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Das Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen, der “Gemeinsame Bundesauschuss“, erwägt zur Zeit, ob ein Bluttest, mit dem bei schwangeren Frauen festgestellt werden kann, ob ihr ungeborenes Baby mit Trisomie 13, 18 oder 21 (Down Syndrom) auf die Welt kommen wird, von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Für diese Maßnahme spricht sich unter anderen der Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery aus. Seine Begründung: Ein Bluttest ist eine sogenannte „nicht invasive Methode“ im Gegensatz zur riskanten Fruchtwasseruntersuchung.
Das bedeutet konkret: Nachdem man sich per Pränataldiagnostik de facto auf ein Selektionsverfahren eingelassen hat, werden die Selektionsverfahren immer effizienter. In dieser Logik des Todes macht es also durchaus Sinn, Bluttests einzuführen, die die alten und gefährlichen invasiven Fruchtwasseruntersuchungen ersetzen sollen. Der nächste Schritt wäre die postnatale Abtreibung. Auch Bluttests sind nämlich nicht ganz sicher. Außerdem sind Spätabtreibungen kompliziert und gefährlich.
In der Logik des Todes wäre es also effizienter, die natürliche Geburt abzuwarten und erst dann zu entscheiden, ob man das Kind tötet. Diese barbarische Praxis ist übrigens schon in den Niederlanden unter gewissen Voraussetzungen möglich. Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass es in Deutschland nicht zu solchen Fällen kommen wird. Auch in Deutschland sind Abtreibungen bis unmittelbar vor der Geburt erlaubt, falls die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. Diese Abtreibungen sind eigentlich nur bei Vorliegen einer sogenannten „medizinischen Indikation“ erlaubt. Doch in dieser Indikation ist beispielsweise enthalten, dass die Frau aufgrund der Austragung des Kindes psychische Probleme bekommen könnte. In Deutschland gibt es wenige Spätabtreibungen. Dennoch haben diese nicht unerheblichen Einfluss auf die Einstellung der Gesellschaft in Bezug auf das Leben der ungeborenen Kinder, wenn man diese bis zur letzten Minute vor der natürlichen Geburt vernichten darf.
Und wie kommt es dazu: Meist handelt es sich um Kinder, die eine schwere Krankheit haben. Angesichts der Tatsache, dass man eine solche Krankheit niemals mit völliger Sicherheit diagnostizieren kann, stellt sich die Frage, wieso man nicht die Geburt abwartet, um die Gesundheit des Kindes zu prüfen? Dann entscheidet man erst, ob das Kind leben soll oder nicht. Wendet man pränatale Diagnostik an, um zu entscheiden, ob man das Kind haben möchte oder nicht, begeht man – moralisch gesehen – eine dem Neonatizid (Neugeborenentötung) gleichwertige Untat. Nur die gesetzliche Lage hindert diese Person, auf die natürliche Geburt zu warten, um zu dieser Entscheidung zu kommen.
Aufgrund des enormen technologischen Fortschritts der vorgeburtlichen Diagnostik ist die begriffliche Unterscheidung zwischen Spätabtreibung und Neonatizid überholt.
Es würde nicht überraschen, wenn bald jemand die Legalisierung des Neonatizids fordert, um so die hohen Kosten der vorgeburtlichen Diagnostik sparen zu können, um nicht von den gigantischen Forschungskosten zu sprechen. All das würde wegfallen, wenn man die Tötung von Neugeborenen legalisierte. Am radikalsten hat sich der australische Philosoph Peter Singer für die Euthanasie von Kindern eingesetzt. Sein Buch „Muss dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener“ provozierte Wellen der Empörung. Das bedeutete keineswegs, daß sich Singer dadurch ins Abseits gestellt hatte. Im Jahr 1999 wurde sein Buch „Wie sollen wir leben – Ethik in einer egoistischen Zeit“ von DTV herausgegeben. Am 8. Juni 2011 erhielt er den „Ethik-Preis der Giordano-Bruno-Stiftung“. Am 24. Juli 2011 wurde er von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung interviewt, wo er beispielsweise folgendes von sich geben konnte:
„Wenn die Prognosen schlecht sind, das Baby sehr leidet und vielleicht in ein paar Wochen sowieso sterben würde, halte ich es für besser, dieses Kind nicht länger leiden zu lassen, sondern es gleich zu töten.“ Mitnichten wird Singer von der großen Presse ausgegrenzt.
Peter Singer steht nicht alleine da. Im Jahr 2012 haben die Bioethiker Alberto Giubilini und Francesca Minerva in einem Aufsatz für das Journal of medical ethics erneut die Frage aufgeworfen, ob Kinder mit schweren körperlichen oder geistigen Schäden nicht getötet werden dürften. Es gab eine Welle der Empörung. Die Ärzte Zeitung veröffentlichte am 5. März 2012 einen Kommentar zur Debatte um die Aussagen der beiden Bioethiker, der sie als „langweilig“ bezeichnete: „Auch Skandale können langweilen. Um einen solchen Skandal handelt es sich bei dem jüngst veranstalteten Theater rund um eine Veröffentlichung im Journal of Medical Ethics. Unter dem Titel ‘Abtreibung nach der Geburt: Warum sollte das Baby leben?’ legen die australischen Philosophen Dr. Francesca Minerva und Dr. Alberto Giubilini darin die Gründe dar, unter denen sie die Tötung von Neugeborenen für erlaubt halten. Diese Gründe sind, kurz gesagt, all jene, unter denen noch während der Schwangerschaft eine Abtreibung statthaft gewesen wäre.“
Grund für Empörung gibt es also nicht, so der Autor des Kommentars. Ist sein moralisches Empfinden abgestumpft? Ist er einfach zynisch? Das will ich nicht beurteilen. Allerdings hat er Recht, wenn er behauptet, die Aufregung über die Aussagen von Giubilini und Minerva sei aufgrund der hohen Zahl von Abtreibungen nicht frei von Heuchelei: „Allerdings wird man dann der Frage nicht ausweichen können, weshalb allein in Deutschland Jahr für Jahr mehr als 100.000 Föten ganz legal abgetrieben werden dürfen – die meisten davon, so wird man annehmen müssen, ganz gesund.“
Zumindest diesen Verdienst kann man Minerva und Giubilini also zurechnen: ein Gespür für die Willkür geweckt zu haben, die jeder Fristsetzung für eine Abtreibung anhaftet. „Die Zumutung solcher Willkür muss jede Gesellschaft aushalten, die eine Fristenlösung akzeptiert. Ist ein solcher Kompromiss nach langem Ringen gefunden, sollte man ihn nicht ohne Not in Frage stellen.“ Die Bemerkung ist nicht deplatziert und trifft den Kern der Sache: Das Recht auf Leben kann nicht irgendwie aufgeteilt werden. Man hat es oder man hat es nicht. Das Alter, der Schwangerschaftsmonat, sind eigentlich irrelevant.
Wieso darf man in Deutschland gemäß Paragraph 218 StGB bis zum dritten Monat einschließlich straffrei abtreiben, am Tag danach nicht mehr? Die Gründe für diesen Stichtag sind schon seit langem wissenschaftlich und moraltheologisch längst widerlegt. Auch die schrittweise Legalisierung der Sterbehilfe fördert die Gewöhnung an die Idee, in bestimmten Fällen sollte die Neugeborenentötung doch erlaubt sein: In Belgien ist die Euthanasie von Kindern schon möglich. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung erlaubt es jedoch nicht, Säuglinge zu töten, denn die Person muß die Tötung bei vollem Bewusstsein verlangen. Doch solche Entwicklungen gewöhnen an die Idee, auch Säuglinge in bestimmten Situationen töten zu dürfen. In „Muss dieses Kind am Leben bleiben?“ beschreibt Peter Singer genau diesen Umstand:
„Wäre aktive Euthanasie ganz allgemein für jeden Menschen verfügbar (damit meint er auch Säuglinge, obwohl sie nicht einwilligen können, Anm. M. v. G.), in dessen Interesse es ist zu sterben, würde sich die Unterscheidung zwischen Neugeborenen und anderen – und damit die Notwendigkeit einer Altersgrenzziehung – in der Tat weitgehend erübrigen.“