(www.conservo.wordpress.com)
Von Michael Eichinger, CitizenGO *)
Grüß Gott und Guten Tag, Heike Helmes,
können Sie sich vorstellen, dass der Staat mit Ihrem Steuergeld radikale Schlägertrupps finanziert, deren Absicht es ist, die Verfassung außer Kraft zu setzten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen? Es klingt unglaublich, ist aber wahr: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat eine Klausel außer Kraft gesetzt, die von Empfängern von Fördergeldern des Familienministeriums verlangt hat, sich zum Grundgesetz und zur Demokratie zu bekennen.
Es geht um die 2011 von der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingeführte Extremismusklausel. Diese verlangte von Initiativen, Organisationen und Vereinen, die vom Familienministerium Fördermittel für „Projekte gegen Rechtsextremismus“, erhielten, sich zu den Zielen des Grundgesetzes und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung schriftlich zu bekennen. Ziel war es laut Kristina Schröder, die „Unterstützung extremistischer Strukturen zu verhindern“. Manuela Schwesig hingegen vertritt die Ansicht, dass eine solche Klausel den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ als linksextremistisch kriminalisiere. Das Bundesfamilienministerium investiert jährlich rund 30,5 Millionen Euro in derartige Programme.
Es ist an sich schon verfassungsrechtlich fragwürdig, wenn der Staat die Bekämpfung politischen Extremismus nicht, wie in einem Rechtsstaat üblich, den Gerichten überlässt, sondern sie privaten Organisationen überträgt; absolut inakzeptabel wird es allerdings, wenn es sich bei diesen Organisationen selbst um gewaltbereite, politische Extremisten handelt, die die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung bekämpfen und sich deshalb auch nicht zum Grundgesetz bekennen wollen.
Inzwischen gibt es zahlreiche Belege dafür, dass extremistische Schlägertrupps und Verfassungsfeinde, wie beispielsweise verschiedene „Antifa“-Gruppen, direkt oder indirekt auf der Förderliste des Bundesfamilienministeriums stehen; darunter:
* Das von der SED-Nahfolgepartei „Die Linke“ finanzierte „Jugendbüro Redroxx“ in Erfurt, das zu Bandenbildung und Landfriedensbruch aufruft.
* Das „Willkommensnetzwerk Pankow Hilft“, das eine Hetzjagd auf einen Berliner Zahnarzt anzettelte.
* Der vom Verfassungsschutz beobachtete linke Szenetreff „AZ Conni“ in Dresden, der beispielsweise „Hausbesetzerworkshops“ anbietet.
* Das „Aktionsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Jena“, welches „Trainings“ zur Blockade genehmigter Demonstrationen anbietet und mit Internetseiten zusammenarbeitet, die Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen und Brandbomben verbreiten.
Um zu unterbinden, dass Vereinigungen, die selbst nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, staatliche Fördergelder erhalten, hatte Christina Schröder die Extremismusklausel seiner Zeit eingeführt. Man kann nicht die einen Extremisten mit den anderen bekämpfen. Das Ergebnis davon wären Zustände wie in den 1920er Jahren, blutige Straßenschlachten und Gewalt als Mittel der Politik. Antifa-Gruppen agieren jetzt schon teilweise mittels brutaler Gewalt gegen Polizisten und Repräsentanten des Staates. Wer diese Strukturen finanziell stützt, der untergräbt das Grundgesetz.
Wir fordern mit dieser Petition Familienministerin Manuela Schwesig dazu auf, die Extremismusklausel umgehend wieder einzuführen und extremistischen und gewaltbereiten Organisationen keine Steuergelder mehr zukommen zu lassen. Bitte unterstützen auch Sie dieses wichtige Anliegen für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Vielen herzlichen Dank für Ihre wichtige Unterstützung, Ihr Michael Eichinger und das Team von CitizenGO
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