(www.conservo.wordpress.com)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das aufgrund eines 2015 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes in Institutionen wie dem Europarat und den Vereinten Nationen Deutschland vertritt, hat seinen jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Darin erklärt die Bundesagentur die Grenzöffnungspolitik von 2015 zu einem notwendigen Übergang weg von der „Abschreckungslogik“ der Dublin-Verordnung hin zu einem neuen System der europäisch geordneten quotenbasierten Flüchtlingsumsiedlung und fordert,
* dass Deutschland und ganz Europa künftig höhere Zahlen an Flüchtlingen als 2015 aufnehmen und integrieren müssen,
* dass sie sich nicht mehr als Nationalstaaten sondern als vielfältige Einwanderungsgesellschaften verstehen müssen,
* dass legale Fluchtrouten für mindestens 60 Millionen Flüchtlinge aus den gescheiterten Staaten des Orients und Afrikas nach Europa eingerichtet werden müssen,
* dass der Familiennachzug insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUFl) ausgeweitet werden muss,
* dass der deutsche Steuerzahler allen Ankömmlingen Wohnraum, Bildung, Sanitärversorgung (soeben in Genf neu geschaffenes Menschenrecht!), Arbeitsmarktzugang und ein Leben gemäß hohen Menschenrechtsstandards ermöglichen muss,
* dass rassenbasierte Polizeirazzien (z.B. Schleierfahndung in Grenzgebieten gegen schwarze Geschleppte aus Italien) unterbleiben müssen,
* dass „Verbreitung antimuslimischen, antiziganischen und sonstigen rassistischen Gedankenguts“ und „jede Art von Haßrede“ vom Staat verurteilt und strafrechtlich verfolgt werden müssen,
* dass die Befugnisse der Menschenrechts- und Antidiskriminierungsstellen ausgeweitet werden müssen
* dass Menschenrechtler auf fast allen Politikfeldern in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen und
* dass Kinder von der Grundschule an eingetrichtert bekommen müssen, dass wir die Menschenrechte aller Erdenbürger auf Zuflucht und Versorgung in unserem Einwanderungsland gewährleisten müssen.
Das DIMR berichtet über Entwicklungen der verschiedenen europäischen und globalen Institutionen, in denen es aktiv ist. Es konzentriert sich dabei auf Ansprüche sozial schwacher, mutmaßlich diskriminierter Bevölkerungsgruppen gegen Leistungsträger und Steuerzahler.
Dabei handelt es sich oft um recht neue Mimosenschutzrechte und Gleichstellungsansprüche, die erst in jüngster Zeit von Diplomaten und Juristen zum Kanon der „Menschenrechte“ hinzugefügt wurden.
Es berichtet über Forderungen der UNO nach einem Strafverfahren gegen Thilo Sarrazin wegen Verletzung der Gefühle türkischer Gemüsehändler und Kopftuchmädchen-Kindergeldbezieher, die es unterstützt. Dabei zitiert es die UNO als eine Gehorsam erfordernde Autorität, verschweigt aber, dass es selber als Nebenintervenient bei der UNO genau diese Verpflichtung Deutschlands zu scharfen Einschränkungen der Äußerungsfreiheit erstritten hat.
Wie immer steht beim DIMR das Menschenrecht aller Erdenbürger auf ohne Murren zu erbringende Leistungen des deutschen Steuerzahlers bis hin zu dessen Selbstabschaffung im Vordergrund.
Daneben gibt es noch Nebenthemen wie die Gewährleistung des Wahlrechts für Geistig Behinderte und Analphabeten und eine Verpflichtung deutscher Unternehmen zur Übernahme von Verantwortung für Mißstände Afrikas.
Federführende Autoren des Berichts sind Petra Vollmar-Otto (Bild) und als wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Claudia Engelmann. Das Institut ist sehr frauen- und genderlastig, und seine Forderungen werden besonders von der rotgrünen Ecke stets vorbehaltlos propagiert, aber das erklärt wenig, denn das DIMR wurde unter Federführung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Volker Kauder (CDU), durch ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz mit seinen Aufgaben betraut.
Es handelt sich um einen privaten Verein, der vom Bundestag finanziert aber nicht kontrolliert wird, damit er frei ist, in eigenem Ermessen auf internationaler Ebene Menschenrechtsregeln mitzuentwickeln, die Deutschland binden. Wie die Leiterin des DIMR, Professor Beate Rudolf, denkt, kann man aus einer BR-Sendung erfahren. Die Sendung beginnt mit unhinterfragbaren humanitären Imperativen, die von der Rechtswissenschaft entdeckt und für alle Völker und Zeiten als verbindlich erkannt wurden. Darauf baut ein System des bunten Müssens auf.
In Euro-Buntschland stehen sich Menschenrechtler und Demokraten zunehmend unversöhnlich gegenüber. Erstere sind an der Macht und nennen Letztere „Populisten“.
Im Menschenrechtsbericht 2016 fordern sie folgerichtig auch Unterdrückungs- und Verfolgungsmaßnahmen gegen Demokraten, die wie Thilo Sarrazin menschenrechtswidrige Volksinteressen zu artikulieren versuchen. Ihnen dürfe kein Platz in Institutionen eingeräumt werden, und „rassistische“ oder anderweitig mimosenschutzverletzende Äußerungen seien eindeutiger zu verurteilen und strafrechtlich zu ahnden, wobei „Rassismus“ aus ihrer Sicht einfach der Gegenbegriff zu egalitärfrömmlerischer „Willkommenskultur“ ist. Deutschland sei dafür zu rügen, dass von Staats wegen teilweise nur „Extremismus“ bekämpft werde.
„Refugees Welcome“ lauteten die letzten Worte des sterbenden Deutschland, das schon bis zum Hals im Menschenrechtsmorast steckte, in den es mindestens fünf Jahrzehnte lang kontinuierlich eingesunken war. Wer diesen Morast kennen lernen will, dem sei die geduldige Lektüre des Berichtes ans Herz gelegt. in ihm kommt der Wille (oder die Willenlosigkeit) sämtlicher im Bundesrat vertretener Parteien und des gesamten institutionellen Gefüges der Bunten Republik zum Ausdruck. Angefangen von der aktuell maßgeblichen Auslegung des Grundgesetzes, das den Gesetzgeber gleich zu Anfang auf die „Menschenwürde“ und „Menschenrechte“ verpflichtet und somit im Effekt die Volkssouveränität durch Zeiger auf Verfassungsrichter und externe Mächte beschränkt. Die Volkssouveränität springt im GG nicht so sehr ins Auge. In den Güterabwägungen der DIMR-Juristen kommt sie gar nicht vor. Genauer gesagt kommt im bunten Müssen keine Güterabwägung vor.
„Die Menschenwürde kennt keinen migrationspolitischen Vorbehalt“, sagte zuletzt auch das BVerfG, das den Familiennachzug und die Gleichstellung von Asylbewerbern mit einheimischen Sozialhilfeempfängern erfand und das bisweilen beim DIMR Gutachten einholt. Gemäß der GG-Auslegung des DIMR legt das GG die Souveränitätsrechte in die Hände genau derjenigen internationalen Institutionen, in denen das DIMR Lobbyarbeit für die Enteignung, Entrechtung und Ersetzung des deutschen Souveräns leistet.
In Euro-Buntschland liegen grundlegende Dinge im Argen, und sie geschehen nicht einmal in Hinterzimmern irgendwelcher NWO-Verschwörer, sondern offen auf der Ebene des Rechts und der Werte. Dort wo etwa Marias Vater ein führender Schriftgelehrter ist, aber letztlich auch nur einer von vielen, die nach einem halben Jahrhundert humanitärfrömmlerischer Versumpfung unsere Welt auf einem fest gefügte Gleis selbstzufrieden in den Abgrund fahren.
Der DIMR-Bericht gibt uns bei allem Widerwillen, den man bei der Lektüre empfinden mag, auch wesentliche Schlüssel zu ihrer Veränderung an die Hand. Es reicht nicht, Merkel zu beschuldigen oder die AfD zu wählen. Es bleibt uns nichts anderers übrig, als die globalhumanitaristische Zivilreligion gezielt vom Sockel zu stoßen. Machtferne Bürger sind gerade dazu am besten in der Lage. Aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich Volks- und Bürgerrechte, die nur mit großer Vorsicht international normiert werden können. Eine Ewigkeitsgarantie gibt es am ehesten für die Volkssouveränität, denn mit ihr steht und fällt jeder Gesellschaftsvertrag. Sie bedarf keiner gerichtlichen Ewigkeitsgarantie, denn sie steht nicht nur im sondern über dem Grundgesetz. Sie ist das wahre Naturrecht. Ihr einziger Garant ist unser Wille zum Wir, zum Volk, zum Gesellschaftsvertrag. Wir müssen nichts. Müssen ist bunt. Bayern ist frei.