(www.conservo.wordpress.com)
Von Thomas Böhm *)
Der Maas aller Dinge Dieses Thema wurde zwar schon anderweitig diskutiert, aber es stinkt so sehr zum Himmel, dass ich mich damit noch einmal befassen muss. In der „taz“ stand vor einigen Tagen zu lesen:
Justizminister Heiko Maas plant, dass Tatmotive künftig eine größere Rolle beim Strafmaß spielen sollen. Rassismus wiegt schwerer als pure Rauflust.
Wer rassistische Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Menschenverachtende Motive sollen künftig bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der taz vorliegt.
Geändert werden soll die Vorschrift, die im Strafgesetzbuch die Strafzumessung für alle Delikte regelt (§ 46). Schon bisher heißt es dort, dass bei der konkreten Festlegung des Strafmaßes „die Beweggründe und Ziele des Täters“ einzubeziehen sind. Künftig sollen dort ausdrücklich „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele und Beweggründe erwähnt werden… (http://www.taz.de/Gesetzreform-gegen-Rassismus/!5043952/)
Mal abgesehen davon, dass es den Opfern so ziemlich egal sein wird, aus welchem Grund ihnen jemand den Schädel eingehauen und ihn auf den Friedhof verfrachtet hat, schwächt Maas damit die eigentliche Handlung zugunsten des Motivs ab.
Und das ist das fatale daran, denn Motive, die einen dazu treiben, jemand anderen einen was auf die Mütze zu geben, gibt es jeden Tag und überall. Entscheidend ist dabei doch aber die Tatsache, ob jemand dazu bereit ist, eine Tat auszuführen, oder die schlimmen Gedanken einfach in seinem im Kopf behält und dort verdunsten lässt. Meiner Meinung nach ist das der wirkliche Unterschied zwischen Gut und Böse.
Für Heiko Maas sollen nun die Beweggründe beim Strafmaß mehr „berücksichtigt werden, das heißt auf der anderen Seite dann aber auch, dass bei einer nicht rassistisch motivierten Straftat der Richter auch sein zweites Auge zudrücken könnte (war ja nicht so böse gemeint). Man könnte insofern durchaus zu der Überlegung kommen, dass Heiko Maas vielleicht etwas ganz anderes mit dieser Vorschrift erreichen will:
Türken, die Deutsche ins Koma prügeln oder treten, kommen mit einer Bewährungsstrafe davon, weil ihnen die Rauflust sozusagen im Blut liegt, sie also gar nichts dafür können, wenn sich ihre Fäuste und Füße vom Gehirn lossagen.
Deutsche, die Türken Parkplätze wegnehmen, müssen dagegen mit hohen Gefängnisstrafen rechnen, weil hier grundsätzlich, eben weil es sich bei den Tätern um Deutsche handelt, rassistische Motive im Spiel sind.
Linke, die „rechten Politikern“ die Autos abfackeln, Scheiben einschlagen oder mit dem Baseballschläger traktieren, erhalten den Bundesverdienstorden, weil ihre Tat als „Befreiungsschlag“ gedeutet werden darf.
Rechte, die sich gegen Angriffe der Antifa mit Händen und Füßen zur Wehr setzen, werden dagegen direkt hinter schwedische Gardinen verfrachtet, einfach, weil ihr Handeln gutmenschenverachtend ist.
Unsere muslimischen Mitbürger dürfen ungestraft kleine Mädchen zum Traualtar verführen, doch wehe ein älterer deutscher Mann schaut der Dame seines Herzens zu tief in den Ausschnitt. Aufschrei und abführen, den Mistkerl.
So genannte Flüchtlinge kommen mit einem blauen Auge davon, wenn sie ihr Heim und das Mobiliar abfackeln und dabei ihre Mitbewohner gefährden, während der deutsche Metzgermeister, der seine saftigen Koteletts an die falsche Adresse liefert, vor den Kadi gezogen wird.
Wieso kommt Herr Maas überhaupt auf die Idee, eine Straftat, die andere verletzt oder sogar tötet als mehr oder weniger menschenverachtend zu bezeichnen?
Weil er ein Verfechter der Gesinnungsjustiz ist? ***********
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*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo. http://www.conservo.wordpress.com
- April 2016