Absurdistan in Dortmund: Gelebte islamische (In-)Toleranz

Von Peter Helmes, www.conservo.wordpress.comMoschee
„Raum der Stille“ für alle – von Moslems gekapert
Wenn man das Folgende liest, wird das Teleranzgefasel unserer politischen (und christlichen) Vorleute zur Absurdität. Und es zeigt deutlich, daß der Islam nicht die Spur einer Absicht zeigt, andere Religionen gleichwertig zu achten. Dr. Christoph Heger:

„Worum geht es? TU Dortmund wollte einen “Raum der Stille” für Angehörige aller Glaubenseinrichtungen einrichten. Muslimische Studenten jedoch wollten die Frauen in einen kleinen Nebenraum verbannen und vereinnahmten den gesamten Raum für sich und den Islam. Danach wurde der Raum wieder geschlossen.

Ja, was glaubt man denn in Universitäts- und sonstigen politisch korrekten Kreisen? Daß die Mohammedaner, wenn sie in Deutschland einwandern und sogar Deutsch sprechen können, ihre muslimischen Sitten und Vorstellungen mal eben so aufgeben würden?…“ (siehe auch http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/gebet/krach-um-raum-der-stille-44444120.bild.html)
Auszug aus BILD, 2.3.16 (VON ANDREAS NAAF):

„Weil muslimische Studenten offenbar ihre eigenen Regeln aufstellten, hat die Hochschule nun ihren „Raum der Stille” dicht gemacht. Der Raum (rund 20 qm groß) war 2012 eröffnet worden. Er sollte Studenten aller Religionen als Ruheraum zur Verfügung stehen, in dem auch gebetet werden kann.

Doch laut Rektorat der Uni gab es zuletzt massive Verstöße gegen das Neutralitätsgebot. „Mehrfach wurden weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen. Und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten“, heißt es einer schriftlichen Begründung.

Im Raum stellten die Studenten demnach Regale als Raumteiler auf, verhängten sie mit Decken.
Schon nach der Eröffnung hatte es Verstöße gegeben: Damals lagen laut Uni zahlreiche Korane und Gebetsteppiche in dem Raum. Flyer lagen aus mit Benimmregeln für Frauen (u.a. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfum)….“

Absage des Rektorats der Technischen Universität Dortmund
Das ging der Universitätsleitung an der TU Dortmund entschieden zu weit; denn es verstieß eindeutig gegen die Nutzungswidmung dieses „Raumes der Stille“ sowie gegen allgemeine und universitäre Gleichbehandlungsgrundsätze. Das Uni-Rektorat verfügte deshalb die vorläufige Schließung des Raumes und schrieb dazu folgende Begründung:

(Das Rektorat, August-Schmidt-Straße 4, D-44227 Dortmund, Tel. 0231/755-7560, Fax. 0231/755-7562, Per E-Mail:
Herren XYZ (Namen d. Red. bek.) im Hause
kanzler@tu-dortmund.de, www.tu-dortmund.de, Dortmund, 03.02.2016, HG I / 304)
„Raum der Stille“
Sehr geehrter Herr X, sehr geehrter Herr Y., sehr geehrter Herr Z.,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 26.01.2016, mit dem Sie sich nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer Gruppe von 408 Studierenden der TU Dortmund, also im Namen von ca. 1,2% unserer Studierenden, zur Schließung des „Raumes der Stille“ in unserem Physik-Gebäude auf dem Campus äußern und diese Maßnahme kritisieren.
Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass Sie sich in Ihrem Schreiben gegen eine Diskriminierung bestimmter Gruppen von Studierenden aussprechen, denn genau um diese Diskriminierung zu vermeiden, war die Schließung des Raumes erforderlich.
Gerne erläutern wir Ihnen daher nachfolgend die Hintergründe unserer Entscheidung etwas ausführlicher.

Wie Sie wissen, ist die TU Dortmund eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche, also staatliche Institution, die unter anderem in Bezug auf Konfessionen, Religionen, Glaubensrichtungen, etc., gemäß Art. 3 unseres Grundgesetzes zur Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet ist. Wir erlauben uns der Einfachheit halber, die Vorschrift im Wortlaut wiederzugeben.

Art 3 GG lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder der unterschiedlichen Religionen und Glaubensrichtungen nach Zuverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.

Daher hat auch schon das vorherige Rektorat der TU Dortmund unter der da-maligen Leitung von Prof. Dr. Becker am 07.05.2008 die Forderung einer Gruppe muslimischer Studierender nach einem Gebetsraum abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund haben beispielsweise auch die katholische und die evangelische Studierendengemeinde ihren jeweiligen Mitgliedern eigene Räume außerhalb des Campus, aber in dessen Nähe, zur Verfügung gestellt.

Dies vorausgeschickt, haben wir uns aber gleichwohl Anfang des Jahres 2012 unter anderem angesichts der Vielfältigkeit der unter unseren (vor allem auch internationalen) Studierenden existierenden Glaubensrichtungen, die zum Teil auch aufgrund ihrer Minderheit keine eigene, sie unterstützende Organisation vor Ort vorfinden, bereit erklärt, versuchsweise allen Studierenden der TU Dortmund gleichermaßen einen Raum für Gebet oder Meditation zur Verfügung zu stellen. Mit der Möglichkeit der Nutzung dieses Raumes auch durch muslimische Studierende sollte zugleich die seinerzeit praktizierte, gegen Brandschutzbestimmungen verstoßende und daher nicht hinnehmbare Nutzung von Treppenhäusern als Gebetsstätten durch Mitglieder dieser Studierendengruppe verhindert werden.

Der ausgewählte Raum erhielt den neutralen Namen „Raum der Stille“ und wurde sodann dem AStA zunächst befristet für zwei Jahre zur Verwaltung übergeben, wobei der AStA in Abstimmung mit der Hochschulleitung eine Nutzungsordnung erlassen hat, die die gebotene weltanschauliche Neutralität und Vielfalt der Nutzung sicherstellen sollte. Dort heißt es auszugsweise:

(3/5) Nutzungsordnung für den Raum der Stille an der TU Dortmund
§1 Zweckbestimmung
Der Raum der Stille dient dem alleinigen Zweck, den Mitgliedern der TU Dortmund die ungestörte individuelle Glaubensausübung (Gebet), Meditation, ein Zurruhekommen, zu ermöglichen. Veranstaltungen oder Tagungen jedweder Art finden in dem Raum nicht statt. § 2 Nutzung des Raumes
Rücksichtsvolles und kompromissbereites Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens unerlässlich. …
Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem AStA der TU Dortmund. Seinen Anweisungen oder denen des von ihm beauftragten Personals ist Folge zu leisten.
§ 3 Wahrung der Ruhe
Im Raum der Stille ist Ruhe einzuhalten und Lärm jeglicher Art zu ver-meiden.
§ 4 Erscheinungsbild des Raumes
Der Raum der Stille ist weltanschaulich und religiös neutral zu halten. Religiöse Symbole, Zeichen oder Ähnliches dürfen nicht aufgestellt o-der angebracht werden. Es ist nicht gestattet, Aushänge, Broschüren, Flyer oder Ähnliches mit religiösem oder weltanschaulichem Bezug innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Raumes auszulegen oder aufzuhängen. …

Nachdem die Nutzung des Raumes entsprechend seiner Zweckbestimmung in den ersten Monaten nach Eröffnung geräuschlos verlief und die vielen anfänglichen, sehr kritischen Stimmen, die vor einer „Übernahme des Raumes durch Muslime, einer Umwidmung in einen Gebetsraum sowie einer Verdrängung andersgläubiger Besucher“ warnten, verstummt waren, kam es in der Folgezeit bedauerlicherweise zu einem ersten massiven Verstoß gegen diese Nutzungsordnung und die Zweckbestimmung des Raumes.

Eine Begehung durch den AStA ergab nämlich, dass in dem Raum, entgegen der Nutzungsordnung, diverse Gebetsteppiche und Korane gelagert wurden sowie Flugblätter in arabischer Schrift und deutschsprachige Belehrungen auslagen, die unter anderem Hinweise enthielten, wie sich Frauen zu kleiden und zu benehmen hätten (z. B. Tragen eines Kopftuches, Verzicht auf Parfüm, etc.). Ferner wurde die Nutzung durch externe Dritte im Rahmen von Gruppenveranstaltungen sowie die Verwendung von Raumteilern zur Geschlechtertrennung festgestellt.

Dies alles veranlasste den AStA, den Raum vorübergehend zu schließen und mit den für die Verstöße Verantwortlichen zunächst ein klärendes Gespräch zu führen. Nach Wiederherstellung der Ordnung und Inaussichtstellung einer positiven Prognose wurde der Raum wieder geöffnet. Zugleich wurde der Raum zur Schaffung einer gewünschten Behaglichkeit mit zwei Sofas, Bücherregalen und einem ca. 2 x 2 m großen, auf eine Leinwand gespannten Wandbild ausgestattet.

Nunmehr haben uns neue Beschwerden anderer Studierender über ganz erhebliche Verstöße gegen die Benutzungsordnung erreicht, die uns schon wegen des damit zugleich verbundenen und unter keinen Umständen hinnehmbaren Verstoßes gegen den oben bereits zitierten Art. 3 unseres Grundgesetzes (u. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) zu einem unverzüglichen Handeln gezwungen haben.
Danach wurden mehrfach weibliche Besucher des Raumes am Eingang von männlichen muslimischen Nutzern abgefangen und darauf hingewiesen, dass sie nur Zugang zu einem kleineren, optisch und tatsächlich abgegrenzten Raumteil hätten, der größere Raumteil sei nur Männern vorbehalten.
Eine anschließend von uns durchgeführte Ortsbesichtigung ergab, dass die raumhohen, stabilen Regale umgestellt worden waren und als Raumteiler dienten, die den Raum, beginnend am Eingang, in einen größeren hellen und einen kleineren dunklen Bereich aufteilten. Über diese Regale waren zusätzlich Decken gehängt, womit sichergestellt wurde, dass eine Blickverbindung von einem Raumteil in den anderen nicht möglich war. Darüber hinaus diente das ursprünglich zur Dekoration des Raumes vorgesehene ca. 2 x 2 m große, auf einen Holzrahmen gespannte Bild offensichtlich als „Schiebetür“, um auch den Eingang zu dem „Raum im Raum“ optisch und tatsächlich vollständig verschließen zu können. Ferner befanden sich in den Raumteilen mehrere Gebetsteppiche und ein Koran.

Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Versuch, einen neutralen und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehenden „Raum der Stille“ zu schaffen, leider als gescheitert. Da der Versuchszeitraum von zwei Jahren ohnehin abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, besteht auch keinerlei weitere Verpflichtung der Hochschule, an dem Projekt festzuhalten. Ihre Ansicht, es läge eine „rigorose und unabgesprochene Schließung“ vor, geht daher auch insoweit ins Leere.

Der Raum wird daher künftig wieder der Lehre und Forschung und damit direkt zusammenhängenden Zwecken dienen, was der staatlichen Aufgabe der Hochschule entspricht und zu einer Entlastung der ohnehin knappen Ressource Raum beitragen wird. Es gibt auch aktuell den Wunsch einer großen Gruppe von Hochschulangehörigen, die sich in diesem Bereich des Campus – wie an anderen Orten auf dem Campus auch – einen sogenannten „Baby- und Ruheraum“ wünschen. Diesem allgemeinen Bedürfnis der Hochschulangehörigen nach einem ungestörten Rückzugsort wird damit Rechnung getragen. Dies werden wir mit den dafür zuständigen Gremien der Hochschule wohlwollend besprechen.

Ihre Ansichten bezüglich einer angeblichen Verhöhnung, einer Diskriminierung, einem antiislamischen Rassismus oder einem Generalverdacht weisen wir aus den genannten Gründen auf das Schärfste zurück. Ihre Anmerkungen zur Bedeutung der Integration greifen wir gerne auf und erlauben uns zu ergänzen, dass hierzu die Kenntnis und Akzeptanz der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze gehört, an die wir alle gebunden sind. Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dabei ein unantastbarer Kernbereich.

Aufgrund des von Ihnen aufgezeigten öffentlichen Interesses an der Angelegenheit machen wir unsere Antwort auf Ihr Schreiben der Öffentlichkeit unmittelbar zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Das Rektorat
(Hier ist das Schreiben des Rektorats der Uni zu finden: http://www.tu-dortmund.de/uni/meldungen/2016-02/16-03-02_stille/Antwort-Petition_Raum-der-Stille_020316.pdf)

Kommentar:
Dazu schreibt Frau G. N. (Name d. Red. bekannt) an die Uni-Leitung Folgendes:
(gesendet: Samstag, 06. Februar 2016,10:32 Uhr, an: presse@tu-dortmund.de)
Betreff: Schließung des “Raums der Stille”

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Ihrem Angebot eines Gebetsraumes sollte keine Religion besonders hervorgehoben werden, es gab den Besuchern lediglich die Möglichkeit, zu meditieren, nachzudenken, vielleicht zu beten und zu innerer Ruhe zu kommen. Diese Ihre Intention ist auch von den Muslimen zu respektieren.
Sind diese nicht bereit, sich an die aufgestellten Regeln zu halten, ist konsequentes Handeln vonnöten. Dies haben Sie nun erfreulicherweise getan!

Muslime, die sich erdreisteten, einen Gebetsraum in einer Uni abzuteilen, zumal in einem Gebäude, welches ihnen nicht einmal gehört, zeigten hier schon im Kleinen, wozu sie gewillt sind. Wie wird es erst im Großen sein?
Mit freundlichen Grüßen, Gertraud N.

Und Klaus Hildebrandt ergänzt:
„.. dann bin ich ja beruhigt, wenn so viele andere das ähnlich sehen. Michael Ragg ist ein bekannter Journalist, Radio- und Fernsehmoderator, Vortragsredner sowie Organisator von Kongressen und anderen Veranstaltungen, kurzum ein prima Mann. Es ist wichtig, dass man den Mund aufmacht, sonst kann’s auch keine Besserung geben. Wir sollten einfach einen offeneren und ungezwungeneren Dialog führen, denn die meisten Menschen sind immer noch normal. Wenn wir noch länger warten, ist es zu spät.“
(Gesendet: Samstag, 06. Februar 2016 um 11:54 Uhr)

(Vielen Dank für verschiedene Informationen hierzu an die Herren Dr. Christoph Heger und Klaus Hildebrandt sowie mit herzlichem Dank an Frau R.W., von der dieser Hinweis kam.)
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7.2.2016

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