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Von Peter Helmes
Heiko Maas, Bundes-Justizminister, ist ganz groß darin, Schuld zu verteilen. Vor allem Schuld den „Rechten“, die – logisch – immer alles schuld sind, z. B. auch in Sachsen. Dieses Bundesland ist nämlich seit Beitritt ins Bundesgebiet ein Reizkörper für die Linken – stets „rechts“ regiert (wenn auch jetzt in Koalition Mr. Maas´ 10-Prozentpartei). Aber dort wackelt wenigstens nicht der Schwanz mit dem Hund – will heißen, die dortige SPD ist minderbemittelt.
Maas´ Schuldverteilungsmaschine paßt eher zum Bund. Bundes-Justizminister Maas ist zwar ein Winzling unter den Juristen, aber eine feste Größe in Rechthaberei. Und so zeigt sein dürrer Zeigefinger seit Ausbruch des Al-Bakr-Fiebers stets auf die sächsische Landesregierung, die den Fall vermasselt habe. Aber da muß man schon etwas genauer hinschauen und die rosarote Brille ablegen.
Mit seinen direkten Schuldzuweisungen stand Herr Maaslos nämlich seit Beginn der „Affaire“ recht alleine da. Unterstützung selbst aus der eigenen Partei ist bis heute Mangelware. Warum das so ist, wird klar, wenn man eine ausgewiesene Juristin zu der causa Al Bakr hört.
Zum Glück gibt es im Deutschen Bundestag noch ab- und aufgeklärte Juristen (und Juristinnen), die nicht das eigene Gehirn durchs rote Parteibuch ersetzt haben: Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, ist so eine Fachfrau, die nun dem höchst verehrten Herrn Bundesjustizonkel die Leviten liest:
Zuständigkeitsbereich von Maas
„Die Vorgänge um den mutmaßlichen Terroristen Al-Bakr müssen vollständig aufgeklärt werden“, fordert sie. Denn: „Den Justizbehörden vor Ort in Sachsen vorzuwerfen, daß sie die Gedankenwelt des mutmaßlichen islamistischen Terroristen Al-Bakr nicht enträtseln konnten, ist zu einfach. Es stellt sich die Frage, warum die Bundesanwaltschaft, die im Zuständigkeitsbereich von Bundesjustizminister Maas steht, nicht viel eher das Verfahren übernommen hat. Dort gibt es Spezialisten auch für islamistischen Terrorismus.
Der Bundesjustizminister muß insbesondere folgende Fragen beantworten:
* Warum wurde die Übernahme des Verfahrens am Freitag vergangener Woche abgelehnt?
* Warum hat der Generalbundesanwalt den Fall erst am Sonntag übernommen, so daß bis dahin die Ermittlungen von den nicht darauf spezialisierten Behörden in Sachsen geführt werden mussten?
*◦Warum wurde der Beschuldigte nicht sofort nach Karlsruhe überstellt und vernommen? Eine richterliche Anhörung anläßlich der Verkündung des Haftbefehls kann kein Vernehmungsgespräch durch erfahrene und zuständige Ermittlungsbeamte ersetzen.
*◦Seit wann war das Bundesjustizministerium über die Vorgänge informiert, und was hat es veranlaßt?
Auch als Konsequenz aus dem Zuständigkeitsgerangel beim NSU-Verfahren haben wir die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gestärkt. Es ist unverständlich, daß diese Kompetenzen nun nicht schnell und konsequent genutzt worden sind.“
Soweit die Fragen von Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob der verehrte Herr Bundesjustizminister Maas außer Polemik sonst noch was dazu abzusondern hat. Wir warten!