von Reiner Schöne *)
Das Maas für geringere Bestrafung Unser Bundesjustizminister möchte den Paragraphen für Mord ändern. Dieser Paragraph Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) aus der Nazizeit enthält nicht nur ein böses Wort – Mord – sondern ist von vornherein schon großer Mist, da es aus dieser Zeit stammt und schon deshalb abgeschafft werden muß.
Dieser Paragraph enthält den Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Der Mord wird erklärt mit „ Heimtücke“, „Habgier“ und “aus niedrigen Beweggründen”.
„Die dafür vorgesehene Ahndung ist eindeutig: “Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft”, heißt es in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches.“ (http://www.sueddeutsche.de/panorama/reform-des-strafrechts-mord-soll-nicht-mehr-zwingend-mit-lebenslanger-haft-bestraft-werden-1.2542407)
Warum also jetzt diese Änderung? Der erste und wohl wichtigste Grund, dieses Gesetz stammt, wie schon geschrieben, aus der Nazizeit, „ vom Ungeist der Nazizeit geprägt“, sagen Kritiker. Was aber noch schlimmer ist, sie stammen zum Teil aus der Feder des Staatssekretärs im NS-Reichsjustizministerium und späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, Roland Freisler. Statt objektiver Maßstäbe beschrieben die Nazis 1941 einen Tätertypen, bestraften seine Gesinnung. Das sei mit dem modernen Strafrechtsverständnis nicht mehr vereinbar, so Kritiker.
Sie bestraften also seine Gesinnung, wir reden immer noch von Mord aus niederen Beweggründen, Habgier oder Heimtücke, also Vorsätze, die nichts mit der Gesinnung zu tun haben. Aber trotzdem soll das jetzt geändert und die Strafen je nach Tat bis auf 5 Jahre reduziert werden.
Was fällt darunter:
„Grundsätzlich befürwortet die Kommission die Beibehaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
Gleichzeitig sind sich die Experten einig, dass der “Exklusivitäts-Absolutheits-Mechanismus” aufgelöst werden muss. Bei Mord soll eine lebenslange Freiheitsstrafe also nicht mehr die zwingende Konsequenz sein. Der Richter soll stattdessen die Möglichkeit bekommen, auch mildernde Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wie weit die Änderungen gehen sollen und in welche Richtung, darüber gab es in der Kommission unterschiedliche Ansichten.
Die Beschreibung eines “Tätertypen”, eines “Mörders” oder “Totschlägers”, betrachten die Experten als überholt. Diese Begriffe sollen aus dem Gesetz getilgt werden. Stattdessen müsse es künftig um die “Tathandlung” gehen.
Die Differenzierung zwischen “Mord” und “Totschlag” soll beibehalten werden.
Auch die Mordmerkmale – besprochen wurden Verdeckungsabsicht, Grausamkeit, Motivgeneralklausel und Heimtücke – sollen mit einigen Änderungen bestehen bleiben.
Als weitere niedrige Beweggründe für eine vorsätzliche Tötung, die ins Gesetz aufgenommen werden müssen, sehen die Experten Abstammung, ethnische oder sonstige Herkunft, Glauben oder religiöse Anschauung des Opfers sowie rassistische Beweggründe des Täters.“
Na so etwas, die ethnische Herkunft, Abstammung oder Glauben soll jetzt entscheiden, welches Strafmaß ausgesprochen wird, und nicht zu vergessen die rassistischen Beweggründe des Täters. So kommen wir der Sache schon viel näher.
Spiegel-online wird da genauer: „Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können – wenn der Täter “aus Verzweiflung” handelte, um “sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage” zu befreien, durch eine “schwere Beleidigung” oder “Misshandlung (…) zum Zorn gereizt” wurde oder von einer “vergleichbar heftigen Gemütsbewegung” betroffen war.“ (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heiko-maas-will-zwingende-lebenslange-haft-fuer-mord-abschaffen-a-1084124.html)
„Schwere Beleidigung“, „Misshandlung“, zum Zorn gereizt“ oder „vergleichbare heftige Gemütsbewegung“, heißt jetzt was?
Wie weit kann man diese Beweggründe dehnen, bevor sie reißen?
Eine junge muslimische Frau die einen deutschen Mann heiraten möchte, sich also gegen die Anweisungen ihres Vaters bzw. gegen ihrer Eltern handelt, beschwört die „schwere Beleidigung“, „Verzweiflung“, Beleidigung“ und “vergleichbare heftige Gemütsbewegung“ regelrecht heraus. Die Folge, sie wird umgebracht, ermordet. Das wäre früher auch so geahndet wurden. Heute kommt die Ethnie der Glauben und die Gemütsverfassung der/des Mörder hinzu, und schon kann er nach 5 Jahren nach Hause fahren, bei „guter Führung“ vielleicht schon früher.
Oder anders, eine deutsche Frau wird unangebracht aufgefordert, mit einen Ausländer mitzugehen. Sie weigert sich und wird erstochen aufgefunden. Der Mörder war wütend, stellt sich bei der Verhandlung heraus, war ein Ex-Afrikaner und es nicht gewohnt, so von einer Frau behandelt zu werden. Folge: 5 Jahre Haft.
Will aber ein Deutscher mit einer Frau muslimischen Glaubens ausgehen und wird daran gehindert, fällt dann vielleicht noch ein Wort, das man als „rassistisch“ bezeichnen könnte, kommt diese “ ich brauche nur 5 Jahre in den Knast“ Regelung natürlich nicht zum Tragen. Hier wird wohl dann die ganze Härte des Gesetzes zuschlagen.
Dieses Szenario kann man in der heutigen Zeit mit vielen fiktiven aber auch tatsächlichen Geschehnissen weiterführen, und in den meisten Fällen, falls wir Europäer uns so weiter verhalten wie bisher, bleiben wir auf der Strecke. Wir werden ermordet, und der Täter ist nach 5 Jahren wieder auf freien Fuß. Gilt dieses Gesetz dann auch wirklich wieder für alle, die hier in Deutschland wohnen und evtl. arbeiten, oder sehen sie, Herr Maas, hier einen bestimmten Personenkreis der von diesem Gesetz profitieren soll? Den Paragraphen für Mord hätte man nur etwas „verfeinern“ müssen, um eventuelle tiefgreifende Gründe herausfiltern zu können.
Aber anscheinend sehe nicht nur ich es so.
„Der Entwurf, mit dem Maas auch Reste der “Tätertypenlehre” der Nazi-Zeit tilgt, stößt auf Widerstand des bayerischen Justizministers Winfried Bausback: “Der Entwurf bestätigt leider genau das, wovor ich immer gewarnt habe, nämlich dass bei einer – im Grunde überflüssigen – Reform die absolute Strafdrohung ‘lebenslang’ für Mord zur Disposition gestellt wird”, sagte Bausback dem SPIEGEL. Dies widerspreche der im Grundgesetz verankerten “überragenden Bedeutung des Lebens”. Vor dem Hintergrund der “aktuellen terroristischen Akte” sei die Reform “das völlig falsche Signal”.
Ist es das, was Sie damit bezwecken wollen, Herr Maas?
Was ist ein Menschenleben noch wert, Herr Maas?
*) Reiner Schöne ist Unternehmer im Gesundheitssektor und regelmäßig Kolumnist bei conservo
- März 2016