(www.conservo.wwordpress.com)
Täterschutz vor Opferschutz?
Wir haben uns ja schon daran gewöhnt, daß Gewalttäter i. d. R. „eine schwere Kindheit“ hatten oder von weit hergefloh/g/ene Straftäter unter „Fluchttraumata“ leiden, und wie dergleichen mediale „Diagnosen“ auch lauten mögen. Was häufig dazu führt, daß Täterschutz vor Opferschutz geht.
Nun wird´s noch doller: So ziemlich jeder kennt den „Unfall“, den „Überfall“, na den „Fall“ Niklas P., der sich in der berüchtigten Bonn-Bad Godesberger Mischlingsszene abgespielt hat. (Wir hatten berichtet: https://www.conservo.blog/2016/05/13/niklas-p-17-jahre-nach-einem-brutalen-angriff-von-migranten-verstorben/ sowie https://www.conservo.blog/2016/05/15/zeitgeistige-trauer-um-niklas-p-oder-die-vermarktung-eines-mordes-als-kampfmittel-gegen-rechts/)
Lange Zeit blieben die Umstände der Totschlagsnacht ungeklärt. Auch Behörden und Medien rührten ihre Nachrichten in den Nebelbänken„unbekannten Täter“ oder einfach „junger Männer“. Von „Migranten“ durfte erst gar nicht gesprochen werden.
Der neueste Dreh der medial-behördlichen Camouflage läßt uns aber entsetzen; und das ist gar nicht mehr lustig:
Die neueste Art, Täter (!) zu entlasten, besteht wohl darin, das Opfer als eh schon gesundheitlich labil oder schlicht krank hinzustellen. Und dann tun solche Tritte wie in Bad Godestan wohl eher was Gutes: Sie geben dem eh Erkrankten nur den Rest.
Das glauben Sie nicht? Dann lesen Sie bitte, was Georg Martin Vendel, ein Bürger aus Bornheim b. Bonn, dazu an den Generalanzeiger schreibt:
An dialog@ga-bonn.de, Bonner Generalanzeiger (GA)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie sehr um Veröffentlichung des folgenden Leserbriefes, dessen Inhalt sehr vielen Menschen in Bonn, Bad Godesberg und im Umland sehr am Herzen liegen wird.
Vielen Dank!
Zu GA-Artikel “Wende im Fall Niklas P.”
“Nein, nicht schon wieder! Jetzt will man festgestellt haben, dass Niklas P. ohne diese vermeintliche Hirnvorschädigung nicht durch die dumpfe Gewalt der brutalen Schläger gestorben wäre.
Das ist aber doch nur relativierende Spekulation! Nein, so bitte nicht: Wer sein niedergeschlagenes und bereits bewußtlos am Boden liegende Opfer auch noch gegen den Kopf tritt, der handelt glasklar in Tötungsabsicht, ob das Opfer physisch vorbelastet war oder nicht. Ganz im Gegenteil, gerade die Schwachen müssen durch Staat und Justiz ganz besonders geschützt werden.
Hier wird offenbar schon wieder versucht, eine schwere Straftat mit Todesfolge zu relativieren bzw. die Strafe für den Täter zu vermindern. Wir Bürger fordern zum Schutz unserer Kinder, unserer Frauen und der Schwachen ein Ende dieser unerträglichen “Täterjustiz”!
Wir fordern weiterhin ohne Wenn und Aber für den Täter die härteste Strafe, die das StGB für vorsätzlichen Totschlag vorsieht!
Heinz G. Vendel” (für Niklas P.)
Bleibt mir (conservo) noch ein Nachtrag:
1.) Das ist ein erneuter Schlag für die Eltern von Niklas P., sie tun mir leid.
2.) Würde das Gericht dieser Argumentation folgen, käme dies einem Freibrief für Totschlag gleich.
3.) Wo bleibt die öffentliche Empörung?
(Peter Helmes)