Von Thomas Böhm *)
In unserer Scheindemokratie können sich die Politiker so aufführen, als stünden sie über dem Gesetz. Und das, was Angela Merkel im Großen ungestraft durchziehen darf, ist auch im Kleinen längst zum Alltag geworden: Gesetze brechen auf hohem Niveau. Das ist aber nur möglich, weil die Legislative sie sich eine Judikative herangezüchtet haben, die beide Augen zudrückt, wenn es sich bei den „Kriminellen“ um Staatsdiener handelt.
Eine neue Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt die These vom unantastbaren Politiker:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den grünenBundestagsabgeordneten Volker Beck wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Das sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner, am Mittwoch auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE.
Steltner zufolge sei „das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000 Euro eingestellt“ worden.
Hintergrund der Ermittlungen war die sogenannte Crystal-Meth-Affäre Becks. Anfang
März waren bei ihm bei einer Polizeikontrolle in Berlin 0,6 Gramm einer „betäubungsmittelsuspekten“ Substanz gefunden worden. Dabei soll es sich um Crystal Meth gehandelt haben… (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/volker-beck-verfahren-wegen-crystal-meth-affaere-eingestellt-a-1086999.html)
Natürlich ist das nicht der erste Fall dieser Art: Das Landgericht Verden hat das Kinderporno-Verfahren gegen Sebastian Edathy gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete hatte zuvor zugegeben, mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. „Die Vorwürfe treffen zu“, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll am zweiten Prozesstag.
Das Gericht hat das Verfahren nun eingestellt, damit gilt Edathy als nicht vorbestraft. Er muss als Auflage 5.000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-edathy-raeumt-schuld-ein-a-1021263.html)
Bei Normalbürgern dagegen sieht die Sache gewöhnlich etwas anders aus: Die Verzweiflung war dem 26-Jährigen aus Bönnigheim bei der Urteilsverkündung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts anzusehen: Drei Jahre und sechs Monate muss er ins Gefängnis für den 26-maligen Verkauf von Marihuana, für den Handel mit Cannabis unter Mitführen einer Waffe und den gleichzeitigen Besitz von Amphetaminen und Kokain, was ihm als Beihilfe zum Handel mit diesen Drogen ausgelegt wurde. Dabei hätte es für ihn noch deftiger werden können. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt vier Jahre und zwei Monate Haft gefordert… (http://www.swp.de/bietigheim/lokales/boennigheim/Wegen-Drogenhandels-direkt-ins-Gefaengnis-Gericht-verurteilt-Boennigheimer-zu-drei-Jahren-und-sechs-Monaten;art1188793,2461772)
Das Hamburger Amtsgericht hat einen Polizisten wegen Beschaffung, Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie am Dienstag zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der 57-Jährige hat nach Auffassung des Gerichts zwischen den Jahren 2009 und 2013 an mehr als 100 Tagen kinderpornografische Videos über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und zudem 5351 Dateien besessen. Ferner habe der Mann 25 Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen. Alle Datenträger sollen laut Gerichtsbeschluss eingezogen werden. (http://www.welt.de/regionales/hamburg/article150936701/Polizist-muss-wegen-Kinderpornografie-in-Haft.html)
Natürlich sind die Fälle nicht direkt vergleichbar, doch bekommt man das Gefühl, dass der viel beschworene Spruch „Mit der ganzen Härte des Gesetzes“, den Politiker immer äußern, wenn es um andere geht, nicht für Ihresgleichen gilt.
Auf jeden Fall machen solche staatsanwaltliche Entscheidungen Mut. Mut, in die Politik zu gehen, wenn man Dreck am Stecken hat. ***********
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*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo
http://www.conservo.wordpress.com
14.4.2016