Islam und Demokratie sind unvereinbar

(www.conservo.wordpress.com)

Von Helmut Zott

Da für jeden gläubigen Moslem der Koran, die Sunna und die Sharia in Offenbarungen Allahs gründen, sind diese für ihn nicht nur absolut verpflichtend, sondern auch jedem anderen, von Menschen geschaffenen Gesetz übergeordnet. Da andererseits die Sharia und unser Grundgesetz nicht kompatibel sind, entstehen notgedrungen unlösbare Glaubens- und Gewissenskonflikte, wenn ein Moslem gezwungen sein sollte, sich zwischen den göttlichen Prinzipien seines Glaubens und denen unserer säkularen Gesetze zu entscheiden.

Die Einbindung in die Welt des Unglaubens wird im Islam als Verrat an der Sache Allahs betrachtet. Grundsätzlich besteht für eine gläubige muslimische Minderheit die Verpflichtung, sich aus dem offenkundig unislamischen gesellschaftlichen Umfeld zurückzuziehen, um dem schlechten Einfluss der vermeintlich korrupten Gedanken und Zustände dieses politischen Systems zu entgehen.

Die geistige und soziale Isolierung schließt den Rückzug frommer Muslime in die reine Umgebung einer Moschee mit ein, wo alles geboten wird, was ihnen ein autonomes Dasein ohne Integration im Umfeld des Unglaubens ermöglicht.

„Integration“ bedeutet für fromme Muslime im Zustand der Minderheit und Schwäche keineswegs Einordnung, Auseinandersetzung und kulturelle Korrespondenz mit den Gegebenheiten des aufnehmenden Landes, sondern Absonderung.

Später erfolgt dann, nach quantitativem Erstarken durch wachsenden Zuzug und hoher Geburtenrate, die „hidjra“, der Durchbruch zur islamischen Dominanz und die vollständige Durchdringung aller Lebensbereiche nach altbewährtem Muster des „Medina-Modells“.

Ermöglicht wird dies alles auf ganz legalem Wege mit Hilfe der Demokratie selbst, die implizit die Gesetzlichkeit enthält, nach der man sie, unter Ausnutzung des Rechtssystems und der demographischen Situation, abschaffen kann.

Im Koran wird eindeutig zur religiös begründeten Ablehnung und Diskriminierung, ja sogar zum Töten von Menschen aufgefordert, deren „Schuld“ allein darin besteht, ein anderes Welt- oder Gottesbild zu haben. Das steht zweifellos im unüberbrückbaren Widerspruch zu unserem Grundgesetz, und es besteht auf Grund dieser Fakten gar kein Zweifel, dass weder die Scharia mit dem Grundgesetz, noch der Islam, der eine als Religion getarnte totalitäre Gesellschaftsordnung darstellt, mit der Demokratie vereinbar sind.

Allah ist nicht nur der Schöpfer aller Menschen, er hat sie auch wissen lassen wie sie leben sollen.

Diese Willensoffenbarung, wie sie unter anderem im Koran vorliegt, ist die Grundlage eines Regel- und Gesetzeswerkes, das allen Muslimen, nach deren Meinung sogar allen Menschen und für alle Zeiten, verbindlich vorschreibt wie sie sich verhalten sollen.

So jedenfalls wird es dargestellt: „Der Muslim ist in seinem gesamten Leben und Handeln dazu aufgerufen, sich an den Quran und die Sunna des Gesandten (saw) zu halten. Diese beiden Rechtsquellen des Islam haben oberste Priorität in den Handlungen und den Denkweisen der Muslime“ (Muslim§Recht).

Diese Vorschriften und Verhaltensregeln haben sich bis ins 11. Jahrhundert hinein zu einem Verbund aus Religions-, Sozial-, Vertrags- und Staatsrecht verdichtet, den man Scharia nennt.

Zwischen diesem islamischen Recht, das sich als offenbartes Gesetz Allahs versteht, und dem deutschen Grundgesetz sowie den allgemeinen Menschenrechten, die beide säkulare Errungenschaften menschlichen Geistes darstellen, bestehen unüberbrückbare Gegensätze, da das islamische Rechtssystem unter anderem auf dem Grundsatz der Verschiedenheit von Mann und Frau und von Muslimen und Nicht-Muslimen basiert.

Der bekannte Altertumswissenschaftler Egon Flaig sagt dazu in einem Aufsatz kurz und bündig:

„Die Scharia beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie abgemildert die Scharia hier und dort ist: sie ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und anti-menschenrechtlich“.

Der Islamwissenschaftler Dr. Hans-Peter Raddatz schreibt:

„Da der Islam, abweichend von den anderen monotheistischen Religionen, Glaube und Politik nicht trennt, den Koran als Staatsverfassung fordert und mit der Scharia, seinem religiösen

Recht, das gesamte Leben von Familie, Gesellschaft und Staat durchdringt, erzwingt er im sogenannten interkulturellen „Dialog“, in der Diskussion mit dem Nichtislam, eine ganz spezifische Sonderstellung.

Islam bedeutet ein umfassendes, politreligiöses Konzept, das den westlichen Staaten und ihren Institutionen umso strikter abverlangt, seine Interessen zu unterstützen, je größer die Gemeinschaft und ihr politisches Druckpotential ist.

Das bedeutet allerdings auch, dass diese Religion, weil sie ein primär politisches Gebilde ist, das Grundrecht der Religionsfreiheit politisch nutzt und in Konflikte mit den Grundrechten im Sinne des demokratischen Rechts- und Verfassungsstaats gerät.

(Rechtsstaat und Scharia – Islamdialog zwischen Christenverfolgung und Moscheebau von Dr. Hans-Peter Raddatz)

Ein für das Problem aufschlussreiches und gewichtiges Wort hat auch der Moslem Dr. Axel Ayyub Köhler vom Zentralrat der Muslime in Deutschland zu sagen, der in seiner programmatisch zu nennenden Schrift “Islam – Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung”, die folgenden bemerkenswerten Sätze schreibt:

1.) „Der Islam ist nicht nur ein Glaubensbekenntnis als Ergebnis einer intellektuellen Spekulation: Der Islam ist schließlich (in seiner sinngemäßen Übersetzung) die Unterwerfung des Menschen unter den Willen Allahs und das Gesetz Allahs….

Die Schari`a ist die ins Einzelne gehende Gesetzeslehre mit Vorschriften für das Verhalten in allen Dingen des Lebens. Rechtsquellen sind Koran und Sunna (sowie zusätzliche Quellen)…

Das islamische Recht – Schari`a – ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime“ (S. 17 f).

2.) „Es ist interessant, dass unter der Gruppe „Rechte Allahs“ (arab.: haqh allah) bzw. „Rechtsanspruch Allahs“ die Gesetze zu finden sind, die etwas mit dem „öffentlichen Interesse“ zu tun haben. Allah tritt hier als eine Macht auf, die den Willen und das Recht der Gemeinschaft vertritt. Überall dort, wo es sich um das Wohl und das Interesse der Gemeinschaft handelt, kann vom göttlichen Recht gesprochen werden“ (S. 19).

3.) „Die wesentlichen Rechtsquellen sind der Koran und die authentische Überlieferung dessen, was der Prophet Mohammed gesagt, getan und gebilligt hat. Aufgezeichnet liegt diese Tradition (genannt Sunna) in Form der sog. Hadith-Sammlungen vor.

Der Rechtscharakter der Sunna bzw. des Hadith wird mit dem Koran erklärt, wo es u.a. heißt: „Ihr Gläubigen! Gehorcht Allah und seinem Gesandten“ (Sure 8:20). Und: „Wenn einer dem Gesandten gehorcht, gehorcht er (damit) Allah“ (Sure 4:80).

Die Glaubensgrundsätze und das islamische Recht (Schari`a) zeigen den quasi-totalen Anspruch der Religion auf Mensch und Gesellschaft“ (S. 25).

4.) „Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der klassischen islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze – nämlich die göttlichen Gesetze – als Schari`a schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. Nur Allah ist gesetzgebende Macht!

Das, was an ausführenden Bestimmungen, Anordnungen, Geboten u.ä. zu verfügen ist, ist im islamischen Sinne kein (Grund-)Gesetz. Eine verfassungsmäßig verankerte Institution erübrigt sich daher. Vielmehr sind der Herrscher und seine Verwaltung dort gefordert, wo sie den Gesetzesrahmen nach islamischen Prinzipien durch Verfügung auszufüllen haben. Demnach vereint ein islamischer Herrscher stets alle Gewalten in einer Person – getreu dem Vorbild des Staatsgründers Mohammed“ (S. 28).

5.) „Nach islamischer Staatstheorie ist die Welt geteilt in: „dar al-islam“ (das islamische Territorium) und in das unbefriedete, dem Islam feindlich gesinnte Ausland, manchmal auch kurz als „Kriegsgebiet“ bezeichnete „dar al-harb“, in dem nicht entsprechend der islamischen Ordnung regiert wird und das Gesetz des Islam keine Gültigkeit besitzt. Prinzipiell herrscht Kriegszustand, es sei denn, der „dar al-islam“ ist durch einen Vertrag oder ein Übereinkommen an den „dar al-harb“ gebunden“ (S. 34 f).

6.) „Im Falle des Dschihad handelt es sich um das Bemühen um die Sache oder den Weg Allahs … Die Verteidigung des Islam und der Umma ist eine Seite des Dschihad (defensiver Charakter), die andere Seite ist der Auftrag, dem Gesetz Allahs unter allen Völkern Geltung zu verschaffen (offensiver Charakter) … Über den spirituellen bzw. ideellen Charakter des Dschihad hinaus ist der Dschihad das Mittel zur Verbreitung und Verteidigung der islamischen Weltordnung und des islamischen Territoriums“ (S. 37).

Ein frommer Moslem müsste sich also weitestgehend von den Prinzipien seines Glaubens trennen, um sich verbindlich und rückhaltlos zu den Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat oder zu der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ bekennen zu können.

Mohammed al-Fazazi, der Imam einer Moschee in Hamburg, hat denn auch viel Beifall von den Zuhörern, die „Allahu Akbar“ riefen, bei den folgenden Worten geerntet:

„Die Demokratie ist die Religion der Ungläubigen und wird der ganzen Welt aufgezwungen. Das Volk wählt eine Partei von selbst ernannten Götzen. Wenn europäische Parlamente Feindseligkeiten gegen Muslime anzetteln, ist die Bevölkerung mitverantwortlich, denn sie beteiligt sich daran durch Wahlen, Steuern, Presse. Deshalb sind diese Ungläubigen Krieger. Und da sie Krieger sind, sind ihre Vermögen, ihre Ehe, ihre Seelen und alles, was sie besitzen, für die Muslime antastbar“.

Wenn also einst die Muslime raubend, vergewaltigend und mordend durch unsere Straßen ziehen, so ist das in deren Augen kein Unrecht, sondern ein Geschenk Allahs.

Lassen wir uns durch „taqiya“ nicht täuschen, Ziel und Zweck aller Bemühungen und Maßnahmen der Muslime, ob mit Gewalt oder auf friedlichem Wege, ist und bleibt die Errichtung einer göttlich legitimierten Herrschaft, unter Annullierung der säkularen, der Scharia widersprechenden Gesetzgebung, und der abschließenden Unterordnung aller Ungläubigen unter das Gesetz des neu geprägten Staates.

Gleichzeitig frommer Moslem und wahrer Demokrat zu sein, ist nicht möglich. Islam und Demokratie schließen sich aus und sind grundsätzlich unvereinbar!

Die Wahrheit über den Islam, in dem der Absolutheitsanspruch einer gefährlichen Allmachtsideologie schon im Keime steckt, sollte erkannt und bekannt gemacht werden. Für Deutschland wird es höchste Zeit aufzuwachen, bevor es nach dem Nationalsozialismus in die nächste Katastrophe schlittert.

Aber auch der Papst sollte aufwachen und hinhören, was beispielsweise der Dekan für Koran-Studien an der Islamischen Universität in Gaza, Dr. Subhi Al-Yaziji im Interview, das am 25. Mai 2012 auf Al-Aqsa TV ausgestrahlt wurde, sagte:

„Die Eroberung von Andalusien (Spanien) ist ein alter Traum, etwas worauf alle Moslems voller Inbrunst hoffen und auch weiterhin in Zukunft hoffen werden.

Unsere Hoffnungen gehen viel weiter – wir wollen das Banner des Kalifats über dem Vatikan wehen lassen, denn das ist das ‚Rom’ der Verheißung, von dem es in dem Hadith des Propheten Mohammed schon hieß: ‚Ihr werdet Konstantinopel erobern und danach Rom’ “.

www.conservo.wordpress.com   3. August 2016
Über conservo 7863 Artikel
Conservo-Redaktion