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Die Mär vom Einheitsmenschen
Gleichheit ist ein soziales Konstrukt. Gleichheitsfrömmelei ist zur dominierenden Religion geworden. Sie gründet auf wahrheitswidrigen Dogmen und zerstört auch noch diejenige Gleichheit, die am ehesten funktionieren kann, nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Im Umgang mit kriminellen Asylbewerbern zeigt sich die Misere besonders deutlich.
Bunte Propaganda: Alle Menschen sind gleich
„Alle Menschen sind gleich“, „Mensch ist Mensch“. Hinter dem Karneval der bunten Vielfalt stecke der gleiche Einheitsmensch. Vordergründige Unverträglichkeiten seien soziale Konstrukte. Es gebe keine Männer und Frauen, sondern nur sozial sexualisierte MenschInnen. Keine Negriden, Kaukasier oder Mongoliden sondern nur Opfer von Rassifizierung oder Rassialisierung. Der Klassenfeind (d.h. der satisfaktionsfähige Sündenbock, der uns als Feindbild und somit Grundlage für unsere wissenschaftlich-sozialistische Demagogie dient) hat die Unterschiede geschaffen, um seine Opfer gegeneinander auszuspielen. Wenn wir nur statt des Klassenfeindes die richtig geschulten Sozialingenieure mit genügend Geld ausstatten, können wir dafür sorgen, dass sich die Unterschiede in Wohlgefallen auflösen und allenfalls noch wie der Karneval zur Verschönerung unseres Lebens dienen.
Dieser bunte Irrglaube ist Gegenstand einer intensiven Umerziehungskampagne, die im Kindergarten beginnt und alle Sphären des öffentlichen Lebens umfasst und sich von Jahrzeht zu Jahrzehnt vertieft. Unter Stichwörtern wie „Antirassismus„, „Antidiskriminierung„, „Demokratiepädagogik“ und „Menschenrechte“ propagiert ein Netzwerk die Gleichheitsfrömmelei, die an die Stelle früherer Religionen getreten ist, ohne wirklich die gesellschaftsvertragsstützende Funktion einer „Zivilreligion“ im Rousseauschen Sinn zu erfüllen.
Belehrende Städtische Propagandafachstelle: „Falsch ist die Behauptung, daß alle Flüchtlinge zu uns wollen“ Neben vielen Abbildungen von bunten Katzen, bunten Stiften, buntem Einerlei finden sich in der Buntpropaganda neuerdings auch einfarbige Varianten. So bildet eine amtliche Propagandastelle Skelette ab, um zu unterstreichen, dass die bunte Vielfalt oberflächlich und unter der Hülle alle gleich seien: „Mensch ist Mensch“. Aber dieser Versuch ist wie so viele andere Buntpropaganda-Beispiele gründlich misslungen. Denn auch die sterbliche Hülle, die gar kein Mensch mehr ist, trägt immer noch die Merkmale der Ungleichheit in sich. Ein Forensiker erkennt von weitem, ob es sich um einen Mann oder eine Frau, einen Weißen oder Schwarzen handelt. Die Evolution schreitet schnell, tiefgehend und regional differenziert voran. In zigtausend Jahren getrennter Evolution haben sich Unterschiede entwickelt, die weit unter die Haut gehen und daher auch beim Skelett noch zu sehen sind.
Bunte Propaganda. So eintönig wie Homo Multicoloris schauen nicht mal Burkaträgerinnen aus. Doch trotz bunter Gleichschaltung bleiben die Menschen verschieden.
Auch Stämme, Völker und Zivilisationen haben Eigenschaften, die sie von anderen unterscheiden. Zugleich ist jeder Mensch für sich genommen ein kleines Wunder und einzigartig. Eineiige Zwillinge entwickeln sich zwar auch in ganz verschiedenen Adoptivfamilien noch immer auf den gleichen Intelligenzquotienten (IQ) hin. Viele Studien zeigen eine überwältigende Prägekraft der Gene, die bei beiden gleich sind. Aber jedes Lebewesen, auch ein geklontes, geht seinen eigenen Entwicklungsweg bis hin zu eigener ontogenetischer (epigenetischer) Entwicklung, und wird ein unverwechselbares Individuum.
Gleichheit ist ein soziales Konstrukt. Um besser miteinander leben zu können, streben wir nach gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Würde. Gleichheit gehört zum Gesellschaftsvertrag. Daher sagen wir gerne einschränkend: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Doch auch das entspricht oftmals nicht der juristischen Wirklichkeit. Schon auf gedanklicher Ebene führt auch die rechtliche Gleichheit zu Widersprüchen.
„All men are created equal“ sagt ein Rechtsdogma des 18. Jahrhunderts, doch Menschen sind weder geschaffen noch gleich, und das wurde zunächst sehr gut verstanden. Erst nach 1945 begannen sozialkreationistische Prinzipienreiter, die Gleichheit wörtlich zu nehmen und ad absurdum zu führen.
Die Erfinder des Strafgesetzbuches trugen der Ungleichheit Rechnung, indem sie den Richtern bei der Beurteilung der individuellen Schuld des Straftäters einen großen Ermessensspielraum zugestanden. Selbst bei „Vergewaltigung“ beträgt daher das Strafmaß im Ergebnis nicht „mindestens 2 bis zu 10 Jahren“. Allenfalls die Maximalstrafe hat eine bindende Wirkung. Die Untergrenze liegt stets bei Null. So etwa bei Menschen, die per Gesetz nicht strafmündig sind, oder die eben individuell vom Gericht bzw. von Gutachtern als „schuldunfähig“ erklärt wurden. Jeder Fall ist anders, und jeder Sachlage wird individuell beurteilt, denn die Täter sind verschieden, und auch die durch kategorielle Unterschiede wie Herkunft, Geschlecht, Religion etc. bedingte Verschiedenheit, die eigentlich nicht zu Ungleichheit führen sollte, tut es über den Umweg der individuellen Verschiedenheit eben doch. So wird Gleichbehandlung schon vor dem Gesetz stets schnell zur grauen Theorie.
Gleichbehandlung erscheint nur in Ausnahmefällen praktikabel. So etwa bei den so genannten Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten. Doch auch hier geht der Trend auch eher weg von der Gleichbehandlung und zur bürokratischen Individualbegutachtung eines jeden Falles. In Skandinavien beispielsweise spielt das individuelle Einkommen eines Menschen eine Rolle. Da nach dem dort vorherrschenden sozialkreationistischem Gerechtigkeitsempfinden der Mensch eine gesellschaftliche Schöpfung ist, trifft den „rassifizierten“, „viktimisierten“ und sonstwie von bösen Mächten zum Außenseiter gemachten Menschen eine wesentlich geringeren Schuld als den sozial starken Sündenbock. Zugespitzt gesagt erhält somit der Ausbeuter, der in der Luxuskarosse zur Vorstandssitzung eilt, für einen Tempoverstoß eine weitaus höhere Strafe als der arme Arbeitslose. Dergleichen spielt auch bei uns bei der Strafzumessung eine Rolle.
So werden die strafrechtlich in Erscheinung getretenen Asylbewerber in der Kölner Sylvesternacht mit 100 Euro fiktiv belastet. Dabei berücksichtigen die Richter, dass letztlich ohnehin der deutsche Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleibt. Wo nichts ist, kann man nichts holen. Man bedient sich dort, wo man einen satisfaktionsfähigen Sündenbock findet. Diesem rechnet man dann auch die Schäden zu, die von den „rassifizierten“, „illegalisierten“ oder sonst wie zu Opfern gemachten sozial schwachen Subjekten erzeugt werden. Dass bei dieser sozialkreationistischen Logik die Opfer auf der Strecke bleiben, versteht sich von selbst.
Allen Ernstes berichtete daher der MDR von „verurteilt“ in Bezug auf die Täter [Auszug]:
Unverbesserlich politisch inkorrekte Stimmen halten es für gerechter, auch sozial schwachen Tätern eine Gegenleistung für erhaltene Leistungen aufzubürden. So etwa in Form einer Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit – sei es zur Abgeltung der erhaltenen Sozialleistungen oder als eine mögliche Form der Wiedergutmachung für Straftaten.
Doch bei den herrschenden Sozialkreationisten führt ein solches Ansinnen gleich zu Schnappatmung. „Zwangsarbeit“ geht gar nicht. Schon der Gedanke, dass manches Verhalten „asozial“ ist und dass Arbeit sozialisierend wirkt, lässt die Alarmglocken aus dem dürftigen Reservoir an Geschichtswissen schrillen. „KZ“ und „Arbeit macht frei“ hört man die „Ent-Nazifizierer“ schon rufen.
Führerscheinentzug
Umgekehrt beginnen jetzt Sozialkreationisten nach ihrem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden, denjenigen, die ohnehin schon vor dem Gesetz benachteiligt sind, weil sie sich Geldstrafen leisten können, zusätzlich mit „Führerscheinentzug“ oder „drastischeren Strafen“ zu drohen. Im Gegensatz zu Skandinavien beschränken sich die Buntpolitiker da aber nicht auf die so genannten Ordnungswidrigkeiten.
Da verdient jemand zuwenig Geld für den „Unterhalt“ der geschiedenen Ehefrau oder hat eine angebliche „Hassbotschaft“ wie „Ich finde den Islam schei…“ abgesendet, und schon soll der Führerscheinentzug möglich sein. Dies, obwohl einige der so Getroffenen beruflich viel stärker auf das eigene Auto angewiesen sind als andere. Die gleichen Sozialkreationisten haben andererseits kein Problem, dass schulpflichtige Personen bei Weigerung zwangsweise in die Schule gebracht werden, damit sie dort unter Aufsicht von Lehrern arbeiten.
„Gemeinnützige Arbeit“ kann in der sozialkreationistischen Traumwelt nur als Bewährungsauflage oder als ein Schlupfloch zur Umgehung der Freiheitsstrafe fungieren. Wer eine Strafe von 100 Tagessätzen a 1€ — wie bei Asylbewerbern möglich — hat, wird sich lieber 100 Euro besorgen, als 100 Tage im Gefängnis zu sitzen.
Ohnehin wären viele Bürger froh, wenn man Menschen, die so niemand eingeladen hat und die zu dem noch straffällig werden, wieder nach Hause schicken würde, wie es auch die Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt. Viele Parteien äußern sich inzwischen in dieser Weise. „Wer sein Gastrecht missbraucht, der hat sein Gastrecht eben auch verwirkt“ äußerte beispielsweise Sahra Wagenknecht (Die Linke) Anfang 2016. Von Boris Palmer (Grüne) und Gerhard Schröder (SPD) sind ähnliche Äußerungen bekannt. Doch auch solche Äußerungen führen zum Aufschrei der vorherrschenden Sozialkreationisten, und den Opfern des überhandnehmenden kriminellen und Verhaltens ist damit ohnehin nur sehr begrenzt geholfen.
Buntes Gewissen beruhigen mit „OEG“
Was tun also die gleichheitsfrömmlerischen Buntpolitiker nun für die Opfer, wenn Geld vom Täter ausbleibt?
Sie schafften ein Opferentschädigungsgesetz, kurz OEG, bei dem Opfer von Straftaten kompliziert einen Antrag stellen müssen. Dort müssen sie auch nochmals ihr Erlebtes schilden bzw. klar machen, warum sie Entschädigung benötigen. Überwiegend erhalten die Opfer dadurch nichts. Nur bei circa 10 % aller Antragsteller führt das Begehren zum Erfolg. Kurzum: Weder Staat noch Täter werden zur Opferentschädigung in die Verantwortung genommen. Die Verantwortung haben die Politiker an ein wirkungsloses Gesetz abgeschoben, bei dem Entschädigung zu einer Art Lotterie wird. Eine Lotterie, für das sich Politiker nur dann möglicherweise schämen, wenn hauptsächlich Ausländer die Opfer sind. Deshalb erhielten die Hinterbliebenen der NSU-Opfer Geld vom deutschen Staat pauschal. Ohne schwierige OEG-Antragsstellung, wie es sonst erforderlich ist. Und auch bei der Opferentschädigung bleibt somit die Erkenntnis zurück: Auch vor dem Gesetz sind nicht alle Menschen gleich, und Gleichheitsfrömmelei sorgt für mehr Ungleichheit
Ergebnis und Ausblick
Bei unerheblicheren Dingen wie Ordnungswidrigkeiten wird in Deutschland pauschalisiert, bei Straftaten individualisiert. Individualisierung bringt nicht immer mehr Objektivität hinein, vor allem dann, wenn sich die Politik in die Gewaltenteilung einmischt. Bei Antragsdelikten werden die Verfahren oft auch dann eingestellt, wenn ein öffentliches Interesse an Verfolgung zu bejahen ist. Bei staatlicherseits vermutetem abstraktem Stören des „öffentlichen Friedens“ wird hingegen rigoros auf Verfolgung gedrängt. Wenn etwa Thilo Sarrazin in „Lettre International“ anmerkt, Einwanderer, die Sozialhilfe kassieren und Kopftuchmädchen produzieren, könnten nicht erwünscht sein, schickt der Bundestag sein Menschenrechtsinstitut (DIMR) los, um bei der UNO und beim Europarat eine Rüge gegen Deutschland zu erstreiten. Nach den Wunschvorstellungen der herrschenden „Menschenrechtler“ gibt es nicht nur eine Pflicht, sich auf der Nase herum tanzen zu lassen, sondern auch eine Pflicht des Staates, strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten, wenn jemand „Unzufriedenheit mit dem Sozialismus äußert“, wie es einst im sozialistischen Lager genannt wurde.
Freiheit bleibt auf der Strecke, wenn konkrete Beleidigungen oder Körperverletzungen zum Nachteil von Menschen nur auf Antrag verfolgt werden. Gleiches gilt für die Opferentschädigung. Verfolgung von abstrakten subjektiven Beleidigungen und Störung des „öffentlichen Friedens“ werden nach subjektiven autoritären Staatsempfinden (Blasphemie, Volksverhetzung) in Deutschland hingegen ohne Strafantrag von Staats wegen verfolgt. Opfer von Straftaten wünschen sich hingegen mehr Verlässlichkeit und mehr Rücksichtnahme auf ihre Interessen, was Strafmaß und Form der Entschädigung entspricht.
Ziel muss es daher sein, zu einem auf Geben und Nehmen zwischen Bürgern beruhenden Gesellschaftsvertrag zurückzukehren. Im Mittelpunkt müssen die individuellen und kollektiven Interessen der vertragsabschießenden Träger des Gemeinwesens stehen. Also Volks- und Bürgerrechte und nicht das, was ein bemutternder Staat gemäß irgendwelchen vermeintlich universellen gleichheitsfrömmlerischen Standards als „Menschenrechte“ definieren und auf Kosten seiner Träger, der Bürger, durchsetzen will.