(www.conservo.wordpress.com)
Forschern der Rockefeller Universität (USA) und des King’s College in Cambridge (Großbritannien) ist es erstmals gelungen, menschliche Embryonen außerhalb einer Gebärmutter zu züchten und diese 13 Tage am Leben zu erhalten.
Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, erklärt hierzu:
„Die Entwicklung in der jüngsten Forschung anerkennt offensichtlich keine ethischen, sondern nur noch dünne rechtliche Grenzen. Nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowohl in den USA als auch in Großbritannien konnte das Experiment über diesen Zeitraum hinaus nicht ausgedehnt werden.
Bislang ist die Kultivierung extrakorporal erzeugter menschlicher Embryonen durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) über den Zeitraum von zwei Wochen hinaus gesetzlich verboten. Jedes menschliche Leben beginnt aber mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle; jeder Embryo ist also bereits ein Mensch. Nichts rechtfertigt wissenschaftliche Experimente mit menschlichem Leben, an deren Ende der Tod zu Forschungs- oder Selektionszwecken steht.
Versuche, wie sie dieser Tage in den USA und Großbritannien am Menschen durchgeführt werden, beobachten wir mit größter Besorgnis und lehnen wir ab, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Auch ein ungeborener Mensch darf nicht für Forschungszwecke missbraucht werden.
Die Gesetzgebung und auch wissenschaftliche Richtlinien mehrerer Staaten verbieten eine Ausdehnung dieser Humanversuche über 14 Tage hinaus. Auschließlich deshalb wurde das Experiment nach zwei Wochen eingestellt. Wie nicht anders zu erwarten, drängen mehrere US-Forscher und die Forschungslobby nun auf eine zügige Erweiterung der Versuche bis und auch nach dieser Frist, die je nach Stand der Wissenschaft dann immer weiter ausgedehnt werden könnte. Nach hinten wäre hierbei keine Grenze gesetzt. Der Mensch würde immer mehr zu bloßem, beliebig reproduzierbarem, wertfreiem Forschungsmaterial verzweckt.
In Deutschland verbietet § 2 Embryonenschutzgesetz (EschG) die Zeugung und Verwendung extrakorporal erzeugter Embryonen zu Forschungszwecken. Die deutsche Gesetzgebung wird international als ethisch und rechtlich beispielhaft angesehen.
Eine Aufweichung oder gar ein Aufheben des Embryonenschutzes darf es hier auch zukünftig nicht geben. Die CDL fordern deshalb die strikte Beibehaltung dieses Schutzgesetzes und eine staatliche Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung des Schutzes von Embryonen in den immerhin 130 deutschen Reproduktionszentren und in den zahlreichen Forschungseinrichtungen.
Zwar sind hier die rechtlichen Verbote klar, aber bisher arbeiten diese Zentren weitestgehend ohne gezielte staatliche Kontrolle über die Produktion und Nutzung von zigtausenden Embryonen.“
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Ein Leserkommentar dazu („Horst“, 10. Mai 2016):
„Die Entwicklung in der jüngsten Forschung“ – der experimentelle Umgang mit menschlichem Leben – ist kein Fortschritt, sondern blanker Zynismus. Es handelt sich um einen erkennbaren Rückschritt in Adolf Hitlers „Drittes Reich“, wo ebenfalls vitales Lebens als Unwert definiert wurde, um damit experimentieren und Menschen (Juden und geistig Behinderte) töten zu können.
Die ehemalige Bundestagspräsidentin a. D. Rita Süßmuth hat diesen Zynismus wider die Erkenntnisse der Molekularbiologie in die heutige Bundesrepublik übernommen.
Resultat: Eine Republik, die ihren eigenen Nachwuchs tötet, wird seine Existenz verlieren. Das Gleiche gilt für Europa, dessen Parlament die Tötung menschlichen Lebens durch Abtreibung zum Menschenrecht“ erklärt hat. Lösung: Die Islamisierung Europas durch den Geburten-Dschihad.“