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Heiko Maas und die Zensur
Unter der Überschrift: “Die Zensur ist wieder da – Heiko Maas will mit einem Gesetz gegen “Hasssprache” im Internet auch politische Gegner einschüchtern“, berichtete die JUNGE FREIHEIT auf ihrer Titelseite vom 24. März 2017 von den Plänen des Justizministers Heiko Maas, einem sogenannten “Netzwerkdurchsetzungsgesetz”, kurz “Netz DG”, zum Durchbruch zu verhelfen, das bislang als Entwurf vorliegt, der jetzt dem Bundeskabinett zugeleitet wurde und dem das Kabinett zustimmte.
Es geht darum “Hassmails” und “Fake News” zu unterbinden.
“Dieser Gesetzentwurf würde jedem Despoten zur Ehre gereichen”, schreibt die JUNGE FREIHEIT, was diese wie folgt begründet:
Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter, alle “offensichtlich rechtswidrigen” Inhalte ihrer Nutzer innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Nicht ganz offensichtliche Fälle sind binnen sieben Tagen zu prüfen. Wird dann nicht gelöscht, drohen Privatpersonen Bußen bis zu 5 Millionen Euro, Unternehmen der zehnfache Betrag.
Wohlgemerkt: Die Pflicht zur Löschung besteht bereits, wenn der Inhalt “rechtswidrig” ist, was nicht heißt, dass er auch strafbar sein muss. Betroffen sind bislang nur in Deutsch abgefasste Beiträge.
Zu löschen sind beispielsweise Beiträge, die den öffentlichen Frieden stören, den Bundespräsidenten und religiöse Bekenntnisse verunglimpfen, volksverhetzend sind oder allgemein den Ehrenschutz tangieren, also beleidigen, verleumden oder übel nachreden.
Es muss nur gelöscht werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden die Fälle übernehmen, ist nicht vorgesehen – wohl weil sich oft herausstellen würde, dass gar keine Strafbarkeit vorliegt. Aus strafrechtlicher Sicht besteht also kein Handlungsbedarf.
Und wo liegt die Grenze zwischen rechtswidrigen Äußerungen und solchen, die noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind?
Wie ist z. B. ein großflächiger Heckscheibenaufkleber mit der Aussage: “Wir pilgern mit Martin Luther nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen”, zu verstehen?
Berichtet wurde darüber in ideaSpektrum vom 05.04.2017 auf Seite 10. Wie zu lesen war, hat das Landgericht Münster entschieden, dass solche und ähnliche Sprüche zwar “unpassend”, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Würde das auch für die Aussage: “Auf nach Berlin und die Volksverräterin Merkel ….!”, gelten? Es würde sicher unter die Zensur fallen, Frau Merkel als “Volksverräterin” zu bezeichnen. Besser wäre vielleicht die Formulierung:
“Ich hätte große Probleme, wenn ich beweisen müsste, dass Frau Merkel keine Volksverräterin ist.”
Nicht aufgeführt ist das Verbreiten kinderpornographischen Materials und die Verletzung von Privatgeheimnissen.
Die Gesetzesvorlage enthält unbestimmte Rechtsbegriffe. Während Richter oft tagelang darüber nachsinnen, ob Äußerungen als Verleumdung, Volksverhetzung oder Bedrohung zu werten sind, sollen diese Fragen von Privatunternehmen innerhalb von 24 Stunden geklärt werden.
Sind Facebook, Twitter usw. personell überhaupt in der Lage, sämtliche Nachrichten zu lesen und auf “politische Korrektheit” zu prüfen? Beim Betrachten des Gesetzentwurfes im Internet fällt zudem auf, dass es sich dabei um ein bürokratisches Monster handelt, das geeignet ist die sozialen Netzwerke mittels der Bürokratie lahmzulegen.
Es wird dazu eine Art Unter- und Überwachungsbehörde eingerichtet. Vorgesehen sind unter anderem sehr detailliert aufgeschlüsselte vierteljährliche Berichte der sozialen Netzwerke, über den Umgang mit “Hassbotschaften” und den jeweiligen Ergebnissen, die unter anderem im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind. Dazu gibt es so etwas, wie eine Kontrolle der Kontrolleure und andere Besonderheiten.
Über die Höhe der Bußgelder, die zwischen 5 und 50 Millionen Euro liegen, sollen die Amtsgerichte, ohne öffentliche Verhandlung, entscheiden.
Die Grüne Renate Künast fordert bereits weitere Verschärfungen: Sie will auch den “Graubereich zwischen grob unhöflichen und strafbaren Äußerungen” erfassen, um den “sozialen Frieden” zu schützen.
Wie ist das alles zu bewerten?
Während meiner Kindheit in der DDR erklärte mir meine Mutter, dass man im Westen auch über die Regierung schimpfen darf, ohne dafür eingesperrt zu werden. Das überraschte mich sehr, denn in der DDR sprach man öffentlich nur im Flüsterton miteinander, und mir wurde ständig eingeschärft, niemanden zu erzählen, über was bei uns zuhause gesprochen wird.
Die Meinungsfreiheit ist für mich deshalb – ebenso wie die Freiheit von Forschung und Lehre – das höchste Rechtsgut, und ich reagiere allergisch, wenn ich den Eindruck habe, dass diese noch weiter eingeengt werden soll, denn wir haben bislang schon eine Reihe von Maulkorbgesetzen, einschließlich den ständigen Bestrebungen in Sachen “politisch korrekter” Sprache.
Zur freien Meinungsäußerung gehört für mich auch, dass man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen muss, sondern dass man auch mal mit deftigen Worten “Klartext” und “Tacheles” reden kann, so wie einem der Schnabel gewachsen ist, selbst wenn man dabei überzieht.
Eigentlich war vorauszusehen, dass die sozialen Netzwerke, in denen man sich ungehemmt anonym äußern kann, auch der menschlichen Bosheit Tür und Tor öffnen. Die sozialen Netzwerke können so zu einem rechtsfreien Raum werden, in dem nach Herzenslust ungestraft beleidigt, gedroht, gemobbt und mittels Falschmeldungen gelogen werden darf.
Auch wenn sich hier auf der einen Seite ein Sumpf herausgebildet hat, ist es doch so, dass man auf der anderen Seite vieles erfährt, was in den “Qualitätsmedien” beschwiegen oder verschwiegen wird.
Auch die “Qualitätsmedien” nehmen es mit der Wahrheit nicht immer so genau und sind zudem völlig auf den Zeitgeist ausgerichtet, weshalb fast alles in einer bestimmten Linie ausgerichtet ist und der Medienkonsument dadurch unmerklich gelenkt wird.
Die sozialen Netzwerke, in denen auch andere Auffassungen vertreten und ungefiltert Nachrichten verbreitet werden, sind so zu einer notwendigen zusätzlichen Informationsquelle und damit für die Medien zu einer ärgerlichen Konkurrenz geworden, und wie zu hören ist, sollen sich auch Politiker gern der sozialen Netzwerke bedienen.
Eine freie, unzensierte Berichterstattung setzt allerdings voraus, dass der Leser nicht alles glaubt, sondern kritisch bleibt und, falls er es als erforderlich ansieht, weitere, zusätzliche Informationen einholt.
Man sollte auch sehen, dass wüste anonyme Beschimpfungen Zeichen der Hilflosigkeit sind, mit denen Dampf abgelassen wird. Wenn man wissen will, wie die Menschen wirklich denken, werden anonymisierte Umfragen durchgeführt. Von daher können die “Hassmails” für die Politik sehr aufschlussreich sein.
Und eingedenk der Aussage des Bundespräsidenten a.D. Joachim Gauck, dass unsere Demokratie so stark sein muss, dass sie auch Wahlkampfreden des türkischen Präsidenten Erdogan und seiner Gefolgsleute bei uns im Land ertragen können müsste, ist zu fragen, ob das nicht auch für unflätige Äußerungen in den sozialen Netzwerken gelten müsste und ob es nicht besser ist, die Meinungsfreiheit weit zu sehen, anstatt sie einzuengen. Zumal es die Meinungsfreiheit möglich macht, sogenannten “Hassmails” mit gegenteiligen Argumenten zu begegnen. Man bräuchte deshalb keine Tugendwächter, die hier die Aufpasser spielen.
Persönlich hasse ich es, anonyme Schreiben oder Mails zu verfassen. Ich bin der Auffassung, dass das, was ich sage, jeder wissen darf, und deshalb formuliere ich die Dinge so, dass ich sie in dieser Form guten Gewissens auch dem Betroffenen selbst sagen könnte.
Wer als Privatperson beleidigt und bedroht, wer gemobbt wird oder wessen Persönlichkeitsrechte in Wort und Bild oder durch unwahre Behauptungen oder Indiskretionen verletzt werden, muss das Recht bekommen, sich dagegen zu wehren, wozu auf Antrag des Geschädigten Name und Anschrift des Verfassers offengelegt und der Inhalt gelöscht werden muss.
Beleidigungen, üble Nachrede usw. sind zudem keine Offizialdelikte und werden deshalb nur auf Antrag der Geschädigten verfolgt.
Etwas anderes sind Aufrufe, Anleitungen oder Verabredungen zu Gewaltakten und offensichtlichen Straftaten, was nicht geduldet werden kann. Hier tätig zu werden, egal ob es sich um Offizial- oder Antragsdelikte handelt, ist allein Sache der Justiz und kann nicht rechtsunkundigen Privatpersonen überlassen werden. Und hier ist die Gesetzgebung gefordert, vernünftige und praktikable gesetzliche Regelungen zu schaffen, die auch verhindern dass es zu endlosen Rechtsstreitigkeiten kommt.
Wenn es so wäre, dass sich die Absender von strafrechtlich relevanten Texten problemlos ermitteln ließen, könnte man sich das Gesetz ersparen, weil sich dann jeder vorher überlegen würde, ob er das, was er zu sagen hat, nicht auch anders sagen kann. Üblicherweise gibt es dazu in allen Netzwerken Benimmregeln. Die Meinungsfreiheit wäre dadurch nicht eingeschränkt.
Wenn man bedenkt, welcher Aufwand hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Asylanten betrieben wird, verwundert es, wenn Privatpersonen darüber urteilen sollen, was im Einzelfall als Verleumdung, Bedrohung und Volksverhetzung zu werten ist.
In Anbetracht der unverhältnismäßig hohen Bußgelder wird man aus Angst vor Sanktionen vorsorglich alles das löschen, was mit klaren und kritischen Worten gesagt wird und dabei der indirekt vorgeschriebenen Meinung zuwiderläuft.
Dazu gehören Kritik an der EU, dem Euro, dem Islam, den Politikern, dem Gender- und Abtreibungsunwesen, der unkontrollierten Einwanderung, kurzum alles, was als “rechtspopulistisch” eingestuft wird.
Damit wird ein Maulkorb installiert, bei dem die Bundesregierung nicht in den Verdacht kommt, durch Zensur die Meinungsfreiheit einzuschränken, denn das wird Privatfirmen, wenn auch unter staatlicher Kontrolle, übertragen, die damit für etwas haftbar gemacht werden, was sie selbst nicht zu verantworten haben. So gesehen eine Drittschuldnerhaftung. Und wie es aussieht, besteht kaum eine Möglichkeit, gegen die Löschung von als unliebsam angesehenen Beiträgen vorzugehen.
Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro für Privatpersonen, die Mails mit unbequemem Inhalt nicht löschen, sind schlimmer als eingesperrt zu werden, denn sie zerstören in besonders nachhaltiger Weise die wirtschaftliche Existenz. Letztlich geht es um Einschüchterung und darum, unbequeme Meinungsäußerungen zu unterbinden.
An die Stelle des Freiheitsentzugs tritt die nachhaltigere Methode der existenziellen Vernichtung. Eine Methode, die so neu nicht ist.
Vielleicht werden als nächstes dann Gastwirte für die Stammtisch-Parolen ihrer Gäste verantwortlich gemacht, wenn sie diese nicht rechtzeitig des Lokals verweisen. Schon jetzt gibt es eine Stelle, bei der Leute mit “unkorrekten Ansichten” anonym gemeldet werden können.
Vielleicht könnte das auch noch weiter ausgebaut werden. In Diktaturen bekommt man Probleme, wenn man sich “unbotmäßige Äußerungen” anhört und nicht zur Anzeige bringt.
Man darf gespannt sein, ob auch Aufrufe zur Gewalt seitens der SAntifa zu löschen sind.
Das “Mobbing-Handbuch” für den “Umgang mit Rechtspopulisten, AfDler und Rechtsextremisten in Betrieben und Verwaltung”, herausgegeben vom Verdi-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen, könnte aufzeigen, was noch alles möglich ist. Sinn und Zweck dieser “Handlungshilfe” ist, nach Aussage der Gewerkschaft, gegen Kollegen mit einer falschen Gesinnung “vorzugehen”, was nicht ausschließt, sie in ihrer beruflichen Existenz zu zerstören.
Zwar ist Verdi-Chef Bsirske hier etwas zurückgerudert; es bleibt aber dabei, politisch missliebige Kollegen anzugehen.
Dem von Justizminister Heiko Maas beabsichtigten Anschlag auf die Meinungsfreiheit muss entschieden begegnet werden. Das Gesetz soll noch vor der nächsten Bundestagswahl durchgebracht werden. Ein Gesetzesentwurf verlässt den Bundestag allerdings nie so, wie er eingebracht wurde.
Es besteht also noch Hoffnung.
Was kann vom Wort Gottes dazu gesagt werden?
„Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“
(5. Mose 20, Vers 16)
„Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge?“
(Matthäus 7, Vers 3)
Die Christen leben zwar in dieser Welt und sollen hier ihrer Salz- und Lichtfunktion nachkommen, sich aber gleichzeitig nicht mit der Welt gleichstellen.
Das heißt, dass Christen erkennbar anders sein müssen, wenn sie als Christen wahrgenommen werden wollen. Nur so können sie Salz und Licht für die Welt sein.
Der Heilige Geist, der im wiedergeborenen Christen wohnt, wirkt im Christen geistliche Gaben, wie Liebe und Sanftmut, was dazu führt, dass er sich in allen Dingen mäßigt, sachlich und nüchtern bleibt.
Zu einem Christen würde es deshalb nicht passen, wenn er andere Menschen mit wüsten Worten beschimpft, beleidigt, verleumdet sowie Lügen und erfundene Falschinformation verbreitet. Eher würde es passen, wenn Christen die Opfer solcher Attacken werden.
Weil aber auch Christen keine besseren Menschen sind, entspricht das bis hierher Gesagte einem Idealzustand, um den ständig im Gebet gerungen werden muss.
Auch Christen sind verführbar, auch ihnen kann etwas ganz gewaltig gegen den Strich gehen, und wenn sie selbst angegriffen werden, können auch Christen verbal entgleisen, denn es kann schwer fallen, nüchtern und sachlich zu bleiben. Was keinesfalls heißen kann, alles unwidersprochen hinzunehmen. Auf die richtige Art situationsgerecht zu reagieren, kommt es an.
Neben dem Gebet ist es deshalb notwendig, die Schrift zu studieren, um zu lernen, wie sich Jesus und die Apostel gegenüber Angriffen und Ungerechtigkeiten verhalten haben und wie sie von Gott immer wieder hindurchgetragen und gesegnet wurden. Auch wenn sich die äußeren Umstände seit damals erheblich geändert haben, hat sich im Prinzip doch nichts geändert.
Wir können Gott immer nur wieder um viel Weisheit, Verstand und die Fülle seines Geistes bitten, damit wir uns unserer Berufung entsprechend würdig verhalten.
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* (Nachlesbar in den FCDI Christlichen Impulsen (http://www.christliche-impulse.de/)