Abtreibung: Unbefriedigende Antwort des Bundestagspräsidenten Lammert

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Abtreibung neuVon Ulrich Ehnert (an conservo)

Auf die Mail an den BT-Päsidenten Lammert, die ich Ihnen kürzlich zusandte (siehe https://www.conservo.blog/2017/02/21/gedenken-der-opfer-des-nationalsozialismus-und-damit-der-euthanasietoten-damit-auch-der-durch-abtreibung-getoteten/), habe ich wider Erwarten sogar eine Antwort erhalten, allerdings eine mich nicht befriedigende. Hier ist der Text der Antwort aus dem Büro des Bundestagspräsidenten (Hervorhebungen durch P. H.):

Ihr Schreiben an den Bundestagspräsidenten PuK 3/002 – 4454/86965  

(Von: Praesident Post post.praesident@bundestag.de An: ulrich.ehnert@arcor.de – 27. Februar 2017)

Sehr geehrter Herr Ehnert,

Ihre E-Mail vom 10. Februar 2017 ist im Büro des Bundestagspräsidenten, Prof. Dr. Norbert Lammert, eingegangen und wurde hier zur Kenntnis genommen.

Ihr teils drastisch formuliertes Plädoyer gegen Schwangerschaftsabbrüche, insbesondere die Einstufung dieser als „Genozid“, die hier nicht nur nicht geteilt, sondern ausdrücklich zurückgewiesen wird, möchte ich nicht unkommentiert lassen:

Der Präsident des Deutschen Bundestages ist sich der Verantwortung der Politik für das ungeborene Leben, aber auch für die Schwangeren, bewusst. Seit vielen Jahren engagiert sich Herr Prof. Dr. Lammert für den Verein „donum vitae“, der sich zum Ziel gesetzt hat, Schwangere zu beraten, die sich aus psychischen Gründen oder wegen einer diagnostizierten Behinderung des ungeborenen Kindes nicht in der Lage sehen, das Kind auszutragen. Wie ungeborenes Leben am besten geschützt werden kann, dafür gibt es nach Ansicht von Herrn Prof. Dr. Lammert gerade in Konfliktsituationen keine „Patentlösung“. Es gelte deshalb, immer wieder neu nach angemessenen, überzeugenden Antworten zu suchen.

Die Frage der Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs gehört zu diesen außergewöhnlich schwierigen Fragen, in der der Deutsche Bundestag 1995 nach langer, schwieriger und ernsthafter Diskussion eine Entscheidung getroffen hat. Nach der gesetzlichen Regelung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch demnach rechtswidrig, wird jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die verpflichtende psychosoziale Beratung, die ergebnisoffen und zielorientiert für den Schutz des Lebens zu erfolgen hat, das heißt, sie lässt sich von dem Bemühen leiten, der Mutter Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Alle Erfahrung hat gezeigt, dass eine dem Leben verpflichtete Beratung im Rahmen der gesetzlichen Konfliktberatung in der Lage ist, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch ernsthaft in Erwägung ziehen, Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Dafür spricht auch, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche laut Statistischem Bundesamt in den vergangenen zehn Jahren fast durchweg gesunken ist und heute weit unterhalb des Niveaus von 1996 liegt.

Eine sachliche Verknüpfung zwischen den Opfern des Nationalsozialismus und der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, wie Sie sie herstellen, ist jedoch weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Der rassisch motivierte, industriell ausgeführte Mord an mehreren Millionen Menschen hat nichts zu tun mit Gewissensentscheidungen von Frauen, für die der Bundestag in intensiven und kontroversen Debatten um den angemessenen rechtlichen Rahmen gerungen hat. Mit Ihrem Vergleich relativieren Sie überdies die Schwere und Grausamkeit des in der Menschheitsgeschichte einzigartigen Verbrechens des Holocaust.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag, Jenny Drewek, Presse und Kommunikation, Referat Texte, Anfragen (PuK 3), Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, www.bundestag.de, Telefon: +49 30 227-34094, Fax: +49 30 227-36548

www.conservo.wordpress.com   3.3.2017
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