(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
Ein neuer „Radikalenerlaß“?
Sie sind sich wieder einmal einig, von Rot bis Blau, die wahren Gutmenschen. Unisono singen Sozis, Kommis und Liberalis das Lied vom bösen Mann – als ob der kleine Kinder fressen würde. Höflich ausgedrückt und wie schon mehrfach beklagt: Die parteipolitischen Sitten verfallen immerzu.
Der (schlechte) Witz bei der Verfahrensweise: An Höcke soll wohl das praktiziert werden, was dieselben Leute (bzw. ihre geistigen Nachbarn) vor Jahren als „Berufsverbote“ bezeichnet haben. Dafür sind sie auf die Straßen gegangen, haben das öffentliche Leben lahmgelegt und Deutschland an den Abgrund geführt.
Als „Berufsverbot“ bezeichnet Wikipedia die „Anordnung eines Staatsorgans, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt (…) Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Maßnahmen als Berufsverbot bezeichnet, die die Berufsfreiheit de facto einschränken. In vielen Ländern ist die Berufsfreiheit ein von der jeweiligen Verfassung gewährtes Grundrecht. In Deutschland wird sie vom Grundgesetz gewährt (siehe auch Grundrechte (Deutschland), Grundrechte (EU))…“
„Gerichte können bei schweren Straftaten Berufsverbote verhängen (Beispiel: ein Kindergärtner wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 25. April 2013 entschieden, dass für ein Berufsverbot bei Ersttätern besonders strenge Anforderungen gelten…“
Interessant ist auch ein Blick in die deutsche Geschichte: „…Am bekanntesten wurde in diesem Zusammenhang der sogenannte Radikalenerlass von 1972. Er wurde in der Bundesrepublik dazu verwendet, Personen mit Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation. Dies betraf insbesondere die Deutsche Kommunistische Partei) aus dem Staatsdienst zu entfernen oder ihnen die Aufnahme in denselben – speziell die Verbeamtung – zu verwehren. Den Betroffenen wurde nicht die Berufstätigkeit verboten; da aber Lehrer oder Eisenbahner fast immer im Staatsdienst arbeiteten, waren die Folgen ähnlich…“
Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet der Begriff Berufsverbot eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein… (alle Zitate aus https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsverbot_(Deutschland)
Ohne juristischen Hntergrund und ohne auch nur einen Deut der Beweisführung anzutreten, wird hier ein Vertreter einer demokratischen Partei öffentlich niedergemacht.
Ein gewisser Schäfer-Gümbel (SPD) und die Grünen Hessens schwingen sich also auf zu Richtern. Da ist es ja tröstlich, daß „der Verstoß gegen das (strafgerichtliche) Berufsverbot eine Straftat darstellt, die nach § 145c StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann“ (wiki aaO).
Und nun lesen Sie ´mal (JouWatch), was unsere politische Elite (sei sie, meint sie) auf dem Rücken von Björn Höcke nun austragen will:
Islam-Parteien und Gutmenschen: „Keine Rückkehr in Beruf“
Da sag einer, Deutschland wäre noch nicht bis tief in die politische Ebene islamisiert. Wie es Islam-Kritikern in Deutschland mittlerweile ergeht, erfahren wir im Handelsblatt:
Björn Höcke gehört zu den bundesweit bekanntesten AfD-Politikern. Schlagzeilen macht er regelmäßig mit umstrittenen und grenzwertigen Äußerungen.
Mit seinen Aussagen zum Islam könnte er eine rote Linie überschritten haben, die ihm beruflich noch zum Verhängnis werden könnte. Politiker von SPD und Grünen halten jedenfalls eine Rückkehr des beurlaubten Geschichtslehrers in den hessischen Schuldienst für ausgeschlossen. Die FDP hält gar ein Disziplinarverfahren gegen Höcke für denkbar, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte.
„Wer die Religionsfreiheit infrage stellt, verlässt den Boden unserer Verfassung, und ist zur Erziehung unserer Kinder ungeeignet. Sollte Herr Höcke also jemals in den Landesdienst zurückkehren, kann er auf keinen Fall unterrichten“, sagte der Vize-Vorsitzende der Bundes-SPD und Chef der SPD im hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, dem Handelsblatt.
Auch die hessischen Grünen lehnen eine mögliche Rückkehr Höckes in den Schuldienst aus. „Kultusminister Lorz hat angekündigt, unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen alles dafür tun zu wollen, dass Herr Höcke keinen Unterricht an einer hessischen Schule mehr erteilen wird“, sagten die beiden Landesvorsitzenden, Kai Klose und Daniela Wagner, dem Handelsblatt. „Darin hat der Minister unsere volle Unterstützung. Niemand kann wollen, dass ein Lehrer Schüler unterrichtet, der die wichtigsten Grundwerte unserer Verfassung in Zweifel zieht.“… (http://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/anti-islam-kurs-des-afd-politikers-schulverweis-fuer-afd-lehrer-hoecke/13607142.html?mwl=ok_share%3Dfb)
Wir leben anscheinend in einer Zeit, in der die Religionsfreiheit – die vor allen Dingen in Bezug auf den Islam immer wieder aus der linken Schublade gezogen wird – mehr gilt als die Meinungsfreiheit. Wir leben anscheinend in einer Zeit, in der nur linke Lehrer unsere Kinder zu strammen Sozialisten erziehen dürfen. Moderne Zeiten, schlimme Zeiten!