(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
Verweigerung des Händedrucks zum Gruß einer Lehrerin nicht von Religionsfreiheit gedeckt
Was war geschehen?
Zwei Brüder muslimischen Glaubens weigerten sich, einer Lehrerin an einer Baselbieter Schule die Hand zu schütteln. Der – auch von etlichen muslimischen Vertretern – weitgehend geteilte Grundtenor lautet dabei, daß sich Schüler an in der Schweiz geltende Anstandsregeln zu halten haben und Sonderwünsche nicht unter den Schutz der Religionsfreiheit fallen.
Damit geraten zwei Probleme in den Blick:
* Der Vater der 14- und 15-jährigen Schüler pflegt ein extremes Verständnis des Islam.
* Ins Visier gerät damit auch die König-Faysal-Moschee im St.-Johanns-Quartier, die in der Vergangenheit schon wiederholt unter Beobachtung stand. Der syrische Vater der Therwiler Schüler arbeitet dort teilzeitlich als Imam. Das Zentrum nimmt in Basel eine Sonderstellung ein: Es gehört einer Stiftung, die mit Geld aus Saudiarabien finanziert wird, und zieht in der Folge im Unterschied zu anderen Moscheen eher Muslime aus dem arabischen Raum an.
Radikale Islamvertreter
Wie groß der Einfluß von radikalen Vertretern ist, ist umstritten. Nach einer Beurteilung durch Sachkenner verkehren in dieser Moschee extreme Muslime, es handle sich aber um Einzelfälle, die den Behörden bekannt seien. Auch der Vater der beiden Schüler geriet so ins Blickfeld der örtlichen Behörden. Er war also den Behörden schon bekannt.
Als der Vorfall bekannt wurde, rückte auch Nicolas Blancho wieder ´mal in den Vordergrund: Der Präsident des umstrittenen Islamischen Zentralrates der Schweiz (IZRS) nahm Anfang April an der „Arena“-Sendung teil, in der eine Frau aus dem Publikum von den jungen Muslimen berichtete, die ihrer Lehrerin den Handschlag verweigert hätten – mit Duldung der Schule. Wenige Tage später veröffentlichte der IZRS eine Fatwa, in welcher er die Haltung der Schüler aus Therwil (Basel-Landschaft) mit Verweis auf sunnitische Rechtsgelehrte stützt.
Als sich die beiden 14- und 16-jährigen Brüder letzte Woche mit einem Journalisten der „Sonntagszeitung“ zum Gespräch trafen, war auch eine Medienbeauftragte des IZRS mit von der Partie. Im „Blick“ vom Montag nennt der IZRS den Fall der Handschlag-Verweigerer „ein Beispiel gelungener interkultureller Integration“.
Wie Sprecher Qaasim Illi sagt, sei sein Verband im Therwiler Fall um Mediationshilfe gebeten worden. Die Frage, wer darum gebeten hatte, ließ Illi offen.
„Zum Schutz der Würde der Frau“
In einem Interview rechtfertigten sich die Schüler – auf abenteuerliche Art und Weise: Der Jüngere gab an, diese Regel (Handschlag bei Frauen zu verweigern) habe er im Internet gesehen und sein Vater habe sie bestätigt.
Es ginge doch nicht darum, die Ehre der Frau(en) zu beschädigen, sondern ganz im Gegenteil darum, die Ehre der Frauen zu schützen, meinte der 14-jährige Bengel.
Sanktionsmöglichkeiten möglich – Geldbuße bis 5.000 SFr
Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind hat den Leitern der kantonalen Volksschulen mitgeteilt, daß in diesem Falle die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung kommen. Neben Ermahnungen der Eltern und disziplinarischen Maßnahmen der Schüler sieht es Buße bis zu einer Höhe von 5.000 Schweizer Franken vor.
Aktiv geworden sind wegen IS-freundlicher Posts eines Sohnes auf Facebook auch die Strafverfolgungsbehörden. Die Einträge seien strafrechtlich zwar nicht relevant. Ausgesprochen wird aber eine Verwarnung gemäß Ausländergesetz wegen Gewaltverherrlichung. Was dies für das „zurzeit sistierte (ausgesetzte) Einbürgerungsgesuch bedeutet“, unterliege dem Amtsgeheimnis.
Der Fall des Brüderpaares hatte nicht nur im Kanton Basel-Land, sondern in der gesamten Schweiz für eine große, allgemeine Entrüstung gesorgt. Jetzt stellte die Bildungsdirektion des Kantons aufgrund von rechtlichen Abklärungen fest: Das Verweigern des Händedrucks gegenüber weiblichen Lehrpersonen fällt zwar in den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Doch die Pflicht zum Händedruck ist zulässig.
„Kein zentraler Teil des islamischen Glaubens“
Dies, weil „der muslimische Glaube nicht in seinen zentralen Teilen berührt“ werde, wenn der Handschlag verlangt werde. Die Therwiler Schule werde, gestützt auf die rechtliche Abklärung, den Händedruck nun wieder einfordern, heißt es in einer Medienmitteilung. Nach dem Eklat infolge des verweigerten Handschlages hatte die Schule eine vorübergehende Kompromißlösung gefunden und die Schüler generell vom Händeschütteln befreit, um so den Geschlechter diskriminierenden Charakter der religiös begründeten Zurückweisung zu begegnen.
Begründet wird die Verpflichtung zum Handschlag auch mit dem wachsenden öffentlichen Interesse an der Integration der zunehmenden Zahl von Muslimen: „Dies gilt sicherlich noch vermehrt aufgrund der jüngsten Terrorereignisse in Europa. Integration verlangt, daß die Stellung der Frau in der hiesigen Gesellschaft anerkannt wird.“ Weigern sich die beiden Schüler weiterhin, ihrer Lehrerin die Hand zu schütteln, müssen sie mit saftigen Sanktionen rechnen.
Eine solch konsequente Haltung ist selbst in der Schweiz ungewöhnlich. In Deutschland ist sie derzeit wohl kaum noch vorstellbar.