Randbedingungen zur Verhandlung EU-Türkei (17.03.2016)

(www.conservo.wordpress.com)eu gipfel

Von Karin Zimmermann

Hier einige (sehr geraffte) Auszüge aus der heutigen Budapester Zeitung mit Kommentaren („Anmerkungen“) von mir:

– 1 . Österreichische Rechtsexperten: Gegen die Flüchtlingsobergrenze sei nichts einzuwenden, da der EU-Grundvertrag aussagt, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten gehöre.

(Anm.: Die Benennung von Flüchtlingsobergrenzen ist grundsätzlich ein überflüssiger und sogar schädlicher Akt. Eine Anwendung geltenden Rechts: Nur derjenige hat ein Recht auf Asyl, der unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt, riecht aus. Da verbleiben so wenige, dass keine Obergrenze – wie eng sie auch gefasst sein möge – erforderlich ist).

– 2. Die Einwanderungsquote verändert das gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Leben Europas. Ohne Befragung der Bürger könne eine solch schwerwiegende Frage nicht entschieden werden.

(Anm.: Ja!!! Unsere Regierung wagt eine solche Volksbefragung nicht, weil sie das Ergebnis kennt. Ist das – so frage ich – eine Politik für die Bürger oder ist das eine Politik gegen die Bürgerinteressen? Der Bürger wird sich dazu äußern: Das nächste Mal bei den Wahlen im Herbst!)

– 3. Europa-Parlamentspräsident Schulz hatte Ungarn für das Scheitern des EU-Türkei-Gipfels verantwortlich gemacht. Europa habe im vergangenen Jahr keine großen Anstrengungen zum Schutz der Außengrenzen Europas gesehen. Im Gegenteil: Schulz hatte Ungarn sogar kritisiert, weil es die Schengen-Grenze schütze. Bezüglich einer von oben festgelegten Einwanderungsquote habe das ungarische Volk selbst das Recht zu entscheiden, mit wem es zusammenleben wolle.

(Anm.: a) Ich denke, dass der EU-Türkei-Gipfel erst heute stattfindet. Wieso kann er denn dann schon gescheitert sein? b) Gesetze und Verträge sind dazu da, eingehalten zu werden. Der um sich greifenden Gewohnheit, sich um geltendes Recht nicht zu kümmern, ist entgegenzuwirken. Beispiel für jahrzehntelange Rechtsverweigerung: Die Wiedergutmachung nach der Vertreibung der deutschen Bevölkerung in den Jahren 1945/1946).

– 4. Ungarn schickt ein 20-köpfiges Polizeikontingent nach Mazedonien, um dort zum Schutz der mazedonisch-griechischen Grenze beizutragen. Dort sind in der Zwischenzeit auch tschechische, slowakische, österreichische und (angeblich) deutsche Polizei-Einheiten eingesetzt.

(Anm.: Respekt und Bewunderung für das Nicht-EU-Land Mazedonien. Die Unterstützung durch europäische Polizeikräfte ist gerechtfertigt und notwendig. Eine finanzielle Unterstützung wäre das auch).

– 5. Die ungarische Abschottungspolitik sei richtig. Das werde in der BRD oft falsch verstanden. Das Missverständnis bestehe darin, dass die Schließung der ungarischen Grenzen ein inhumaner Willkürakt gewesen sei. Das Gegenteil sei richtig. Es handele sich um einen provisorischen Akt zur Einhaltung von europäischem und internationalem Recht: Dublin, Schengen und Genfer Konvention.

(Anm.: Niemand kann den aktuell auf griechischer Seite der Grenze zu Mazedonien vegetierenden Menschen das Mitgefühl versagen. Die Schuld für das Elend liegt nicht bei diesen Menschen, sondern bei denen, die sie zur Aufgabe ihrer Heimat und zur ungewissen Reise in die Ferne ermutigt haben. Es sollte einen Gerichtshof geben, der über dieses Verhalten urteilt).

– 6. Es war richtig, Serbien zum sicheren Herkunftsland zu erklären. Dort findet keine Verfolgung statt. Wenn Deutschland nordafrikanische Länder zu sicheren Herkunftsländern erkläre, warum sollte Serbien, das Mitglied der Europäischen Union werden will, kein sicheres Herkunftsland sein?”

(Anm.: Ja).

– 7. Damals hat Ungarn die Grenze für die DDR-Flüchtlinge geöffnet und damit europäische Werte wie Sicherheit und Freiheit geschützt. Jetzt schützt es dieselben Werte, indem es die Grenze schließt und wieder auf der Einhaltung des Rechts besteht.

(Anm.: Richtig so!)

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  1. März 2016
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