(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
„Erkenne Dich selbst – und belaste die andern“ (Spottvers)
Da sitzt der Herr Bundesjustizminister wohl zwischen allen Stühlen! Klar, wir alle, er auch, sind für die dringend notwendige Verschärfung des Sexualstrafrechts – und das auch ohne Blick auf die Willkommenskultur. Zu oft sind bereits verurteilte Sexualstraftäter wieder rückfällig geworden, oder eine lasche Justiz ließ sie laufen, oder…
Es paßt ja auch nicht so richtig zur gewählten „liberalen“ Freizügigkeit, den Menschen zu gängeln. Da muß man auch schon ´mal über den einen oder anderen „Seitenhopser“ hinwegsehen. Nun habt Euch doch nicht so!
So weit versteht das jeder. Der Haken bei der Sache: Heiko Maas täte sich wohl gerne durch die Hintertür davonschleichen, wenn es um die armen Flüchtlinge geht; denn durch sie wurde die Causa „Sexualstrafrecht“ nun besonders virulent, was sich
besonders an den vielen neuen „Grapschern“ zeigt. Vielen von ihnen steht nämlich nicht nur das Wasser bis zum Hals, sondern auch der Druck aus männlichen Lenden. Sie nehmen sich, was sie kriegen können – und werden kaum verurteilt. Der Justizminister ist also in besonderem Maße gefordert. Schwierig für so einen Oberliberalen wie Maas.
Methode „Haltet den Dieb“
Doch Heiko M., nicht dumm, ersann eine List: Ständig drüber reden, aber nichts tun! Das laute Reden gaukelt Aktionismus vor, aber eine Aktion folgte nicht. Mehr noch, mit pathetischen und von großer Verantwortung zeugenden Worten appellierte Maas immer wieder an Gott und die Welt, vor allem an die Unionsparteien, die „Reform des Sexualstrafrechts nicht länger zu blockieren“ – die klassische „Haltet den Dieb-Methode. Und selbstverständlich vergaß der Herr Minister auch nicht zu erwähnen, er sei „offen für eine praxistaugliche Lösung zur Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“. Gut gebrüllt, Löwe, könnte man meinen.
Zum Jagen getragen
Doch der Causa ganze Wahrheit sieht ein wenig anders aus – was die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zu folgender Klarstellung veranlaßte:
„Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verträgt keine Einschränkung. Wir sind froh, daß Bundesjustizminister Heiko Maas dies nun endlich auch erkennt. Maas mußte zum Jagen getragen werden, wollte er am Sexualstrafrecht doch zunächst gar nichts ändern.
Erst auf vielfältigen Druck hin machte er sich an die Reform, legte aber einen unzureichenden Entwurf vor. Denn sein Entwurf beinhaltet weder die sogenannte „Nein-heißt-nein-Lösung“, noch sieht er eine Strafbarkeit für das sogenannte „Grapschen“ vor.
Die Union blockiert die „Nein-heißt-nein-Lösung“ nicht
Mittlerweile beugt er sich offenbar dem Druck der Union und der Frauenverbände. Bundesminister Maas sollte nun aber nicht versuchen, die Öffentlichkeit hinter das Licht zu führen. Die Union blockiert die „Nein-heißt-nein-Lösung“ nicht. Richtig ist vielmehr, daß die Parlamentarier der Union derzeit daran arbeiten, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umzusetzen.
„Maas soll seine Hausaufgaben machen“
Wir (die Unionsfraktion) formulieren zurzeit das entsprechende Gesetz – was eigentlich Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gewesen wäre. Wir fordern Bundesminister Maas auf, nun seine Hausaufgaben zu machen und an unserem guten Entwurf mitzuarbeiten.“
Den Vorgang kommentiert der Satiriker Thomas Böhm, Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“, wiederum auf seine Weise:
Heiko Maas und das NEIN
Von Thomas Böhm *)
Immer wenn irgendein Politiker meint, etwas sagen zu müssen, ist der „Spiegel“ bereit, den Nonsens in die Welt zu posaunen. Das gilt besonders, wenn „Spiegels“ Liebling Heiko Maas etwas verlauten läßt.
Da sich die Legislaturperiode so langsam dem Ende zu neigt, ist unserem Justizminister anscheinend aufgefallen, daß er eigentlich Justizminister und nicht nur Haßminister ist und so spuckt er wieder medienwirksam große Töne:
Bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts hat die SPD den Druck auf ihre Koalitionspartner CDU und CSU erhöht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der „Bild am Sonntag“: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts darf nicht länger blockiert werden. Die Reform ist dringend notwendig, um eklatante Schutzlücken zu schließen.“
Auch eine „Nein-Heißt-Nein“-Lösung, bei der der verbale Widerstand des Opfers zu einer Verurteilung des Täters führen kann, befürworten die Sozialdemokraten. „Für eine praxistaugliche ,Nein heißt Nein‘-Lösung sind wir offen.“… (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sexualstrafrecht-sozialdemokraten-erhoehen-druck-auf-union-a-1097133.html)
Diese „Nein-Nummer“ ist in Wirklichkeit natürlich eine „Null-Nummer“; denn sie schließt die am meisten gefährdeten, weil schutzlosesten Personen aus – einfach aus dem Grund, weil die sogenannten Flüchtlinge unter Heiko Maas anscheinend weiterhin über dem Gesetz stehen:
Die deutschen Behörden haben unter den Flüchtlingen mehrere hundert Kinderehen registriert. Das geht aus einem Bericht der „Bild“-Zeitung hervor, die sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz beruft.
In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend machten sie sich auf den Weg nach Deutschland, so das Blatt.
Die Behörden in Bayern hätten bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. In Baden-Württemberg seien 117 Fälle festgestellt worden. In Nordrhein-Westfalen habe eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen ergeben… (http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_78094920/hunderte-faelle-von-kinder-ehen-unter-fluechtlingen-.html)
„Ein Armutszeugnis für Maas“
Für einen Minister, der gerne, wenn es politisch denn gewollt und nützlich ist, jeden und alles kontrolliert, ist es ein Armutszeugnis, daß vor seinen Augen diesbezüglich das Recht aus religiösen Gründen aus den Angeln gehoben wird:
Die Flüchtlingswelle stellt die deutsche Justiz vor große Herausforderungen. Das gilt auch für Gerichte in Franken. Denn mit dem großen Strom von Asylbewerbern kommen viele minderjährige Mädchen (meistens aus Syrien), die bereits verheiratet sind, mit ihren Partnern ins Land. Nun muß geklärt werden, wie mit diesen Paaren umgegangen wird und ob solche Ehen, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurden, auch in Deutschland gültig sind. Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht und umfaßt alle Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten sind.
Zwei fränkische Gerichte liegen bei einem Fall komplett auseinander. Darum geht es: Ein 15-jähriges Mädchen und ihr 21-jähriger Ehemann – beide sind zudem Cousine und Cousin – flohen aus Syrien und leben nun in Aschaffenburg. Das dortige Jugendamt erkennt diese Ehe nicht an, hatte die Jugendliche von ihrem Mann getrennt und wurde ihr Vormund. Dagegen protestierte der Gatte. Es kam zur Verhandlung beim Familiengericht. Das Jugendamt berief sich dort darauf, daß das Mädchen nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage sei und die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden.
Das Familiengericht entschied, daß die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde. Ganz anders urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in diesem Fall, nach dem Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Familiengerichts eingelegt worden waren. Das hob den Beschluß aus Aschaffenburg auf und bestätigte, daß die Kinderehe rechtskräftig sei. Ein Zivilregisterauszug und die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts hätten das belegt. Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter… (http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kinderehe-nach-Islam-Recht-bei-uns-erlaubt;art212,1914740)
Ein Justizminister, der somit in Deutschland die Scharia unterstützt, in dem er Kinderehen zuläßt, der Kinder, die eben nicht so einfach „Nein“ sagen können, verheiraten und damit vergewaltigen läßt, ist eine Schande für Deutschland!
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*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ und ständiger Kolumnist bei conservo
http://www.conservo.wordpress.com 14. Juni 2016