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Die VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V. hat bei der Staatsanwaltschaft in Berlin-Moabit Anzeige gegen Unbekannt wegen strafwürdiger Unterlassung erstattet
Der Ort des Anschlags am 27. Dezember 2016 // Fotografie: M. Sachse 12/2016
Die Behörden waren über die Gefahrenlage informiert
In seiner Anzeige vom Dienstag weist der Vereinsvorstand darauf hin, daß „im Nachgang zu diesem verbrecherischen Anschlag öffentlich wurde, dass der Täter den einschlägigen Behörden nicht nur bekannt war. Sie wussten überdies, dass dieser einen Anschlag verüben wollte“. Man habe dieses Wissen um dessen Gefährlichkeit lange gekannt. „Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen,“ so der Verein.Paragraph 13 StGB begründe die Handlungspflicht der Verantwortlichen. Der Kreis der Täter sei hier auf Personen begrenzt, die dafür einzustehen haben, dass der Erfolg, also das Verbrechen nicht eintritt (sog. Garanten). Danach unterliege es keinem Zweifel, „dass derjenige unterlässt, der einer Tat nur zusieht bzw. diese billigend ohne mögliches Eingreifen inkauf nimmt“.
Rechtzeitige Festsetzung des Attentäters unterlassen
„Selbst wenn feststehen würde, dass das aktive Handeln des Unterlassenden zwar vorsätzlich oder fahrlässig, aber nicht zurechenbar, rechtmäßig oder schuldlos war„, müsse geprüft werden, ob der Unterlassende z.B. „durch die rechtzeitige Festsetzung des Attentäters, durch die der „Erfolg“ des Attentäters abgewendet worden wäre, unterlassen hat„. Dies gelte ebenso für vorsorgliche Maßnahmen (hier die erwähnten Betonsperren), die „der Verhinderung einer Straftat im geschehenen Maße dienen und entsprechend nachvollziehbar (Nizza) und zumutbar erscheinen„, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
(Quelle: 17juni1953.wordpress.com/2016/12/28/terroranschlag-in-berlin-anzeige-wegen-unterlassung/) Quelle: Pressemitteilung der VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V. / 28. Dezember 2016: Die vollständige Presseveröffentlichung kann hier nachgelesen werden: Terroranschlag in Berlin: Anzeige wegen Unterlassung
Der Vorsitzende und die Schatzmeisterin der VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V. vor dem Landgericht Berlin Carl-Wolfgang Holzapfel // Tatjana Sterneberg
(Fotografie: M. Sachse 12/16)
Das sagte der Vorsitzende der VEREINIGUNG 17. JUNI 1953 e.V. zu den Beweggründen des Vereins (Audio-Player: http:///medienfabrik-b.de/blog/wordpress/ton_text030/ot_t01/t01w.mp3 , Pfeiltasten Hoch/Runter benutzen, um die Lautstärke zu regeln.) (O-Ton: M. Sachse im Landgericht Berlin. (Quelle: https://text030.wordpress.com/2016/12/28/az_t01w/)