(www.conservo.wordpress.com)
Von Georg Martin *)
Der linkspopulistische Kölner Kirchenfürst Woelki, der sich nur zu gerne als halbamtlicher Regierungssprecher betätigt und gegen alles und jeden predigend schimpft, was nicht politisch korrekt auf der ideologischen Linie der Regierung ist, lebt im superreichen Erzbistum Köln wie eine Made im Speck. Auf über 3,5 Milliarden Euro wird das Vermögen des Kölner Erzbistums geschätzt, das des Erzbistum München-Freising sogar auf 6,5 Milliarden Euro, Tendenz steigend, trotz massiver Kirchenaustritte frustrierter Katholiken, dank vollautomatischer Kirchensteueranpassung an die üppig sprudelnde gesetzliche Einkommenssteuer der Bundesregierung.
So „verdient“, besser erpredigt, ein ach so frommer Woelki rund 12.000 Euro monatlich. Hinzu kommen eine kostenlose Dienstwohnung, nein, ein Palast in bester Lage von Köln am Börsenplatz, den er bei Amtsantritt zunächst einmal für rd. 5 Millionen Euro (!) renovieren ließ, sowie ein schicker Dienstwagen nebst Chauffeur plus diverse Zulagen.
Wer nun glaubt, dass die hyperreiche Kirche die Kirchenfürsten aus dem üppigen Topf der Kirchensteuern in Höhe von jährlich rd. 10 Milliarden Euro (!) bezahlt, der irrt gewaltig. Nein, die frömmlerischen Kirchenmänner werden von den Steuergeldern des Staates bezahlt, so wie Beamte. Woelki und Kollegen sind damit praktisch Beamte des Staates.Das erklärt dann natürlich auch sehr eindrucksvoll, weshalb Woelki und Beamtenkollegen ständig das hohe Lied der regierenden Altparteien singen und gegen die Opposition und ganz besonders gegen neue Parteien, wie die AfD, hetzen. Schließlich muß man ja seinem Brötchengeber loyal dienen, da weiß man doch, was man hat. – „Und der Ast auf dem man höchst bequemst und luxuriös sitzt, den sägt man doch nicht ab …“
Das erklärt natürlich auch, weshalb sich die Kirchenfürsten so intensiv für die Flüchtlingspolitik der Regierung einsetzen. Weshalb ein Woelki die Messe mediengeil vor einem Flüchtlingsboot vor seinem Dom abhielt. Aber nicht nur deshalb. Die Kirchen selbst verfügen über einen riesigen Immobilienbesitz, den man natürlich äußerst rentabel an den Staat zur Unterbringung des von Merkel eingeladenen Flüchtlingsheeres vermieten kann. Ein Bombengeschäft für alle Geschäftemacher, auch für die Kirchen und ihre „mildtätigen“ Organisationen, nur nicht für den gelackmeierten Bürger und Steuerzahler, der das alles mit seinen Steuergeldern bezahlen muß. Der Immobilienbesitz der katholischen Kirche wird auf bis zu 300 Milliarden Euro geschätzt, der der evangelischen Kirche auf nicht weniger. Zusammen besitzen die beiden Kirchen in Deutschland somit einen Immobilienbesitz im Werte von schätzungsweise bis zu 600 Milliarden Euro. Damit sind die beiden Kirchen die größten Immobilienbesitzer in Deutschland, nur an Grundbesitz. Über alles gerechnet ist die Kirche in Deutschland also mit Sicherheit ein Billionär, der Reichste unter den Superreichen in Deutschland.
Hinzu kommt eine lange Liste an staatlichen Subventionen des Staates an die Kirchen. Diese belaufen sich jährlich auf schätzungsweise über 17 Milliarden Euro. Die Webseite www.stop-kirchensubventionen.de/ liefert zu diesem Thema weitere interessante Details.
Die Kirchen zahlen so gut wie keine Steuern: kein Einkommenssteuern, keine Vermögenssteuern, keine Erbschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer, keine Grunderwerbssteuer, keine Umsatzsteuer, keine Kapitalertragssteuer, keine Zinsabschlagsteuer, keine Solidaritätszuschlag usw. Von Gerichts- und Justizkosten, Beurkundungsgebühren, Grundbucheintragsgebühren usw. sind sie befreit. Millionengeschenke des Staates bzw. des Steuerzahlers an die hyperreiche Kirche. Nach eigenen Angaben „rückvergütet“ die Kirche dem Staat gnädiger weise jährlich 2-4 Prozent ihrer Kirchensteuereinahmen u.a. dafür, dass der Fiskus die Kirchensteuer für die Kirche einzieht. Die Kirche braucht sich also um nichts selbst zu kümmern, sogar das Mahnwesen übernimmt der Staat für die Kirchen. Wenn das nicht äußerst „kulant“ und „serviceorientiert“ seitens des Staates gegenüber dem Billionär Kirche ist.
Nein, die fürstlichen Gehälter von Bischöfen und Landesbischöfen bezahlt nicht die Kirche, wie so mancher glauben mag – die bezahlen in nahezu allen Bundesländern der Staat und damit der Steuerzahler. Ausnahmen sind nur die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Bei ungefähr 8.000 Euro Grundgehalt beginnt das. Erz- und evangelische Landesbischöfe oder Kardinäle bekommen bis zu 12.000,00 Euro monatlich Grundgehalt, ab 2014 erstmals sogar teilweise über 12.000,00 Euro (Gehaltsstufe B 10 z. B. beim Kardinal von München und Freising und dem evangelischen Landesbischof von Bayern). Und das, obwohl sie mietfrei wohnen und über Dienstkarosse mit Chauffeur verfügen und noch weitere Zulagen erhalten.
Für den Kardinal, Bischof und alle Pfarrer und Priester gilt: Nur der ihnen geschenkte Mietwert der Dienstresidenz bzw. Pfarrwohnung (der meist auch noch künstlich niedrig gehalten wird) muss als so genannter „geldwerter Vorteil“ bei der späteren Einkommensteuerberechnung mit angerechnet werden. In die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zahlen die frommen Berufskleriker -wie Beamte- nichts, und bei der Krankenversicherung bekommen sie entsprechend den Beamten 50 % Rabatt. Das heißt: Von ihrem Bruttogehalt bleibt ihnen weit mehr als den normalen Arbeitnehmern in Deutschland.
Eine äußerst lukrative berufliche Angelegenheit also: Berufsprediger. Nein mehr, ein Top-Job für die angeblich so frommen Kirchenmänner, die selbsternannten „Vertreter Gottes auf Erden“. Aber ist wirklich das Gottes Wille, war das die Einstellung von Christus?
Das ist aber noch längst nicht alles: Die bereits genannten Bundesländer bezahlen auch noch Weihbischöfe, Dignitäre, Kanoniker, Domkapitulare, Oberkirchenräte, Mesner, Leiter von bischöflichen Knabenseminaren usw. – sogar den Weihrauch für die Messen oder den Messwein bezahlt der Staat bzw. der Steuerzahler. Der Staat bzw. die Steuerzahler zahlen somit alles, was zu einem feudalen Hof-Staat Kirche gehört. Die Kirche ist faktisch und praktisch einem Staat im Staate, sogar mit einem eigenen Kirchenrecht neben bzw. außerhalb des staatlichen Rechtssystems.
Durfte doch zum Beispiel 2013 der Limburger Bischof Tebarzt-van Elst seinerzeit Millionen Euro aus einer mildtätigen Stiftung in Limburg rechtlich folgenlos veruntreuen, in dem er die Spendengelder einfach in seinen fürstlichen palastartigen Neubau (30 Millionen Euro!) am Limburger Dom umleitete. Die Anzeigen gegen ihn verliefen in Leere mit dem unglaublichen Hinweis der Staatsanwaltschaft, der Bischof bzw. dieser Fall unterliege dem Kirchenrecht und nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit. Heute hat der Betrüger van Elst einen guten Job im Vatikan, der ihn zwar seinerzeit als Bischof abberief, ihm aber im Vatikan wieder einen guten Job verschaffte. Staat Gefängnis also eine neue Vatikankarriere.
Von wegen in Deutschland sind Staat und Kirche, sind Politik und Religion voreinander getrennt. – Mitnichten! Bei so viel „Fürsorge“ des Staates und der Politik gegenüber den Kirchen darf der Staat, darf die Regierung dann auch schon eine deutliche Parteinahme der Kirchen von der Kanzel und in den Medien im Stile eines Woelki erwarten. Denn schließlich glaubt der dumme deutsche Michel ja so ziemlich alles, was man ihm so erzählt, besonders dann, wenn es auch noch von den selbsternannten heuchlerischen Vertretern Gottes auf Erden kommt.
Für Leute wie Woelki und Konsorten kann der Himmel nur auf Erden sein, denn im Himmel ist kein Platz für solche luxusverwöhnten Heuchler.