(www.conservo.wordpress.com)
Von Peter Helmes
Gegen das vermeintliche Recht auf Tötung eines Kindes!
Vieler meiner Leser wissen aus zahllosen Publikationen, daß ich ein entschiedener Kämpfer gegen die Tötung ungeborener Kinder – verharmlosend „Abtreibung“ genannt – bin. Für mich ist das nicht nur eine schwere Sünde, sondern vor allem ein Verstoß gegen das Recht auf Leben, das jedes Lebewesen für sich reklamieren darf.
Die Gesellschaft versagt jedoch bei der Bekämpfung einer üblen Rechtsbeugung: Seit Ende der sechziger Jahre ersetzen (nicht nur) linke Genossen das unumstößliche „Recht auf Leben“ durch ein naturwidriges „Recht auf Tötung seines Kindes vor der Geburt“. Damit machen sie sich mitschuldig daran, daß in den letzten 50 Jahren allein in Deutschland mindestens zehn Millionen Kinder vor ihrer Geburt getötet wurden, zu 90% finanziert durch den deutschen Staat.
Bei den Zahlen der „Abtreibungen“ gibt es eine hohe Dunkelziffer. Fachleute gehen von einer Verdopplung der Zahlen in der Realität aus. Auch das Bundesamt für Statistik hat bis zum Jahr 2000 offiziell eingeräumt, daß seine eigenen Angaben mit Vorsicht zu genießen seien. Seitdem fehlt diese Warnung, obwohl sich an den Zahlen nicht wirklich viel verändert hat.
Bei einem seit langem „offiziell“ festgestellten Jahresdurchschnitt von mehr als 100.000 getöteten ungeborenen Kindern darf man wohl davon ausgehen, daß in Wirklichkeit die Zahl der Tötungen eher bei etwa 200.000 (und mehr) pro Jahr liegt. 200.000 – eine entsetzliche Zahl! Und eine Zahl, die unsere negative Geburtenrate ganz entscheidend verbessern könnte, wenn man die Kinder hätte leben lassen – mit großen positiven Folgen für Volkswirtschaft und Alterssicherung. Außerdem werden nur die „Abtreibungen“ gezählt, die ärztlich erfaßt sind. Der vermutlich große Rest vergrößert wohl eher die Dunkelziffer.
Klares Urteil des BVG
Was von Abtreibungsbefürwortern gerne verschwiegen wird: Das Bundesverfassungsgericht sieht die Problematik ganz anders und hat bereits 1993 ein klares Urteil gefällt. Nach dem Urteil des BVG von 1993 sind die staatlichen Organe verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben“. Deshalb müßten sie „erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten“.
Daß dem mitnichten so ist, beweist ein Schrift“wechsel“, den der ehemalige Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der linken SPD-Ministerin Manuela Schwesig, geführt hat. Natürlich wurden seine Briefe von der Dame nicht beantwortet, aber auch die Untergebenen antworteten nicht auf die eigentliche Frage, was man gegen die Forderung eines „Rechts auf Abtreibung“ zu unternehmen gedenke, das durch das Urteil zur Schwangerenberatung vom BVG eindeutig als verfassungsfeindlich bezeichnet werden muß. Auch die Frau Bundeskanzlerin leitete einen weiteren Brief nur an eine andere Abteilung weiter, die ausweichend antwortete.
Statt eines Rechts auf Leben geht die Entwicklung also auch bei der Bundesregierung – unterstützt von UN- und EU-Erklärungen – jetzt in die Richtung eines „Rechts auf Abtreibung“. Wenn der Staat den hilflosesten Menschen keinen Schutz mehr bietet, hat er sein Existenzrecht verspielt.“
„Die zentrale Garantie jedes Rechtsstaats ausgehebelt“
Ist dieser Vorgang schon nur als skandalös zu bezeichnen, ist die nächste „Entdeckung“ nicht nur skandalös, sondern läßt alle Alarmglocken schrillen:
Der meinen Lesern wohlbekannte Kommentator Dr. Christoph Heger schilderte mir vor zwei Tagen einen erschütternden Vorgang. Ich zitiere:
„Das machthabende Parteienkartell ist sich darin einig, Konkurrenten, auch wenn sie nur die von diesem Kartell gewünschte „politische Korrektheit“ nicht einhalten, der „Grundgesetzwidrigkeit“ zu beschuldigen, ohne daß gesagt würde, welche der „Ewigkeitsgarantien“ des Grundgesetzes bedroht wären.
Das ist umso unverfrorener, als dieses Parteienkartell längst schon die zentrale Garantie jedes Rechtsstaats ausgehebelt hat: Seine „Fristenlösung“ legt das Recht von Menschen (Ungeborenen) auf Leben in die Entscheidung eines Dritten (der Schwangeren, deren Umgebung usw.).
Wilfried Puhl-Schmidt von der Bürgerbewegung Pax Europa hat einige beachtenswerte Gedanken und Hinweise zur Problematik rundgesendet, die ich nachfolgend an Sie weiterreiche:
Die nützlichen Organe Ungeborener – ein lukrativer Handel
(Ich kriminalisiere) „… mit keinem Wort jene Mädchen und Frauen, welche durch Druck der Familie oder des „Freundes“ sich zur Tötung des Kindes in ihrem Schoß entschließen. Ich habe jedoch Sorge, daß das Thema „Abtreibung“ in unserer Gesellschaft kein Nachdenken und keine kritische Bewertung mehr erzeugt. Es wird verdrängt und hat sich scheinbar normalisiert.
Ich möchte um der Sachlichkeit willen auf die Gesetzeslage im deutschen Strafgesetzbuch unter §218-Abtreibung-web.de hinweisen. Auch „Methoden der Abtreibung-Embryonenoffensive“ informiert objektiv.
Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, daß ein lebensfähiges Kind sogar bis zum Einsetzen der Wehen getötet werden darf. Unter „aus-WEG:Spätabtreibung“ lese ich unter anderem: „Das Kind muß auf natürlichem Weg zur Welt gebracht werden. Dazu bekommt die Mutter Wehenmittel, oftmals liegt sie tagelang in den Wehen, bis schließlich das Kind zur Welt kommt. Damit das Kind nicht aus Versehen überlebt, wird ihm oft im Mutterleib eine Giftspritze ins Herz gegeben.“
„Marsch für das Leben“ am 17.9.2016 in Berlin
Ich erinnere deswegen wieder auf diese Wunde in unserer Gesellschaft, um auf den „Marsch für das Leben“ hinzuweisen. Der „Bundesverband Lebensrecht“ lädt am 17.9.2016 nach Berlin zu einer Demonstration ein. Sie beginnt um 13 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Reichstag und endet nach einem Schweigemarsch durch Berlin-Mitte in einem Oekumenischen Gottesdienst. Im letzten Jahr 2015 beteiligten sich 7000 Christen und andere nachdenkliche Bürger aus allen Teilen Deutschlands. Auch Teilnehmer aus Frankreich werden wieder erwartet. Dort wird später eine vergleichbare Aktion stattfinden.
Ich las einen Artikel in der aktuellen Nachrichtenagentur „idea Spektrum“ vom 31.8.2016, den ich Ihrer Lektüre auch deswegen ausdrücklich empfehle, weil dort von einer Organisation die Rede ist, welche einen millionenfachen lukrativen Handel mit den Organen getöteter Ungeborener treibt:
„Bis zum Ende der 35. Woche dieses Jahres werden in Deutschland nach offizieller Statistik etwa 66.700 Kinder im Mutterleib getötet worden sein. In den USA gibt es einen lukrativen Handel mit Körperteilen abgetriebener Kinder, fand ein Untersuchungsausschuss des US-Parlamentes heraus. Im Mittelpunkt steht die Familienorganisation Planned Parenthood, die auch Abtreibungen durchführt. So hätten ihre Abtreibungszentren mit den Labors von StemExpress (Placerville/Kalifornien) Verträge abgeschlossen, nach denen sie jährlich rund eine Million Dollar erhielten, wenn sie Lungen, Gehirne und andere Körperteile getöteter Kinder für Forschungszwecke lieferten. Planned Parenthood unterstützt den Wahlkampf von Hillary Clinton.“
Ich habe mich nun mit Planned Parenthood in den USA beschäftigt und bin u.a. auf den Bericht in der Zeitung „Die Welt“ gelangt. Diese Abtreibungsfirma bietet Embryogewebe zum Kauf an.
Ich wage nicht daran zu denken, daß auch deutsche Kliniken in großem Stil die Organe getöteter Ungeborener an Interessenten verkaufen mit dem Hinweis: „Die Leber kann man gut gebrauchen“.
Mit nachdenklichem Gruß, Wilfried Puhl-Schmidt“ (siehe auch sein Blog unter www.schalom44.de).
www.conservo.wordpress.com 4. September 2016