Ein „Krimineller“ als Kanzler?

(www.conservo.wordpress.com)

Von Thomas Böhm *)

Martin Schulz, der “gute” Mensch von  Würselenschulz

Dort, wo normale Menschen ein Gehirn haben, finden sich bei Journalisten riesige Gedächtnislücken. Anders ist es nicht zu verstehen, dass jetzt so viele Medien den neuen Kanzlerkandidaten der heruntergekommenen SPD dermaßen in den Himmel jubeln.

Kramt man nämlich in den Mottenkisten der Redaktionen, so könnte man so einiges Übles über Martin Schulz herausfischen.

Vor knapp vier Jahren schrieb zum Beispiel Ulli Dönch im „Focus“ über den Mann, der Deutschland ab September dieses Jahres in den Abgrund führen möchte, folgendes:

Eigentlich sollte man über Martin Schulz nur lächeln. Über seine grenzenlose Eigenliebe, sein Machtgehabe und seine Wichtigtuerei. Doch der Mann ist gefährlich. Denn Martin Schulz ist seit über einem Jahr Präsident des Europäischen Parlaments. Und damit Herr über 754 Abgeordnete, die durch ihr ständiges Reisen zwischen Brüssel, Straßburg und Luxemburg nicht nur gigantische Kosten produzieren. Sondern bisweilen auch höchst brisante Gesetze.

Einer dieser Beschlüsse könnten schon bald die berühmt-berüchtigten „Eurobonds“ sein – also gemeinsame Staatsanleihen starker und schwacher EU-Länder. Eindeutiger Nutznießer wären Staaten wie Portugal, Spanien oder Italien, die dann für ihre Kredite deutlich niedrigere Zinsen aufwenden müssen. Klarer Verlierer wäre Deutschland, das diese Zins-Subvention letztendlich bezahlen würde – und deshalb bisher auch strikt gegen „Eurobonds“ ist.

Das weiß auch Martin Schulz. Deshalb tarnt er die Giftpapiere gern als „Schuldentilgungsfonds“. So wie vergangene Woche im „Handelsblatt“: „Dieser Fonds würde den Krisenstaaten einen Teil ihrer Zinslast abnehmen.“ Der scheinbar vernünftige Plan: Der Fonds übernimmt alle Staatsschulden eines Eurolandes, die 60 Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten (Brutto-Inlandsprodukt) – für dieses Defizit haften dann alle 17 Euroländer gemeinsam (wie bei den „Eurobonds“). Wenn alle dann solide wirtschaften, wären die Schulden des Fonds in 25 Jahren abgebaut. Und genau das ist der Haken: Wer kontrolliert diesen Sparkurs oder bestraft neue Schulden-Sünden? Wohl niemand. Denn wenn wir aus der kurzen, leidvollen Geschichte des Euro eines gelernt haben, dann dieses: Jeder Vertrag wird irgendwann von irgendjemandem gebrochen.

„Alle Macht zu mir!“

Umso schlimmer, dass einflussreiche Politiker wie Schulz uns diesen angeblichen „Schuldentilgungsfonds“ trotzdem unterjubeln wollen. Doch was ist dieser Martin Schulz eigentlich für einer? Das lässt man ihn am besten selbst beantworten. Denn niemand kann ihn so gut entlarven wie er sich selbst. Diese Woche ließ er sich von einem norddeutschen Nachrichtenmagazin porträtieren. Und wollte den Kollegen zeigen, was für ein toller Hecht er ist: „Alle Macht zu mir!“ (http://www.focus.de/finanzen/doenchkolumne/sein-lieblingsspruch-ihr-seid-alle-entlassen-eu-parlamentspraesident-schulz-unser-groesster-wichtigtuer-in-bruessel_aid_937381.html)

Und auch „Report Mainz“ war im Jahre 2014 noch recht investigativ:

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), hat während mehrerer Wahlkampfveranstaltungen im In- und Ausland das so genannte Tagegeld der EU in Höhe von 304 Euro pro Tag erhalten. Dies geht aus einer schriftlichen Antwort eines Sprechers von Martin Schulz auf eine Anfrage des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ und den veröffentlichten Wahlkampfterminen von Schulz hervor. Die Tagegelder für EU-Parlamentarier sind eigentlich für Ausgaben im Rahmen der Parlamentsarbeit vorgesehen, vor allem für Unterkunft und Verpflegung in Straßburg und Brüssel.

Nach Unterlagen des EU-Parlaments, die REPORT MAINZ vorliegen, steht dem Parlamentspräsidenten – im Gegensatz zu allen anderen Abgeordneten – das Tagegeld nicht nach Anwesenheit, sondern automatisch an 365 Tagen im Jahr zu. Damit bekommt er jährlich zusätzliche steuerfreie Gelder in Höhe von knapp 111.000 Euro.

Der Speyerer Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim sagte dazu gegenüber REPORT MAINZ: „Man könnte dem Parlamentspräsidenten eine Amtszulage geben, die müsste dann aber voll versteuert werden. Was jetzt geschieht ist ein verschleiertes, steuerfreies Zusatzeinkommen und das ist ein Missbrauch.“…

…Martin Schulz hatte REPORT MAINZ gegenüber am 22. April 2014 am Rande einer Wahlkampfveranstaltung bestritten, die 365 Tagessätze zu erhalten. Erst auf schriftliche Nachfrage hin erklärte sein Sprecher, dass er dieses Geld seit Amtsantritt 2012 bekomme habe – bis zum 18. April 2014. Das Ende der Zahlungen habe Schulz kurz nach seiner Wahl zum Spitzenkandidaten der europäischen Sozialdemokraten Anfang März verfügt. Trotz mehrfacher Nachfragen von REPORT MAINZ legte der Parlamentspräsident hierfür jedoch keine Belege vor. Der Jurist Hans Herbert von Arnim hält eine einfache Verzichtserklärung für nicht ausreichend. Wörtlich sagte er gegenüber REPORT MAINZ: „Er müsste rechtswirksam darauf verzichten, sonst läuft das Geld, auch wenn es vielleicht noch nicht auf seinem Bankkonto steht, auf und er kann dann später darüber verfügen. Sollte das so sein, dass er nicht rechtswirksam darauf verzichtet hat, dann wäre das ein richtiggehendes Täuschungsmanöver.“ (http://www.swr.de/report/presse/eu-tagegeld/-/id=1197424/did=13302262/nid=1197424/gc8skf/)

Wir lesen also „Missbrauch“, „Täuschungsmanover“, „unterjubeln“ – sorry, ich bin zwar kein Jurist, aber für mich riecht das alles gewaltig nach Betrug. Wenn ich zum Beispiel eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung erhalte, gehe ich zum Anwalt und wenn mir jemand schlechte Ware angedreht hat, zeige ich ihn an.

Wir lesen dazu auf einer Seite eines Anwalts:

Die Strafe für einen einfachen Betrug ist dem § 263 Abs. 1 StGB zu entnehmen. Das Gesetz sieht als Strafmaß Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Verurteilung wegen Betruges führt zu einem Eintrag in das das Bundeszentralregister und wird regelmäßig in ein Führungszeugnis aufgenommen…

Ein schwerer Betrug liegt nach § 263 Abs. 3 StGB vor, wenn man…

…gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

oder

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

der

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

oder

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht

oder

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Im Falle eines schweren Betruges erhöht sich das Strafmaß deutlich. Das Gesetz sieht als Strafe nur noch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine Geldstrafe ist regelmäßig nicht mehr möglich… (http://www.rechtsanwalt-betrug.de).

Nun gibt es in der Angelegenheit „Schulz“ keinen Kläger, und außerdem kann man dem Herren aufgrund seiner Tätigkeit auch keine „Immunschwäche“ nachweisen, so dass es schwer sein wird, ihn offiziell als „kriminell“ zu bezeichnen. Er wird also weiterhin als umjubelter Kanzlerkandidat gehandelt werden.

Aber wie heißt es doch so schön: Jedes Volk bekommt die Politiker, die es verdient.

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*) Der Berufsjournalist Thomas Böhm ist Chefredakteur des Mediendienstes „Journalistenwatch“ (kurz: „JouWatch“) und ständiger Kolumnist bei conservo.
http://www.conservo.wordpress.com   28.1.2017

 

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