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Von Peter Helmes
Es fällt allmählich auch den „Betriebsblinden“ der Gesellschaft auf: In 12 Generationen sind wir Deutschen ausgestorben – in anderthalb Generationen bereits Minderheit! 1901 wurden im damaligen Deutschen Reich 2.010.626 Kinder geboren. 2012 waren es nur 673.544.
Seit 1972 wurden in Deutschland weniger Menschen geboren als starben. Seit 2005 zählt die Bundesrepublik Deutschland weniger als 700.000 Geburten im Jahr. Sogar im ersten Nachkriegsjahr 1946 wurden mit 922.000 Geburten deutlich mehr Kinder geboren. 1960 waren es 1.261.614. Mit anderen Worten: Seit 43 Jahren stirbt das deutsche Volk an „Selbstmord“.
Da die Politiker nicht blind sind, suchen sie offensichtlich eine Lösung aus der verzweifelten Situation durch Immigration. Und die tägliche Zuwanderung geht weiter. Merkel lädt die halbe Welt ein und ignoriert die Probleme. Die Grünen frohlocken. Die Journalisten schreiben begeistert. Und der Papst (Bergoglio) breitet die Arme weit aus – wofür er von denselben Politikern einen Orden kriegt. Die größte Massentötung ungeborener deutscher Embryonen mündet in die größte Immigrationswelle der deutschen Geschichte. Kein Zufall!
Sie alle versagen bei der Bekämpfung eines weiteren Übels: Seit Ende der sechziger Jahre setzten sich (nicht nur) linke Genossen für ein sog. „Recht auf Tötung seines Kindes vor der Geburt“ ein und sind dafür verantwortlich, daß in den letzten 50 Jahren allein in Deutschland mindestens 10 Millionen Kinder vor ihrer Geburt getötet wurden, zu 90% finanziert durch den deutschen Staat.
Größte Abtreibungswelle der deutschen Geschichte
Bei den Zahlen der Abtreibung gibt es eine hohe Dunkelziffer. Fachleute gehen von einer Verdopplung der Zahlen in der Realität aus. Auch das Bundesamt für Statistik hat bis zum Jahr 2000 offiziell eingeräumt, daß seine eigenen Angaben mit Vorsicht zu genießen seien. Seitdem fehlt diese Warnung, obwohl sich an den Zahlen nicht wirklich viel verändert hat.
Bei einem seit langem festzustellenden Jahresdurchschnitt von mehr als 100.000 getöteten ungeborenen Kindern darf man also feststellen, daß in Wirklichkeit von etwa 200.000 (und mehr) Tötungen auszugehen ist. 200.000 – eine entsetzliche Zahl. Und eine Zahl, die unsere negative Geburtenrate ganz entscheidend verbessern könnte – mit großen positiven Folgen für die Volkswirtschaft und Alterssicherung. Außerdem werden nur die „Abtreibungen“ gezählt, die ärztlich erfaßt sind. Der vermutlich große Rest weitet wohl eher die „Dunkelziffer“.
Versagen der Kirchen
Die ´68er-Bewegung sowie die Verbreitung der Antibabypille veränderten zuerst die Einstellungen vieler Frauen und Männer zur Sexualethik zur Abtreibung ebenso wie der nachlassende Einfluß der Katholischen Kirche in Deutschland. Mit massiver Hilfestellung durch die immer mehr von Linken unterwanderten Leitmedien begann ein Feldzug für die größte Abtreibungswelle der deutschen Geschichte.
Allen späteren Beteuerungen zum Trotz haben die beiden großen christlichen Kirchen aus ihrem Desaster im Umgang mit den Nazis vor 75 Jahren nichts gelernt. So wie sie sich damals (insbesondere die Protestanten) mit dem politischen Machthabern arrangiert und viele vom Regime Verfolgten im Stich gelassen haben (solange, bis sie selbst zur Zielscheibe wurden), so haben sie sich auch heute arrangiert und die Ungeborenen und ihre Mütter bzw. Eltern im Stich gelassen.
Sonntags predigen sie von der Freude des Gutmenschseins hinieden, aber sie predigen weder vom Mord an hunderttausenden Christen vor allem in der islamischen Welt, noch predigen sie über die täglich Tötung ungeborenen Lebens. Hoffentlich fallen sie nicht eines Tages unter Euthanasie, die bereits heute als „humanes Sterben“ zeitgeistig erhöht wird – gegen die sie ebenfalls nicht predigen.
„Rechtlicher Schutzanspruch des Kindes – auch des ungeborenen“
In einem lesenswerten Beitrag der Ausgabe der „Tagespost“ vom 14. Juli d. J. berichtet der ehemalige Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht von einem Briefwechsel mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der linken SPD-Ministerin Manuela Schwesig. Natürlich wurden seine Briefe von der Dame nicht beantwortet, aber auch die Untergebenen antworteten nicht auf die eigentliche Frage, was man gegen die Forderung eines „Rechts auf Abtreibung“ zu unternehmen gedenke, das durch das Urteil zur Schwangerenberatung vom Bundesverfassungsgericht eindeutig als verfassungsfeindlich bezeichnet werden muß. Auch Frau Bundeskanzlerin leitete einen weiteren Brief nur an eine andere Abteilung weiter.
Was von Abtreibungsbefürwortern gerne verschwiegen wird. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Problematik ganz anders und hat bereits 1993 ein klares Urteil gefällt, wie aus dem folgenden Artikel der „Tagespost“ hervorgeht:
„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 sind die staatlichen Organe verpflichtet, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“. Deshalb müssten sie „erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten“.
Der ehemalige Richter kritisierte in einem Brief an die Bundesministerin, dass die von ihr herausgegebene Broschüre „Schwangerschaftsberatung § 218“ von 2014 dem nicht entspricht. Auch aus den Reihen der SPD und pro familia werde zunehmend ein „Recht auf Abtreibung“ gefordert und der Staat sei verpflichtet, dem entgegenzutreten. Der Richter fragte, ob dies von Seiten des Ministeriums geschehe.
Eine Antwort kam von einer Mitarbeiterin, die aber mit keinem Wort auf die Frage einging. Ein weiterer Brief folgte, der erneut die Verpflichtung der Ministerin betonte und fragte, wie dies geschehe. Keine Antwort. Nach einer weiteren Erinnerung wurde mitgeteilt, man habe bereits ausführlich geantwortet.
Daraufhin schrieb der Richter an die Bundeskanzlerin. Doch auch diese ließ nur mitteilen, dass nach unserer Verfassung die einzelnen Bundesressorts für die Beantwortung solcher Briefe zuständig seien. Man habe den Brief an das zuständige Bundesministerium der Justiz weitergeleitet. Doch dieses Ministerium ist nicht für die fragwürdige Broschüre verantwortlich.
Das Justizministerium antwortete dann zwar, aber wieder ohne jeden Hinweis auf die Frage nach einem „Recht auf Abtreibung“. Es heißt nur: „Das geltende Recht sieht damit in verfassungskonformer Weise Situationen vor, in welchen eine Frau in gerechtfertigter oder jedenfalls strafloser Weise einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen darf.“ Das bedeutet nichts anderes als: Wer einen Beratungsschein hat, kann sein Kind töten lassen. Im Urteil des BfG heißt es stattdessen ausdrücklich, dass das ungeborene Kind in jedem Stadium der Schwangerschaft auch gegenüber der Schwangeren selbst ein eigenes Recht auf Leben hat.
Statt eines Rechts auf Leben geht die Entwicklung also auch bei der Bundesregierung – unterstützt von UN- und EU-Erklärungen – jetzt in die Richtung eines „Rechts auf Abtreibung“. Wenn der Staat den hilflosesten Menschen keinen Schutz mehr bietet, hat er sein Existenzrecht verspielt.“