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Von Peter Helmes
Beinahe hätte ich den Glauben an den gesunden Menschenverstand verloren. Die Gender-Apologeten versuchen, uns doch seit Jahren einzureden, daß es gaaaanz viele Geschlechter geben – mit Glied, ohne Glied, mit Vagina, ohne Vagina, bi, homo, transgender und weiß der Kuckuck, was noch. Mehr als 60 verschiedene “Geschlechter” haben sie bisher angeblich gefunden. Komisch: Kinder kriegen aber nur Mann und Frau. Doch die Gedanken sind frei wie die Vögel.
Dann redeten und reden sie uns ein, wir müßten alle diese „neuen Geschlechter“ respektieren. Nach seriösen Schätzungen wissen maximal fünf (!) Prozent der Menschen nicht, was sie zwischen den Beinen haben. 5 Prozent! Aber wir alle, „die Gesellschaft“, hätte(n)e sich/uns gefälligst darauf einzustellen. Also: gendergerechte Klos zum Beispiel. Oder „Bibel in gerechter Sprache“, oder „gendergerechte Sprache“: Studentin*_Innen oder, oder.
Mit Verlaub, sie haben eine Meise! Oder heißt es Meis-*In? Egal, jedenfalls handelt es sich um bunte Vögel, die keinerlei Nestbezug haben. Wären sie hier geboren, wären sie deutsche Vögel. Das aber geht gar nicht! Und obendrein: Diese Gender-Vögel wissen oft nicht, welch´ Geschlecht sie haben. Männlein, Weiblein. Oder? Kruzifix, beim Oder kommen sie in die Bredouille!
Oder was? Manche geben an, nicht zu wissen, was sie sind. Unglaublich! Bräuchte man bloß zwischen den Schenkeln nachzusehen. Mann, Frau, Eunuch – oder was?
Tun sie aber nicht. Sie fordern flugs einen Spruch des Allerhöchsten. Nein, nicht des lieben Gottes! (Der rotiert höchstens auf seinem Himmelsstuhl.) Nein, das Allerhöchste, um ihnen Recht zu verschaffen, wäre hienieden der Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH), dachten sie.
Gut gemeint ist schlecht gemacht: Der BGH hat sich zwar schon viel Schelte anhören müssen. Jetzt aber ist er endlich ´mal „in der Spur“. Und urteilt nach folgender Sachlage:
Sie ist weder Mann noch Frau und will sich auch nicht für eine Kategorie entscheiden. In ihrer Geburtsurkunde sollte “inter” oder “divers” stehen. Dafür kämpfte eine Klägerin vor Gericht – doch der Bundesgerichtshof lehnt ein drittes Geschlecht ab.
Das Personenstandsgesetz lasse dies nicht zu, entschied der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs laut Mitteilung. Die 1989 geborene und als Mädchen im Geburtenregister eingetragene Klägerin hatte eine Genanalyse vorgelegt, wonach sie weder Mann noch Frau sei.
Nach Auffassung der Richter entspreche die Schaffung eines dritten Geschlechts nicht dem Willen des Gesetzgebers und sei somit nicht zulässig. Es sei möglich, die Geschlechtsangabe im Geburtenregister offen zu lassen, wenn die eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Auch eine nachträgliche Löschung des ursprünglich eingetragenen Geschlechts ist seit dem 1. November 2013 möglich, so die Richter. Doch damit sei kein weiteres Geschlecht wie etwa “inter” geschaffen worden. Der Senat sah den Angaben zufolge auch keine Veranlassung, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Begleitet wurde das Verfahren von der Kampagnengruppe “Dritte Option”. Sie kündigte dennoch an, daß die erfolglose Klägerin im September Verfassungsbeschwerde einreichen werde. (In Deutschland leben nach Angaben der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 etwa 8.000 bis 10.000 Intersexuelle. Deren Interessenverbände schätzen die Zahl auf bis zu 80.000. Und wieviele „normalgeschlechtliche Bürger gibt es? Rund 80 Millionen! Der BGH hätte was anderes zu tun, als 0,0… Prozent der Bevölkerung zu beurteilen.)
Es hilft nichts: Mann bleibt Mann, und Frau bleibt Frau. Und nur sie können Kinder kriegen.