Pakistanischer Vergewaltiger zu nur 4 Jahren für 6 Taten verurteilt

vergewaltigung(www.conservo.wordpress.com)

Von Verfolgter *)

Staatsanwalt: „Einzelfall“

Eine Freiheitsstrafe für den 26-jährigen pakistanischen Flüchtling Asif M. hat die zweite Kammer des  Berliner Landgerichts ausgesprochen. Für insgesamt sechs Taten, also  eine Vergewaltigung, eine versuchte Vergewaltigung und vier weitere sexuelle Übergriffe wurde er zu insgesamt 48 Monaten Freiheitsstrafe  verurteilt. Da  bei einer guten Führung nach 2/3 Strafverbüßung ein Häftling in der Regel wieder entlassen wird, bedeutet dies, daß er mutmaßlich nach ca 32 Monaten wieder frei kommt. Insgesamt säße er dann pro Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff 5,3 Monate im Gefängnis.

Der Geflüchtete (laut seinen Angaben mit 15 Jahren vor der Taliban) suchte sich seine Opfer, die allein unterwegs waren, im Frühling und Sommer letzten Jahres nachts auf der Straße aus. Stieß er auf Ablehnung, übte er brutale Gewalt gegen die Frauen aus. Vor Gericht erklärte der Pakistani, daß es schwer ist, eine Freundin zu bekommen, wenn man Flüchtling ist und nichts zu bieten hat.  Allerdings war der Pakistani bereits mehrere Jahre in Griechenland, dann ergriff er die Flucht nach Österreich, und schließlich vor zwei Jahren, musste er noch einmal die Flucht ergreifen und nach  Deutschland kommen.

Nur ein Opfer hat sich das Urteil im Gerichtssaal angehört. Ob die weiblichen Opfer jemals wieder ohne Angst Alltagssituationen meistern können, steht in den Sternen.  Eine Frau hat sich wochenlang in ihrer Wohnung eingesperrt. Sie musste üben, wieder das Haus verlassen zu können. Erste Etappe 50 Meter, dann 100. Nachts wird wohl keine der Frauen mehr auf die Straße gehen.

Der Staatsanwalt und der Anwalt des Opfers beendeten ihre Plädoyers mit einem Appell: Bei diesem Prozess handele es sich um einen Einzelfall, es sei falsch, daraus eine Diskussion über Flüchtlinge zu entfachen.  Ein solches Bekenntnis scheint nötig zu sein, um angesichts der heutigen menschenrechtsreligiösen Stimmung in der maßgeblichen Öffentlichkeit mit Forderungen nach Bestrafung von ausländischen Gewalttätern nicht anzuecken.

Man wünscht sich selbstverständlich keine Diskussion darüber, in wie weit die Klientel des Humanitärstaats (einschließlich seiner Richter-Priester) eine besonders hohe sexuelle Gewaltkriminalität aufweist und woran das liegen mag.  Tichys Einblick hat sich dennoch mit der Frage beschäftigt. Zudem dürfte es eine spannende Diskussion sein, wie die Höhe der Strafe zu werten ist.  Während die Menschenrechtsreligion verlangt, dass alle Menschen und Menschengruppen gleich und austauschbar zu sein haben, kommen in der Rechtsprechung vor Gericht immer wieder Wünsche nach Berücksichtigung besonderer kultureller Befindlichkeiten der Täter zur Sprache.  Ostafrikaner hätten bei sexueller Nötigung ein geringeres Schuldbewusstsein, wurde in Bayern etwa kürzlich argumentiert.

Noch schwieriger wird die Frage bei genetisch bedingten psychischen Eigenschaften, die  zu verminderter Schuldfähigkeit führen können.   Eine dem „normativen Individualismus“ verpflichtete Rechtsprechung tut sich schwer, Strafen deshalb auszusprechen, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, Personen mit gefährlichen psychischen Profilen aus dem Verkehr zu ziehen.

Beim so genannten Rape-Flashmob in Köln kamen Täter teilweise mit nur 100 Euro Strafe davon. Viele Taten mit körperlichen Attacken wurden unter „Taschendiebstahl“ erfasst. Damit könnte dann auch noch der falsche Eindruck entstehen, die Kölner „Rape-Flashmob“ Flüchtlinge ginge es trotz Sozialleistungen zu schlecht, und müssten sich den Rest zusammenstehlen. Im Verhältnis dazu wäre das Urteil eher hart.

Ein Kommentator merkt an:

In anderen Ländern wird unter „hart“ etwas anderes verstanden. In China führen sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen an Frauen  regelmässig zur Todesstrafe oder mindestens zu lebenslänglich. Eine Diskussion darüber,  ob man Opfer z.B. auch durch längere Haftstrafen für die Täter besser aufbauen und helfen kann, könnte Deutschland guttun

Anhang

* Landshut: Eine 21-jährige Krankenschwester wird von 2 syrischen Flüchtlingen sexuell attackiert, und konnte sich auf clevere Art und Weise vor schlimmeren retten. Trotz dieser Vorfälle wird der Flüchtling nicht abgeschoben, berichtet Zuwanderung.net.

* Linke und der ADAC haben Zweifel am Einkommen der   bayerischen Ausländermaut geäußert.  Ein ADAC-„Gutachten“ errechnet einen Verlust von 250 Millionen Euro. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt geht hingegen von jährlichen Nettoeinnahmen von 520 Millionen Euro aus. Der Unterschied erklärt sich dadurch, daß Ralf Ratzenberger schätzt, daß nur 10 Millionen Vignetten an ausländische Kraftfahrzeugnutzer verkauft werden,  und nicht die fast 30 Millionen, die Dobrindt annimmt. In Bezug auf Ausnahmeregelungen für die Grenzregionen hat Alexander Dobrindt klar gemacht, daß er keine Ausnahmen von der Maut möchte.

* Viele neuere Vergewaltigungsfälle finden sich bei Politikversagen und Rapefugees.

* Der Kanal „Wir selbst“ geht den jüngsten Entwicklungen bei der AFD und Pegida am Fall Tatjana Festerling auf den Grund und  weckt Zweifel an kursierenden Erzählungen. * Der Kanal „SteuerXL“ analysiert den Kapo des Westlichen Lagers, der wegen seines herrischen Weltenrichtertums derzeit zu Unrecht unter die „Populisten“ eingereiht wird.  Im Konflikt „Die Menschenrechte gegen das Volk“ (Harouel) ist die Position von Schulz glasklar. Zuletzt fordert er ein Verbotsverfahren gegen die AfD, das dank zunehmend humanitärfrömmlerischer Rechtsprechung nicht einmal ganz abwegig erscheint.

* (Original: https://bayernistfrei.com/2017/02/10/vergewaltigung/)

www.conservo.wordpress.com   11.02.2017
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Conservo-Redaktion