Nicht vergessen: DDR-Schießbefehl (die Dokumente)
Von Peter Helmes, www.conservo.wordpress.com
SED-Verbrecher und -Mörderbande
Am 3. Februar beschäftigte sich unser Gastkommentator Bernd Stichler mit den Auswirkungen des Schußwaffengebrauchs an den Grenzen (siehe https://www.conservo.blog/2016/02/03/schiessbefehl-noch-politik-oder-schon-komik/). Heute ergänzt er seinen Beitrag um die Dokumente zum Schießbefehl in der damaligen DDR.
Zur Erinnerung: Meldung vom18.06.1992: PDS darf ungeschoren als Verbrecher- und Mörderbande bezeichnet werden
Es war ausgerechnet das ehemalige Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, das damals die folgende Meldung bracht: „Berlin (dpa/ND). Die PDS muß sich die Bezeichnung Verbrecherbande und Mörderbande gefallen lassen. Zu diesem Urteil kam das Kammergericht in Berlin nach Auskunft der Justizsenatsverwaltu…“ (Artikellänge: rund 161 Wörter). Gemeint war der Beschluß des Berliner Kammergerichts v. 10.06.1992, Az.: 9 W 3119/92. (https://www.neues-deutschland.de/artikel/362245.skandaloeses-urteil-im-kammergericht-berlin.html )
Der spezielle Schießbefehl für MfS-Angehörige innerhalb der DDR-Grenztruppen beinhaltete die Dienstanweisung, auch auf Frauen und Kinder zu schießen. Heute fallen insbesondere die „Erben“ dieser Gesinnungsgenossen über Politiker der AfD her, weil diese den Einsatz von Schußwaffen an den Grenzen (längst gesetzlich geregelt) befürworten. Die CDU, die SPD und die Grünen schon gar nicht, scheuen auf Kommunalebene nicht davor zurück, mit dieser Linkspartei, die die Rechtsnachfolgerin der SED-PDS ist, zu koalieren (in Thüringen gar auf Landesebene), ohne jegliche moralische Skrupel. Wer jedoch mit einer Verbrecher-und Mörderbande koaliert, hat allen Grund, sich mit Moralpredigten weitestgehend zurück zu halten. (Dank an Bernd Stichler für die Information:)
Hier die Texte des Schießbefehls für MfS-Angehörige:
7.2.2016