(www.conservo.wordpress.com)
Noch-Kanzlerin Merkel, Noch-Bundespräsident Gauck und andere (unbedarfte) Politiker in Deutschland sind der Auffassung, „dass der Islam mittlerweile auch zu Deutschland gehöre.“
Ist das richtig? – Diese Frage soll im Folgenden näher untersucht werden.
Der Islam ist unzertrennlich verbunden mit dem Koran und den Hadithen, das sind geschichtliche Erzählungen, Berichte und Überlieferungen, die Zug im Laufe der Zeit um Zug als verbindliche Regeln zum Koran hinzukamen. Zusammen mit der Scharia bilden sie die wichtigsten politischen, theologischen und gesellschaftlichen Gesetze, Regeln und Ordnungen im Islam.
Die Scharia beinhaltet die gesamte Rechtsordnung im Islam, eine komplette Gesetzgebung, vergleichbar unserem Grundgesetz (GG) und unseren Gesetzen in Deutschland.
Der Koran und die Hadithe regeln somit den gesamten politischen, theologischen und gesellschaftlichen Alltag im Islam – und das absolut und ausschließlich!
Strategie, Politik, Alltag im Islam
Dem Koran nach ist es Muslimen bei Todesstrafe verboten, sich vom Islam abzuwenden und die Religion zu wechseln.
Der politisch-strategische Islam erhebt ungeniert den Anspruch auf die Weltherrschaft und ruft alle Muslime dazu auf, dieses Ziel mit allen Mitteln zu erreichen.
Dialogveranstaltungen mit anderen Gesellschaften, Kulturen und Religionen sehen Muslime ausschließlich als Interesse der „Ungläubigen“ am Islam und als Anzeichen der möglichen Bereitschaft zum Konvertieren zum Islam an, niemals jedoch umgekehrt oder als Zugeständnis eines gleichberechtigten Nebeneinanders.
Muslime dürfen grundsätzlich keine anderen Regionen oder andere Gesellschaften akzeptieren als den Islam.
Freundschaften zu „Ungläubigen“ sind grundsätzlich untersagt, es sei denn, sie nutzen dem politischen Islam und seinen Zielen.
Assimilation oder Integration in andere Gesellschaftsformen als dem Islam ist Muslimen bei Strafe verboten (siehe auch diesbezügliche Äußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan in Düsseldorf und Köln).
Zitat R. Erdogan u.a. vom 06.12.1997: „Die Demokratie ist nur ein Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind (Anmerkung Autor: Dieses Ziel ist die Islamisierung Europas). Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten“ ( http://www.bpe-online.net sowie http://paxeuropa.de/wp-content/uploads/Schachtschneider-Islamische-Rel-igionsaus%C3%BCbung-in-Deutschland.pdf)
„Kairoer Konferenz der islamischen Menschenrechte“ 1990
Zuletzt dort wurde einerseits erneut festgelegt, dass die Scharia die einzige Gesetzgebung der Menschenrechte im Islam ist, und andererseits seitens der Islamstrategen der Weg zur Islamisierung Europas besprochen und beschlossen. Die Folgen sehen wir heute in fast allen europäischen Staaten und Städten. Zur Eroberungsstrategie des Islam gehört es z.B., sogenannte Brückenköpfe in Europa zu bilden. Von diesen Brückenköpfen aus werden dann immer größerer Landstriche in den jeweiligen Ländern islamisiert, bis das ganze Land islamisiert ist. (https://de.europenews.dk/Kairoer-Erklaerung-der-Menschenrechte-im-Islam-Widerspruch-zum-internationalen-Verstaendnis-der-Menschenrechte-78546.html)
Zweidrittel aller Muslime in Deutschland gaben einer aktuellen Befragung nach an, dass ihnen die Regeln des Islam und der Scharia wichtiger als das Grundgesetz und die deutschen Gesetze sind.
Einige Scharia-Beispiele:
Nach der Scharia steht die Todesstrafe z.B. auf:
-Ehebruch (bei Frauen Steinigung), auf Homosexualität (Erhängen) und – ggf. auf Konfessionswechsel aus dem Islam.
– Straßenräubern und Dieben werden Hände und Füße abgehackt .
– Eine Frau erbt nur die Hälfte eines Mannes.
– Außerehelicher Geschlechtsverkehr: Steinigung oder lebenslanger Hausarrest.
Eine vergewaltigte Frau muss vier männliche Zeugen aufbringen, die belegen, dass diese tatsächlich vergewaltigt wurde.
Um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Unter diesen Scharia-Prämissen werden in Saudi-Arabien fast jeden Freitag nach dem Gebet hinter der Moschee Menschen geköpft, gesteinigt oder erhängt.
Die Gesetzgebung im Koran ist nachzulesen z.B. unter: htttp://bitimage.dyndns.org/german/AbdAlMasih/Die_Harten_Strafen_Des_Islams_2001.doc
Im Islam herrscht ausschließlich das Primat der Scharia!
Im Islam gibt es keine Gleichberechtigung, keine Meinungsfreiheit, keine Mitbestimmung, keine Selbstbestimmung; keine Toleranz gegen Andersdenkende und Andersgläubige. Insofern kann man das islamische System durchaus mit dem von totalitären Staaten vergleichen.
Muslime behaupten: “Islam heißt Frieden“. In Wirklichkeit bedeutet es jedoch „Befriedung“ im Sinne von Eroberung und Unterwerfung unter den Islam. Nur im „islamischen Haus“, im „Dar al islam“, soll herrscht Frieden, ansonsten nicht. Aber auch dort herrscht nicht Frieden, wie wir fast täglich in der Welt sehen und hören können.
Der Salafismus (ultra-fundamentalistische Ausrichtung der Sunniten), in Ägypten oder Saudi Arabien ist es der Wahhabismus, ist eindeutig verfassungsfeindlich. Deren Anhänger geben im Vieraugengespräch mehr oder weniger offen zu, nur die Scharia als einzig geltendes Gesetz anzuerkennen und diese auch in Deutschland einführen zu wollen, sobald sie Gelegenheit dazu bekommen, d.h., sobald sie in der Mehrheit sind. Das deutsche Grundgesetz und die deutschen Gesetze lehnen sie völlig ab.
Was ist der Islam eigentlich wirklich?
Der Islam ist in erster Linie eine politische Ideologie (bzw. eine zivile Religion) zur Machterlangung und zur Unterwerfung, erst nachgeordnet eine theologische Religion nach unserem westlichen Verständnis: http://www.planet.wissen.de/kultur/religion/islam/pwieislamischerfundamentalismus100.html
Der Islam kann demnach gar nicht zu Deutschland gehören, weil der Islam die Grundlagen des GG nicht anerkennt. Das GG der Bundesrepublik Deutschland basiert auf der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“ und verinnerlicht dessen Werte in seinen Artikeln sowie in seiner gesamten Gesetzgebung.
Der Islam erkennt die UN-Menschenrechte aber in der Form nicht an.
Er hält sich stattdessen an die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ (KEMR) von 1990. Diese KEMR basieren aber maßgeblich auf den Vorschriften der Scharia, der islamischen Rechtordnung, die mit unseren deutschen Gesetzen überwiegend absolut nicht kompatibel sind.
Islam ist keine Religion
Solange die Gewalt zu den offiziellen Grundlagen und Äußerungsformen des Islam gehört, kann er unmöglich eine “Religion” im Sinne des Artikel 4 des GG (Glaubensfreiheit) sein. Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zu Gewalt greift, nur weil sie sich “Religion” nennt. (https://www.igfm.de/themen/scharia/islamische-menschenrechtserklaerungen/kairoer-erklaerung/ sowie https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam#Vergleich_mit_der_Allgemeinen_Erkl.C3.A4rung_der_Menschenrechte)
Vor diesem Hintergrund kann sich der Islam als theologische Religion nicht auf Art. 4 unseres GG berufen.
Zusätzlich auch deshalb nicht, weil der Geltungsbereich des GG zunächst den Staatsbereich der Bundesrepublik Deutschland sowie das deutsche Volk erfasst (s. letzter Satz der Präambel). Weiterhin hat der Schutz des GG, der Schutz des deutschen Staates und des deutschen Staatsvolkes, grundsätzlich Vorrang auch vor allen anderen Rechten, auch vor der Freiheit des Glaubens nach Artikel 4 GG (das gilt auch für Art. 16a, dem „Asylrecht“).
Vor diesem Hintergrund darf der Islam in Deutschland nicht als GG-kompatible Religion im Sinne des GG anerkannt werden.
Das ist die Auffassung fast aller regierungsunabhängigen(!) Islamwissenschaftler, Staatsrechtler und Theologen. (https://de.europenews.dk/-Koransuren-die-im-starken-Widerspruch-zu-Artikel-4-Grundgesetz-stehen-78531.html)
Der Islam verbirgt seine machtpolitischen und machtstrategischen Interessen und Ziele listig hinter den vorgeschobenen theologischen Interessen.
Aufgrund seines globalen Entscheidungsbildes darf man den Islam in der heutigen Form als intolerant, undemokratisch (sogar als demokratiefeindlich) und antichristlich bezeichnen, da er grundsätzlich alles Andersdenkende und Andersgläubige ablehnt und diese sogar mit allen Mitteln bis hin zum Mord bekämpft. Gewalt und Krieg gehören im Islam in der letzten Eskalationsstufe zu legitimen Mitteln, um die ideologischen und politischen Ziele des Islams zu erreichen.
Strenggläubige Muslime lassen sich vor diesem ideologisch-repressiven Hintergrund kaum integrieren, weil ihnen das seitens ihrer islamischen Ideologie, seitens der Scharia und seitens der geistlichen Führerschaft bei Strafe verboten ist.
Solange der Islam keine Aufklärung und keine Erneuerung erfährt, solange es im Islam keine klare Gewaltenteilung gibt (Säkularisierung), solange der Islam nicht die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN“ akzeptiert, solange der Islam die Scharia über das deutsche GG und die deutschen Gesetzte stellt, solange kann sich der Islam nicht darauf berufen, eine theologische Religion zu sein, die GG-konform zu Art. 4 GG ist und damit nicht die dort garantierten Glaubensfreiheit für sich in Anspruch nehmen.
Mehr noch, hiernach müsste der Islam als solcher in Deutschland verfassungsrechtlich sogar verboten werden.
Frau Göring Eckardt von den Grünen (einige Semester Theologie studiert) widerspricht denn auch richtigerweise Noch-Kanzlerin Merkel und Noch-Bundespräsident Gauck, in dem sie in einer TV-Sendung 2015 öffentlich richtig stellte (Zitat): “Richtig muß es heißen: Nicht der Islam gehört zu Deutschland, sondern Muslime können zu Deutschland gehören“.
– So wäre es richtig definiert!
Fazit
Der Islam strebt gar keine Integration in unsere westlichen Gesellschaften, in unsere Wertesysteme an. Nein, im Gegenteil, er strebt die Eroberung Europas und die Unterwerfung der europäischen Völker Europas unter den Islam und unter die Scharia an, so wie er das schon seit nahezu 1000 Jahren versucht. Auch die Kreuzzüge des Mittelalters sind im islamischen Langzeitgedächtnis nicht vergessen … und sind für jene auch noch nicht beendet.
Und Rom ist nach wie vor ein zu beseitigendes Primär-Feindziel.
Zitat Prof. Dr. Bassam Tibi (Deutsch-Syrer, sunnitischer lslamkritiker):
„Man muss offen sagen, die Religion des Islam erlaubt die Integration nicht. Ein Muslim darf sich einem Nichtmuslim nicht fügen. …“ (Quelle Fokus 29/2005)
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