabe „Generationengerechtigkeit“ droht der deutsche Staat zu scheitern.

Angesichts des demographischen Wandels steht die Politik vor besonderen Problemen. Denn durch die Alterung der geburtenstarken Jahrgänge wird in den kommenden Jahrzehnten die Zahl derjenigen steigen, die Leistungen aus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen erhalten. Gleichzeitig geht die Zahl derer, die den dafür notwendigen Wohlstand erwirtschaften, deutlich zurück. Dadurch gerät das Verhältnis von potenziellen Unterstützern zu jenen, die auf Unterstützung angewiesen sind, aus dem Gleichgewicht.

Die politische Frage ist, wie sich die daraus entstehende Belastung innerhalb der Generationen gerecht aufteilen läßt. Auch hierbei geht es nicht um eine hundertprozentige Gerechtigkeit, sondern um einen vertretbaren, fairen Kompromiß.

Deutschland im Kampf der Generationen?

Derweil sieht es so aus, als hätten die Alten immer bessere Chancen, den Verteilungskampf zwischen Alt und Jung zu gewinnen. Politiker schielen nach Wählern, aber Kinder können nun einmal nicht wählen. Und die Älteren nehmen an Zahl und Wählermacht demographisch bedingt auch noch zu. Bei der Bundestagswahl 1980 lag der Anteil der Wahlberechtigten im Alter von 60 Jahren und älter noch bei 26 Prozent. Bis 2013 stieg er auf 34 Prozent und dürfte bis 2030 bei mindestens 43 Prozent angekommen sein.

Der Philosoph Wolfgang Kersting hat den „monetaristischen Automatismus einer stetigen Erhöhung der Transferleistungen“ einmal als phantasielos bezeichnet; dieser verwandle zudem „den Sozialstaat in eine Kriegskasse zur Finanzierung parteipolitischer Wiederwahlkampagnen“. Nur, wie lassen sich in einem demokratischen System einmal getätigte Versprechen wieder zurücknehmen? Wie können politische Mehrheiten für das Verteilen von Weniger gefunden werden, wenn ein wachsender Teil der Bevölkerung von den Wohltaten des Wohlfahrtsstaates profitiert?

Alt gegen Jung?

Schon heute fließen rund 40 Prozent des gesamten Sozialbudgets in Sozialleistungen für Ältere. In Bildung, also in Kindergärten, Schulen, Hochschulen sowie die Berufsbildung investiert der Staat nicht einmal halb so viel. Selbst wenn man die gesamte öffentlich finanzierte Forschung und Wissenschaft an Universitäten, nichtuniversitären Instituten und privaten Unternehmen mit einrechnet, bleibt die Gesamtsumme deutlich unter jener der Leistungen für Ältere. Seit Jahren sinkt anteilig das Budget für Bildung, während die Leistungen für Ältere steigen.

Wie stark sich die finanzielle Umverteilung zugunsten der Älteren auswirkt, sieht man allein daran, daß in Deutschland Ältere deutlich seltener von Armut bedroht sind als Familien, insbesondere Alleinerziehende (und damit Kinder). Auch hier folgt die Bundesregierung den Fehlern der Vergangenheit: Sie will von ihren Wahlversprechen bis dato nur Wohltaten für Rentner umsetzen, die Bafög- und Kindergelderhöhungen, aber auch wichtige Investitionen in die Infrastruktur hat sie hingegen auf die lange Bank geschoben. Die Finanzierung einer ausufernden „Willkommenskultur“ erfolgt ebenfalls auf dem Rücken der Jüngeren und nachfolgenden Generationen.

Würde der Demographie-Check tatsächlich angewendet, hätten Mütterrente und Frührente mit 63 nicht die geringste Chance zu bestehen. Investitionen in die Zukunft, vor allem in Bildung, hingegen schon. Denn nur wenn die Jungen von heute einmal produktiv werden können, sind die Renten von morgen zu finanzieren. Die Bundesregierung müßte sich also nur an die eigenen Vorgaben halten und hätte damit viel für die Generationengerechtigkeit getan.

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31.01.2016

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