(www.conservo.wordpress.com)
Von Thomas Böhm *)
Man muss sich nur vorstellen, wie der „Tagesspiegel“ reagiert hätte, wenn auf Deutschlands Straßen junge Burschen und Mädels mit blonden Haaren und schicken Uniformen aufgetaucht wären und singend die Bürger zu mehr Anstand und Sitte auffordern würden.
Das Geschrei aus dieser islamisierten Redaktion wäre mit Sicherheit riesengroß gewesen. Wenn es aber um eine andere Form der Freiheitsvernichtung geht, scheint die Toleranz grenzenlos zu sein. Ein gewisser Jost Müller-Neuhof schreibt:
Eine Handvoll Muslime soll vor Gericht, weil sie sich für eine Mini-Demo als Koran-Ordnungshüter verkleideten – das wirkt überzogen.
Signalwesten aus dem Baumarkt mit Buchstaben zum Aufkleben, mehr bedarf es nicht, um die Republik in Wallung zu versetzen. So schlugen die Wellen hoch, als nicht einmal ein Dutzend Männer vor zwei Jahren durch die Wuppertaler Innenstadt zog und sich als „Sharia Police“ ausgab. Sie postierten sich vor Spielhallen und sprachen Passanten an, um vor Süchten zu warnen und ein korangefälliges Leben zu preisen. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein Strafverfahren verlangt…
Juristisch liegt der Fall näher an Böhmermann, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Hier geht es aber nicht um ausländische Majestätsbeleidigung, sondern um eine Strafvorschrift des Versammlungsrechts, nach der es verboten ist, „Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“. Der Paragraf ist ähnlich umstritten wie die Majestätsbeleidigung, nur denkt niemand daran, ihn abzuschaffen. Dabei hat er ein ähnliches Problem. Wer den Tatbestand erfüllt, nimmt zugleich ein Grundrecht in Anspruch, die Meinungsfreiheit. Im Fall der angeblichen Scharia-Polizei kommt möglicherweise noch die Religionsfreiheit hinzu.
Das macht den Fall zum Einzelfall und Grundsatz- zu Tatfragen. Schließlich verlangt das Bundesverfassungsgericht, die Strafvorschrift einschränkend auszulegen. Militant-einschüchternd sollten die „gleichartigen Kleidungsstücke“ schon wirken; historisch gedacht war etwa an Aufmärsche der SA im „Dritten Reich“.
Aber Signalwesten in Orange, wie sie Bauarbeiter und Fahrradfahrer tragen? Eine Anmaßung deutscher Polizeigewalt in englischer Sprache? Eine Einschüchterung, weil vor Alkohol gewarnt wird? Auch Auftritte der Heilsarmee erscheinen nicht als Vorbereitung eines Angriffskriegs. Gelassenheit tut not. Sonst sieht es am Ende so aus, als urteilte über die Scharia-Polizei auch ein Scharia-Gericht… (http://www.tagesspiegel.de/politik/salafisten-in-wuppertal-auch-die-scharia-polizei-darf-zu-nuechternheit-mahnen/13568352.html)
Dass diese „Maskerade“ zur Politik der kleinen Schritte gehört, mit denen sich der Islam in Deutschland einbetonieren will, kommt dem prüden Journalisten wohl nicht in den Sinn. Deshalb an dieser Stelle etwas Nachhilfeunterricht:
Die Aufgaben der islamischen Religionspolizei bestehen darin, die Gesetze der Scharia durchzusetzen und Regelverstöße zu verhindern. Sie ist dazu befugt, Männer, die sich mit Frauen unterhalten, mit denen sie nicht verheiratet oder verwandt (nur auf Geschwister und Eltern bezogen) sind, zu verhaften. Sie ist auch berechtigt, Produkte, die als unislamisch gelten, zu verbannen und zu konfiszieren wie z. B. Barbiepuppen, CDs/DVDs von westlichen Musikgruppen, Fernsehsendungen und Filme.
Die islamische Religionspolizei achtet auch auf die Einhaltung islamischer Essensgebote, die unter anderem die Verhinderung des Verkaufs von Alkohol sowie die Unterbindung des Verkaufs von Schweinefleisch umfassen.
Eine weitere Aufgabe ist es, die Konversion vom Islam zu einem anderen Glauben (irtidad) zu verhindern, was nach der Scharia mit dem Tode bestraft wird, sowohl für die Konvertiten als auch für die Missionare, in leichteren Fällen durch Verbannung und Deportation der Missionare. Weitere Aufgaben sind: Verfolgung von Homosexualität und Prostitution und Kontrolle der Ladenschließungen während der Gebetszeit… (https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Religionspolizei)
Träumt Herr Müller-Neuhof vielleicht nachts von Schwulen, die an Baukränen hängen, von abgehackten Händen, die vor dem Eingang der Redaktion achtlos auf die Straße geworfen wurden, von abgefackelten Currywurstbuden und gesteinigten Ehebrecherinnen?
***********
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie JouWatch eine kleine Spende zukommen lassen würden! Hier der Link: http://journalistenwatch.com/
*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo
http://www.conservo.wordpress.com 12. Mai 2016