Irre Lasten, irre Kosten – irre Gender-Politik

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes, Klaus Hildebrandt, Rainer Rösl

Genderstop2Ist der Kampf „Zurück zur Vernunft“ noch zu gewinnen?

Diese Frage stellt sich jeder, der fassungslos mit ansehen muß, wie die deutsche Gesellschaft, die deutsche Kultur und das christlich-abendländische Erbe unseres Vaterlandes brutal und zynisch zerstört werden (sollen).

Ganz im Sinne des eigentlich schon überwunden geglaubten Marxismus und dessen Theorieballast der „Frankfurter Schule“ sollen unsere Gesellschaft zerstört und der „Neue Mensch“ geschaffen werden.

Sie kamen auf leisen Sohlen, z. B. getarnt als „Frauenbeauftragte“. Sie eroberten nach und nach Schulen, Universitäten, Medien und – horribile dictu – die Kirchen. Nichts war mehr heilig, die neue Religion heißt „Toleranz“ und „Vielfalt“, unter deren Deckmantel Gängelung, Bevormundung und Entpersonalisierung (z. B. die Erfindung von mindestens 60 verschiedenen Geschlechtern – LSBTTIQ“ zusammengefaßt). Sie nannten das Konvolut an irren Ideen „Gender Mainstreaming“, auf der Grundlage u. a. der Lebensgefährtin Jean-Paul Sartres, Simone de Beauvoir, einer radikalen Feministin.

Eine teuflische Idee

Der Kerngedanke – allgemein ausgedrückt – ist, der Mensch sei geschlechtsfrei geboren und erst durch (falsche) Erziehung zu Mann und Frau deformiert worden. Wahrlich eine „teuflische“ Idee:

* Zum einen wird Gottes Schöpfung verneint und auf den Kopf gestellt: Buch Genesis (Gen 1,27) „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.“

* Zum anderen werden die Menschen „vereinheitlicht“; der „neue Mensch“, den schon Karl Marx und andere propagiert haben, wird Wirklichkeit.

Gefährliche „Ver-Bildungspolitik“: krasse Indoktrinierung

Wo sollen verantwortungsbewußte Lehrer und lernwillige Schüler bloß die Nerven hernehmen, um noch all den Mist zu verkraften, den uns die sogenannte Gender- und Bildungspolitik präsentiert?! Was heute (bereits in den Grundschulen) Schülern und Erziehern zugemutet wird, hat nichts mehr mit „Bildung“ zu tun, sondern ist krasse Indoktrinierung, bei der die Würde des Menschen – erst recht die von unschuldigen Kindern – vor die Hunde geht und mit Füßen getreten wird.

Das Schlimme dabei ist, daß das alles mit dem Segen der Bildungspolitiker erfolgt, also nicht Tat eines „Durchgeknallten“ ist. In einer Erziehung zum „Frühsex“ werden Kinder mental mißbraucht und der Mensch zu einem bloßen Sexobjekt deklassiert – billige Effekthascherei inklusive (mit „Sextoys“, Kunstpenissen und –vaginas, „Sexköfferchen“ oder „Puffspielen“).

Das Skandalöse daran ist auch, daß diese Kinderseelen zerstörende rot-grüne Bildungspolitik, bisher eher Ab-Art von Bildungspolitik, inzwischen zum Arsenal der Bildungspolitiker aller etablierten Parteien geworden zu sein scheint. Von Widerstand gegen diese Grausamkeiten ist jedenfalls nichts zu spüren.

Auflösung von Ehe und Familie

Das alles geschieht unter dem Deckmantel „Gender“, dem Zauberwort für dringend notwendige „Aufklärung“ und Ver-Bildung ab frühester Kindheit. Die Bestrebungen zur Frühsexualisierung unserer Kinder sind unverhohlen ein Versuch zur Auflösung der traditionellen Ehe und Familie und des traditionellen Menschbegriffes (z. B. „Vielfalt der Geschlechter“ als natürliche Erscheinung).

Vielleicht ist es schon zu spät, das Ruder rumzureißen. Aber wir sollten nach jedem Strohhalm greifen, der uns wieder auf den Weg in die natürliche Ordnung zurückführt.

Klaus Hildebrandt und Rainer Rösl stellen im Folgenden die gar nicht hoch genug zu wertende „Kleine Anfrage“ der Landtagsabgeordneten Dr. Christina Baum und die erschreckende Antwort der Landesregierung hierzu vor.

Wenn man also zusammenrechnet, kommt nicht nur ein ungeheurer Betrag von Geldverschwendung zusammen, sondern es wird auch deutlich, daß der Weg dieser Landesregierung ein bewußt eingeschlagener ist. Dagegen müssen wir kämpfen!

Peter Helmes

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Stuttgarter Regierung: Probleme mit Gender-Klartext von Dr. Christina Baum MdL : Kleine Anfrage der AfD zu Gender trifft die Landesregierung Baden-Württemberg

Von Klaus Hildebrandt *)

„Gleichstellung/Chancengleichheit als Leitprinzip”

Zum Thema Gender steht auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg unter “Gleichstellung/Chancengleicheit als Leitprinzip” geschrieben:

” Gender Mainstreaming ist ein Fachbegriff, der in der englischen Sprache neu entwickelt wurde. In der englischen Sprache umschreibt „gender“ – im Gegensatz zu „sex“ als biologischem Geschlecht – das soziale Geschlecht von Männern und Frauen, also alle Rollenzuweisungen und tradierten Geschlechterbilder. „Gender“ ist eine Rollenzuschreibung von außen, die häufig verinnerlicht wurde. „Mainstreaming“ bedeutet, etwas in den Hauptstrom des Denkens und Handelns zu bringen.

Gender Mainstreaming bedeutet zusammengefasst, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. In allen Lebensbereichen sollen Bedingungen geschaffen werden, die es Frauen und Männer ermöglichen, gleichberechtigt miteinander zu leben. Das ist das Ziel des Organisations- und Politikkonzepts Gender Mainstreaming. “

Hier soll also völlig unnötig etwas ganz Natürliches und Selbstverständliches rechtlich kodifiziert und für alle verbindlich erklärt werden, was aufhorchen lässt!

Raffiniertes politisches Kalkül

Ähnlich könnte man jedem vorschreiben, sich mindestens zweimal täglich die Zähne zu putzen oder die Unterhose zu wechseln. Hinter diesen pfiffigen Formulierungen versteckt sich ein politisches und gesellschaftliches Kalkül von großer Reichweite, an dem unser Land sogar zerbrechen könnte, wie uns die gegenwärtigen Flüchtlingszahlen deutlich genug zeigen.

Der biologische und soziale Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern ist gewollt und auch nicht zu leugnen. Hier wird an Grundsätzen gerüttelt, die bisher überall auf der Welt als normal und akzeptiert galten. Die Kosten für das Nichtstun dieser Gleichstellungs-Emanzen sind horrend und kommen in der Antwort des Ministeriums auf die Kleine Anfrage der AfD-Landrätin nicht wirklich ausreichend zum Ausdruck.

Bundesweite Gender-Epidemie

Und was sich in Baden-Württemberg vollzieht, gilt gleichermaßen für alle anderen 15 Bundesländer, von den Bundesministerien und sonstigen staatlichen Stellen ganz zu schweigen. An deutschen Universitäten gibt es inzwischen rd. 200 Gender-Lehrstühle, die uns alle ein Heidengeld kosten und fast nur von Frauen samt personellem Unterbau besetzt sind, die – nüchtern betrachtet – überhaupt nichts Sinnvolles oder gar Produktives dafür tun.

Es ist gut, dass sich eine Partei wie die AfD nun ausdrücklich gegen die Gender-Ideologie mit all ihren Auswirkungen ausspricht.

Die einseitige Bevorzugung von Frauen gegenüber Männern z.B. durch Quoten im Arbeitsbereich muss gestoppt werden. Nur Leistung und Qualifikation, – je nachdem wie sich die unterschiedlichsten Tätigkeiten gestalten -, sollten zählen, und nicht ob das Knöpfchen an der Bluse fehlt. Hier wurde das Grundgesetz in der Vergangenheit schrittweise ausgehebelt und vergewaltigt, genauso wie wir es aus anderen genderbezogenen Bereichen schon kennen (z.B. Abtreibung, Homo-Ehe und die Abschaffung der traditionellen Familie). Auch der Papst nannte Gender wiederholt “dämonisch”, und er hat recht.

Deutsche Bischofskonferenz mit beschämender Haltung

Dass sich die Deutsche Bischofskonferenz in der Sache klar von ihm distanzierte und die Gender-Ideologie sogar propagiert, belegt die Herausgabe des Gender-Flyers vor etwa einem Jahr. Deutschland meint immer, etwas Besonderes sein zu müssen (“am deutschen Wesen…”).

Gender hat viele Gesichter. Wie wir dem Ergebnis der LT-Wahlen in Baden-Württemberg vom März d.J. unschwer entnehmen konnten, trug die Einführung seines neuen genderlastigen Bildungsplans sogar zu politischen Turbulenzen bei, was letztendlich mithalf, Ex-Kultusminister Andreas Stoch von seinem weltfremden Kulturthron runterzuholen. Gut so! Hessen versuchte nun das Gleiche, nur “klammheimlich”. Alexander Loch wird hoffentlich am Wiederstand der Eltern und normal Denkenden Bevölkerung scheitern.

Bitte kommt bzw. geht alle zur Demo für Alle am 30.10. in Wiesbaden.

Verdient hätten wir’s, denn “wir” haben diese Leute gewählt. Das Gender-Spielchen wird nicht mehr lange gutgehen und sich rächen, denn ohne den massenhaften Zuzug von Muslimen stirb Deutschland aus.

Der AfD möchte ich hiermit ausdrücklich danken, dass sie sich als bisher einzige Partei offen um die baldige Abstellung dieses Gender-Unfugs einsetzt.

Klaus Hildebrandt

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Betreff: GENDER MAINSTREAMING / Gleichstellungbeauftragte

Von: Rainer Rösl

Nach Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gilt folgendes:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Lesen Sie bitte vor diesem Hintergrund die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten der AfD, Frau Dr. Christina Baum,

die durch diese Kleine Anfrage die Landesregierung von Baden-Württemberg hat abprüfen lassen, wieviele Stellen und welche Gelder in Baden-Württemberg dafür geschaffen bzw. ausgegeben wurden/werden, um

M ä n n e r institutionell bzw. rechtlich grundrechts- und grundgesetzwidrig zu diskriminieren und M ä n n e r von Führungspositionen aktiv fern zu halten.

Bitte beachten Sie dabei, daß es sich bei Artikel 3 Absatz 2 GG um die Beseitigung rechtlicher Nachteile handelt, da sich Satz 2 auf Satz 1 bezieht („sind gleichberechtigt.“) und daß ohne den vorangegangenen Satz 1 der Satz 2 bezugslos, d.h. sinn- und zusammenhangslos, im Raum stünde.

Lesen Sie bitte dann die Antworten der Landesregierung.

Sie werden dabei feststellen, daß die heutige Rechtslage definitiv und nachweislich grundgesetzwidrig ist, da der Begriff der Gleichberechtigung mittlerweile derart pervertiert worden ist, daß eine Gleichstellung der Geschlechter mit einer nachweislichen Entrechtung von Männer „erkauft“/hergestellt wird.

Abschließend weise ich darauf hin, daß die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland von den herrschenden Parteien CDU, CSU, FDP, Grüne, Linke usw. u.a. mit solchen Verfahrensweisen zu einem eher menschenverachtenden Systemr umgebaut wird, wobei die EU nach denselben Prinzipien „arbeitet“. Dieser Prozess läuft schon lange.

Die Bundesrepublik und auch das Land Baden-Württemberg wenden viel Personal und Geld dafür auf, über sog. Gleichstellungsbeauftragte (früher: Frauenbeauftragte) Männerrechte zu einzuengen und die Prinzipien von Eignung, Leistung und Befähigung unter Einschränkung im Rechtsverkehr auszuhebeln.

Bitte verteilen Sie diesen Artikel – er ist öffentlich, und es ist gestattet!

Gender Mainstreaming ist ein Programm zur Gängelung von Männern und auch von protegiert beförderten Frauen in Führungspositionen, bezüglich derer alle Beteiligten wissen, daß es sich um Quotenfrauen handelt, über die hinter vorgehaltener Hand müde gelächelt wird und die keiner wirklich ernst nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen, Rainer Rösl [mailto:rainer.roesl@kabelbw.de]

Es wurde bisher grundsätzlich

immer nur die Wahrheit verboten.

(Friedrich Nietzsche)

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Die Kleine Anfrage von Dr. Christina Baum und die Antwort der Landesregierung

Betreff: PM Gleichstellungbeauftragte

(Datum: 15. Oktober 2016 um 21:34:15 MESZ), Aktenzeichen 450141.5/16/5 (Bitte bei Antwort angeben)

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION BADEN-WÜRTTEMBERG, Postfach 103443 70029 Stuttgart, E-Mail: poststelle@sm.bwl.de, FAX: 0711 123-3999

An die Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, Frau Muhterem Aras MdL, Haus des Landtags, Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart, 13.10.2016

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

das Ministerium für Soziales und Integration beantwortet die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr wie folgt:

  1. Wie viele staatliche Stellen für Gleichstellungsbeauftragte (auch: Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbeauftragte o. ä.) bestehen derzeit in Baden-Württemberg (einschließlich Kommunen)?

Stellen zur Ausübung der Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit sind im Landeshaushalt nicht ausgewiesen.

Den Regelungen des Chancengleichheitsgesetzes zufolge sind in jeder Dienststelle mit 50 und mehr Beschäftigten und in jeder personalverwaltenden Dienststelle, deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, eine Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin zu bestellen. In Dienststellen mit weniger als 50 Beschäftigten und in Dienststellen mit einer Personalverwaltungsbefugnis von weniger als 50 Beschäftigten ist eine Ansprechpartnerin für die weiblichen Beschäftigten zu bestellen. Darüber hinaus ist in jedem Regierungspräsidium zusätzlich zur Beauftragten für Chancengleichheit eine fachliche Beraterin für den Schulbereich zu bestellen.

Auf eine Abfrage bei den Ministerien wurden 1.062 Beauftragte für Chancengleichheit,

137 Stellvertreterinnen, 4 fachliche Beraterinnen sowie 17 Ansprechpartnerinnen in den Obersten Landesbehörden und den nachgeordneten Geschäftsbereichen gemeldet. Diese Zahlen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da bei der Ermittlung der derzeit bestellten Beauftragten für Chancengleichheit Stellvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen weit überwiegend nicht berücksichtigt sind.

Gemäß den Vorgaben des § 4 Absatz 2 bzw. Absatz 8 Landeshochschulgesetz (LHG) und des § 16 Absatz 2 KIT-Gesetz (KITG) ist aktuell von 46 Gleichstellungsbeauftragten und Chancengleichheitsbeauftragten an den staatlichen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums auszugehen.

Das Chancengleichheitsgesetz verpflichtet nach § 25 Absatz 1 alle Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese gesetzliche Verpflichtung ist zum 27. Februar 2016 in Kraft getreten und binnen eines Jahres umzusetzen. Inwieweit bereits zum jetzigen Zeit-punkt dieser Verpflichtung nachgekommen wird, kann nicht abschließend beurteilt werden. Eine seitens des Landkreistages durchgeführte Abfrage unter 35 Landkreisen, wobei 31 Landkreise eine Rückmeldung gegeben haben, hat ergeben, dass in 17 Landkreisen bereits Gleichstellungsbeauftragte bestellt sind. Es lässt sich nicht sagen, inwieweit dar-über hinaus Gleichstellungsbeauftragte in den Gemeinden installiert sind.

  1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten zur Vergütung dieser Stellen?

Für die Wahrnehmung des Amtes einer Beauftragten für Chancengleichheit wird keine Vergütung gezahlt. Die Aufgabe wird grundsätzlich im Nebenamt ausgeübt, sodass keine zusätzlichen Personalkosten anfallen. Gemäß § 18 Absatz 3 Chancengleichheitsgesetz

(ChancenG) hat die Dienststelle die Beauftragte für Chancengleichheit im erforderlichen Umfang von ihren anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen zu entlasten. Die jeweilige Entlastung wird durch eine Umverteilung der Aufgaben innerhalb der Dienststelle aufgefangen.

Die Eingruppierung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfolgt höchst unter-schiedlich in einer Spanne von EG 9 – EG 11 bzw. A 10 – A 12. Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich nach Einschätzung des Landkreistages auf jährlich circa 104.000 Euro pro Vollzeitstelle. Als Grundlage zur Berechnung dient die VwV Kostenfestlegung gehobener Dienst.

  1. Welche weiteren Kosten fallen im Zusammenhang mit diesen Stellen an?

Im Rahmen der Wahrnehmung des Amtes als Beauftragte für Chancengleichheit, Gleich-stellungsbeauftragte bzw. Chancengleichheitsbeauftragte fallen insbesondere die sächliche Ausstattung der Büros sowie Fortbildungs- und Reisekosten an. Diese Kosten liegen zum Teil im marginalen Bereich und werden nicht gesondert ausgewiesen. Im Geschäfts-bereich des Kultusministeriums (bestehend aus einer Beauftragten für Chancengleichheit im Ministerium, zusätzlichen fachlichen Beraterinnen in den Regierungspräsidien, die für den nachgeordneten schulischen Bereich zuständig sind, weiteren Beauftragten für Chancengleichheit auf der Ebene der unteren Schulaufsichtsbehörden, die für die Lehrkräfte im Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen sowie sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zuständig sind, sowie weiteren Beauftragten für Chancen-gleichheit an Schulen mit mehr als 50 Beschäftigten bzw. Ansprechpartnerinnen, sofern an der jeweiligen Schule weniger als 50 Beschäftigte vorhanden sind) liegen die Fortbildungs-kosten im Schnitt etwa bei 9.900 Euro pro Jahr. Im Geschäftsbereich des Justizministeriums (ohne den nachgeordneten Bereich) liegen die jährlichen Fortbildungskosten bei circa 2.700 Euro. In anderen Ressorts werden die Fortbildungskosten schätzungsweise zwischen 150 und 300 Euro ausgewiesen.

Im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums stellen die Hochschulen den Gleichstellungsbeauftragten gemäß den Vorgaben des § 4 Absatz 4 LHG bzw. dem § 16 Absatz 4 KITG die zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Personal-und Sachausstattung bereit. Im Hochschulfinanzierungvertrag Perspektive 2020 verständigten sich die Hochschulen und die Landesregierung auf eine Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten, die für die Universitäten im Umfang einer Stelle in Entgelt-gruppe 13 TV-L, einer 0,5 Sekretariatsstelle in Entgeltgruppe 6 TV-L und Sachmitteln in Höhe von 10.000 Euro konkretisiert wurde

  1. Welche Verwaltungsebenen tragen in welchem Umfang diese Kosten (bezogen auf Frage 2 und 3)?

Die anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit den Beauftragten für Chancengleichheit entstehen, werden von der jeweiligen personalverwaltenden Dienststelle getragen.

Im Bereich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden die Kosten für den externen Aufgabenbereich aufgrund des Konnexitätsprinzips*) vom Land übernommen. Im Übrigen werden die Kosten von den Gemeinden und Landkreisen getragen.

*) Einschub: Das Konnexitätsprinzip (Konnexität = Zusammenhang) ist ein Grundsatz im Staatsrecht, der besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. Die Instanz (Staatsebene), die für eine Aufgabe verantwortlich ist, ist auch für die Finanzierung zuständig. Vereinfacht wird dies oft ausgedrückt mit dem Satz “Wer bestellt, bezahlt”. (Einschub Ende)

  1. Welche Qualifikationen werden bei der Besetzung solcher Stellen vorausgesetzt?

Nach den Regelungen des Chancengleichheitsgesetzes werden weder für Beauftragte für Chancengleichheit noch für Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen Qualifikationen für die Besetzung von entsprechenden Stellen vorausgesetzt.

Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen, welche den Vorschriften des Landes-hochschulgesetzes unterliegen, werden in der Regel aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals gewählt.

  1. In welchem Verhältnis sind die genannten Stellen hinsichtlich des Geschlechts des Gleichstellungsbeauftragten besetzt?
  2. In welchen Fällen werden männliche Bewerber bei der Besetzung einer Stelle als Gleichstellungsbeauftragter aus welchen Gründen nicht berücksichtigt?

Gemäß § 16 Absatz 2 ChancenG sind für das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit und der Stellvertreterin die weiblichen Beschäftigten wählbar. Findet sich aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten keine zur Ausübung des Amtes bereite Person, kann die Dienststelle auch einen zur Ausübung bereiten männlichen Beschäftigten zum Beauftrag-ten für Chancengleichheit bestellen.

Eine vergleichbare Regelung findet sich in § 4 Absatz 2 LHG. In Ausnahmefällen kann ein männlicher Beschäftigter zum Gleichstellungsbeauftragten oder zum Stellvertreter bestellt werde. Dies kann der Fall sein, wenn sich keine weibliche Beschäftigte findet, die zur Übernahme des Amtes bereit ist.

Eine genaue Aussage über die derzeit männlichen Beauftragten für Chancengleichheit bzw. Gleichstellungsbeauftragten kann nicht getroffen werden.

  1. Welche sonstigen nichtstaatlichen Stellen für Gleichstellungsbeauftragte werden aus staatlichen Mitteln in Baden-Württemberg in welchem Umfang getragen oder gefördert?

Im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums werden zwei Geschäftsstellen der Gleichstellungsbeauftragten an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit ins-gesamt drei Stellen der Entgeltgruppen 6 bis 14 TV-L sowie Mitteln in Höhe von circa 130.000 Euro jährlich gefördert. Außerdem werden den beiden Geschäftsstellen jährlich folgende zusätzliche Mittel für die Koordination von Landesprogrammen und -maßnahmen zur Verfügung gestellt:

– Brigitte-Schlieben-Lange-Programm: circa 72.000 Euro

– Mentoring- und Trainingsprogramm: circa 82.000 Euro

– Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm: circa 8.000 Euro

Das Ministerium für Soziales und Integration trägt die Kosten für die kommunalen Gleich-stellungsbeauftragten in Höhe von bis zu 42.500 Euro im Jahr. Ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 50 Prozent ist aufgrund des Konnexitätsprinzip für die behördenexternen Gleichstellungsaufgaben notwendig. Für die Bestellung von 44 hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen sowie in den 13 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 (exklusive der Stadtkreise) sind für dieses Jahr im Staatshaushaltsplan 2,5 Mio. Euro etatisiert.

  1. Welche bestehenden Defizite in der Gleichstellung stellten die Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015 und das Jahr 2016 fest?
  2. Welche Defizite konnten im Jahr 2015 und 2016 erfolgreich beseitigt werden?

Chancengleichheit und Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen sind noch nicht um-fassend erreicht. Insbesondere in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen und in den Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben zeigen sich noch deutliche Defizite. Zudem zeigen sich noch immer Defizite in der Karriereentwicklung von Teilzeitbeschäftigten und Telearbeitenden.

Ein zentrales Defizit ist die weiterhin unzureichende Partizipation von Frauen auf Ebene der Professuren. Deren Anteil lag 2015 bundesweit bei 23 Prozent; in Baden-Württemberg bei 19 Prozent (Stand: 2014). Dies deutet darauf hin, dass die in der Gesellschaft vorhandenen Potentiale aus sachfremden Gründen nicht ausgeschöpft werden.

In den vergangenen Jahren waren kontinuierlich positive Entwicklungen zu verzeichnen. So zeigt insbesondere auch der Bilanzbericht 2015 zur Entwicklung des Frauenanteils und zur Besetzung der Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg in den Jahren von 2009 – 2013 einen deutlichen Anstieg des Frauen-anteils in den höheren Besoldungsgruppen. In den B-Besoldungsstufen konnte im Berichtszeitraum der Frauenanteil von 13,3 Prozent auf 23,5 Prozent gesteigert werden. Dar-über hinaus sind sowohl in den Obersten Landesbehörden als auch in den nachgeordneten Geschäftsbereichen die Zahl der Telearbeitsplätze deutlich ausgebaut worden. Zunehmend verzichten Dienststellen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf Kernarbeitszeiten.

Erfreulich ist, dass seit 2014 durch die erfolgreiche Teilnahme baden-württembergischer Hochschulen am Professorinnenprogramm II 43 zusätzliche Wissenschaftlerinnen auf Professuren berufen werden konnten, davon 20 in den Jahren 2015 und 2016.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales und Integration

www.conservo.wordpress.com 22.10.2016
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