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Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie!
Markus Hollemann, Bürgermeister von Denzlingen, hat jetzt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) wegen Verleumdung verklagt. Diese hatte ihm am 21.1 des vergangenen Jahres in dem Artikel „Sympathie für radikale Abtreibungsgegner“ vorgeworfen, mit radikalen Abtreibungsgegnern und rechtsradikalen christlichen Fundamentalisten zu sympathisieren (wir hatten berichtet).
Der „Fall Hollemann“
Erinnern Sie sich noch an den „Fall Hollemann“, der eigentlich ein Fall CSU und SZ ist? Darf ich ein wenig nachhelfen? Hier die Fakten:
Ich hatte im Frühjahr letzten Jahres in mehreren Artikeln darüber berichtet, wie ein „Abtreibungsgegner“, also ein Lebensschützer, öffentlich niedergemacht wurde – durch Medien und Politiker, darunter auch „christliche“ Parteiaktivisten. Markus Hollemann war der von der CSU in München vorgeschlagene Bewerber für das Amt des Gesundheits- und Umweltreferenten. CSU-Bürgermeister Josef Schmid hatte kurz vor der Entscheidung über die Bewerbung auf Druck Münchner Medien Markus Hollemann bedrängt, seine Kandidatur zurückzuziehen. Schmids Begründung dafür: „Eine Aufrechtherhalten der Kandidatur hätte angesichts der dadurch ausgelösten medialen Diskussionen die Stadtgesellschaft und auch den Münchner Stadtrat gespalten“ (Die Tagespost).
Daraufhin zog Hollemann seine Kandidatur tatsächlich zurück. Hollemann: „Die entsprechenden Medienberichte stellten mein bürgerschaftliches und persönliches Engagement sowie meinen Einsatz für das Lebensrecht aller Menschen verzerrt und als politisch unkorrekt dar. Ein Aufrechterhalten der Kandidatur war wegen dieser Angriffe nicht möglich.“
Wahrung der Menschenrechte
Hollemanns Vergehen: Er, direkt gewählter ÖDP-Bürgermeister von Denzlingen – auch jetzt noch – ist u.a. Mitglied der „Aktion Lebensrecht e. V.“ (ALFA). Als Umwelt- und Gesundheitsreferent der Stadt München wäre er u. a. für die Kernbereiche der ALFA – die Wahrung der Menschenrechte von der Zeugung bis zum natürlichen Tod – und ebenso für die Schwangerenberatung zuständig geworden. In einen solchen Aufgabenbereich setzt man heute ganz offensichtlich eher Abtreibungsbefürworter denn Abtreibungsgegner.
Eine solch´ christliche Position ist aber – liest man eine Pressemitteilung der CSU München dazu genauer – „ein Fehler“. (Da bleibt allerdings zu fragen, wie denn die richtige Gesinnung nach Ansicht der CSU München aussieht.) Der Kandidat Hollemann war angesichts dieser von allen christlichen Geistern verlassenen Partei untragbar. Alles in allem mußte sein Engagement auf Grün-Rote – wohl ebenso wie für die Münchner CSU – wie ein „rotes“ (sic!) Tuch wirken. Er wurde nach Bekanntwerden seiner Aktivitäten so unter Druck gesetzt, vor allem medial, daß er sich gezwungen sah, seine Kandidatur zurückzuziehen.
Wir brauchen gar nicht drumherum zu reden: Hollemanns (und ähnlicher Menschen) Aktivitäten passen nicht zum Zeitgeist und schon gar nicht zu den linken Tonangebern. Daß die Münchner Abendzeitung z. B. die Mitgliedschaft Hollemanns in ALFa als „pikante Info“ – eine entlarvende Sprache – vermeldete, zeigt auf, wie verkommen die politisch-medialen Sitten heute sind.
Mutiger Streiter wider den Zeitgeist
Hollemann ist ein mutiger Kämpfer wider den Zeitgeist, der davon ausgeht, daß jeder das Recht „auf Selbstbestimmung“ habe, nämlich über sein eigenes Leben genauso zu entscheiden wie über seinen Tod. Förderung von Vereinen und Verbänden, die sich für Abtreibung, Sterbehilfe, Freigabe von Drogen etc. einsetzen – das sind offenbar die besonderen Aufgaben einer menschengerechten Politik. Der Einsatz für Leben hinwiederum stört da nur. Und wer sich für solche Ziele einsetzt, wird öffentlich diffamiert und an der Übernahme öffentlichen Aufgaben behindert. Abtreibungsgegner werden medial abgestraft.
Ein Bischof zu Hollemann
„Weil wir als Christen in der Öffentlichkeit gerne in die Nähe von Rechtsradikalen gestellt werden, wenn wir klare Positionen beziehen zum Beispiel in Punkto Lebensrecht oder in anderen (bio-)ethischen Fragestellungen, kommt Ihrer Klage ein für alle Christen in unserem Land sehr wichtiger Stellenwert zu. Ich bin Ihnen überaus dankbar, dass Sie dafür “Ihren Kopf hinhalten” und die Mühen einer juristischen Klärung auf sich nehmen.“
Dieser Kirchenführer – das Originalschreiben liegt vor – hat nicht nur Recht, sondern er hebt sich mit seinen klaren Worten auch deutlich von vielen seiner Confratres ab.
Hollemann ergänzt „In unserem Grundgesetz steht der Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ an vorderster Stelle. Abtreibung ist in Deutschland verboten, jedoch unter bestimmten Ausnahmeumständen straffrei gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich klar auf die Seite des Lebensrechts der ungeborenen Menschen gestellt. Es hat die Presse auf den Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet [BVerfG, 28.05.1993, Az.: 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Rn. 185]. Meine Meinung entspricht der Forderung des BVG. Als Christ ist mir der Einsatz für die Schwachen und Schwächsten in der Gesellschaft bereits mit der Taufe in die Wiege gelegt.“
Schmähkritik und Beleidigung – Im Zweifel für die Meinungsfreiheit
Markus Hollemann schrieb vor wenigen Tagen u. a.: „…In den letzten Monaten streifen Artikel in allen Medien das so wichtige Thema Meinungsfreiheit. Immer wieder hört man von Persönlichkeiten, Politikern und in privaten Gesprächen, dass es eine echte Sorge um die Meinungsfreiheit gibt. Richtig ins Rollen gekommen ist eine reflektierte Auseinandersetzung innerhalb der Redaktionen meiner Meinung nach noch nicht. Mein Eindruck ist, dass sich mehr und mehr Bürger weder bei ARD und ZDF noch bei den anderen bekannten Leitmedien in der ersten Reihe platziert fühlen.
Enttäuscht bin ich vom Handeln und Umgang der Süddeutschen Zeitung (SZ). Ich nahm an, dass diese ein souveränes Verhältnis zur journalistischen Fairness sowie der damit verbundenen Fähigkeit zur Selbstkorrektur habe.“
Meinungsfreiheit? Es ist anders! Und auch deshalb reichte Hollemanns Anwalt Prof. Dr. Alenfelder eine Klage gegen die SZ beim Landgericht Köln ein. Die Pressemeldung dazu lautet:
„Bürgermeister Markus Hollemann geht nun gerichtlich gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) vor. Der Kampf für Meinungsfreiheit geht weiter
Bürgermeister Markus Hollemann, der wegen seiner Überzeugung zum Lebensschutz als Umweltreferent in München 2015 durch eine Medienkampagne verhindert wurde, reicht nun Klage beim Landgericht Köln ein. Der Denzlinger Bürgermeister hat sich für Köln entschieden, weil das dortige Landgericht als besonders erfahren in Medienprozessen gilt. Vertreten wird Hollemann durch den Bonner Anwalt Professor Dr. Klaus Alenfelder.
Markus Hollemann geht es vor allem um den Schutz der Meinungsfreiheit:
„Ich kämpfe für Meinungsfreiheit. Und ich kämpfe auch für die, die eine andere Meinung vertreten als ich.“ Aber es sei gefährlich für unsere Demokratie, wenn man wegen einer legitimen und möglicherweise unbequemen Überzeugung durch eine Medienkampagne persönlich und beruflich beschädigt werde.
Hollemann hat sich zu dem juristischen Schritt entschlossen, nachdem die Süddeutsche Zeitung ihm trotz schriftlicher Bitten „nicht einen Zentimeter“ entgegengekommen ist und auf Argumente mit Ignoranz reagierte. Wörtlich sagt der Bürgermeister: „Ich bin enttäuscht vom Handeln und Umgang durch eine Zeitung, von der ich annahm, dass sie ein souveränes Verhältnis zur journalistischen Fairness sowie der damit verbundenen Fähigkeit zur Selbstkorrektur habe.“
Auf die Frage, was er sich von der Klage gegen die Süddeutsche verspricht, reagiert Hollemann kämpferisch („Tagespost“, Link siehe unten):
„Letztlich geht es um die Frage: Darf man noch verfassungskonforme Meinungen äußern, ohne mit abwegigen Vorwürfen wie „rechtsradikal“ verunglimpft zu werden? Daher geht es um weit mehr als nur die ehr- und persönlichkeitsverletzenden Angriffe gegen mich. Meine gerichtlichen Schritte gehe ich für alle, die an die Rechtsstaatlichkeit glauben und die, die daran zweifeln. Rechtliche Schritte stehen in einem Rechtsstaat jedermann offen, auch politisch Tätigen. Ich kämpfe für Meinungsfreiheit! Dabei unterstützt mich die „Christliche Aktion“. Ich setzte mich für den Schutz freien Denkens und Äußerns ein, auch dann, wenn es einer mächtigen Zeitung missfällt – unabhängig davon, welche legitime Meinung gerade betroffen ist.“
Meinungsfreiheit ist für Hollemann „eine wesentliche Säule unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Doch die Meinungsfreiheit wird mehr und mehr bedroht. Hollemann: „Die Meinungsfreiheit sehe ich momentan immer öfters gefährdet, vor allem dann, wenn Medien ganz normale Bürger mit willkürlich gewählten Attributen brandmarken. Daher setze ich mich dafür ein, daß jeder auch künftig das Recht hat, klar und deutlich seine legitime Meinung zu äußern.“ In Deutschland einen anderen als „rechtsradikal“ zu bezeichnen, sei insbesondere dann unzulässige „Schmähkritik“, wenn es keinerlei Tatsachengrundlage dafür gibt.
Und genau dies liegt hier vor: Markus Hollemann hat sich nie rechtsradikal betätigt oder geäußert. Er ist seit langem in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) aktiv, direktgewählter Bürgermeister und Mitglied der SPD-Fraktion im Kreistag.
Gestärkt in seinem Kampf für Fairness und Meinungsfreiheit sieht sich der Kommunalpolitiker durch Aussagen von Bundeskanzlerin Merkel. Diese hatte nach der Ermordung der britischen Labour-Abgeordneten Jo Cox darauf hingewiesen, „dass wir einander mit Respekt begegnen müssen, auch wenn wir unterschiedliche politische Auffassungen haben.“ Die teilweise völlige Überhöhung und auch Radikalisierung der Sprache trage nicht dazu bei, die Atmosphäre eines solchen Respekts zu fördern. „Nicht zuletzt deshalb“, so Hollemann, „ist es mir ein sehr wichtiges Anliegen, für mehr Kultur im Umgang miteinander – auch und gerade in den Medien – zu kämpfen“.
Sein Anwalt sieht in der jetzt eingereichten Klage ebenfalls „eine Chance, die Sensibilität für einen demokratischen und respektvollen Umgang miteinander zu stärken“. Alenfelder sieht gegenüber seinem Mandanten den Tatbestand der Diskriminierung gegeben und nachweisbar.
Hollemann zu den Angriffen auf seine Person: „Leider versuchen manche, wie die SZ in meinem Fall, die sachliche Auseinandersetzung durch persönliche Angriffe zu ersetzen – das ist mein Eindruck. Es gehört zu einer pluralistischen und offenen Gesellschaft, dass nicht alle das Gleiche denken und sagen. Meinungsfreiheit ist Grundlage für ein weltoffenes Miteinander und ergebnisoffene Diskussionen. Nur durch den Diskurs entwickeln sich Vernunft und Beziehungen zur subjektiven Wahrheit. Politisch sowie gesellschaftlich gesehen ermöglicht erst der Austausch von Argumenten demokratische Entscheidungen! Es bleibt dabei: Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie.“
(Quelle für die Zitate Hollemanns: http://www.die-tagespost.de/feuilleton/bdquo-Ich-kaempfe-um-die-Meinungsfreiheit-ldquo;art310,171713)
Große Anzahl von Unterstützern Hollemanns bis hin zum EuGH Der meinen Lesern wohlbekannte conservo-Kommentator und engagierte Christ Klaus Hildebrandt schrieb Markus Hollemann und sagte ihm eine „große Unterstützung“ zu:
„Lieber Herr Hollemann, wenn ich solche Worte lese, dann werde ich hellwach, denn alles Gerede und Taktieren bringt gar nichts. Erst wenn man sich zu einem klaren Standpunkt bekennt und auch aktiv wird, kann sich etwas zum Positiven verändern. Hierzulande wird viel diskutiert, doch gehandelt wird selten (s. gerade auch Merkels Flüchtlingspolitik). Insofern kann ich Ihre Entscheidung, nun rechtlich gegen die Süddeutsche Zeitung vorzugehen, nur begrüßen.
Obwohl Sie als Bürgermeister der Stadt Denzlingen sicherlich nicht notleidend sind, so schließe ich mich Herrn Adam hiermit spontan an, Ihnen – sofern erforderlich – finanziell unter die Arme zu greifen, denn hier geht es nicht nur um Ihre Person bzw. das was man Ihnen seitens der Süddeutschen Zeitung an Unrecht antat. Ich kenne ihren Anwalt Herrn Professor Dr. Alenfelder persönlich und halte viel von ihm.
Die Diffamierungen durch linke Medien müssen endlich ein Ende haben, denn Deutschland entwickelt sich mit Unterstützung derer so langsam erneut zum demokratiefeindlichen Monster, das gestoppt werden muss. Im Übrigen haben Sie, auch wenn es dauerte, mit der Einreichung der Klageschrift nun schon die eigentlich größte Hürde genommen. Sollte es zu keiner schnellen Einigung bzw. Wiedergutmachung durch die SZ kommen, so können Sie mit einer großen Anzahl von Unterstützern bis hin zum EuGH rechnen. Günter Annen hat es Ihnen und allen vorgemacht (s. Anlage). Manchmal bedarf es also sogar des Urteils von außerhalb, aber zunächst gilt “eins nach dem anderen”.
Ich bitte insbesondere diejenigen Mitleser bzw. -Leserinnen um ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung, deren Auto und/oder Haus im letzten Jahr – indirekt ermuntert durch linke Medien und “Kulturvereine” – von Linksextremisten gezündelt oder beschädigt wurden, und worüber die staatlichen Medien nicht berichteten.“
Der von Klaus Hildebrandt erwähnte Thomas M. Adam hatte ebenfalls an Markus Hollemann geschrieben (14.08.2016):
„Lieber Herr Hollemann, Ihr Interview in der Tagespost vom 13.8.16 war hervorragend, in jeder Hinsicht. Allerhöchsten Respekt vor Ihrer Entscheidung und Gottes Segen beim Kampf gegen ein linksliberales Leitmedium mit Stürmer-Technik, Andersdenkende fertig zu machen.
Durch wieviele Instanzen kann Ihre Klage gehen? Sie sollten sich auf einen längeren Weg einstellen. Wenn Sie finanzielle Unterstützung dazu brauchen, melden Sie sich bitte. Ich würde bis zur letzten Instanz gehen. Unser Mitstreiter im Herrn und unbeugsamer Lebensschützer, Günter Annen, hatte letztlich erst vor dem EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte) am 26.11.2105 ein erfolgreiches Urteil bekommen.
Also nur Mut, lieber Herr Hollemann!
Der Friede des Herrn sei mit Ihnen, und seien Sie gewiss, keiner kann uns wirklich was! Wir sind die Kinder Gottes, unser Vater ist der „Herr der Heerscharen“. Der Schöpfer des Weltalls steht auf unserer Seite. Am langen Ende können wir nur gewinnen. In diesem Sinne! Gruß Adam“
Fazit: Unsere Freiheit ist immer mehr bedroht
Immer mehr christdemokratische Werte werden gekippt, um dem Zeitgeist Raum zu geben. Das ist eine offene Verhöhnung aller wirklichen Christdemokraten. Die aber, steht zu befürchten, sind auf dem Rückweg und genießen keinen Minderheitenschutz, sondern eher Exotenstatus. Es ist ein Skandal, daß heute jemand – mit Unterstützung der Christlich-Sozialen Union – für ein öffentliches Amt nicht mehr würdig erscheint, der zwar nicht dem Zeitgeist huldigt, aber auf dem Boden des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Siehe auch: https://www.conservo.blog/2015/01/31/csu-munchen-ruckgratlos-bis-zur-selbstverleugnung/)
Unsere Meinungsfreiheit, oder besser: der verbliebene Rest dieser Freiheit, ist mehr denn je bedroht durch Mißbrauch der Pressefreiheit.
Es sind diese Einzelfälle wie Hollemann u. a., die das Problem mit der „Lügenpresse“ (in diesem Fall die Süddeutsche Zeitung) deutlich machen (siehe auch: https://www.conservo.blog/2015/11/20/fear-ein-aergerliches-theater-informationen-zu-stueck-und-autor/). Das Vorgehen der Süddeutschen Zeitung gegen Markus Hollemann ist ein besonders anschauliches Beispiel für unfairen und maßlosen Umgang mit Menschen, die eine andere Meinung vertreten. Die Meinungsfreiheit und die demokratische Diskussionskultur werden durch derartige Vorgänge massiv beeinträchtigt.