Petition gegen Familiennachzug

(www.conservo.wordpress.com)

von floydmasika **)fluechtlinge-5

Wenn das „Menschenrecht auf Familiennachzug“ weiterhin Bestand hat, werden aus 2 Millionen afro-orientalischer Humanitärmigranten bald 10 Millionen. Deshalb ist es höchste Zeit, Notstandsgesetze zu verlängern und Verfassungen und Verträge zu ändern. Dies fordert eine neue Petition and die Bundesregierung, die wir unterzeichnen können: „Durch die Politik der offenen Grenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sind allein im Jahr 2015 über eine Million Migranten in die Bundesrepublik gekommen. Dieser Zustrom überfordert die deutsche Gesellschaft und stellt eine erhebliche Belastung für die Bürger dar. Durch den Familiennachzug drohen die Zahlen noch weiter zu explodieren. Die Bundesregierung muss deshalb die Möglichkeit des Familiennachzuges dauerhaft und real abschaffen. Der Anspruch auf Familiennachzug muss für Flüchtlinge und Asylbewerber über die bisherigen halbherzigen Einschränkungen hinaus außer Kraft gesetzt werden. Wenn nötig, auch durch Ergänzung des Grundgesetzes und Überarbeitung der internationalen Verträge.“

Die höchsten Richter in Karlsruhe, Paris (Conséil Constitutionnel) und Straßburg haben in den 60er Jahren beschlossen, dass Humanitärmigranten ihre wichtigsten Familienangehörigen nachziehen können. Familiennachzug oder „regroupement familial“ nannte sich das. Es verkehrt die früheren Zwecke des Rechts in ihr Gegenteil. In Wikipedia ist unter Schutz von Ehe und Familie zu lesesn:

Diese besondere Wertschätzung der Familie beruht darauf, dass sie nach Ansicht des Verfassungsgebers das ideale Umfeld für das Heranwachsen von Kindern ist, ohne die auf Dauer keine staatliche Gemeinschaft existieren kann. Die Bedeutung der Ehe liegt darin, dass sie – quasi als „Keimzelle des Staates“ – Vorstufe zur Familie ist (so ausdrücklich noch Art. 119 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“).

Seit 1948 wurde der Schutz von Kollektiven wie Familie und Volk/Nation allerdings nach und nach zugunsten eines „normativen Individualismus“ aufgegeben, der alles auf „Menschenrechte“ reduziert. So wurde aus dem Schutz der Institution der Schutz des Individuums beliebiger Herkunft auf Befriedigung von Grundbedürfnissen, die in Form von Grundrechten zu den alleinigen Säulen des Rechtssystems wurden. Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt verengte sich die Freiheitlich-Demokratische GrundOrdnung zu einem System des „normativen Individualismus“, das das Volk zugunsten einer von Richterpriestern geleiteten Kaste entmachtet. Der Humanitärstaat arbeitet mit nunmehr atemberaubender Geschwindigkeit auf die Auflösung des Volkes, der Familie und sonstiger kollektiver Subjekte hinarbeitet und drängt alle, die sich diesen Zwecken widersetzen, in die Rolle einer verfemten systemwidrigen Opposition. Es begann mit der Etablierung der Menschenrechte als Teil des Rechtssystems und als beherrschende Ideologie der staatlich zu gewährleistenden „Würde“ und Zufriedenstellung der Gleichheitsaspirationen aller Erdenbürger durch die Vereinten Nationen im Jahre 1948 und ihre immer Einpflanzung in nationales und internationales Recht in den folgenden Jahrzehnten und steigerte sich weiter durch die Verschmelzung dieser Ideologie mit dem postkommunistischen Erbe nach 1989. Der Humanitärstaat ist ein Zwilling des Kommunismus, denn er wurde zu einer Zeit in den USA entworfen, als die das Land und die Regierung stark von kommunistischer Ideologie infiziert und von Sowjetspionen infiltriert war, und der Chefkonstrukteur selber war ein Kommunist und Sowjetspion. Auch laut Marx und Engels ist die Idee der universellen Bedürfnisbefriedigung das Merkmal, das den Kommunismus vom Sozialismus unterscheidet. Fundamentale Kritik übt der französische Jurist und Historiker Prof. Jean-Louis Harouel, der die Menschenrechtsideologie in der Nachfolge des Kommunismus und weiterer früherer ähnlicher religiöser Systeme (Gnosis, Millenarismus) verortet und für ein System zur inneren Zerstörung der europäischen Zivilisation hält, das sich insbesondere über die europäischen Institutionen verfestigt hat. „Populismus“ ist laut Harouel das Streben nach Volkssouveränität, also Demokratie, aus der Sicht der Anhänger des Humanitärstaats und seines auf Selbstauflösung zielenden-Staatskultues. Es gibt noch eine Reihe von fatalen Weichenstellungen des Humanitärstaates, die von priesterähnlichen Richtern vorgenommen wurden, wie z.B.

* Pflicht zur Seenotrettung vor Libyen und Überführung der Geretteten/Geschleppten nach Italien

* „Hohe Menschenrechtsstandards“, die Rückführungen verhindern, Verfahren verzögern und dann im Laufe des Verfahrens neue „menschenrechtliche“ Grundlagen für Daueraufenthalt erzeugen.

* Antidiskriminierungs-Mimosenschutz, Gängelung der öffentlichen Meinungsbildung, Verhinderung von Assimilationsdruck

* Etablierung von islamischer kollektivistischer Herrschaft über den Steigbügel des normativen Individualismus (Entscheidungen für Kopftuch, für Minarette etc)

* Bedingungslose Sozialhilfe, Tabuisierung einer Arbeitspflicht als „Zwangsarbeit“, Alimentierung von polygamen Paschas und Schwesternbewachern

Erstmals befasst sich eine Petition mit einem systemischen Problem und scheut sich nicht, die Korrekturen von Systemfehlern des Humanitärstaates zu fordern. Dies gebietet eine dringende Notlage. Weitere Petitionen werden folgen müssen.

Anhang

* Tagesspiegel-Schreiberin Ronja Ringelstein meint, Richter dürften nicht für Höcke sein. Ihr Argument:

„… Allerdings haben alle Richter den Eid auf die Verfassung geschworen – und damit auf die Demokratie. Sie haben sich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, zu Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz bekannt. …“

Das Argument ist nicht so abwegig wie es klingt, denn das BVerfG interpretiert Menschenwürde und Gleichheit zunehmende als eine Ideologie des „normativen Individualismus“, die mit dem von Höcke kritisierten Staatskult Hand in Hand geht und von einem Mitglied des Priestertums nicht kritisiert werden sollte. Konsequenterweise löscht der Tagesspiegel kritische Kommentare.

* Karlsruher Kindersoldatendivisionen wechselten neulich mit einem Schlag ihren Status und verloren Ansprüche auf Familiennachzug. Dadurch blieben Asylindustrielle, Gemeinden und afrikanische Sippen bleiben auf Kosten sitzen.

* In Düsseldorf wurde ein 17jähriger Albaner freigesprochen, der im öffentlichen Nahverkehr laute Musik angestellt hatte und in Streit mit einem 44jährigen Passagier geriet, wobei er dann diesen „aus Notwehr“ mit einem Kantholz erschlug.

* Der Papst gesteht neuerdings Staaten das Recht zur Grenzkontrolle zu und sieht sogar Gründe für Obergrenzen. Insbesondere mahnt er seinen Klerus zu einer aufgeschlosseneren Debatte.

* Aufnahmebehörden offenbar wirken regelmäßig an Sozialbetrug mit. In Niedersachsen deckte eine Mitarbeiterin hunderte Betrugsfälle auf und wurde zum Schweigen gedrängt.

* Durch Beschlüsse von Höchstrichtern wurden eritreische Wehrdienstflüchtlinge asylberechtigt. Sie machen derzeit regelmäßig Heimaturlaub. Wer ihnen das verbieten will, vertuscht lediglich das Problem.

* Im Philosophischen Quartett konnten Peter Sloterdijk, Gunnar Heinsohn, Rüdiger Safranski und andere diese Probleme recht umfassend erörtern, bevor die Sendung durch bunte Langeweile ersetzt wurde und in der Bedeutungslosigkeit verschwand. Gunnar Heinsohn betonte wiederholt, dass er seine Kritik am humanitärstaatlichen Sozialmodell nur verhüllt äußern könne, da sie laut Rechtsprechung womöglich verfassungswidrig sei

* Der Humanitärstaat fördert neben polygamen Paschas auch müßiggehende Jungmänner, die ihre Schwestern bewachen und Konformität mit einem archaischen Familienmodell durchsetzen, welches dann an die Stelle der einstigen Monogamie tritt, die um 1960-70 zugunsten des menschenrechtlichen „Lustprinzips“ (Horkheimer) aufgegeben wurde

**) Original: https://bayernistfrei.com/2017/01/24/petition-familiennachzug/#more-35854
www.conservo.wordpress.com   25.01.2017
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